- Trotz zweier vorheriger Freisprüche steht die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen am 30. Oktober vor dem Obersten Gerichtshof Finnlands wegen angeblicher „Hassrede“ im Zusammenhang mit einem Bibel-Tweet
- Räsänen wird am 30. Oktober um 16:00 Uhr MEZ (11:00 Uhr EDT) bei einer Online-Pressekonferenz von ADF International für Fragen zur Verfügung stehen.
HELSINKI (30. Oktober 2025) – Der Oberste Gerichtshof Finnlands wird am 30. Oktober 2025 den Fall der finnischen Parlamentsabgeordneten Päivi Räsänen und von Bischof Juhana Pohjola verhandeln. Beide waren zuvor bereits zweimal einstimmig von den Vorwürfen der „Hassrede“ freigesprochen worden, nachdem sie öffentlich ihre christlichen Überzeugungen geäußert hatten.
Räsänen ist Ärztin, ehemalige Innenministerin und seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments. Sie wurde 2021 wegen dreifacher „Volksverhetzung gegen Minderheiten“ angeklagt, weil sie öffentlich ihre Meinung zu Ehe und menschlicher Sexualität geäußert hatte. Die Anklage bezog sich auf drei Äußerungen: die Broschüre „Als Mann und Frau erschuf er sie“ aus dem Jahr 2004, eine Radiosendung von 2019 sowie einen Tweet im Juni 2019 , der sich an ihre Kirchenleitung richtete. Auch Bischof Juhana Pohjola wurde angeklagt, weil er Ränsänen’s Broschüre aus dem Jahr 2004 veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage im Zusammenhang mit der Radiosendung in ihrer Berufung zum Obersten Gerichtshof fallengelassen.
„Freie Gesellschaften dürfen friedliche Meinungsäußerungen niemals kriminalisieren. Dennoch musste Päivi Räsänen über sechs Jahre lang Verhöre, Gerichtsverfahren und Berufungen über sich ergehen lassen – nur weil sie Überzeugungen geteilt hat, die in ihrem christlichen Glauben verwurzelt sind. Das Ergebnis dieses Verfahrens wird einen Präzedenzfall schaffen – nicht nur für Finnland, sondern für die Meinungsfreiheit in ganz Europa. Es ist an der Zeit zu bekräftigen, dass Demokratie vom Recht auf freie Rede lebt – auch dann, wenn andere nicht zustimmen“
- Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International. Er ist Teil des rechtlichen Verteidigungsteams von Päivi Räsänen.
Pressekonferenz – Anmeldung
ADF International wird am 30. Oktober um 16:00 Uhr MEZ im Anschluss an die Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof eine online Pressekonferenz veranstalten.
Abgeordnete Dr. Päivi Räsänen, Bischof Juhana Pohjola, Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, und der finnische Anwalt Matti Sankamo, stehen nach einem kurzen Statement von Räsänen für Fragen zur Verfügung.
Bitte registrieren Sie sich hier, um den Zoom-Link zur Pressekonferenz zu erhalten.
Wenn Sie ein Interview mit Räsänen und einem Mitglied ihres Verteidigungsteams von ADF International wünschen, wenden Sie sich bitte an Sofia Hörder unter [email protected] / +43 676 362 5093
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Mehr InformationenStaatsanwaltschaft hält trotz einstimmiger Freisprüche an Anklage fest
Trotz der einstimmigen Freisprüche von Räsänen und Bischof Pohjola durch das Bezirksgericht Helsinki im Jahr 2022 und das Berufungsgericht im Jahr 2023 hat die Staatsanwaltschaft erneut Berufung eingelegt. Sie begründet dies damit, dass die Gerichte zu einer falschen Schlussfolgerung gekommen seien – was im finnischen Rechtssystem zulässig ist. Nach wie vor fordert sie mehrere Tausend Euro an Geldstrafen und die Zensur von Räsänens Veröffentlichungen.
Der Fall hat weltweit Aufmerksamkeit erregt, da Menschenrechtsexperten ihre Besorgnis über die Gefährdung der Meinungsfreiheit in Finnland und darüber hinaus zum Ausdruck brachten.
Prozess wegen eines Tweets
Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Räsänen – selbst Mitglied der finnisch-lutherischen Kirche – stellte in einem Tweet die offizielle Unterstützung ihrer Kirchenleitung für die Helsinki Pride Parade 2019 in Frage. Dazu postete sie ein Foto mit Bibelversen aus dem ersten Kapitel des Römerbriefs.
Dafür wurde sie über mehrere Monate hinweg insgesamt 13 Stunden lang polizeilich verhört. Dabei forderte die Polizei sie auf, ihr Verständnis der Bibel zu erklären. Im April 2021 erhob die finnische Generalstaatsanwaltschaft drei Anklagepunkte gegen Räsänen.
Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments, war von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 bis 2015 als Innenministerin auch für die Kirchenangelegenheiten in Finnland zuständig.
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