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Elternrechte | Eltern: Schweiz

Pubertätsblocker statt psychologischer Hilfe

#ElternrechteStärken

Thema| Parental Rights

Die höchste Gerichtsbarkeit der Schweiz hat entschieden, dass Eltern, die von ihrer Tochter getrennt wurden, weil sie deren „Geschlechtswechsel“ nicht befürworten, die rechtliche „Geschlechtsänderung“ ihres Kindes ermöglichen müssen – andernfalls könnten ihnen strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Als das13-jähriges Mädchen in Genf sein Geschlecht “wechseln” wollte, sprachen sich die Eltern gegen eine “Geschlechtsumwandlung” und irreversibele Pubertätsblocker aus. Sie organisierten stattdessen psychologische Hilfe für ihre Tochter. Doch die Privatschule, ein öffentliches Krankenhaus, eine LGBT-Organisation und das Jugendamt taten sich zusammen, um das junge Mädchen zu ‚transitionieren‘ – entgegen den Empfehlungen psychologischer Experten und dem expliziten Willen der Eltern. 

Nachdem die Eltern den Fall bis an das Schweizer Bundesgericht brachten, verpflichtete sie das Gericht, die Personaldokumente ihrer Tochter für den rechtlichen Geschlechtswechsel herauszugeben.

Das minderjährige Mädchen hat nun die gesetzliche Änderung ihres Geschlechts und Vornamens im Personenregister beantragt. Sie wird auch dazu ermutigt, eine physische Geschlechtsumwandlung zu untergehen, durch gegengeschlechtliche Hormone und übergriffige chirurgische Eingriffe.

Zusammen mit einem Partneranwalt unterstützte ADF International die Eltern vor Gericht.

„Wir wollen, dass unsere Tochter nach Hause kommt. Wir lieben sie und wollen nur das Beste für sie. Wir vermissen sie.“

Zusammenfassung des Falls

Kurz vor ihrem 14. Geburtstag äußerte das Mädchen im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten, dass ihre ‚Geschlechtsidentität‘ männlich sei. Ihre Eltern waren die ganze Zeit über bereit zu verstehen, wie es ihr ging und ärztlichen Rat zu suchen sowie professionelle Unterstützung bereitzustellen. 

Während der Coronapandemie hatte das junge Mädchen viel Zeit zurückgezogen in ihrem Zimmer und online verbracht. Nach dem Lockdown förderte die Schule und dessen Personal das Konzept der ‚Vielfalt‘, einschließlich der Transgender-Ideologie, auf sehr intensive Weise und knüpften Kontakt zu einer Transgender-Lobbygruppe. 

Das Gender-Einhorn 

Auf den Rat ihres behandelnden Kinderarztes hin konsultierten die Eltern mit ihrer Tochter in einer speziellen Abteilung des öffentlichen Genfer Krankenhauses – HUG Santé Jeune. In einem halbstündigen Termin zeigte das Personal der 13-jährigen das ‚Gender-Einhorn‘ und eröffnete den Eltern gegen Ende des kurzen Gesprächs, dass die Tochter Geschlechtsdysphorie habe. Das ‚Gender-Einhorn‘ ist eine umstrittene Grafik. Sie basiert auf der falschen Annahme, dass das Geschlecht eines Menschen veränderbar sei und Geschlecht auf Gefühl und Wille statt auf Biologie beruhe. Vier Monate lang befolgten die Eltern die Ratschläge der Ärzte, als ihnen dann mitgeteilt wurde, dass der nächste Schritt für ihre Tochter die Einnahme von Pubertätsblockern sei.

Laut den Eltern wurde der Hintergrund und die psychische Gesundheit ihrer Tochter von den behandelnden Ärzten nicht ausreichend miteinbezogen. Die Eltern hatten sich im Vorfeld über die Gefahren der Bewegung zur ‚Geschlechtsidentität‘, sowie die starke Ausbreitung unter jungen Mädchen und die Auswirkung auf pubertierende Mädchen informiert. Daher sprachen sie sich gegen die Einnahme von Pubertätsblockern aus. Stattdessen kümmerten sie sich um private psychotherapeutische Behandlung für das Mädchen. 

Psychologische Hilfe statt Pubertätsblockern 

Während dieser Zeit behandelte die Schule das Mädchen bereits als Jungen. Sie bekam einen neuen Namen, männliche Pronomen und die Schule leitete eine ‚soziale Transition‘ in die Wege, gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern. ‚Soziale Transition‘ als Teil eines ‚affirmativen‘ Behandlungsansatzes von Geschlechtsdysphorie führt in den meisten Fällen zu weiteren, irreversiblen Schritten: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormoneinnahme und verstümmelnde Operationen. 

Die Eltern schickten der Schule wissenschaftliche peer-reviewed Studien und wiesen sie auf neue Gesetze in verschiedensten Ländern hin, die sich vom reinen transaffirmativen Ansatz verabschiedeten.

Daraufhin kontaktierte die Schule das Jugendamt (Service de Protection de Mineurs, SPMI) und eine staatlich finanzierte LGBT-Organisation, █████. In einem von der Schule einberufenen Termin mit █████ wurden die Eltern des Missbrauchs beschuldigt, weil sie eine psychotherapeutische Behandlung vorgezogen hatten. Später sagte das Jugendamt zu den Eltern, sie sollten „einfach akzeptieren, dass Sie einen Sohn haben.“ 

Eltern ohne Sorgerecht und mit horrenden Anwaltskosten vor Gericht

Im Februar 2023 brachte das Jugendamt den Fall vor das TPAE (Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant), dem Schweizer Gericht, das auf Kantonebene für die Fälle von Minderjährigen verantwortlich ist. Der Fall beruht auf der fehlenden Zustimmung der Eltern zur ‚Transition‘ ihrer Tochter. 

Durch die LGBT-Organisation unterstützt, fordert das Jugendamt das Gericht auf, den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihrer Tochter zu entziehen, da sie keine „angemessene Behandlung“ für ihre Tochter bereitstellen würden. Als angemessene Behandlung gilt für sie nur die vom Krankenhaus geforderte ‚genderaffirmative Behandlung‘, also die ‚soziale Transition‘ und die Einnahme von cross-sex Hormonen. 

Etwa zur selben Zeit brachte der Schulpsychologe das Mädchen unter dem Vorwand eines Suizidrisikos ins Krankenhaus. Das junge Mädchen hatte Selbstmord während ihrer wöchentlichen Sitzungen bei ihrer psychologischen Betreuung nie erwähnt und das Suizidrisiko wurde bei ihr als sehr niedrig eingestuft. Dennoch blieb sie eine Woche im Krankenhaus. Nach ihrer Entlassung kehrte sie nicht zu ihren Eltern zurück. 

Staatliche Unterkunft statt ein zuhause 

In der Zwischenzeit erwirkte das Jugendamt mit dem Gericht eine vorläufige Entscheidung: Die Tochter soll von den Eltern getrennt und in einer staatlichen Unterkunft untergebracht werden. Zudem soll jetzt das Jugendamt über ihre medizinische Behandlung entscheiden. 

Kurz davor ließen die Eltern ihre Tochter durch eine weitere private Psychiaterin untersuchen, die bei ihr eine Psychopathologie feststellte, die eine dringende und kontinuierliche Therapie erfordere. Daher wollten sich die Eltern dafür einsetzen, dass ihre Tochter weiterhin psychologisch betreut wird. Zu diesem Zeitpunkt wurde ihre Tochter jedoch in einer staatlichen Unterkunft gebracht. 

Seit April 2023 lebt das junge Mädchen dort, ohne bekanntes Enddatum. Nach einem Besuch sprachen sich die Eltern besorgt darüber aus, dass sich der Gesundheitszustand ihrer Tochter deutlich und rapide verschlechtere, seit sie in der Unterkunft lebe. Ihre Tochter können sie nur sehen, wenn es das Personal der Unterkunft erlaubt. 

Psychologische Behandlung gestoppt 

Die psychologische Behandlung, die von den Eltern organisiert wurde, brach die Tochter ab – nachdem die LGBT-Organisation ihre Psychotherapeutin als „transphob“ bezeichnet hatte. Das Jugendamt veranlasste die Verlegung ihrer Behandlung in das öffentliche Krankenhaus (HUG). 

Im Juni 2023 erließ das TPAE eine Entscheidung, die seinen vorläufigen Beschluss bestätigt. Die Tochter bleibt in einer staatlichen Unterkunft und das Jugendamt darf über die medizinische Behandlung des Mädchens entscheiden. Die Eltern legten Berufung ein und erreichten, dass das TPAE die rechtliche Befugnis über die medizinische Behandlung des Mädchens an den Staat abtrat. 

Zwischen August und September konsultierte das TPAE das Krankenhaus HUG, versäumte es aber, die psychiatrischen Fachkräfte zu kontaktieren, die die Eltern mit der Behandlung ihrer Tochter beauftragt hatten. 

„Wir sind untröstlich”

In der Berufung nahm das TPAE die Entscheidung zurück, dem Staat die medizinische Befugnis über die Tochter zu übertragen. Der Richter ermutigte das Jugendamt in einem Schreiben, die ‚genderaffirmative Behandlung‘ der Tochter im HUG Sante Jeune wieder aufzunehmen, obwohl die Eltern im März und April 2023 einen neuen Psychiater aufgesucht hatten, der die Fortsetzung der psychiatrischen Behandlung ihrer Tochter empfahl. 

Am 28. Februar 2024 entschied das Gericht, dass die Eltern Personaldokumente aushändigen müssen, damit ihre Tochter ihr Geschlecht legal ändern kann. Die Eltern legten gegen diese Entscheidung Berufung ein, verloren jedoch im Juli 2024. Sie legten erneut Berufung ein, doch im November 2024 wies der Oberste Gerichtshof ihre Berufung mit der Begründung zurück, der Schweizer Gesetzgeber habe die Angelegenheit angemessen behandelt.

Der Vater des Kindes reagierte auf das Urteil: „Wir sind untröstlich. Wir lieben unsere Tochter und wollen nur das Beste für sie. Wir wissen, dass diese Entscheidung nicht in ihrem besten Interesse ist.“

Die Tochter hat nun einen Antrag auf offizielle Änderung des Geschlechtseintrags in ihren juristischen Dokumenten gestellt. Der Kampf der Eltern um das Sorgerecht geht vor dem erstinstanzlichen Gericht weiter. Sie bemühen sich auch um eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, um endlich eine angemessene Behandlung für ihr Kind zu erreichen. 

Die Schweiz verletzt internationales Recht

Das internationale Recht verbietet die Trennung eines Kindes von den Eltern gegen deren Willen, außer im Fall eines Missbrauchs.   

„Durch die Trennung des Mädchens von ihren Eltern verletzen die Schweizer Behörden klar internationales und Schweizer Recht. Die Eltern haben nichts falsch gemacht und es besteht keinerlei Verpflichtung für sie, den gefährlichen Transitionsmaßnahmen zuzustimmen“, sagte Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International. Eltern hätten das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu schützen – egal ob vor physischen oder psychischen Gefahren. Das gelte auch für gefährliche Ideologien.

„Die Schweiz muss jetzt schnell handeln und ermöglichen, dass das Kind zu den Eltern zurückkehren kann. Die skandalösen Vorfälle und Handlungen der Schule, des Jugendamts und des Krankenhauses, die diesen Alptraum ermöglicht haben, müssen Konsequenzen haben“, so Böllmann weiter.

Brisanz gewinnt der Fall durch die Enthüllungen der WPATH-Files und den veröffentlichten Cass Report letztes Jahr. Die durchgesickerten Veröffentlichungen von Hunderten von Beiträgen aus einem internen Messaging-Forum der WPATH (World  Professional Association for Transgender Health, etwa Weltfachverband für Transgender-Gesundheit) zeigen Verunsicherungen bei der medizinischen Versorgung von sogenannten Transgender-Personen. Der Cass Report ist eine umfassende unabhängige Untersuchung der britischen Kinderärztin Hilary Cass, die zu „äußerster Vorsicht“ bei der Behandlung von Minderjährigen durch Hormontherapien und Geschlechtsumwandlung aufruft.

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