- Seit Dezember 2022 sind die beiden Mädchen ohne jegliche Hinweise auf Misshandlung und trotz ihrer sich verschlechternden körperlichen und psychischen Gesundheit in Pflegefamilien von ihren Eltern – und voneinander – getrennt.
- Beide Kinder äußerten immer wieder den Wunsch, zu ihrer Familie zurückzukehren.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt den Fall für unzulässig, da die Rechtsmittel in Schweden angeblich nicht ausgeschöpft wurden.
STRASSBURG (10. März) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage der christlichen Eltern Daniel und Bianca Samson gegen Schweden als unzulässig abgewiesen. Die Eltern kämpfen um die Rückkehr ihrer Töchter und werfen den schwedischen Behörden eine schwerwiegende Verletzung ihrer Elternrechte vor. Die Entscheidung über die Unzulässigkeit ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Die Anwälte von ADF International prüfen derzeit gemeinsam mit den Eltern die Entscheidung und erwägen mögliche weitere Schritte.
Zwei Töchter eines christlichen Ehepaars in Schweden wurden vom Staat von ihren Eltern getrennt, nachdem die ältere Tochter in der Schule eine falsche Aussage gemacht hatte – ausgelöst durch einen Streit mit ihren Eltern über die Nutzung eines Handys und Make-up. Obwohl sie die Anschuldigungen kurz darauf widerrief, sah sich die Familie Vorwürfen des „religiösen Extremismus“ ausgesetzt. Die Töchter sind seit Dezember 2022 von ihren Eltern und voneinander getrennt, obwohl der Staat keine Beweise für Missbrauch festgestellt hat.
„Eltern haben die vorrangige Verantwortung und das Recht, ihre Kinder zu erziehen.Staatliche Eingriffe in das Familienleben, die auf wertorientierten Erziehungsentscheidungen oder auf religiöser Diskriminierung beruhen, gefährden grundlegende Freiheitsrechte.“
- noGuillermo A. Morales Sancho, Rechtsanwalt bei ADF International
„Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts, diesen Fall abzulehnen, zutiefst. Seit über drei Jahren ist diese Familie auseinandergerissen, obwohl eine umfassende Untersuchung Herrn und Frau Samson vollständig von allen Missbrauchsvorwürfen entlastet hat und die Sozialbehörden ihre elterliche Eignung bestätigt haben, nachdem sie ein offizielles Erziehungsprogramm erfolgreich abgeschlossen hatten. Familien sollten frei sein, nach ihren Überzeugungen zu leben, ohne befürchten zu müssen, dass der Staat ihnen ihre Kinder wegnimmt“, sagte Guillermo A. Morales Sancho, Rechtsanwalt bei ADF International.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte den Fall für unzulässig, da die Rechtsmittel in Schweden nicht ausgeschöpft worden seien, obwohl das Anwaltsteam zu dem Schluss gekommen war, dass es keine weiteren Möglichkeiten für einen inländischen Rechtsbehelf gab.
Konkret wies das Gericht darauf hin, dass es keinen offensichtlichen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention sehe. Das Gericht merkte außerdem an, dass Fragen der Religionsfreiheit vor nationalen Gerichten vorgebracht werden könnten – ein Weg, den die Samsons nun verfolgen könnten.
Hintergrund
Das aus Rumänien stammende Ehepaar, das seit fast zehn Jahren in Schweden lebt, wirft den Behörden vor, das Wohl der Kinder zu missachten, da sie eine Wiedervereinigung der Familie verweigern – obwohl die Anschuldigungen fallengelassen wurden und keinerlei Beweise für Misshandlung gefunden wurden. Der Fall wirft schwerwiegende Fragen zu Machtmissbrauch und Diskriminierung christlicher Familien im schwedischen Kinderschutzsystem auf – besonders, da der regelmäßige Kirchenbesuch der Samsons dreimal pro Woche von den Behörden als Zeichen “religiösen Extremismus“ gedeutet wurde, obwohl dieser lediglich Ausdruck ihres Glaubens ist und durch internationales Menschenrecht geschützt ist.
Derzeit dürfen Daniel und Bianca Samson ihre Töchter nur einmal im Monat bei einem begleiteten Besuch sehen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mädchen weit entfernt voneinander in unterschiedlichen Pflegefamilien untergebracht sind.
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