Afghanistan: Religiöse Minderheiten „extrem gefährdet, Ziel tödlicher Gewalt zu werden“

  • UN: Menschenrechtsexperten fordern Regierungen zu entschlossenem, koordiniertem Handeln auf  

Das folgende Zitat zur Situation der religiösen Minderheiten in Afghanistan stammt von Giorgio Mazzoli, Rechtsreferent bei den Vereinten Nationen für ADF International in Genf. Er gab am 24. August 2021 auf der 31. Sondersitzung des Menschenrechtsrates eine mündliche Erklärung über die ernsten Menschenrechtsprobleme und die Situation in Afghanistan ab:

„ADF International ist zutiefst besorgt über die sich schnell verschlechternde Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan. Die düsteren Aussichten auf Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, verschärft durch eine sich zuspitzende humanitäre Krise, zwingen Tausende von afghanischen Männern, Frauen und Kindern dazu, innerhalb des Landes zu fliehen, und zwingen viele weitere, vor Verfolgung und Unterdrückung zu fliehen.

Die sich entwickelnde Situation vor Ort erfordert eine sofortige, robuste und koordinierte Reaktion der internationalen Gemeinschaft, wobei die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als absolute Voraussetzung für einen glaubwürdigen Friedens- und Versöhnungsprozess angesehen wird.

ADF International möchte die Aufmerksamkeit des Rates auf die schreckliche Notlage der religiösen Minderheiten in Afghanistan lenken, die bereits seit Jahrzehnten in einem feindlichen rechtlichen und sozialen Umfeld leben und nun extrem gefährdet sind, Ziel tödlicher Gewalt zu werden. Unter ihnen befinden sich schätzungsweise zehntausend Christen, von denen sich viele „schuldig“ gemacht haben, vom Islam zu konvertieren – ein Verbrechen, das nach der Scharia mit dem Tod bestraft wird. Angesichts der beunruhigenden Berichte über Tötungen, Schikanen und Einschüchterungen fordern wir die Staaten und die internationale Gemeinschaft dringend auf, diesen verfolgten Minderheiten größte Aufmerksamkeit zu schenken und die Bedingungen für ihre rasche und sichere Ausreise aus dem Land zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie über gültige Reisedokumente verfügen.

Auch wenn wir die Bemühungen um die Evakuierung und Neuansiedlung gefährdeter Personen begrüßen und alle Parteien auffordern, ihre sichere Ausreise aus dem Land zu gewährleisten, schließen wir uns dem Aufruf an die Regierungen an, Abschiebungen nach Afghanistan vorübergehend auszusetzen und die Anträge abgelehnter afghanischer Asylbewerber, die aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Überzeugungen Verfolgung befürchten, erneut zu prüfen.

Immer wieder werden Straßenprediger verhaftet. Es muss mehr getan werden, um die Redefreiheit zu schützen

„Predige immer das Evangelium, und wenn nötig, benutze Worte.“

Dieses Zitat wird gemeinhin dem heiligen Franz von Assisi zugeschrieben und soll zum Ausdruck bringen, dass die Rede für den Christen ein weniger geeignetes Kommunikationsmittel ist als das Ausleben seiner Überzeugungen durch Taten.

Nur ist das Zitat in Wirklichkeit falsch zitiert.

In Wirklichkeit ermutigte Franz von Assis die Brüder, nichts zu predigen, was nicht im Einklang mit den Lehren der Kirche steht. Und er ermutigte sie, auch „durch ihre Taten zu predigen“ – dafür zu sorgen, dass ihre Taten mit ihren Worten übereinstimmen. Die Anweisung lautete, nicht zu schweigen und keine unnötige Dichotomie zwischen den beiden äußeren Ausdrucksformen des Glaubens aufzubauen.

Wenn Christen nicht nach ihren eigenen Worten leben, untergräbt Heuchelei natürlich die Wahrheit ihrer Botschaft. Aber die Aufforderung, zu sprechen und sich zu äußern, ist von zentraler Bedeutung für das christliche Leben. Von der ersten bis zur letzten Seite der Bibel ist diese Anweisung unausweichlich. Der Befehl „verkünden“ kommt allein in den Evangelien über dreißig Mal vor. Die Zielgruppe? Alle Nationen und Stämme und Sprachen und Völker. „Den christlichen Glauben zu praktizieren, bedeutet, in der Öffentlichkeit Christ zu sein. Keine Lichter, die unter Scheffeln versteckt sind“, schreibt Lois McLatchie in Premier. Lesen Sie den ganzen Artikel hier (auf Englisch).

Todesstrafe aufgehoben: Asyl für pakistanische Christen

  • Christliches pakistanisches Ehepaar findet Zuflucht in Europa nach Blasphemie Freispruch 
  • Pakistans Blasphemiegesetze bedrohen weiterhin die Religionsfreiheit   

PUNJAB (11. August 2021) – Diese Woche ist ein pakistanisches christliches Ehepaar, das sieben Jahre lang wegen einer falschen Blasphemie-Anklagen im Todestrakt saß, sicher in Europa* angekommen. Das Oberste Gericht in Lahore hatte das Todesurteil gegen das katholische Ehepaar am 3. Juni aufgehoben. Ein Sitzungsgericht hatte Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel im Jahr 2014 wegen Blasphemie zum Tod verurteilt. Die Eltern von vier Kindern sahen sich mit Morddrohungen konfrontiert, nachdem die Nachricht von ihrem Freispruch bekannt wurde. 

“Wir freuen uns, dass Shagufta und Shafqat endlich freigelassen wurden und nun an einem sicheren Ort sind. Traurigerweise ist ihr Fall kein Einzelfall, sondern ein allzu häufiges Beispiel für die Bedrängnis, die viele Christen und andere religiöse Minderheiten in Pakistan erleben. Obwohl das Recht auf Religionsfreiheit durch die pakistanische Verfassung geschützt ist, sehen sich viele mit Verfolgung und der Verweigerung ihrer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit konfrontiert”, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International, eine Menschenrechtsorganisation, die das Paar unterstützt. 

„Wir sind sehr erleichtert, endlich frei zu sein. Die letzten acht Jahre waren unglaublich hart, aber wir freuen uns jetzt wieder mit unseren Kindern vereint zu sein. Wir sind sehr dankbar, dass uns so viele Menschen, insbesondere die Teams von ADF International und der Jubilee Campaign, geholfen haben endlich in Sicherheit zu sein. Hoffentlich werden die Blasphemie-Gesetze in Pakistan bald abgeschafft, damit andere nicht das gleiche Schicksal wie Shagufta und ich erleiden müssen“**, sagte Shafqat Emmanuel im Namen der Familie.  

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Todesurteil wegen Blasphemie-Vorwürfen 

Das Ehepaar hatte mit seinen vier Kindern auf einem Missionsgelände der Gojra-Kirche im pakistanischen Punjab in Armut gelebt. Am 18. Juni 2013 wurden angeblich blasphemische Textnachrichten von einem Mobiltelefon, das auf Shaguftas Namen registriert gewesen sein soll, an einen Kleriker und einen Anwalt geschickt. Shagufta und ihr Ehemann Shafqat wurden am 21. Juli 2013 verhaftet und wegen Blasphemie angeklagt. Das Paar kann weder lesen noch schreiben. Sie waren daher nicht in der Lage die Textnachrichten zu schreiben. Es ist unklar, wer die Nachrichten verschickt hat und aus welchem Grund. 

Auf Blasphemie steht in Pakistan die Todesstrafe. Obwohl noch niemand formell dafür hingerichtet wurde, sind mehrere Christen nach ihrem Freispruch von gewalttätigen Gruppen getötet worden, Shafqat war gefoltert worden, um ein falsches Geständnis abzulegen. Sie schlugen ihn und drohten, Shagufta auszuziehen und sie nackt durch die Stadt gehen zu lassen. Ein Sitzungsgericht verurteilte Shagufta und Shafqat zum Tod. Sie legten Berufung beim Obersten Gericht in Lahore ein, welches sie Anfang Juni freigesprochen hat. 

 

Lebensgefahr trotz Freispruch 

Der Anwalt des Paares, Saif Ul Malook, betonte die Probleme im Zusammenhang mit Blasphemie- Anschuldigungen, selbst bei Fällen, die schließlich mit einem Freispruch enden, und sagte: 

“Shagufta und Shafqat sind unglaublich erleichtert, dass sie endlich von diesen unbegründeten Blasphemie-Anklagen freigesprochen wurden. Sie haben unter den vielen Verzögerungen bei der Anhörung ihrer Berufung sehr gelitten. Diese Fälle sind aufgrund der Sicherheitsbedenken sehr schwierig zu verhandeln. Es besteht eine echte Bedrohung für das Leben der Mandanten und der Anwälte.” 

 

In den Fußstapfen von Asia Bibi 

Shagufta war im selben Gefängnis wie Asia Bibi inhaftiert. In einem Fall, der weltweit Schlagzeilen machte, wurde Bibi der Blasphemie beschuldigt. Acht Jahre lang wurde sie in einer Todeszelle festgehalten, bis sie 2018 freigesprochen wurde. Ihr Fall dient als bekanntes Beispiel für die aktuelle Bedrohung religiöser Minderheiten in der Region. Nach ihrem Freispruch kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen, bei denen ihr Leben bedroht wurde. Sie war gezwungen aus dem Land zu fliehen. 

 

„Blasphemiegesetze verstoßen gegen internationales Recht. Wie viele Menschen müssen noch das gleiche Schicksal wie Asia Bibi und Shagufta und Shafqat erleiden, bis diese Regeln endlich abgeschafft werden? Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und auszuleben. Wir fordern daher Regierungen auf, dieses Recht zu schützen. Blasphemiegesetze sollten in keinem Land der Welt mehr geduldet werden,” sagte Paul Coleman, Geschäftsführer und Leitender Anwalt von ADF International. 

* Aufgrund von Sicherheitsbedenken bleibt ihr Asylland ungenannt. **übersetzt

 

 

Die Fotos dürfen im Zusammenhang mit dieser Meldung online und in Print veröffentlicht werden. (Copyright: ADF International; Fotos der Familie: privat)

Lasst uns beten: Klage in Uganda zur Aufhebung der „drakonischen“ COVID-19-Kirchschließungen eingereicht

  • Glaubensvertreter aus christlichen und muslimischen Gemeinschaften gehen gerichtlich gegen die von der Regierung verhängte Schließung von Kirchen und Gebetsstätten vor
  • Der Fall spiegelt den weltweiten Trend wider, dass die Beschränkungen hinsichtlich Covid-19 Menschen mit einem bestimmten Glauben diskriminieren

KAMPALA (05. AUGUST 2021) – Eine Kirche in Kampala und ein Vertreter der muslimischen Gemeinde haben rechtliche Schritte gegen das von der ugandischen Regierung verhängte Verbot öffentlicher Gottesdienste eingeleitet, nachdem am Freitag neue nationale Abriegelungsmaßnahmen angekündigt worden waren. Nach den neuen Vorschriften dürfen Einkaufszentren, Spielhallen und Geschäftszentren geöffnet werden, und die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu 50 % ausgelastet. Der Besuch eines Gotteshauses ist jedoch gänzlich untersagt.

„Als gläubige Frau ist es schwierig zu sehen, dass meiner Gemeinschaft der Zugang zu öffentlichen Gottesdiensten verwehrt wird – und das zu einer Zeit, in der wir sie am meisten brauchen. In dieser für unser Land schwierigen Zeit muss die Regierung daran denken, dass wir nicht nur körperliche, sondern auch geistige Bedürfnisse haben. Ich freue mich, dass ich mit meiner Kirche und mit Unterstützung von ADF International gegen diese unverhältnismäßige, unnötige und drakonische Einschränkung der Religionsfreiheit vorgehen kann“, sagte Agnes Namaganda, ein Mitglied der christlichen Gemeinschaft, die die Klage unterstützt.

„Für gläubige Menschen ist die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten so wichtig wie die Einnahme von Nahrung und Wasser. Nach den derzeitigen Vorschriften können diejenigen, die einkaufen wollen, das Einkaufszentrum besuchen, und diejenigen, die essen gehen wollen, können in ein Restaurant gehen. Aber es gibt keinen Ort der Anbetung für diejenigen, die ihre Religion ausüben wollen. Warum werden Menschen, die einen Glauben haben, als ansteckender behandelt als andere? Natürlich ist es in dieser Zeit äußerst wichtig, die Sicherheit in unseren Gemeinden zu gewährleisten. Dies kann und muss unter Wahrung des Rechts, sich zum Gottesdienst zu versammeln, geschehen“, fügte Imaam Bbaale Muhammed hinzu, der sich ebenfalls der Klage gegen das Verbot des Gottesdienstes durch die Regierung angeschlossen hat.

 

Diskriminierende Maßnahmen während der gesamten Pandemie

Die am 30. Juli angekündigten Beschränkungen für Gottesdienste sollen mindestens 60 Tage dauern, danach wird eine neue Überprüfung eingeleitet. Die Einschränkungen folgen auf eine einjährige diskriminierende Behandlung von Glaubensgemeinschaften, erklärten die Kläger.

„Die Religions- und Glaubensfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Die Freiheit, seinen Glauben in öffentlichen Gottesdiensten zu bekunden, ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Rechts, das durch ugandisches Recht und internationale Verträge geschützt ist. Dieses Recht sollte nur insoweit eingeschränkt werden, als dies aus einem legitimen, verhältnismäßigen und nicht diskriminierenden Grund erforderlich ist. In mehreren Fällen in Europa, in den USA und in Lateinamerika haben wir gesehen, dass ähnliche pauschale Verbote öffentlicher Gottesdienste für rechtswidrig erklärt wurden“, sagte Sean Nelson, Rechtsberater für Religionsfreiheit, für ADF International.

Nach einer Lockerung der früheren Schließungsmaßnahmen im Juni 2020 durften die Gotteshäuser nicht zusammen mit anderen ähnlichen öffentlichen Einrichtungen wieder öffnen, sondern mussten weitere zwei Monate warten, bis weitere Konsultationen zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Interreligiösen Rat stattfinden konnten.

Als die Türen von Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen religiösen Gebäuden im August 2020 endlich wieder geöffnet werden durften, mussten sie sich an staatlich erzwungene Standardarbeitsanweisungen halten, die weitaus schwieriger waren als die für normale öffentliche Orte oder Geschäftsräume. Religiöse Gruppen mussten bei jedem Gottesdienst die Anwesenheit von geschultem medizinischem Personal sicherstellen. Zudem mussten Sicherheitskräfte dafür sorgen, dass die Gläubigen ausreichend Abstand hielten, wenn sie in der Schlange standen, um beim Betreten ihre Temperatur messen zu lassen.

„Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum eine große, geräumige Kirche geschlossen werden muss, während Einkaufszentren und Spielhallen geöffnet sind. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum Glaubensgemeinschaften das ganze Jahr über höhere betriebliche Hürden zu überwinden hatten als Handelseinrichtungen. Menschen verschiedener Glaubensrichtungen setzen sich jetzt dafür ein, dass ihre Rechte in Uganda geschützt werden. Die Regierung muss Wege finden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und gleichzeitig das Recht zu wahren, den eigenen Glauben in Gemeinschaft mit anderen zu leben“, so Nelson weiter.

 

Ein globaler Trend: Unverhältnismäßige Verbote von Gottesdiensten werden für „unrechtmäßig“ erklärt

Die Menschenrechtsgruppe ADF International hat ähnliche Klagen gegen pauschale Verbote von Gottesdiensten in ganz Europa und in Lateinamerika unterstützt.

Im März befand das oberste schottische Zivilgericht, dass ein pauschales Verbot öffentlicher Gottesdienste rechtswidrig ist. Die Anfechtung wurde von 27 Religionsführern und einem Glasgower Priester, Canon Tom White, erfolgreich eingereicht. In der schottischen Entscheidung wurde bekräftigt, dass Einschränkungen der Grundfreiheiten notwendig und verhältnismäßig sein müssen. Im November 2020 hatten die leitenden medizinischen und wissenschaftlichen Berater von Westminster eingeräumt, dass die Beweise für Kirchenschließungen bestenfalls „anekdotisch“ seien und „nicht auf wissenschaftlichen Fakten beruhen“.

Einen Tag nach dem schottischen Urteil im März entschied der chilenische Oberste Gerichtshof einstimmig, dass die COVID-19-Beschränkungen in diskriminierender Weise auf Gläubige in Chile angewandt wurden. In dem wegweisenden Urteil wurde anerkannt, dass die Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, das nicht einfach ausgesetzt werden kann.

Ein Gerichtsverfahren läuft derzeit in Irland, wo fast ein Jahr lang gläubige Menschen für die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten kriminalisiert wurden. Wer sein Haus verließ, um einen Gottesdienst zu besuchen, konnte mit einer Geldstrafe oder bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.letusworship.global/ireland.

Biden ernennt neuen US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit

  • Präsident Biden hat die Ernennung von Rashad Hussain zum US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit bekannt gegeben.

WASHINGTON D.C. (31 Juli 2021) Präsident Biden hat die Ernennung von Rashad Hussain zum US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit bekannt gegeben. Die Ernennung erfolgt sechs Monate nach dem Amtsantritt der Regierung Biden. Das Amt wurde zuvor von Sam Brownback bekleidet und spielt eine wichtige Rolle bei den weltweiten Bemühungen um die Religionsfreiheit.

„Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, das alle Länder zu schützen haben“, sagte Kelsey Zorzi, Director of Advocacy for Global Religious Freedom: „Die rechtzeitige Ernennung des IRF-Botschafters durch den Präsidenten ist ein Signal dafür, dass die Vereinigten Staaten ihrer Verpflichtung, die Religionsfreiheit weltweit zu schützen, nachkommen wollen. Wir loben Präsident Biden für die rasche Besetzung des Postens und fordern die Regierung auf, die internationale Religionsfreiheit weiterhin zur Priorität zu machen.“

 

Erster Muslim, der für diese Position nominiert wurde

Rashad Hussain war zuvor Sondergesandter der Organisation für Islamische Zusammenarbeit unter Präsident Barack Obama sowie Sondergesandter für strategische Kommunikation zur Terrorismusbekämpfung. Er ist der erste Muslim, der für das Amt des Botschafters für internationale Religionsfreiheit nominiert wurde. Als Sondergesandter der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) kämpfte er gegen Blasphemie und Gesetze zur Verunglimpfung der Religion.

Der Posten des Sonderbotschafters wurde 1998 mit dem Gesetz zur internationalen Religionsfreiheit eingeführt und es wurde ein Büro für internationale Religionsfreiheit im Außenministerium eingerichtet. Der Botschafter für internationale Religionsfreiheit ist Hauptberater des Präsidenten und des Außenministers in Angelegenheiten, die die Religionsfreiheit im Ausland betreffen.

Weitere Ernennungen zum Schutz der Religionsfreiheit

Neben dem Posten des Botschafters gab der Präsident eine Reihe weiterer Ernennungen für Aufgaben der Religionsfreiheit bekannt: So ist Deborah Lipstadt Sonderbeauftragte für die Überwachung und Bekämpfung des Antisemitismus. Khizr Khan und Sharon Kleinbaum sind Mitglieder der Kommission der Vereinigten Staaten für internationale Religionsfreiheit (USCIRF). Nadine Maenza, Vorsitzende der USCIRF, erklärte: „Die Verletzung der Religionsfreiheit stellt weiterhin eine allgegenwärtige Bedrohung für unsere nationale Sicherheit und die globale Stabilität dar. Der US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit und der Sonderbeauftragte spielen eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der USA, dieser Bedrohung entgegenzuwirken.“