Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit Einreiseverbote gegen Christen in die Türkei

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 20 Fälle von Christen, die allein wegen des Auslebens ihres Glaubens aus der Türkei verbannt wurden, offiziell aufgegriffen.
  • ADF International unterstützt 17 dieser Verfahren und macht auf schwerwiegende, strukturelle Menschenrechtsverletzungen aufmerksam.

STRASSBURG (05. Februar 2026) -Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat offiziell 20 von Christen eingereichte Fälle angenommen, in denen die Türkei Betroffenen allein wegen der Ausübung ihres Glaubens faktisch die Wiedereinreise verweigert hat.

Diese Fälle – fast alle von ADF International unterstützt – gehen auf die Verwendung interner Sicherheitscodes wie „N-82“ durch die türkische Regierung zurück. Mit diesen Codes wurden friedliche ausländische Christen als Bedrohung für die nationale Sicherheit eingestuft. Dadurch wird ihnen trotz langjährigem rechtmäßigem Aufenthalt die Einreise oder der Verbleib im Land verwehrt.

Seit 2019 haben die türkischen Behörden Hunderten von ausländischen Christen interne Sicherheitscodes wie „N-82“ und „G-87“ zugewiesen. In der Folge wird diesen Christen nach Auslandsreisen die Wiedereinreise untersagt oder ihre Aufenthaltserlaubnis entzogen. Diese Maßnahmen betreffen mindestens 160 ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien – schätzungsweise Hunderte von Personen –, von denen viele seit Jahrzehnten in der Türkei leben und arbeiten.

Der EGMR hat die Fälle gebündelt an die türkische Regierung übermittelt und darauf hingewiesen, dass diese für hinreichend zusammenhängend gehalten werden, um sie gemeinsam zu prüfen. Zugleich wurde die Türkei aufgefordert, im weiteren Verfahren eine Stellungnahme abzugeben.

„Der friedliche Gottesdienst und die Teilnahme am kirchlichen Leben stellen keine Gefahr für die nationale Sicherheit dar. Dennoch wurden ausländische Christen in der Türkei – darunter Pastoren, Lehrer, Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen und Missionare – auf Grundlage nicht öffentlich zugänglicher Akten als Sicherheitsrisiko eingestuft und des Landes verwiesen“, erklärte Dr. Lidia Rider, Juristin bei ADF International. „Da ihnen weder die Vorwürfe offengelegt noch Beweise zugänglich gemacht wurden, hatten sie keine reale Möglichkeit, sich wirksam vor Gericht zu verteidigen. Dass der Gerichtshof diese Fälle nun aufgreift, ist ein wichtiger Schritt hin zu Transparenz, Verantwortlichkeit und rechtlichem Schutz.“

Diskriminierung hinter den Zahlen

Durch die Verwendung dieser Codes stuft die Regierung Betroffene faktisch als „Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ ein – eine Kategorie, die üblicherweise mutmaßlichen Terroristen vorbehalten ist. Tatsächlich jedoch haben die Betroffenen keine Vorstrafen, und es gibt keinerlei Hinweise auf rechtswidriges Verhalten. Das Einzige, was sie verbindet, ist die offene Ausübung und Weitergabe ihres christlichen Glaubens.

Der Menschenrechtsverletzungsbericht 2024 (Human Rights Violation Report) des Verbands evangelischer Kirchen dokumentiert 132 Personen, die willkürlich mit einem Einreisesperrcode belegt wurden und allein aufgrund ihres christlichen Glaubens nicht mehr in die Türkei einreisen dürfen. Insgesamt sind laut Bericht 303 Menschen von diesen Maßnahmen betroffen.

Berichte über vergleichbare Maßnahmen, von denen zahlreiche ausländische protestantische Christen betroffen sind, zeigen, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein breites Muster systematischer Diskriminierung handelt. Diese Fälle werfen Fragen im Hinblick auf die durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Grundrechte auf, insbesondere das Recht der Religionsfreiheit, das Recht auf Familienleben und den Schutz vor Diskriminierung. Zugleich verdeutlichen sie die Notwendigkeit transparenter, nachvollziehbarer und belegbarer Entscheidungen, wenn Staaten sich auf öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit berufen – zumal die plötzlichen und unbegründeten Verbote für langjährige Bewohner und ihre Familien schwerwiegende Folgen haben.

Echte Menschen, Echte Konsequenzen

Zu den Betroffenen gehören Menschen, die seit Jahrzehnten in der Türkei lebten und arbeiteten, wie Pam und Dave Wilson, die fast 40 Jahre lang in der Türkei tätig waren, bevor ihnen die Rückkehr verwehrt wurde. Oder Rachel und Mario Zalma (Pseudonyme zur Wahrung der Anonymität), deren kirchliches Engagement nach der Teilnahme an einer Kirchenkonferenz zu einer N-82-Einstufung führte, und David Byle, ein Geistlicher, der nach 19 Jahren Dienst ins Exil gezwungen wurde.

Diese Verbote haben nicht nur Familien von den Gemeinschaften getrennt, die sie über Jahre mit aufgebaut hatten, sondern auch viele örtliche Kirchen ohne Leitung zurückgelassen. Damit wurde die ohnehin geringe christliche Präsenz in einem Land weiter geschwächt, in dem Christen nur einen winzigen Teil der Bevölkerung ausmachen.

Langjährige Bemühungen zur Aufdeckung systematischer Missbräuche

Seit mehreren Jahren macht ADF International auf diese Menschenrechtsverletzungen aufmerksam: unter anderem durch Schulungen für lokale Anwälte, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Expertengutachten, die systematischen Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie damit verbundene Rechte dokumentieren.

ADF International hat über mehrere Jahre hinweg zahlreiche Kläger und ihre Anwälte in diesen Verfahren unterstützt und vertritt vier Betroffene unmittelbar vor dem EGMR, darunter zwei Hauptkläger. Zudem unterstützt die Organisation nahezu alle weiteren Fälle.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, diese Fälle gemeinsam zu behandeln. Es handelt sich hierbei nicht um vereinzelte Fehler oder einmalige Entscheidungen“, sagte Kelsey Zorzi, Direktorin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International. „Die gebündelte Prüfung dieser Fälle macht deutlich, dass der Gerichtshof ein mögliches systematisches Vorgehen gegen Christen in der Türkei sieht. Wir erwarten, dass er das zentrale rechtsstaatliche Prinzip bestätigt, wonach Regierungen niemandem allein aufgrund seines Glaubens Grundrechte entziehen dürfen.“

Bilder zur kostenlosen Verwendung im Druck oder online – ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Geschichte.

Abgebildet: Dave und Pam Wilson; David Byle; Lidia Rieder; Kelsey Zorzi