Akkreditierung für Pro-Life Hochschulgruppe nach jahrelanger Diskriminierung in Sicht: Uni Regensburg gibt rechtswidrige Position auf 

  • ProLifeEurope Hochschulgruppe wurde über Jahre hinweg von der Universität Regensburg diskriminiert und nicht zugelassen.
  • Nach einer Klage hat die Uni einen Vergleich vorgeschlagen, der einem Anerkenntnis des Anspruchs der Gruppe gleichkommt: Die Gruppe wird nun akkreditiert.
  • ADF International stützte die rechtlichen Bemühungen der jungen Pro-Life Gruppe. In Kürze soll die Einigung durch das Gericht bestätigt werden. 

Regensburg (01. Oktober 2024) An der Universität Regensburg wurde eine neue Pro-Life Hochschulgruppe über mehrere Jahre lang diskriminiert. Die Hochschule verweigerte ihr die Akkreditierung. Ohne Akkreditierung ist keine aktive Teilnahme am Hochschulleben möglich. Auftritte u.a. beim Erstsemestertag wurden der Gruppe verwehrt, pro-life Äußerungen damit faktisch zensiert. Die Gruppe klagte Anfang 2024 gegen die Universität. Jetzt zeichnet sich kurz vor Semesterbeginn eine Lösung ab: Die Universität nimmt das rechtswidrige Verbot zurück und bietet der Gruppe die Akkreditierung an.  

“Eine Hochschule ist ein Ort für Diskurs, nicht für Zensur. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die lebensfreundliche und vom Grundgesetz geschützte Botschaft des Lebensschutzes vom Uni-Campus verbannt werden soll."

Seit 2021 bemühten sich die in der Gruppe aktiven Studenten der Universität um eine Anerkennung im dafür vorgesehenen Verfahren. Die Anträge wurden mehrmals ohne spezifische Begründung zurückgewiesen und die Ziele der Lebensschützer als „allgemein schädlich“ beschrieben. Der Fall, der schließlich vor Gericht ging, ist ein Beispiel für die zunehmende Zensur bestimmter Weltanschauungen an Universitäten.  

Eine Hochschule ist ein Ort für Diskurs, nicht für Zensur. Es ist nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die lebensfreundliche und vom Grundgesetz geschützte Botschaft des Lebensschutzes vom Uni-Campus verbannt werden soll. Wir sind hoffnungsvoll, dass die Pro-Life Gruppe jetzt bald akkreditiert wird und mit den Studenten in Dialog treten kann. Die langjährige juristische Arbeit hat sich ausgezahlt“, sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International.  

Diskriminiert, zensiert, gecancelt 

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Nach dem ersten Antrag 2021, der abgelehnt wurde, bemühte sich die Gruppe in Regensburg im Oktober 2022 wiederum um eine Akkreditierung. Diese ist notwendig, damit die Pro-Life Studenten am Campus wie viele andere studentische Gruppen aktiv sein können.  

Jeder Student zahlt einen Semesterbeitrag, der die Infrastruktur für Hochschulgruppen finanziert. „Ohne Akkreditierung dürfen wir an der Universität eigentlich nichts machen. Wir kriegen keine Räume gestellt, wir dürfen keine Veranstaltungen bewerben, keine Plakate aufhängen, keine Flyer verteilen und keine Werbung für unsere Gruppe machen. Gleichzeitig zahlen wir mit unseren Semesterbeiträgen auch eine zugelassene Hochschulgruppe, die ‘Abtreibungen fördern’ möchte“, meint Clara, die Vorsitzende der ProLife Europe Gruppe. 

Klage gegen die Universität Regensburg 

Vertreten von Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt (Leisnig) und mit Unterstützung von ADF International, klagte die Hochschulgruppe im Januar 2024 gegen die Universität vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (AZ: RO 3 K 24.125). Laut Klageschrift sollte die Universität verpflichtet werden, „ProLife Regensburg als Hochschulgruppe zu akkreditieren“.  

Die gezielte Ausgrenzung der Pro-Life Gruppen ist klar rechtswidrig. Lebensschutz ist ein Staatsziel und auch die studentische Zivilgesellschaft spielt dabei eine Rolle“, fügte Dr. Felix Böllmann hinzu.  

Die Stimme der Stillen darf nicht zum Schweigen gebracht werden. Das Engagement der Gruppe, die sich für die Schwächsten in der Gesellschaft einsetzen wollen, ist richtig und wichtig. Lebensschutz darf nicht kriminalisiert und verboten werden“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.   

Wird das rechtswidrige Verbot zurückgenommen? 

Im Sommer 2024 kristallisiert sich eine mögliche Lösung heraus. Als Reaktion auf die Klage bietet die Universität Regensburg der Hochschulgruppe einen Vergleich an und sagt die Akkreditierung der Lebensschützer zu. Kurz vor dem neuen Semesterbeginn könnten die Studenten dann ihre Arbeit aufnehmen. Sollte der Vergleich zustande kommen, werden wir darüber informieren.  

Wir hoffen, dass wir unseren Einsatz für das Leben bald aufnehmen können.  Allerdings bin ich entsetzt, dass wir uns mehrere Jahre um ein Grundrecht bemühen mussten, dass uns unzweifelhaft zusteht. Wenn unser Motto ‘A little less judgement, a little more truth’ von einem Campus verbannt wird, welche Botschaft oder Überzeugung wird die nächste sein, die der Zensur zum Opfer fällt?“ fragt Clara von ProLife Regensburg. 

Neben Regensburg verweigerte auch die Universität Heidelberg einer studentischen Lebensschutzgruppe die Zulassung. ADF International unterstützt die Gruppe und verteidigt die akademische Freiheit sowie die freie Meinungsäußerung. Bereits im Juli 2023 reichte die Heidelberger Gruppe Klage gegen die Diskriminierung von Pro-Life Gruppen ein. Eine Entscheidung ist in diesem Fall noch nicht absehbar.  

Der Fall zeigt deutlich, welche Rolle Zensur an Universitäten spielt. Hoffentlich stärkt der rechtliche Vergleich die Meinungsfreiheit für Studenten in ganz Deutschland“, so Dr. Felix Böllmann abschließend. 

Bilder zur freien Verfügung in Verbindung mit der PR. (v.l.n.r.: Leitung der Hochschulgruppe, Leiterin Clara, Dr. Felix Böllmann)

Ampelregierung kriminalisiert ehrenamtliche Helfer und Beter: Bis zu 5.000€ Bußgeld in neuen Zensurzonen 

Pavica und Felix
  • Beschluss laut Bundesregierung ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“. 
  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“ 
  • ADF International verteidigt in Deutschland und Europa mehrere Menschen erfolgreich, die für friedliches Gebet und Hilfsangebot vor Gericht kamen: „Werden weiter dagegen vorgehen!“  
Pavica und Felix

Berlin (5. Juli 2024) – Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause will die Bundesregierung die Einführung von Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen durch den Bundestag bringen. Menschen, die nach Inkrafttreten der Änderungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz friedlich in einem Umkreis von 100 Metern beten oder Hilfe anbieten, könnten dann bis zu 5.000€ Bußgeld drohen 

“Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem."

„Niemand kann friedliches Gebet verbieten. Das geplante Gesetz ist unnötig. Einen Beleg dafür, dass „zunehmend Protestaktionen“ stattfinden oder „Schwangere gezielt in belästigender Weise angesprochen oder konfrontiert“ würden, blieb die Bundesregierung auch auf mehrfache Nachfrage schuldig. Stattdessen wird dieses weltanschaulich motivierte Projekt unter dem Applaus der Abtreibungslobby im Höchst-Tempo durch das Parlament gepeitscht. Verfassungsgüter wie das Recht auf Leben, die Meinungsäußerungsfreiheit oder die Glaubensfreiheit spielen keine Rolle,“ meint dazu Anwalt und Grundrechtsexperte Dr. Felix Böllmann, der Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International.  

„Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft.“ 

„Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem,“ so Böllmann weiter.  

Das neue Gesetz schränkt die Meinungs- und Religionsfreiheit stark ein. Verhaltensweisen, die lediglich „geeignet sind, bei einer Schwangeren eine erhebliche unmittelbare emotionale Reaktion“ zu bewirken, werden mit Bußgeld bedroht. Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Rechte Dritter im konkreten Fall soll es nicht ankommen. Solche drastischen Einschränkungen der Grundrechte sind weder erforderlich, noch verhältnismäßig. Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ 

ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. 

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Lebensschützer müssen aber auch jetzt keine Angst haben, ihre Meinung zu äußern, zu beten oder Hilfe anzubieten. Das Gesetz ist vage formuliert und es wird viele Versuche geben es zu missbrauchen. Aber die Grundrechte gelten weiterhin – auch in der Nähe eine Abtreibungsorganisation. Wer Probleme bekommt, angegriffen oder angeklagt wird, kann sich gerne bei unserem Team melden. Gemeinsam können wir die Freiheit vor übergriffigen Lobbyorganisationen und Ideologen schützen,“ schloss Dr. Felix Böllmann.  

Bilder unter Angabe von ADF International frei verfügbar

Berliner Gericht höhlt Gewissensfreiheit für Apotheker in “Pille danach”-Urteil aus

  • Apotheker war vor Gericht, weil er aus Gewissensgründen „Pille danach“ nicht verkaufte. Die Apothekerkammer beschuldigte ihn 2018 eines Berufsvergehens und argumentierte, dass das Präparat zur „Grundversorgung“ gehöre. 
  • Mündliches Urteil: Apotheker, die den Verkauf nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, müssen den Beruf aufgeben.
  • ADF International unterstützt den Apotheker seit sechs Jahren im wichtigsten Präzedenzfall zur Gewissensfreiheit in Deutschland 

Berlin (28. Juni 2024) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Woche in einem hoch ambivalenten Urteil einen Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung freigesprochen und die Berufung der Apothekerkammer kostenpflichtig zurückgewiesen. Zugleich hat es aber die Gewissensfreiheit von Apothekern in Berlin in Frage gestellt.  

In der mündlichen Urteilsverkündigung erläuterte der vorsitzende Richter, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, es gebe kein „Prüfrecht“ für Pharmazeuten und die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben. 

“Die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben und könnten sich aus Gewissensgründen gezwungen sehen, ihren geliebten Beruf aufzugeben."

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht die von der Apothekerkammer gegen mich beantragte Sanktion abgelehnt hat. Ich bin Apotheker geworden, um die Gesundheit von Menschen zu fördern, sogar Leben zu retten. Die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise abtreibende Wirkung hat. Das Gericht hat sich hinter meine Haltung gestellt. Es fand kein Verschulden in meiner Weigerung aus Gewissensgründen. Bestürzt hat mich aber die Begründung. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben und könnten sich aus Gewissensgründen gezwungen sehen, ihren geliebten Beruf aufzugeben, “ so der Apotheker Andreas Kersten nach der Urteilsverkündigung. 

Hintergrund: Anklage gegen gewissenhaften Apotheker 

Seit 2018 betrieb die Apothekerkammer Berlin ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Pharmazeuten und (damaligen) Inhaber der Undine-Apotheke Andreas Kersten. Er hatte sich aus Gewissensgründen stets geweigert, die sogenannte „Pille danach“ vorrätig zu haben und zu verkaufen. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin gab Kersten daraufhin im November 2019 recht.   

Das Gericht hielt damals fest, dass Apotheker sich auf die Gewissensfreiheit berufen können. Die Apothekerkammer legte aber Berufung gegen das Urteil ein und Kersten musste seitdem auf seinen Berufungsprozess warten. Schon der lange Prozess wurde für ihn zur Strafe. 

Gewonnen und doch verloren 

Formell sprach das Gericht Andreas Kersten am 26.06.2024 im konkreten Fall vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei. Es wies die Berufung der Apothekerkammer vollumfänglich zurück und erlegte ihr die Verfahrenskosten auf.  

Nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen und nach über 5 Jahren Unsicherheit ist jetzt klar, dass Andreas Kersten in seiner Gewissensnot nicht schuldhaft gegen Berufspflichten verstoßen hat. Darüber freuen wir uns. Skandalös ist aber die Begründung des Urteils. Das Gericht führte zunächst nur mündlich aus, dass sich Apotheker zukünftig zwischen ihren Überzeugungen und ihrem Beruf entscheiden müssen. Wir werden die Begründung genau prüfen,“ sagte Dr. Felix Böllmann, der Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International nach der Urteilsverkündung. ADF International unterstützte Kerstens Fall seit sechs Jahren als wichtigen Präzedenzfall in Deutschland. 

Böllmann weiter: „Das Oberverwaltungsgericht Berlin setzt sich mit seiner Argumentation in direkten Widerspruch zum internationalen Recht. Grundrechte müssen effektiv garantiert werden, nicht nur auf dem Papier. Aber die Argumentation des Gerichts lässt der Gewissensfreiheit keinen Raum. Gewissenskonflikte müssen im Rechtsstaat, der sowohl Gewissens-, als auch Berufsfreiheit garantiert, anders als durch einen Berufswechsel gelöst werden.“ 

Die Begründung des Gerichts wirkt auch im Hinblick auf die offizielle Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer „Rezeptfreie Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva (‚Pille danach‘)“ fragwürdig. Darin werden dem Apotheker umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten auferlegt – zur Sicherstellung der richtigen Anwendung und damit zum Schutz der Bevölkerung.  

Zu den umfassenden Beratungspflichten passt es nicht, Apotheker unter Berufung auf den Versorgungsauftrag dazu zu zwingen, jedes Präparat auf Nachfrage und ungeachtet etwaiger Bedenken zu verkaufen,“ sagte Böllmann. 

„Pille danach“: potenziell abtreibendes Präparat 

Neben weiteren gefährlichen Nebenwirkungen ist die „Pille danach“ auch wegen ihrer potenziell abtreibenden Wirkung umstritten. Meist wird das Präparat zur Verzögerung des Eisprungs und dadurch der Verhinderung der Verschmelzung von Eizelle und Spermium verwendet. Allerdings wirkt die „Pille danach“ auch nidationshemmend, das heißt die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter wird verhindert. Ein bereits gezeugter Mensch würde in diesem Fall abgetrieben.  

Niemand darf zu einer Handlung gezwungen werden, die seinem Gewissen deutlich widerspricht – vor allem nicht, wenn es um Leben und Tod geht. Wer als Apotheker oder Mediziner deswegen Probleme bekommt oder Zwang erfährt, kann sich gerne bei uns melden. Gemeinsam können wir die Gewissensfreiheit verteidigen. Berufsverbote aus Gewissensgründen sind eines den Grundrechten verpflichteten Rechtstaates unwürdig,“ schloss Böllmann.  

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“Sagt das nicht den Eltern”: Lehrerin (OÖ) zeigt Sexfilm in Volksschule – “Man kann auch Sex haben mit Menschen, die man nicht gerne mag”

  • Oberösterreichische Lehrerin verstörte Kinder in der Volksschule mit sexualisierten Inhalten, und täuschte Eltern darüber. Mädchen berichten nach übergriffigem Unterricht von Alpträumen mit Vergewaltigung. 
  • Betroffene Mutter: „Sexualisierung hat in der Volksschule nichts zu suchen.“ ADF International unterstützt die Eltern und ihre Kinder in ihrem Bemühen um Transparenz, Schutz und Elternrechte. 
  • Laut einem Bericht der KRONE hat die zuständige Behörde (Bildungsdirektion OÖ) ein Verfahren gegen die Lehrerin eingestellt – die Eltern sind schockiert. 

Vöcklabruck/Wien (21. Juni 2024)Eine Lehrerin im Bezirk Vöcklabruck hat Volksschulkinder mehrmals durch übergriffigen Sexualunterricht verstört. Sie brachte ihnen Details über Oralverkehr bei, zwang sie pornographische Inhalte anzusehen und verbot den Kindern, über die Vorgänge mit ihren Eltern zu sprechen. 

Eine Lehrplanänderung sieht seit Herbst 2023 umfassenden Sexualunterricht in fast allen Schulfächern vor. Die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt” beruht auf den umstrittenen “WHO-Standards für Sexualaufklärung”. Durch unklare und ideologisch gefärbte Begriffe wie “Geschlechtsidentitäten” oder “Diversitätskompetenz” werden Kinder gezielt sexualisiert. Diese Form der Sexualaufklärung ermöglicht übergriffiges Verhalten durch Kinder, Erwachsene und Pädagogen, wie in dem Fall in Oberösterreich. 

„Unsere Tochter wurde ihrer Kindheit beraubt, geschädigt und verstört. Es ist inakzeptabel, dass Volksschulkinder durch mehr als nur unangemessene Inhalte verstört werden und so Schutzbarrieren vor Missbrauch fallen,“ sagte einer der betroffenen Mütter.  

Die zuständige Bildungsdirektion mauert und schützte weder Eltern noch Kinder, sondern deckt das Fehlverhalten der Lehrerin. Die Eltern fühlen sich mehrmals übergegangen: Nicht nur die Lehrerin informierte sie nicht über hochsensible sexualisierte Inhalte, auch die Bildungsdirektion ging intransparent vor. Von der Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen die Lehrerin erfuhren die Eltern aus den Medien. Die in Wien ansässige Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt die Eltern rechtlich. 

“Unsere Tochter wurde ihrer Kindheit beraubt, geschädigt und verstört. Es ist inakzeptabel, dass Volksschulkinder durch mehr als nur unangemessene Inhalte verstört werden und so Schutzbarrieren vor Missbrauch fallen."

Vorgeschichte: Schule verspricht Besserung   

Im November 2022 hatte die Lehrerin den Drittklässlern (echte) Fotos von diversen Sexualpraktiken gezeigt. Daraufhin fragte ein Kind ihre Mutter, “warum die Frau des Pipal vom Mann im Mund nimmt” und, ob die Mutter, “das beim Papa auch macht”. 

Die Kinder waren nach dem Unterricht sichtlich verstört“, berichtet eine der Mütter. Nach Beschwerden der Eltern versprachen die Schulleitung und die entsprechende Lehrerin, zukünftig von solch unangemessenen Inhalten abzusehen.  

Ein Jahr später: wieder übergriffiger Sexualkundeunterricht  

Die gleiche Lehrerin der inzwischen vierten Klasse teilte den Eltern ein Jahr später mit, dass sie im Dezember 2023 die Kinder auf den Unterricht mit einer Hebamme vorbereiten möchte. Dabei geht sie auf gleiche Art und Weise vor wie im Jahr zuvor: Sie informiert die Eltern über einen unproblematischen Workshop, verschweigt aber die Inhalte ihres „Vorbereitungsunterrichts”, der dann völlig altersunangemessen verlief.  

Nach dem Unterricht der Lehrerin erzählen mehrere Mädchen der Klasse von verstörenden Inhalten: Die Lehrerin legte besonderen Fokus auf Oralsex. Unter anderem sagte sie, dass man auch gemeinsam Sex habe, wenn „man sich nicht so mag” – deswegen sei ein Kondom wichtig.  

Vier Mädchen, Anna, Emilie, Dorothea und Clara (Namen geändert) berichten von ihrem Ekel. Gedächtnisprotokolle der Kinder liegen vor. Die Mädchen bestätigten, dass die Lehrerin immer wieder konkrete Sexualpraktiken angesprochen habe und detailreich in Wort und Bild beschrieb – auch nachdem die Kinder zu verstehen gaben, dass sie das nicht wollten. Außerdem zwang sie die Kinder, für bestimmte Sexualpraktiken präparierte Kondome herumzureichen.  

„Unsere Tochter war völlig verstört, als sie aus dem Unterricht nach Hause kam. Der Inhalt war in keiner Weise altersgerecht,“ sagte die Mutter eines der Kinder. 

Lehrerin zeigt pornographischen Film in der Schule 

Wenige Wochen darauf, im Dezember 2023, zeigte die Lehrerin den Kindern einen pornographischen Film, in dem laut den Kindern echte Schauspieler stöhnend sexuelle Handlungen darstellten. Eine Mutter berichtete: „Die Kinder waren so unendlich entsetzt und schockiert.“  

Die Lehrerin spulte die Szene mit dem Geschlechtsakt immer wieder zurück und zwang die Kinder die Szene anzusehen. Mehrere Kinder berichten es seien verschiedene Sexualpraktiken detailliert zu sehen gewesen (u.a. wiederum Oralsex).  

Die Mütter sind schockiert: „Wir hätten niemals gedacht, dass unsere neunjährige Tochter mit solch unangemessenen Inhalten konfrontiert werden würde.“ 

Weder die Schule noch die Lehrerin hatte die Eltern informiert. Zwei Mädchen berichteten nach dem Film von Alpträumen, in denen sie missbraucht wurden.  

Dr. Felix Böllmann, Anwalt bei der Menschenrechtsorganisation ADF International, setzt sich für Elternrechte und Kinderschutz ein. In Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin vor Ort unterstützt er die Eltern: „Es ist unfassbar, was hier vorgefallen ist. Neben den unangemessenen Inhalten ist auch die Intransparenz seitens der Schule problematisch. Eltern haben das vorrangige Recht und die Verantwortung, für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder Entscheidungen zu treffen.“  

Die Lehrerin schärfte dagegen den Kindern ein, dass sie weder mit den Eltern noch mit anderen über den Film reden dürften. Die Kinder berichten von Einschüchterungen, vor allem wenn sie ihren Eltern von den Inhalten des Sexualunterrrichts erzählten.  

Hintergrund: WHO-Standards und neue Lehrpläne mit verstörenden Inhalten 

Unter Berufung auf die sogenannten WHO-Standards wurden mit Wirkung ab Anfang des Schuljahres 2023/24 die Lehrpläne für die österreichischen Schulen geändert. Sexualaufklärung soll seitdem fächerübergreifend vermittelt werden. Die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa wurden 2010 in Zusammenarbeit mit der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Hochschullehrer Uwe Sielert erarbeitet. Sielert ist einer der bekanntesten Sexualpädagogen im deutschsprachigen Raum. Seiner Ansicht nach ist Sexualität die „Lebensenergie“, die freigesetzt und aktiviert werden muss. Seinen offiziellen Empfehlungen zufolge sollten 4-jährige an Masturbation herangeführt werden und Grundschüler die Kriterien für „akzeptablen Sex“ erlernen. Ebenfalls noch in der Grundschule stehen nach den WHO-Standards Orgasmus und Entwicklung von Geschlechtsidentität auf dem Programm.  

Kentler, Sielert und die WHO-Standards 

Forschungen zeigen deutlich, dass die Sexualisierung (z.B. durch Pornographie, altersunangemessene Inhalte usw.) von Kindern Schutzbarrieren abbaut und Missbrauch ermöglicht. Helmut Kentler, der wichtigste Lehrer von Uwe Sielert und von ihm als „väterlichen Freund“ bezeichnet, war der Erfinder des sogenannten Kentler-Experiments: In Berlin brachte Kentler in den 70er und 80er Jahren Kinder in die Obhut vorbestrafter Pädophiler. Die Berliner Senatsverwaltung förderte das.  

Kentler nannte seine Sexualpädagogik das „emanzipatorische Konzept“. In Anlehnung daran spricht Sielert bei sich vom „neo-emanzipatorischen Konzept“. 

„Eltern sollten von den Hintergründen des ‚neo-emanzipatorischen Konzepts‘ der ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ wissen und über die Missbrauchsgefahr informiert sein. Kinder haben ein Recht auf erstklassigen Unterricht und müssen vor Ideologie geschützt werden. Niemand kann das besser als liebevolle Eltern, die ihr Kind am besten kennen und das Beste für die Kinder wollen. Kentler, Sielert, und die WHO-Standards haben deswegen an Schulen nichts verloren,“ sagte Dr. Felix Böllmann.  

Die Fotos können gerne im Zusammenhang mit diesem Fall und Angabe der Bildquelle (ADF International) kostenlos verwendet werden.

Hormonblocker und Trans-OPs für Unfruchtbarkeit und Krebs verantwortlich – E-Mail Leak bei internationalem Stichwortgeber für Selbstbestimmungsgesetz 

  • Die WPATH ist Herausgeber der sog. „Pflegestandards für die Gesundheit von Transgender- und gendervarianten Personen“ und setzt sich weltweit massiv für die Verabschiedung von „Selbstbestimmungsgesetzen“ ein. 
  • Interne Dokumente und e-Mails von WPATH zeigen: affirmativer Umgang mit Transgender-Personen ist unwissenschaftlich.  
  • Österreich und Deutschland verwenden die Standards der WPATH und übernehmen diese in Dokumenten und der Argumentationen zum „Selbstbestimmungsgesetz“. 

Wien (6. März 2024) – In einem aufsehenerregenden Leak der sogenannten WPATH-Files finden sich zahlreiche Hinweise auf dramatische ärztliche Fehler im Umfeld von Transgender-Personen. Die World Professional Association of Transgender Health (WPATH) positioniert sich international als die Autorität für Transgender-Standards. Seit ihrer Gründung hat sie einen ausschließlich affirmativen Umgang mit Transgender-Personen forciert. 

Die veröffentlichten internen Dokumente zeigen, dass aufgrund von politischen Erwägungen über Folgen wie Unfruchtbarkeit, Krebserkrankungen und sonstige Nebenwirkungen bewusst nicht aufgeklärt wurde. 

Dazu Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International und Experte für Elternrechte:  

Kein Kind wird im falschen Körper geboren. Es ist Aufgabe von Eltern und Gesellschaft, Kindern einen positiven Bezug zu ihrem Körper zu vermitteln – anstatt gefährliche und irreversible Geschlechtsumwandlungen als Lösung für jegliche Probleme darzustellen  

“Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen.“

Die Standards der WPATH wurden bis jetzt als „fachliche“ Begründung für ideologisch getriebene Transitionen verwendet. Mit den neuesten Erkenntnissen aus den internen Dokumenten zeigt sich: Die Kritiker hatten recht. Sie wurden nur intern sowie in der Öffentlichkeit mundtot gemacht und zensiert. Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen. 

„Selbstbestimmungsgesetz muss gestoppt werden.“

Nicht nur ist die WPATH damit endgültig diskreditiert. Auch legislative Projekte wie das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland müssen jetzt gestoppt werden. Denn alle Menschen, aber vor allem Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen eine mitfühlende, wirksame psychologische Betreuung. Doch Gender-Kliniken auf der ganzen Welt drängen sie – oft auf Basis der WPATH-Standards – in Richtung Transition.  

Der Preis ist unendlich hoch. Die veröffentlichten Dokumente zeigen jetzt, dass sich die WPATH nicht an medizinische Standards hält, unzulässige experimentelle Behandlungen an Kindern und verletzlichen Erwachsenen durchführt und die gesundheitlichen Risiken und Folgen vertuscht. Jetzt ist die Zeit zu handeln und den Verantwortlichen zuzurufen: Prüft die Fakten und stoppt die ideologischen Experimente.“ 

Der Bericht und die vollständigen Dokumente sind hier einsehbar. 

Bilder zur freien Verwendung unter Angabe von ADF International in Verbindung mit dieser Meldung

Regierung gibt zu: Zensurzonen-Plan um Abtreibungsorganisationen ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“

Nimm meine Hand un nicht mein Leben
  • In der Fastenzeit beten auch in Deutschland wieder Menschen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen.
  • Ein neuer Gesetzesentwurf plant, Meinungs- und Versammlungsfreiheit stark einzuschränken: Bis zu 5000€ für Verhalten, das „verwirrend“ wirken könnte.
  • Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

BERLIN (14. Februar 2024) – Ab dem heutigen Aschermittwoch treffen sich in Deutschland und vielen weiteren Ländern wieder verstärkt Lebensschützer zum gemeinsamen Gebet. In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International Dr. Felix Böllmann ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ (Quelle)

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Eine neue Informationsseite fasst die Infos zu Zensurzonen zusammen: www.adfinternational.org/de/zensurzonen

Bundesregierung beschließt Einschränkung von Versammlungs- und Religionsfreiheit – Bis zu 5.000€ Bußgeld in Zensurzonen

Pavica und Felix
  • Gesetzesentwurf zu Zensurzonen kriminalisiert Ehrenamtliche, die für Mütter und ungeborene Kinder beten und Hilfe anbieten.

  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“

Berlin (25. Januar 2024) – Ein neuer Gesetzentwurf zu Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen herum erzeugt bereits jetzt mit vagen und abschreckenden Formulierungen grundrechtswidrige Einschränkungen. Friedliche Gebete und Hilfsangebote werden so kriminalisiert und Lebensschützer eingeschüchtert. Gestern billigte das Bundeskabinett die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus erarbeitete Vorlage.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld könnten auf Lebensrechtler zukommen. Noch vergangenes Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil bestätigt, nach dem friedliche Versammlungen nicht pauschal verboten oder mit Auflagen übermäßig beschränkt werden dürfen.

„Friedliche Versammlungen, Gebet und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht verboten werden. Die Pläne der Bundesregierung sind verfassungsrechtlich bedenklich. Denn nicht nur schränken sie wichtige Grundfreiheiten pauschal ein – sie schwächen auch gezielt den zivilgesellschaftlichen Lebensschutz. Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Aber Zensurzonen einzuführen ist nicht pro-choice, das ist no-choice und hat in einer freiheitlichen Gesellschaft nichts verloren“, sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsexperte und Anwalt bei ADF International.

Gesetzentwurf widerspricht Gerichtsurteilen

Die juristische Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. Es komme auf eine Abwägung der Rechte der beteiligten Grundrechtsträger im Einzelfall an. Anders als nun auch im Regierungsentwurf behauptet, konnte eine Belästigung Schwangerer nicht festgestellt werden.

Der Gesetzentwurf plant nun Verbote, die bereits nach geltender Rechtslage bestehen – beispielsweise von Belästigung. Statt den Einzelfall zu überprüfen, sieht das Gesetz pauschale Beschränkungen vor. Außerdem will das Gesetz Plakate, Worte und Hilfsangebote verbieten, die potenziell „verwirren“ könnten.

Der Gesetzesentwurf widerspricht damit der aktuellen Rechtsprechung, nach der es kein allgemeines Recht darauf gibt, von abweichenden Meinungen verschont zu bleiben.

Wunschgesetz der Abtreibungslobby

„Der Staat ist zum Schutz jedes individuellen Lebens verpflichtet. Lebensschutz ist aber zugleich auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Bürger, die sich für das menschliche Leben engagieren, dürfen nicht kriminalisiert werden. Jeder Mensch hat eine Würde und ein Recht auf Leben – ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Beim Schutz des Lebens sollten Staat und Bürger zusammenarbeiten. Stattdessen werden nun Menschen mit Zivilcourage von ihrem Engagement abgeschreckt“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.

Schon lange versuchen örtliche Behörden, die Versammlungsfreiheit vor Abtreibungseinrichtungen einzuschränken. In Pforzheim und Frankfurt verweigerte die Stadtverwaltung auf Druck der Abtreibungsorganisation pro familia Gebetsversammlungen. Pro familia ist für seine guten Kontakte in die Politik bekannt, führt zugleich an mehreren Standorten in Deutschland auch selbst Abtreibungen durch und macht damit Profit. Damit verstößt die Abtreibungsorganisation gegen geltendes Recht (SchKG §9). Beratung und Durchführung von Abtreibungen sind zu trennen.

„Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute“

In anderen Ländern wie Großbritannien haben Zensurzonen dazu geführt, dass selbst stilles Gebet und damit Gedanken kriminalisiert wurden. Isabelle Vaughan-Spruce stand still vor einer Abtreibungsstelle außerhalb der Öffnungszeiten und wurde dafür von lokalen Beamten verhaftet, untersucht und abgeführt. Das Video der Verhaftung ging auf Twitter viral.

„Zensurzonen sind ein Armutszeugnis eines Landes, das sich nicht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt interessiert, sondern nur schnelle Abtreibungen als einzige Lösung anbieten möchte. Ein Schwangerschaftskonflikt ist eine schwierige Situation, aber anstatt Gebet und Hilfe einzuschränken, braucht es stattdessen mehr Optionen, mehr Hilfe, und mehr Liebe. Unter dem Vorwand Frauen zu schützen beraubt man sie in Wahrheit verschiedener Möglichkeiten. Zensurzonen haben in Deutschland keinen Platz“, so Sofia Hörder, Sprecherin für ADF International.

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Deswegen verteidigen wir diese Freiheiten vor den übergriffigen Plänen von Lobbyorganisationen und Ideologen“, schloss Dr. Felix Böllmann.

Der vom Kabinett am 24.01.2024 beschlossene Regierungsentwurf wird nun zuerst an den Bundesrat weitergeleitet, der bereits Änderungen einbringen kann. Darauf folgt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, dass mit der Abstimmung über das Gesetz endet.