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Zensurzonen-Urteil in England: Christin muss £20,000 Verfahrenskosten zahlen, weil sie ein Gespräch anbot

  • Die 64-jährige pensionierte Medizinerin und Christin, Dr. Livia Tossici-Bolt, wurde im April am Poole Magistrate’s Court verurteilt

  • Dr. Tossici-Bolt hielt innerhalb einer Zensurzone um eine Abtreibungseinrichtung ein Schild mit der Aufschrift „Ich bin da, wenn du reden möchtest.“ Weder Belästigung, Einschüchterung oder Behinderung der Abtreibungseinrichtung wurden dokumentiert.

  • ADF International unterstüzt ihre rechtliche Verteidigung.

  • Das US State Department drückte Besorgnis über die Meinungsfreiheit im Vereinigten Königreich aus und beobachtet die Entwicklung des Falls

BOURNEMOUTH (4 April 2025) – Die 64-jährige Christin und pensionierte Medizinerin, Dr. Livia Tossici-Bolt, wurde im April vom Poole Magistrate’s Court für schuldig befunden, weil sie in einer Zensurzone vor einer lokalen Abtreibungseinrichtung ein Gespräch anbot. Der Schuldspruch folgte obwohl festgestellt wurde, dass das von ihr gehaltene Schild mit der Aufschrift „Ich bin da, wenn du reden möchtest.“ keinen Bezug zu Schwangerschaft, Abtreibung oder Religion hatte. Außerdem hatten Beamte der Stadt bestätigt, dass keine Beobachtungen von Einschüchterungsversuchen oder Belästigungen vorliegen würden. Trotzdem entschied der Bezirksrichter, dass Tossici-Bolt gegen die lokale Bannmeilenverordnung verstoßen hatte.

Ein Ratsbeamter sagte aus, dass seine Einschätzung, Tossici-Bolt wegen des Verstoßes gegen die Bannmeilenverordnung (PSPO) strafrechtlich zu verfolgen, auf folgende Gründe zurückginge: „Er berücksichtigte ihre Pro-Life-Einstellung, seine vorausgegangenen Interaktionen mit ihr, eine eingegangene Beschwerde und das Schild, dass sie hielt“.

In seinem Bemühen um Strafmilderung stellte der Verteidiger Tossici-Bolts heraus, dass die Behörde keine Beweise vorlegen konnte, die auf irgendeine Form von Schaden schließen lassen, noch gebe es irgendein konkretes Opfer in diesem Fall.

Dieser Einschätzung folgend verhängte der Richter eine bedingte Entlassung (conditional discharge) und Verfahrenskosten in Höhe von 20.000 Pfund gegen Dr. Tossici-Bolt.

Das US State Department kommentierte, dass das Verfahren beobachtet werden würde und drückte Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit im Vereinigten Königreich aus.

“Dies ist ein dunkler Tag für Großbritannien. Ich habe weder protestiert noch jemanden belästigt oder behindert. Alles, was ich getan habe, war einvernehmliche Unterhaltungen im öffentlichen Raum anzubieten, wie es meinen Grundrechten entspricht und dennoch hat mich das Gericht verurteilt. Die Meinungsfreiheit im Vereinigten Königreich ist in einer Krise. Was ist mit diesem Land passiert? Das US State Department lag richtig, diesen Fall zu beobachten, da er ernsthafte Auswirkungen auf die gesamte westliche Welt hat."

„Ich bleibe entschlossen, für das Recht auf Meinungsfreiheit einzutreten. Nicht nur für mich selbst, sondern alle meine Mitbürger. Wenn wir es zulassen, dass dieser Präzedenzfall der Zensur Bestand haben wird, dann wird das Recht auf Meinungsfreiheit für niemanden sicher sein. Mit der Unterstützung von ADF International werde ich alle möglichen juristischen Optionen prüfen.“

Lorcán Price, Rechtsanwalt bei ADF International:

„Jeder, der sich um Meinungsfreiheit sorgt, sollte über die Zensurzonen besorgt sein. Eine christliche Frau wurde dafür verurteilt, dass sie lediglich Gespräche auf einer öffentlichen Straße in Großbritannien angeboten hat. Diese Rechtsprechung sollte allen vernünftigen Menschen zeigen, dass die „Abtreibungs-Pufferzonen“ ohne den geringsten Zweifel inkompatibel sind mit einer freien Gesellschaft. Wir werden Livia nun in der Erwägung aller Rechtsmittel unterstützen.“

„Ich bleibe entschlossen, für das Recht auf Meinungsfreiheit einzutreten. Nicht nur für mich selbst, sondern alle meine Mitbürger. Wenn wir es zulassen, dass dieser Präzedenzfall der Zensur Bestand haben wird, dann wird das Recht auf Meinungsfreiheit für niemanden sicher sein. Mit der Unterstützung von ADF International werde ich alle möglichen juristischen Optionen prüfen.“

 

Lorcán Price, Rechtsanwalt bei ADF International:

„Jeder, der sich um Meinungsfreiheit sorgt, sollte über die Zensurzonen besorgt sein. Eine christliche Frau wurde dafür verurteilt, dass sie lediglich Gespräche auf einer öffentlichen Straße in Großbritannien angeboten hat. Diese Rechtsprechung sollte allen vernünftigen Menschen zeigen, dass die „Abtreibungs-Pufferzonen“ ohne den geringsten Zweifel inkompatibel sind mit einer freien Gesellschaft. Wir werden Livia nun in der Erwägung aller Rechtsmittel unterstützen.“

Dr. Tossici-Bolt erhielt für das Halten eines Schildes mit der Aufschrift „Ich bin da, wenn du reden möchtest“ in einer Zensurzone um eine Abtreibungseinrichtung einen Bußgeldbescheid in Bournemouth (UK).

Sie weigerte sich, dass Bußgeld zu bezahlen, da sie ihrer Ansicht nach nicht gegen die Bannmeilenverordnung (Public Spaces Protection Order – PSPO) verstieß, die jegliche Aktivitäten verbietet, die Zustimmung oder Ablehnung hinsichtlich der Abtreibung ausdrückt. Gemäß Artikel 10 des Human Rights Act, der die Europäische Menschenrechtskonvention in das britische Rechtssystem integriert, hatte Tossici-Bolt außerdem das explizite Recht, einvernehmliche Gespräche anzubieten. Aufgrund ihrer Verweigerung, das Bußgeld zu entrichten, wurde ein strafrechtliches Verfahren gegen sie eingeleitet.

Der Bezirksrichter, der das Verfahren gegen Dr. Tossici-Bolt führte, war derselbe Richter, der im vergangenen Oktober Adam Smith-Connor verurteilte, der schweigend in einer solchen Zensurzone gebetet hatte. US-Vizepräsident JD Vance bezog sich in seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2025 explizit auf den Fall.

Mit der Unterstützung von ADF International wird Adam Smith-Connor seine Verurteilung im Juli 2025 anfechten.

 

Bilder nur in Bezug auf diese Veröffentlichung zur freien Verwendung, Online oder im Druck.

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