#ElternrechteSchützen
Frühsexualisierung durch WHO gefördert
- Wer: Eltern von Grundschulkindern
- Where: Österreich
- Team: Dr. Felix Böllmann, Guillermo Morales Sancho
Thema | Elternrechte
Eine Lehrerin im Bezirk Vöcklabruck (Österreich) hat Volksschulkinder mehrmals durch übergriffigen Sexualunterricht verstört. Sie sprach detailliert über verschiedene Sexualpraktiken und zeigte dazu Fotos, zwang die Kinder pornographische Inhalte anzusehen und verbot ihnen, über die Vorgänge mit ihren Eltern zu sprechen. Weder die Lehrerin noch die Schule hatten die Eltern über diese Unterrichtseinheiten informiert.
Die Geschehnisse in Österreich sind kein Einzelfall. Sie zeigen die radikale Agenda hinter der weltweiten Förderung der sogenannten ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘, die die Sexualisierung der Kinder vorantreiben soll und gegen die Rechte der Kinder und ihrer Eltern verstößt. Ideologische Lehrpläne werden von internationalen Gremien, einschließlich einiger UN-Organisationen, die außerhalb ihres Mandats handeln, ausgearbeitet und verbreitet. Anschließend werden sie von Regierungen und Schulen ohne Wissen oder Zustimmung der Eltern in großem Umfang übernommen. Die Lehrpläne in Österreich und in ganz Europa basieren auf den WHO-Standards für Sexualaufklärung aus dem Jahr 2010. Dieser Fall zeigt, wie sich diese Standards in der Praxis auswirken und Kinder unangemessenen und missbräuchlichen Inhalten aussetzen.
ADF International unterstützt die Eltern dabei ihre Stimme zu erheben und sich gegen übergriffige Bildungsinhalte zu wehren.
„Es ist unfassbar, was hier vorgefallen ist. Neben den unangemessenen Inhalten ist auch der Mangel an Transparenz seitens der Schule problematisch. Eltern haben das vorrangige Recht und die Verantwortung, für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder Entscheidungen zu treffen.“
- Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung für ADF International
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Mehr InformationenZusammenfassung des Falls
Auf einem Elternabend im Herbst 2022 kündigte die Lehrerin einen Workshop mit dem Titel „Der unsichtbare Gartenzaun“ an. Das Ziel sei, den Kindern beizubringen, ihre Grenzen zu erkennen. Die Eltern wurden über den Inhalt des Workshops informiert, erfuhren aber nicht, dass die Lehrerin einen ausführlichen „Sexualkunde“-Unterricht mit expliziten Inhalten plante.
Im November 2022 wurden der dritten Klasse sexuelle Praktiken im Unterricht detailliert erläutert und dazu anschauliche Fotos gezeigt. Die jüngsten Kinder waren zu diesem Zeitpunkt acht Jahre alt. „Die Kinder waren nach dem Unterricht sichtlich verstört“, so Karina Hochmeir, die Mutter eines betroffenen Kindes.
Nachdem sich Frau Hochmeir und andere Eltern bei der Schule beschwert hatten, versprachen sowohl der Direktor als auch die Lehrerin, dass so etwas nicht mehr vorkommen würde.
Ein Jahr später: Kinder erneut zu „Sexualkunde“ gezwungen
Dieselbe Lehrerin, jetzt in der vierten Klasse, teilte den Eltern mit, dass sie die Kinder auf einen Workshop mit einer Hebamme im Dezember 2023 vorbereiten wolle. Sie versäumte es jedoch erneut, die Eltern über den „Vorbereitungsunterricht“ für den Workshop zu informieren, der sich auf explizite, nicht altersgerechte Inhalte konzentrierte.
Nach diesem Unterricht äußerten sich mehrere Mädchen über die verstörenden Inhalte, denen sie ausgesetzt waren. Dazu gehörte eine anschauliche Lektion über die Verwendung von Verhütungsmitteln, in der die Lehrerin ihnen sagte, man könne „Sex mit Leuten haben, die man nicht mag“.
Aus den Gedächtnisprotokollen mehrerer Kinder, darunter auch Frau Hochmeirs Tochter, geht hervor, dass die Lehrerin sexuelle Praktiken immer wieder detailliert mit Worten und Bildern beschrieb – selbst wenn die Kinder Einwände erhoben. Die Kinder wurden gezwungen, sich auf den Unterricht einzulassen, indem sie explizite Materialien, einschließlich aromatisierter Kondome, herumreichten. Nach dem Unterricht berichteten die Kinder, sie seien „verstört“ gewesen und sichtlich nicht in der Lage zu verarbeiten, was ihnen gezeigt wurde und warum.
Unangemessene Bücher
In diesem Zusammenhang wurden die Eltern auch auf einige der unangemessenen Inhalte aufmerksam, denen ihre Kinder durch die in der Schulbibliothek angebotenen Bücher ausgesetzt waren.
„Plötzlich kam ein Kind mit einem Buch aus der Schulbibliothek nach Hause, in dem tatsächlich steht, dass Sex etwas für Kinder ist. Unter dem Untertitel ‚Was ist Sex?‘ lautet der erste Satz: ‚Sex ist für alle da, ob groß oder klein, dick oder dünn, und auch für junge Leute wie dich!‘ Und wir reden hier von Grundschulkindern“, so Dr. Vamos-Karandish, eine weitere Mutter, die sich für ihr Kind an der Schule Rutzenmoos einsetzt.
„Wenn Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, sollen sie sich dabei gut fühlen können. In diesem Fall wurde der Sexualkundeunterricht offensichtlich nicht mit den Eltern abgestimmt“, so Ombudsfrau Elisabeth Schwetz, die die Eltern bei der Forderung nach altersgerechter Sexualerziehung für ihre Kinder unterstützt.
Ernsthafte Bedenken zurückgewiesen
Die Mütter wenden sich mit anderen Eltern an die Schulleitung, doch als dort nichts passierte, nahmen sie Kontakt zu ADF International auf. Gemeinsam mit ADF International und einer lokalen Anwältin reichen die Eltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin ein. Statt Transparenz erfahren die Eltern Schweigen. Frau Hochmair, auch Lehrerin an der Schule, wird mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, einer Mutter sogar mit dem Jugendamt gedroht. Von der Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen die Lehrerin erfahren die Eltern aus den Medien.
Also wenden sie sich an die zuständige Bildungsdirektion, wo sie jedoch abgewimmelt werden. Die offizielle Linie der Bildungsdirektion ist, dass alles nach pädagogischen Konzepten und Richtlinien abgelaufen sei. Daraufhin wenden sich die Eltern an das Bildungsministerium, an die Ombudsstelle – und schließlich an die Volksanwaltschaft. Erst dort fühlten sie sich ernst genommen.
Doch auch Monate später bleiben zentrale Fragen unbeantwortet. Stand Jänner 2024 heißt es lediglich, alles sei „nach den geltenden Richtlinien“ abgelaufen – konkrete Antworten fehlen weiterhin. An der Schule ändert sich wenig. Das Thema wird bis heute totgeschwiegen: Jeder gibt die Verantwortung an den anderen weiter. Die Lehrerin soll nach ihrer Karenz wieder ganz regulär unterrichten können.
Hintergrund: WHO-Standards fördern Sexualisierung von Kindern
Seit Herbst 2023 sieht eine Lehrplanänderung umfassenden Sexualunterricht in fast allen Schulfächern vor – auch in der Grundschule. Die sogenannte ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ basiert auf den umstrittenen WHO-Standards für Sexualaufklärung (WHO: Weltgesundheitsorganisation). Obwohl diese Standards rechtlich nicht verbindlich sind, prägen sie viele europäische Lehrpläne – auch in Österreich. Kinder sollen durch diese Pädagogik gezielt sexualisiert werden.
Mitentwickelt wurden die WHO-Standards der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Sexualpädagogen Uwe Sielert. Sielert sieht Sexualität als „Lebensenergie, die freigesetzt werden muss“ – auch bereits bei Kindern. Geprägt wurde er vom umstrittenen Helmut Kentler, der für das sogenannte Kentler-Experiment bekannt ist. Hierbei wurden Kinder in die Obhut verurteilter Pädophiler gegeben und wurden jahrelang missbraucht.
Studien zeigen: Eine frühe Sexualisierung, etwa durch Pornographie oder nicht altersgemäße Inhalte, kann Schutzbarrieren senken und das Risiko für Missbrauch erhöhen. Die sogenannte ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ fördert genau das und untergräbt das Kindeswohl – wie auch der Fall in Oberösterreich zeigt.
Dabei wird aber vergessen, dass die Eltern das erste Recht auf Erziehung haben – nicht der Staat. Das garantieren sowohl österreichisches Recht als auch internationale Abkommen wie der UN-Sozialpakt oder der UN-Zivilpakt.
Unser Einsatz
ADF International stellt sich entschieden gegen die sogenannte ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘. Wir setzen uns für das Wohl der Kinder und die Rechte der Eltern ein und stehen an der Seite der Eltern, die den Mut haben, ihre Stimme zu erheben und sich gegen übergriffige Bildungsinhalte zu wehren.
„Eltern sollten von den Hintergründen des ‚neo-emanzipatorischen Konzepts‘ [wie Uwe Sielert sein Konzept nennt] der ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ wissen und über die Missbrauchsgefahr informiert sein. Kinder haben ein Recht auf einen erstklassigen Unterricht und müssen vor Ideologie geschützt werden. Niemand kann das besser als liebevolle Eltern, die ihr Kind am besten kennen und das Beste für die Kinder wollen. Kentler, Sielert, und die WHO-Standards haben deswegen an Schulen nichts verloren,“ sagte Dr. Felix Böllmann.
„Wir sind kein Einzelfall“, betonen die beiden Mütter. „Und genau deshalb dürfen wir nicht wegschauen.“
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