Zusammenfassung
- Regierung plant Verbot des Heimunterrichts
- Französische Familien starten Kampagne zum Schutz der Rechte von Eltern
STRASBOURG (17. Februar 2021) – Die französische Nationalversammlung möchte, das Recht, seine Kinder zuhause unterrichten zu dürfen, aufheben.
Nun setzen sich französische Pädagogen für den Schutz dieses Rechts ein und müssen dabei gegen neue Gesetzesbestimmungen ankämpfen, wonach dieses Recht nur in vier Ausnahmefällen zustehen soll. Die französische Regierung kündigte ihren umstrittenen Schritt im Oktober an und begründete die Änderung der Rechtslage mit dem Kampf gegen den „Separatismus“. Der Vorschlag würde auch neue Einschränkungen der Unabhängigkeit von Privatschulen mit sich bringen. Ein solche Maßnahme würde Freiheitsrechte schwer verletzen, die nicht nur bereits seit 1882 im französischen Recht verankert sind, sondern auch durch internationales Menschenrecht geschützt werden.
„Das Völkerrecht anerkennt das Recht der Eltern, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Kinder werden den Eltern geboren, nicht dem Staat, und es sollten die Eltern sein, die Entscheidungen über die Ausbildung ihrer Kinder treffen“, sagte Jennifer Lea, Rechtsberaterin von ADF International in Straßburg.
Jedes Kind ist einzigartig und sie alle in einen Topf zu werfen, widerspricht einer vernünftigen Förderung der nächsten Generation. Homeschooling kann Kindern enorme Vorteile bringen – etwa jenen mit einer außergewöhnlichen Begabung in Musik, Tanz oder Leichtathletik und die daher zusätzliche Zeit brauchen, diese Fähigkeiten zu fördern; oder anderen Kindern, die mehr individuelle Betreuung brauchen und Schwierigkeiten haben, mit dem Tempo einer Klasse zu mitzukommen”, ergänzte sie.
Familien aus dem ganzen Land haben sich zur “Französischen Homeschool-Gemeinschaft” zusammengeschlossen, um in einer öffentlichen Videokampagne den Schutz der Elternrechte zu fordern.
In ganz Europa schließen sich Aktivisten den Eltern an und kämpfen für ein freies Wahlrecht der Eltern für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder.
Während fast jeder andere europäische Staat das Recht schützt, seine Kinder zu Hause zu unterrrichten, hält Frankreichs Nachbarland Deutschland an einem pauschalen Verbot fest. 2015 klagten Dirk und Petra Wunderlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil die deutschen Behörden ihnen das Sorgerecht für ihre vier Kinder – das jüngste war erst vier Jahre alt – von einem Tag auf den anderen entzogen hatten, nur weil sich Familie Wunderlich dazu entschieden hatten, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Die Kinder durften nur unter der Bedingung, dass sie eine staatliche Schule besuchen, wieder zu ihren Eltern zurückkehren.
Diese Einschränkung der Rechte von Eltern wurde international kritisiert. Beim UN-Menschenrechtsrat in Genf haben Saaten wie Spanien, Norwegen und Schweden gefordert, das Recht der Eltern, die Art der Erziehung, die sie für ihre Kinder richtig halten, frei wählen zu können, zu stärken.
“Der französische Vorschlag zum Homeschooling steht in völligem Widerspruch zu anderen Demokratien, die die Heimerziehung als Teil ihrer freien und pluralistischen Gesellschaft anerkennen. Außerdem ist Heimunterrricht ein natürliches, fundamentales und geschütztes Menschenrecht. Frankreich hat sich in internationalen Verträgen verflichtet, dieses Recht zu schützen, und darf seine Verpflichtungen nicht ignorieren. Den Eltern die Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder zu nehmen, untergräbt ihre enorme Verantwortung und ist eine Schlag ins Gesicht für Millionen von Müttern und Vätern, auf die sich Frankreich während der Pandemie bei der Heimerziehung verlassen konnte. Gleich im angrenzenden Nachbarland Deutschland zeigt der herzzerreißende Fall der Familie Wunderlich die verherrenden Folgen solch einer Politik, die die elterliche Verantwortung zu untergraben versucht. Frankreich darf nicht den gleichen Fehler begehen. Stattdessen sollte die Regierung die Gelegenheit nutzen und sich wieder auf ihre freiheitsliebenden Wurzeln, auf ihr Prinzip der liberté zurückbesinnen”, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International, der federführend für den Fall Wunderlich zuständig war.
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