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Schweizer Gericht verurteilt Eltern zur Herausgabe von Personalausweis für rechtlichen „Geschlechtswechsel“ der 16-jährigen Tochter

  • Eltern verlieren Berufungsprozess gegen die erzwungene Herausgabe. Gericht untergräbt das Recht der Eltern ihr Kind vor gefährlicher „Transition“ zu schützen.
  • Als 13-Jährige sagte das Mädchen, ihre „Geschlechtsidentität“ sei männlich. Eltern entschieden sich gegen Pubertätsblocker. 2023 trennte ein Gericht das Kind von den Eltern – sie lebt jetzt in einem Heim.
  • ADF International unterstützt die Verteidigung der Eltern und wird mit ihnen wiederum Berufung einlegen.

Genf (31. Juli 2024) – Eltern in der Schweiz müssen Ausweisdokumente ihrer 16-jährigen Tochter herausgeben, sodass ein rechtlicher „Geschlechtswechsel“ eingeleitet werden kann. Das höchste Gericht im Kanton Genf urteilte gegen die Eltern, die ihr Kind vor der „Transition“ beschützen wollen.

Die Eltern sind seit über einem Jahr durch einen Gerichtsbeschluss von ihrer Tochter getrennt, weil sie sich gegen Pubertätsblocker, „Geschlechtswechsel“ und körperverstümmelnde Operationen ausgesprochen hatten. Der Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit.

Die Eltern bleiben aus Sicherheitsgründen anonym. „Wir sind tieftraurig, dass dieser Alptraum weitergeht,“ sagte der Vater des Kindes nach dem Urteil. „Nicht nur sind wir weiter von unserer Tochter getrennt – nein, jetzt könnten wir auch noch bestraft werden, wenn wir den ‚rechtlichen Geschlechtswechsel‘ nicht ermöglichen, indem wir die Ausweisdokumente herausgeben. Wenn uns das hier in Genf passieren kann, scheint es überall möglich. Aber wir geben nicht auf und prüfen weitere rechtliche Schritte, um unsere Tochter zu beschützen.“

Ein virales Video, in dem die Eltern ihre Geschichte erzählten, hat auf X/Twitter mehr als 1 Million Impressionen. Elon Musk kommentierte: „Das ist verrückt. Dieser suizidale Hirnvirus verbreitet sich im ganzen Westen.“

Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt und bei ADF International für den Fall verantwortlich, sagte: „Das Urteil ist eine große Ungerechtigkeit, weil es den Eltern das Recht abspricht, sich um ihre Tochter zu sorgen. Die Eltern haben jedes Recht dem „Geschlechtswechsel“ ihrer psychisch vulnerablen Tochter zu widersprechen angesichts der Tatsache, dass so ein Schritt den Weg ebnet hin zur schädlichen, und irreversiblen physischen Transition.“

Böllmann weiter: „Das Gericht sollte das Kindeswohl und die Rechte der Eltern hochhalten, statt mit ideologischen Konzepten Kinder und Eltern auseinanderzureißen. Die Schweizer Behörden sollten lieber einen Blick nach UK wagen, wo das Höchstgericht das Verbot von Pubertätsblockern gerade bestätigt hat.Die Schweiz sollte dem britischen Vorbild folgen: Kindeswohl und Elternrechte haben Vorrang.“

Hintergrund

Zum vollständigen Hintergrund hier.

2021 äußerte die 13-jährige im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten in der Corona-Zeit, dass ihre „Geschlechtsidentität“ männlich sei.

Die Eltern lehnten den hastigen Einsatz von Pubertätsblockern ab. Aber die Schule führte gemeinsam mit dem Jugendamt und sowie der staatlich finanzierten Transgender-Lobbyorganisation Le Refuge gegen den ausdrücklichen Willen eine „soziale Transition“ durch: Sie bekam einen neuen Namen, männliche Pronomen und wurde als Junge behandelt.

Im April 2023 trennte ein Gerichtsurteil die Eltern von der Tochter, die in ein staatliches Heim kam. Das Gericht übertrug auch die Autorität über medizinische Entscheidungen von den Eltern an das Jugendamt. Das Mädchen beendete unter dem Einfluss von Le Refuge ihre psychotherapeutische Behandlung. In einer Klage gegen die Eltern versuchte das Jugendamt zudem die Herausgabe der Personaldokumente der Tochter zu erzwingen.

Urteil

Das Berufungsgericht (court de justice) bestätigte jetzt ein früheres Urteil und zwingt die Eltern die Ausweisdokumente der Tochter herauszugeben, um ihren rechtlichen „Geschlechtswechsel“ zu ermöglichen.

Das Gericht stützt sein Urteil auf Artikel 30b des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, laut dem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht erforderlich ist, wenn die betreffende Person das 16. Altersjahr vollendet hat.

Weiter argumentierten die Richter, dass „die Entscheidung über die eigene Identität ein rein persönliches Recht ist“ und daher der Tochter zugestanden werden muss.

Dem hielt die Verteidigung der Eltern entgegen, dass die langfristigen gesundheitlichen Folgen einer „Transition“ von einem Teenager mit psychischen Problemen nicht eingeschätzt werden können. Obwohl das Schweizer Recht die Möglichkeit bietet, diesen Umstand zum Wohl des betroffenen Kindes in Betracht zu ziehen, übte das Jugendamt seine Schutzpflicht im Prozess nicht aus. Auch das Gericht thematisierte diesen wichtigen Aspekt nicht näher.

Das Recht der Eltern, die für die „Geschlechtsumwandlung“ erforderlichen Unterlagen zurückzuhalten, ist entscheidend, um sie vor weiteren Schäden zu schützen.

Mögliche Berufung

Mit Unterstützung durch ADF International wollen die Eltern eine weitere Berufung prüfen und alle Möglichkeiten zum Schutz ihrer Tochter ausschöpfen. Sie haben 30 Tage Zeit um sich an das Schweizer Bundesgericht zu wenden.

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