Wieder verhaftet wegen einvernehmlichen Gesprächs
Rose Docherty, 75, wird strafrechtlich verfolgt, weil sie innerhalb von 200 Metern Entfernung zu einem Krankenhaus ein Schild hochgehalten hat, mit der Aufschrift: ‚Nötigung ist strafbar, ich bin hier, um zu reden, wenn Sie möchten‘.
„Ich sollte nicht wie eine Kriminelle behandelt werden, nur weil ich Menschen zu einem Gespräch einlade und ihnen ein offenes Ohr schenke.“ – Rose Docherty
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Mehr InformationenWas Rose passiert ist, geht uns alle etwas an
Die 75-Jährige war bereits im August 2025 wegen desselben Vorwurfs angeklagt worden. Nach weltweiter Kritik wurde das Verfahren eingestellt, doch Ende September nahm sie die Polizei abermals in Gewahrsam.
Ihr ‚Verbrechen‘: Rose hat in der Nähe des Krankenhauses Queen Elizabeth University Hospital ein Schild gehalten, auf dem stand: ‚Coercion is a crime, here to talk, only if you want‘ (Nötigung ist strafbar, ich bin hier, um zu reden, wenn Sie möchten). Trotz der Tatsache, dass Rose Docherty niemanden angesprochen oder bedrängt hatte, wird ihr vorgeworfen, gegen die schottischen „Buffer Zones“ („Bannmeilen“) verstoßen zu haben.
In Schottland gelten sogenannte „Buffer Zones“ im Umkreis von 200 Metern um jedes Krankenhaus. Innerhalb dieser Bereiche ist es verboten, Personen, die Abtreibungsdienste in Anspruch nehmen möchten, zu belästigen, einzuschüchtern oder in irgendeiner Form zu „beeinflussen“.
Als Reaktion auf ihre Festnahme sagte Rose:
„Jeder Mensch hat das Recht, einvernehmliche Gespräche zu führen. Ich hielt mein Schild mit Liebe und Mitgefühl hoch und lud alle, die sich unterhalten wollten, dazu ein – und stand friedlich da, ohne jemanden anzusprechen.
Ich sollte nicht wie eine Kriminelle behandelt werden, nur weil ich Menschen zu einem Gespräch einlade – um zuzuhören. Gespräche sind auf den Straßen Glasgows nicht verboten. Und dennoch wurde ich nun schon zum zweiten Mal genau dafür verhaftet.“
Nach ihrer Festnahme diese Woche wurde Rose mehrere Stunden in Gewahrsam gehalten. Obwohl sie darauf hinwies, dass sie beidseitig ein künstliches Hüftgelenk hat, wurde ihr in der Zelle ein Stuhl zum Sitzen verweigert.
Gegen Rose wurde Anklage erhoben, anschließend kam sie gegen Kaution frei. Strenge Auflagen verbieten ihr, ein Gebiet zu betreten, das größer abgesteckt ist als die ursprüngliche „Bufferzone“. Das Rechtsteam von ADF International bezeichnet diesen Schritt als „unverhältnismäßig“.
Hier geht es nicht um Belästigung, Einschüchterung oder gewalttätige Proteste – es geht einfach um eine Großmutter, die ein Schild hochhielt, auf dem stand, dass sie mit jedem reden würde, der Lust dazu hat.“
Lorcan Price
Irischer Rechtsanwalt und Jurist bei ADF International
FAQ
Zensurzonen (im Englischen auch „buffer zones“ – „Pufferzonen“ – genannt) sind von der örtlichen Verwaltung oder sogar vom Gesetzgeber definierte Bereiche, die bestimmte Verhaltensweisen unterdrücken und es den Behörden ermöglichen, einzelne Meinungsäußerungen und in der Folge auch rechtlich völlig unbedenkliche Handlungen oder Versammlungen gezielt einzuschränken oder zu verbieten. Da diese Zonen bestimmte Meinungsäußerungen zensieren, der Name ‚Zensurzone‘.
In Deutschland gibt es bereits Zensurzonen rund um Abtreibungseinrichtungen. Ein am 13. November 2024 in Kraft getretenes Gesetz untersagt im Umkreis von 100 Metern um entsprechende Einrichtungen gewisse Handlungen, die geeignet sind, die Schwangerschaftsberatung oder den Zugang zu Abtreibungseinrichtungen zu beeinträchtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2023 jedoch entschieden, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe solcher Einrichtungen nicht pauschal verboten werden dürfen. Aber auch hier ist die Formulierung bewusst vage – ein Vorteil für die Gesetzgeber und ein Problem für engagierte Bürger.
In Österreich gibt es immer wieder Diskussionen über die Einführung von Zensurzonen um Abtreibungseinrichtungen.
In der Schweiz werden ebenfalls Verbote diskutiert: In Wil sprach sich kürzlich eine Politikerin für eine Zensurzone (Pufferzone) rund um das örtliche Spital aus und stellte eine Anfrage an die Stadtverwaltung. Sie bezog sich dabei auf eine Mahnwache von Lebensschützern.
Die Politik rechtfertigt Zensurzonen oft mit dem Argument Frauen vor Belästigung und unerwünschten Gesprächen bewahren zu wollen. Ein solcher Schutz ist jedoch bereits durch bestehende Gesetze gewährleistet, da Belästigung strafbar ist. Die Einrichtung dieser Zonen erscheint daher weniger dem Schutz von Frauen zu dienen, sondern verfolgt vielmehr eine politische Agenda, die sich gezielt gegen die Pro-Life-Bewegung richtet. Ein Beispiel hierfür ist die Organisation pro familia, die an mehreren Standorten in Deutschland Abtreibungen durchführt und damit Profit macht. Damit verstößt die Abtreibungsorganisation gegen geltendes Recht (SchKG §9). Beratung und Durchführung von Abtreibungen sind demzufolge zu trennen.
Die Grundrechtslage auf Seiten der Beter ist eindeutig: Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind elementare Grundrechte, die hohen Schutz genießen. Deswegen sind pauschale Zensurzonen grundrechtswidrig und mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich bestätigt: „Die besondere Bedeutung der […] geschützten Versammlungsfreiheit zu beachten, ist für eine Freiheitl ich demokratische Staatsordnung konstituierend“ (BVerwG Beschluss v. 23.05.2023, Az: 6 B 33.22; 1 S 3575/21).
Was früher undenkbar schien, ist heute Wirklichkeit: Menschen werden in Europa verurteilt – nicht, weil sie laut protestieren, sondern weil sie beten, zuhören und Gespräche anbieten. Was mit lokalen Pilotprojekten begann, findet zunehmend Eingang in nationale Gesetzgebung:
- In den Niederlanden gelten seit den 2020er-Jahren kommunale Sperrzonen in Städten wie Amsterdam oder Utrecht, obwohl es keine nationale Regelung gibt.
- In Spanien wurde 2022 ein Straftatbestand eingeführt, der jede sogenannte ‘gezielte Belästigung’ rund um Abtreibungseinrichtungen unter Strafe stellt – auch ohne direkte Ansprache.
- In England und Wales ist seit 2024 eine landesweite Regelung in Kraft, die jede Form von Einflussnahme im Umkreis von 150 Metern verbietet – auch stilles Gebet oder Gespräche.
- Schottland hat eine eigene Gesetzgebung beschlossen, die bereits gilt und Geldstrafen von bis zu 10.000 Pfund vorsieht.
- In Nordirland wurden gesetzlich definierte Sperrzonen von 100 bis 150 Metern um bestimmte Kliniken eingeführt – auch dort ist das Gesetz bereits in Kraft.
Wohin die Einschränkung von friedlichen Gebeten führen kann, zeigt ein Blick nach Großbritannien. In den letzten Monaten wurden dort mehrere Menschen aufgrund von lokalen Zensurzonen strafrechtlich verfolgt. Dies geschah, weil einzelne Menschen still auf einer öffentlichen Straße beteten. Die Zensurzonen haben dort dazu geführt, dass selbst stilles Gebet und damit Gedanken an bestimmten Orten kriminalisiert werden.
Belästigung ist bereits nach geltendem Recht strafbar – und das völlig zu Recht. Schon vor Einführung der Zensurzonen im Jahr 2024 konnten übergriffige oder bedrängende Verhaltensweisen zivil- oder strafrechtlich geahndet werden. Dafür braucht es keine neuen Sonderregelungen. Zensurzonen verfolgen ein anderes Ziel: Sie unterdrücken bestimmte Meinungen im öffentlichen Raum. Friedliche Handlungen wie Gebet, Gespräche oder stille Präsenz werden dadurch rechtlich eingeschränkt – obwohl sie von den Grundrechten auf Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit geschützt sind.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Frauen in dieser Situation nie ihre Meinung ändern. Gerade in der sensiblen Phase unmittelbar vor einem Abbruch kann ein liebevolles, respektvolles Gespräch entscheidend sein. Initiativen wie „Be Here for Me“ oder „40 Tage für das Leben“ berichten regelmäßig von Frauen, die dankbar für das Gespräch oder das Hilfsangebot sind.
Selbstverständlich können Menschen zu Hause beten. Die wichtigere Frage ist allerdings, ob Behörden es Menschen verbieten dürfen, still und friedlich zu beten. Glaubens- und Religionsfreiheit schließt die individuelle und kollektive Praxis im Privaten und im Öffentlichen Raum ein. Natürlich wird niemand gezwungen, zu beten, aber jeder darf beten.
Wir alle wollen uns wohl fühlen, gleichzeitig ist ein subjektives Gefühl keine Staatsaufgabe. Eine andere Haltung zu einem Thema muss man aushalten können. Deswegen urteilte das Gericht im Fall von Pavica Vojnović, dass es keinen Konfrontationsschutz von anderen Meinungen gäbe. Sonst könnte jede Überzeugungsäußerung, die potenziell Unwohlsein verursachen könnte, eingeschränkt werden
Wohin die Einschränkung von friedlichen Gebeten führen kann, zeigt ein Blick nach Großbritannien. In den letzten Monaten wurden dort mehrere Menschen aufgrund von lokalen Zensurzonen festgenommen. Die Festnahmen geschahen, weil einzelne Menschen still auf einer öffentlichen Straße beteten. Sogar freundliche Gesprächsangebote können strafrechtliche Folgen haben. Das zeigt der Fall der pensionierte Wissenschaftlerin Livia Tossici-Bolt, die von einem britischen Amtsgericht verurteilt wurde. Man unterstellte ihr automatisch eine ablehnende Haltung, weil sie als Christin und Lebensrechtlerin bekannt sei. Das bedeutet: Nicht das, was Livia tat, sondern das, wofür sie steht, war ausschlaggebend für ihre Verurteilung.
Mehr zu Gedankenverbrechen finden Sie hier.
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