Deutsches Gericht toleriert Gebetsverbot vor Abtreibungsorganisation – „40 Tage für das Leben“- Initiative plant Berufung

  • Deutsches Gericht verabsäumt das Recht auf Glaubens-, Versammlungs-, und Meinungsfreiheit zu schützen
  • Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Initiative plant Berufung

PFORZHEIM/KARLSRUHE (14. Mai 2021) – Stille Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation dürfen also verboten werden? Darauf deutet das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hin, welches heute die Klage der Leitern der “40 Tage für das Leben”- Gruppe abwies. Die Gruppe in Pforzheim hatte die Auflage unter Berufung auf ihr Recht auf Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit angefochten. Es war ihnen verboten worden, sich in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle von Pro Familia, dem deutschen Ableger der International Planned Parenthood Federation, einer weltweiten milliardenschweren Abtreibungslobby, zu versammeln, um friedlich zu beten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Es bedrückt mich, dass das Gericht unsere Klage abgewiesen hat, und somit indirekt dem Verbot unserer Stillen Gebetsmahnwachen in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle zustimmt. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Dieses Thema berührt mich sehr, denn ich habe viele Frauen durch diesen Schmerz begleitet. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob Gebetsfreie-zonen existieren dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpfen möchte.

 

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten.

Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Obwohl Pavica alle erforderlichen Genehmigungen für ihre früheren Gebetsmahnwachen erhalten hatte, gestattete die Gemeinde ihr während der letzten zwei Jahre nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Pavica und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche, dass die Gebetsmahnwachen in einiger Entfernung stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

 

Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit muss geschützt werden

„Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts, welche die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit einschränkt. Wir erwarten noch die Urteilsbegründung, doch die Abweisung der Klage verkennt offenbar, dass die Meinungsfreiheit die Grundlage jeder freien und fairen Demokratie ist. Welche Gesellschaft verweigert hilfsbedürftigen Frauen und Kindern ein Gebet? Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Eine Überzeugung zu haben, ist ein Grundrecht, ebenso wie das Recht, diese Überzeugung durch friedliche Versammlung auszudrücken oder in der Öffentlichkeit still zu beten. Unabhängig davon, ob man ihre Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagt Felix Böllmann, Jurist bei ADF International.

„4 von 5 Menschen leben in Ländern mit schwerwiegenden Einschränkungen der Religionsfreiheit“

  • US-Außenministerium veröffentlicht Jahresbericht 2020 zur internationalen Religionsfreiheit
  • Verbesserung in manchen Ländern, aber religiöse Verfolgung nimmt weltweit weiter zu

WASHINGTON DC (14. Mai 2021) – Weltweit lebt ein Großteil der Menschen in einem Umfeld mit erheblichen Einschränkungen der Religionsfreiheit. Zu diesem Ergebnis kommt US-Außenminister Blinken bei seiner Vorstellung des Jahresberichts 2020 des US-Außenministeriums zur internationalen Religionsfreiheit. Der Bericht „untersucht die Religionsfreiheit in jedem Land“ außerhalb der Vereinigten Staaten. Darin werden einige Erfolge für die Religionsfreiheit im vergangenen Jahr festgestellt, wie die Aufhebung der Apostasiegesetze im Sudan und die Freilassung von bestimmten Gefangenen in Usbekistan. Aber die Verfolgung religiöser Gruppen hat auch zugenommen, etwa in Ländern wie China, Myanmar, Nigeria und im Iran.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. Dieser Bericht beschreibt die riesigen Herausforderungen, unter denen religiöse Minderheiten, einschließlich Christen, weltweit leiden. Wir müssen mitansehen, wie sowohl autoritäre Regime als auch militante Gruppen die Religionsausübung im Privaten und in der Öffentlichkeit stark einschränken und religiösen Minderheiten Grausamkeiten angetan werden – bis hin zum Völkermord. Wir fordern alle Regierungen auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Religionsfreiheit weltweit geschützt ist“, sagte Kelsey Zorzi, Leiterin der Rechtsabteilung für globale Religionsfreiheit bei ADF International.

 

Weltweit Angriffe auf Religionsfreiheit

Laut dem Bericht des US-Außenministeriums sowie weiteren Berichten anderer Regierungen nimmt die religiöse Verfolgung weltweit zu. Dan Nadel, Leiter der Abteilung für Internationale Religionsfreiheit betonte, dass „vier von fünf Menschen auf der Welt in einem Umfeld mit schwerwiegenden Einschränkungen der Religionsfreiheit leben.“

In einigen Länder gibt es jedoch auch Verbesserungen. Außenminister Blinken wies auf die Bemühungen in Turkmenistan hin, sechzehn Zeugen Jehovas freizulassen, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigert hatten.

 

Besonders besorgniserregende Länder

Dennoch wird in anderen Ländern die Verfolgung religiöser Minderheiten fortgesetzt oder sogar verstärkt. Minister Blinken stellte fest, dass China „religiöse Äußerungen weitgehend kriminalisiert und weiterhin Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord an muslimischen Uiguren und anderen religiösen und ethnischen Minderheiten begeht“. Er führt auch Saudi-Arabien an – das einzige Land, in dem es keine christliche Kirche gibt, obwohl dort über eine Million Christen leben.

Er betonte, dass in Myanmar die Führer des jüngsten Militärputsches für schwere Gräueltaten gegen religiöse und ethnische Minderheiten, einschließlich der Rohingya-Muslime, verantwortlich sind. Minister Blinken kündigte auch Sanktionen an gegen den chinesischen Beamten Yu Hui wegen dessen Beteiligung an „groben Menschenrechtsverletzungen“ gegen Falun-Gong-Anhänger.

 

Identifizierung der schlimmsten Menschenrechtsverletzer

Der International Religious Freedom Act (IRFA) verpflichtet das Außenministerium zu einem jährlichen Bericht über die Lage der internationalen Religionsfreiheit. Das IRFA schreibt außerdem vor, dass das Außenministerium innerhalb von 180 Tagen nach Veröffentlichung des Berichts jene Länder bekannt geben muss, die als besonders besorgniserregende Länder eingestuft oder unter besondere Beobachtung gestellt werden.

„Wir sind dankbar, dass die schlimmsten Verletzer der Menschenrechte öffentlich bekannt gemacht werden“, sagte Tony Perkins, stellvertretender Vorsitzender der US-Kommission für internationale Religionsfreiheit. Gleichzeitig müssen die Vereinigten Staaten gegenüber diesen Ländern auch tätig werden, um die Regierungen für ihre schrecklichen Verletzungen der Religionsfreiheit zur Verantwortung zu ziehen.

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