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ReligionsfreiheitEinreiseverbot für Christen: Türkei 

Christen in der Türkei mit Ausweisung und Verfolgung konfrontiert

Thema | Verfolgung

Die Zahl der christlichen Bevölkerung in der Türkei ist in den vergangenen 100 Jahren von 20 Prozent auf 0,3 Prozent gesunken. Schätzungsweise bekennen sich 99 Prozent der rund 83 Millionen Einwohner zum Islam. Obwohl die Türkei keine Staatsreligion hat, ist die Regierung zunehmend von Islamisierung und Nationalismus geprägt, was insbesondere für religiöse Minderheiten wie Christen erhebliche Herausforderungen mit sich bringt.

In den letzten Jahren geht die Regierung gezielt gegen ausländische christliche Arbeitskräfte vor, obwohl diese rechtmäßig und oft schon seit Jahrzehnten in der Türkei leben. Zwischen 2020 und 2023 verhängte die türkische Regierung Einreiseverbote gegen mindestens 160 ausländische christliche Arbeitskräfte und ihre Familien oder verwies sie des Landes. Es werden aber ständig neue Einreiseverbote erlassen.

Die türkischen Behörden versehen Christen mit sogenannten „N-82“- oder „G-87“-Sicherheitscodes, mit denen eine Person als „Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ eingestuft wird. Diese Codes wirken praktisch wie Einreiseverbote. Die Regierung setzt diese Codes ein, um missionarische Arbeit im Land zu verhindern. Durch den gezielten Einsatz dieser Codes kann die Regierung die Akten, die angebliche ‚Beweise‘ gegen die betroffenen christlichen Mitarbeiter enthalten, unter Verschluss stellen. Dadurch werden Rechtsmittel undurchsichtig und der innerstaatliche Rechtsschutz faktisch ausgehebelt.

Der Menschenrechtsverletzungsbericht 2024 (Human Rights Violation Report) des Verbands evangelischer Kirchen dokumentiert 132 Personen, die willkürlich mit einem Einreisesperrcode belegt wurden und allein aufgrund ihres christlichen Glaubens nicht mehr in die Türkei einreisen dürfen. Insgesamt sind laut Bericht 303 Menschen von diesen Maßnahmen betroffen.

ADF International unterstützt über 30 solcher Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und auf nationaler Ebene.

Am 16. Januar 2026 hat der EGMR 20 dieser Fälle offiziell angenommen. ADF International unterstützt 17 dieser Fälle.

„Es ist besorgniserregend, dass wir derzeit Zeuge systematischer Feindseligkeiten gegenüber ausländischen Christen durch Amtsträger in der Türkei werden. Diese gezielten Versuche, die Verbreitung des Christentums zu unterbinden, stellen einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit dar. Dass der Gerichtshof diese Fälle nun aufgreift, ist ein wichtiger Schritt hin zu Transparenz, Verantwortlichkeit und rechtlichem Schutz.”

Zusammenfassung

Die Verfolgung von Christen nimmt weltweit zu, und die Türkei ist da keine Ausnahme. Christen sind international die am stärksten verfolgte Glaubensgemeinschaft, und dennoch findet dieses Thema weltweit nur wenig Beachtung. In der Türkei geht die Regierung systematisch gegen Christen und ihre Familien vor, indem sie ihnen die Wiedereinreise ins Land verbietet, obwohl sie dort seit langem rechtmäßig ansässig sind. Die Türkei hat zudem systematisch christliche Seminare geschlossen und die christliche Gemeinschaft in der Türkei damit gezwungen, sich stark auf ausländische Geistliche zu verlassen. Die Einreiseverbote für ausländische christliche Missionare zielen darauf ab, die Ausbreitung des Christentums in der Türkei ganz zu unterbinden.

„Es ist schockierend, dass ein so fortschrittliches Land wie die Türkei ausländische Christen, die keinerlei Straftaten begangen haben, als Terroristen behandelt, nur weil sie sich zu ihrem Glauben bekennen. Wir fordern die türkische Regierung nachdrücklich auf, diese diskriminierenden Praktiken einzustellen, die eine eklatante Missachtung der Religionsfreiheit und einen gravierendenVerstoß gegen die Rechte und Normen internationaler Abkommen, darunter auch der , Europäische Menschenrechtskonvention, deren Vertragspartei die Türkei ist und deren Gründungsmitglied sie im Redaktionsrat war, darstellen“, sagte Kelsey Zorzi, Direktorin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International.

Dave und Pam Wilson

Das US-amerikanische Missionarsehepaar Pam und David Wilson wurde aus der Türkei ausgewiesen, nachdem sie dort fast vier Jahrzehnte lang rechtmäßig gelebt hatten.

Dave kam 1980 nach Istanbul und übernahm die Leitung des Bibel-Fernkurses (BCC), eines von “Operation Mobilization” ins Leben gerufenen Dienstes. Im Rahmen seines Dienstes betrieb er Haus-zu-Haus-Evangelisation, indem er Broschüren über das Evangelium und Einladungen zum Bibelstudium verteilte. Pam zog 1984 mit einem Gemeindegründungsteam nach Ankara, nachdem sie ein Jahr zuvor den Ruf Gottes verspürt hatte, in die Türkei zu gehen. Dave und Pam lernten sich 1986 kennen und heirateten 1988. Nach ihrer Heirat setzten sie ihren Dienst unter den Menschen in der Türkei fort. Im Laufe der Jahre sahen sie sich mehreren Abschiebungsversuchen ausgesetzt. Die Behörden nahmen das Ehepaar wegen ihrer missionarischen Tätigkeit ins Visier. Durch rechtliche Schritte gelang es ihnen, die erforderlichen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten und so legal im Land zu bleiben.

Anfang Februar 2019 verließen Dave und Pam die Türkei, um die Weihnachtsfeiertage mit ihrer Familie in den USA zu verbringen. Als sie in die Türkei zurückkehren wollten, wurde ihnen am Flughafen Istanbul mitgeteilt, dass gegen sie eine Ausweisungsverfügung und ein Einreiseverbot verhängt worden war.

Zwei Wochen später erhielt eines ihrer Teammitglieder dasselbe Einreiseverbot. Es stellte sich heraus, dass das gegen Dave und Pam verhängte Verbot kein Einzelfall war. Kurz darauf erfuhren sie gemeinsam mit zwei weiteren Teammitgliedern, dass ihnen zusätzlich der Code G-87 zugewiesen worden war – eine Einstufung, die normalerweise Terroristen vorbehalten ist.

Am 13. Juli 2021 reichte ADF International im Namen der Wilsons eine Beschwerde beim EGMR gegen die Türkei ein. Im Januar 2026 wurde ihr Fall vom höchsten Gericht Europas angenommen.

Rachel und Mario Zalma*

Im Jahr 2009 zog das britische Ehepaar Rachel und Mario Zalma* (* Zum Schutz geändert) nach Istanbul, um eine neue christliche Kirchengemeinde zu unterstützen. Sie verbrachten viel Zeit damit, die Sprache, die Geschichte und die Kultur der Menschen vor Ort kennenzulernen. Um ihrer Nachbarschaft etwas Gutes zu tun, bot ihre Kirche kostenlose Englischkurse und eine Eltern-Kind-Spielgruppe an und die Einnahmen vom jährlichen Weihnachtsbasar gingen an lokale Wohltätigkeitsorganisationen.

Im Jahr 2018 hörten die Zalmas von anderen Christen, denen nach der Rückkehr aus ihren Heimatländern die Einreise in die Türkei verwehrt wurde. Die türkischen Behörden hatten begonnen, Christen mit dem Sicherheitscode N-82 zu kennzeichnen, der eine Person als „Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ einstuft.

Im Jahr 2019 wurden das schließlich auch für die Zalmas Realität – kurz nachdem sie an der Familienkonferenz des Verbands der türkischen protestantischen Kirchen teilgenommen hatten. Vor einer Reise nach Großbritannien wurde Mario von der Polizei angehalten und darüber informiert, dass auch er mit dem Code N-82 belegt worden war. „Es war furchtbar, nicht zu wissen, was mit ihm geschehen würde. Ich hörte die Beamten flüstern, wir seien wahrscheinlich Terroristen. Es hat mich zutiefst erschüttert, ein solches Misstrauen zu erleben, obwohl wir den Menschen dort nur Gutes tun wollten“, erinnert sich Rachel. Die Polizei erlaubte Mario, in der Türkei zu bleiben, um die Anordnung gerichtlich anzufechten.

Im Juni 2020 wurde auch Rachel dieser Code zugewiesen. Bevor die Polizei Gelegenheit hatte, sie abzuschieben, beschlossen die Zalmas, selbst nach England zurückzukehren und rechtliche Schritte einzuleiten. Aus den im Rahmen des Gerichtsverfahrens der Zalmas vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass es sich bei ihrem Fall nicht um einen Einzelfall handelt. Auch andere Christen, die an der Familienkonferenz 2019 des Verbands der türkischen protestantischen Kirchen teilgenommen hatten, traf dasselbe Schicksal.

Mit Unterstützung von ADF International haben Rachel und Mario ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht. Er zählt zu den Fällen, die der Gerichtshof im Januar 2026 an die türkische Regierung kommuniziert hat.

David Byle

David Byle, ein christlicher Geistlicher, musste die Türkei, die er 19 Jahre lang sein Zuhause genannt hatte, verlassen, nur weil er seinen Glauben verkündete. Er und seine Frau haben ihre fünf Kinder in der Türkei großgezogen und waren zu festen Mitgliedern der Gemeinde geworden.

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Mehr Informationen

David wurde 2016 mit einer ungerechtfertigten Ausweisungsverfügung konfrontiert und focht diese vor Gericht an. Obwohl ihm eine einstweilige Verfügung gewährt worden war, die ihm den Aufenthalt bis zum Urteil erlaubte, wurde er unerwartet in Gewahrsam genommen und von der Polizei verhört. Anschließend verließ er das Land und erfuhr, dass ihm von den Behörden der Code N-82 zugewiesen worden war, der ihm die Wiedereinreise faktisch untersagt. Die Familie Byles lebt nun in Deutschland. In einem Schreiben vom 5. Mai 2022 lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Verhandlung in Davids Fall ab. Ein Partneranwalt von ADF International leitete in der Türkei ein neues Verfahren ein, um sein Einreiseverbot anzufechten, da sein Visumantrag 2022 erneut abgelehnt worden war und seit der Zuweisung des Codes fünf Jahre vergangen sind.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich mit den Fällen der verbannten Christen

Seit mehreren Jahren macht ADF International auf diese Menschenrechtsverletzungen aufmerksam: unter anderem durch Schulungen für lokale Anwälte, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Expertengutachten, die systematischen Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie damit verbundene Rechte dokumentieren.

ADF International hat über mehrere Jahre hinweg zahlreiche Kläger und ihre Anwälte in diesen Verfahren unterstützt.

Im Januar 2026 beschloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem wichtigen Schritt zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht, 20 Fälle von Christen zu verhandeln, denen die Einreise in die Türkei allein aufgrund der Ausübung ihres Glaubens verweigert wurde; 17 dieser Fälle werden von ADF International unterstützt.

Der EGMR hat die Fälle gebündelt an die türkische Regierung übermittelt und darauf hingewiesen, dass diese für hinreichend zusammenhängend gehalten werden, um sie gemeinsam zu prüfen. Zugleich wurde die Türkei aufgefordert, im weiteren Verfahren eine Stellungnahme abzugeben.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, diese Fälle gemeinsam zu behandeln. Es handelt sich hierbei nicht um vereinzelte Fehler oder einmalige Entscheidungen“, sagte Kelsey Zorzi, Direktorin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International. „Die gebündelte Prüfung dieser Fälle macht deutlich, dass der Gerichtshof ein mögliches systematisches Vorgehen gegen Christen in der Türkei sieht. Wir erwarten, dass er das zentrale rechtsstaatliche Prinzip bestätigt, wonach Regierungen niemandem allein aufgrund seines Glaubens Grundrechte entziehen dürfen.“

* Zum Schutz geändert

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Based on our adherence to the inspired, infallible, inerrant, and authoritative Word of God in Scripture, we profess with the Christian Church throughout time and around the world the faith expressed in the Apostles’ Creed:

I believe in God, the Father almighty,
creator of heaven and earth.
I believe in Jesus Christ, his only Son, our Lord,
who was conceived by the Holy Spirit,
born of the Virgin Mary,
suffered under Pontius Pilate,
was crucified, died, and was buried;
On the third day he rose again;
he ascended into heaven,
he is seated at the right hand of the Father,
and he will come to judge the living and the dead.

I believe in the Holy Spirit,
the holy catholic Church,
the communion of saints,
the forgiveness of sins,
the resurrection of the body,
and the life everlasting.
Amen.

Päivi Räsänen

Eine Abgeordnete des finnischen Parlaments, die wegen ‘Hassrede’ angeklagt wurde, nachdem sie öffentlich ihre christlichen Überzeugungen zu Ehe und Sexualität geäußert hatte.

Isabel Vaughan-Spruce

Die engagierte Lebensschützerin aus Großbritannien, die festgenommen wurde, als sie still in der Nähe einer Abtreibungsklinik auf einer öffentlichen Straße betete.

Rodrigo Iván Cortés

Ein ehemaliger Kongressabgeordnete aus Mexiko, der bestraft wurde, nachdem er die biologische Wahrheit der zwei Geschlechter verteidigt hatte.

Nada und Hamouda

Aus dem Sudan, deren Ehe von einem Scharia-Gericht aufgelöst wurde und die mit 100 Peitschenhieben und Lebensgefahr bedroht wurden, nur weil sie zum Christentum konvertierten.

Shagufta und Shafqat

Ein christliches Paar aus Pakistan, das 7 Jahre lang in der Todeszelle saß, weil sie angeblich eine blasphemische Textnachricht versendet hatten - obwohl beide weder lesen noch schreiben können.

Adah

Adah had to flee her home after being threatened by her family for her conversion and obtained a protective order in another state.

Pastor Ezekiel

Pastor Ezekiel was captured and tortured by unidentified men for two weeks in February 2024, and then handed over to the police, who released him.

David

David was captured and tortured by unidentified men for two weeks in February 2024, and then handed over to the police, who charged him with kidnapping and obtained a conviction without a lawyer in 3 days. In July, the High Court in Northern Nigeria overturned his wrongful conviction. He is now free.

Naomi

Naomi had to flee her home after being threatened by her family for her conversion, and obtained a protective order in another state.

Rhoda Jatau

Nigerian Christian mother of 5, Rhoda Jatau, has been acquitted after being imprisoned for 19-months for allegedly sharing a video on WhatsApp.

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Yahaya Sharif-Aminu

In March 2020, a dangerous mob burned down his house and the Hisbah religious police, an official authority in charge of enforcing Sharia law, arrested Yahaya. Shortly after, the young man was convicted in a Sharia court for his alleged “blasphemy” and sentenced to death by hanging. His Supreme Court appeal has the potential to overturn Sharia-based blasphemy laws in Northern Nigeria.