Nach dem ersten Antrag 2021, der abgelehnt wurde, bemühte sich die Gruppe in Regensburg im Oktober 2022 wiederum um eine Akkreditierung. Diese ist notwendig, damit die Pro-Life Studenten am Campus wie viele andere studentische Gruppen aktiv sein können.
Jeder Student zahlt einen Semesterbeitrag, der die Infrastruktur für Hochschulgruppen finanziert. „Ohne Akkreditierung dürfen wir an der Universität eigentlich nichts machen. Wir kriegen keine Räume gestellt, wir dürfen keine Veranstaltungen bewerben, keine Plakate aufhängen, keine Flyer verteilen und keine Werbung für unsere Gruppe machen. Gleichzeitig zahlen wir mit unseren Semesterbeiträgen auch eine zugelassene Hochschulgruppe, die ‘Abtreibungen fördern’ möchte“, meint Clara, die Vorsitzende der ProLife Europe Gruppe.
Klage gegen die Universität Regensburg
Vertreten von Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt (Leisnig) und mit Unterstützung von ADF International, klagte die Hochschulgruppe im Januar 2024 gegen die Universität vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (AZ: RO 3 K 24.125). Laut Klageschrift sollte die Universität verpflichtet werden, „ProLife Regensburg als Hochschulgruppe zu akkreditieren“.
„Die gezielte Ausgrenzung der Pro-Life Gruppen ist klar rechtswidrig. Lebensschutz ist ein Staatsziel und auch die studentische Zivilgesellschaft spielt dabei eine Rolle“, fügte Dr. Felix Böllmann hinzu.
„Die Stimme der Stillen darf nicht zum Schweigen gebracht werden. Das Engagement der Gruppe, die sich für die Schwächsten in der Gesellschaft einsetzen wollen, ist richtig und wichtig. Lebensschutz darf nicht kriminalisiert und verboten werden“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.
Wird das rechtswidrige Verbot zurückgenommen?
Im Sommer 2024 kristallisiert sich eine mögliche Lösung heraus. Als Reaktion auf die Klage bietet die Universität Regensburg der Hochschulgruppe einen Vergleich an und sagt die Akkreditierung der Lebensschützer zu. Kurz vor dem neuen Semesterbeginn könnten die Studenten dann ihre Arbeit aufnehmen. Sollte der Vergleich zustande kommen, werden wir darüber informieren.
„Wir hoffen, dass wir unseren Einsatz für das Leben bald aufnehmen können. Allerdings bin ich entsetzt, dass wir uns mehrere Jahre um ein Grundrecht bemühen mussten, dass uns unzweifelhaft zusteht. Wenn unser Motto ‘A little less judgement, a little more truth’ von einem Campus verbannt wird, welche Botschaft oder Überzeugung wird die nächste sein, die der Zensur zum Opfer fällt?“ fragt Clara von ProLife Regensburg.
Neben Regensburg verweigerte auch die Universität Heidelberg einer studentischen Lebensschutzgruppe die Zulassung. ADF International unterstützt die Gruppe und verteidigt die akademische Freiheit sowie die freie Meinungsäußerung. Bereits im Juli 2023 reichte die Heidelberger Gruppe Klage gegen die Diskriminierung von Pro-Life Gruppen ein. Eine Entscheidung ist in diesem Fall noch nicht absehbar.
„Der Fall zeigt deutlich, welche Rolle Zensur an Universitäten spielt. Hoffentlich stärkt der rechtliche Vergleich die Meinungsfreiheit für Studenten in ganz Deutschland“, so Dr. Felix Böllmann abschließend.