Das Verwaltungsgericht Wien hat in zwei Entscheidungen die Versammlungsfreiheit des Vereins Jugend für das Leben (JfL) gestärkt und die ablehnenden Bescheide der Landespolizeidirektion Wien (LPD) am 8.1.2026 vollinhaltlich aufgehoben. Damit bestätigte das Gericht, dass eine friedliche Gebetswache als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts zu qualifizieren ist und nicht allein deshalb untersagt werden darf, weil sie religiösen Charakter hat.
Lies weiter


