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Mehr InformationenIn sogenannten Zensurzonen (im Englischen auch „buffer zones“ – „Pufferzonen“ – genannt) rund um Abtreibungseinrichtungen in Großbritannien wird selbst friedliches Verhalten wie stilles Gebet oder ein Gesprächsangebot strafrechtlich verfolgt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird dadurch massiv eingeschränkt.
Wie kann ein Gedanke oder ein Gesprächsangebot zur Straftat werden?
In Deutschland, Großbritannien und zunehmend in ganz Europa geraten Christen mehr und mehr unter Druck. Sie werden mit Geldstrafen belegt oder sogar verhaftet, nur weil sie ihren Glauben friedlich ausleben.
In Großbritannien werden derzeit in sogenannten Zensurzonen rund um Abtreibungseinrichtungen selbst friedliche Handlungen wie stilles Gebet oder Gesprächsangebote strafrechtlich verfolgt. Gedankenfreiheit ist im Grundgesetz geschützt – doch die Realität sieht zunehmend anders aus.
Besonders bekannt sind die Fälle des britischen Armeeveteranen Adam Smith-Connor und Isabel Vaughan-Spruce. Adam wurde im November 2024 verurteilt – nur weil er gegenüber einer Abtreibungseinrichtung in Bournemouth stand und drei Minuten lang still gebetet hatte. Er blockierte niemanden und sprach niemanden an. Isabel Vaughan-Spruce wurde bereits im November 2022 in Birmingham verhaftet. Sie stand ruhig auf einem Gehweg in der Nähe einer Klinik und betete still in Gedanken.
Diese Fälle machen deutlich: Gewisse Meinungen und Handlungen sollen an bestimmten Orten zensiert werden, selbst wenn sie komplett friedlich geäußert werden. Was bedeutet das für die Meinungsfreiheit in Europa? Was wird als Nächstes für inakzeptabel erklärt? Heute sind es Gespräche und stille Gebete, die – so heißt es – mit dem Thema Abtreibung zu tun haben. Doch morgen könnte es jede andere Überzeugung, jeden Gedanken oder jedes Wort treffen, das nicht dem vorherrschenden Weltbild entspricht.
Unterstützen Sie Menschen wie Adam, Livia, Pavica und Isabel – und setzen Sie sich heute für Gedanken- und Meinungsfreiheit ein.
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Stille Gebete sind kein Verbrechen

Im Oktober 2024 stand der britische Armeeveteran Adam Smith-Connor vor Gericht – wegen drei Minuten stillen Gebets in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung. Adam stand ruhig da, mit dem Rücken zur Klinik, und betete für seinen Sohn, den er vor 24 Jahren durch eine Abtreibung verloren hatte.
Dafür sprach ihn am 16. Oktober 2024 das Amtsgericht (Bournemouth Magistrates‘ Court) schuldig und verhängte eine bedingte Entlassung („conditional discharge“) sowie die Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von 9.000 Pfund (etwa 10.700 Euro). Diese Form der Verurteilung entspricht in etwa der Strafaussetzung zur Bewährung im deutschen Recht.
Mit Unterstützung von ADF International legte Smith-Connor Berufung gegen das Urteil ein.

Adam Smith-Connor

Livia Tossici-Bolt
Vor Gericht – weil sie ein Gespräch anbot
Livia Tossici-Bolt, eine pensionierte medizinische Wissenschaftlerin, stand in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung – mit einem einfachen Schild in der Hand: „Ich bin da, wenn du reden möchtest.“ Ein Angebot zu einem Gespräch, das man annehmen, ablehnen oder auch ignorieren kann. Doch allein dieses Angebot reicht heutzutage aus, um in Großbritannien vor Gericht zu kommen. Livia wurde schuldig gesprochen, weil sie gegen die PSPO (Public Space Protection Order) verstoßen habe. Diese untersagt unter anderem „Belästigung”, “Einschüchterung” sowie jede Form der Zustimmung oder Ablehnung im Zusammenhang mit Abtreibung. – obwohl sie friedlich und ohne jegliche Störung handelte. Nun soll sie 20.000 Pfund Verfahrenskosten zahlen.

Verhaftet wegen eines Schildes
Rose Docherty, eine Großmutter aus Schottland, stand still in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung in Glasgow. In der Hand hielt sie ein Schild mit den Worten: „Nötigung ist strafbar. Ich bin da, wenn du reden möchtest.“ Rose sprach niemanden an, bedrängte niemanden und überschritt auch keine rechtlichen Grenzen. Dennoch wurde sie verhaftet – nur weil sie an diesem Ort die Möglichkeit eines freiwilligen Gespräches anbot.

Rose Docherty

Isabel Vaughan-Spruce
Erneut ins Visier geraten
Nachdem sie wegen einer rechtswidrigen Festnahme infolge stillen Gebets bereits 13.000 Pfund (etwa 15.000 Euro) Entschädigung erhalten hatte, gerät die ehrenamtliche Helferin Isabel Vaughan-Spruce nun erneut ins Visier.
Ein Beamter der Polizei West Midlands (UK) hat Isabel aufgefordert, einen öffentlichen Ort zu verlassen, nicht, weil sie gesprochen oder protestiert hat, sondern allein aufgrund ihrer Überzeugungen. Der Beamte räumt ein, dass ihre bloße Anwesenheit – als bekannte Lebensschützerin – als „Belästigung, Einschüchterung oder Störung“ gewertet werden könne.

Gericht erlaubt friedliche Gebetsversammlungen
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) hat bestätigt, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen nicht pauschal verboten werden dürfen. Die am 20 Juni 2023 kommunizierte Entscheidung beendet das Verfahren um Pavica Vojnovic und ihre Gebetsgruppe.
Doch seitdem ist am 13. November 2024 ein neues Gesetz in Deutschland in Kraft getreten, welches im Umkreis von 100 Metern um entsprechende Einrichtungen gewisse Handlungen untersagt, die geeignet sind, die Schwangerschaftsberatung oder den Zugang zu Abtreibungseinrichtungen zu beeinträchtigen.

Pavica Vojnović


Jeremiah Igunnubole
zuständiger Anwalt bei ADF International UK

Pressemitteilungen
FAQ
Zensurzonen (im Englischen auch „buffer zones“ – „Pufferzonen“ – genannt) sind von der örtlichen Verwaltung oder sogar vom Gesetzgeber definierte Bereiche, die bestimmte Verhaltensweisen unterdrücken und es den Behörden ermöglichen, einzelne Meinungsäußerungen und in der Folge auch rechtlich völlig unbedenkliche Handlungen oder Versammlungen gezielt einzuschränken oder zu verbieten. Da diese Zonen bestimmte Meinungsäußerungen zensieren, der Name ‚Zensurzone‘.
In Deutschland gibt es bereits Zensurzonen rund um Abtreibungseinrichtungen. Ein am 13. November 2024 in Kraft getretenes Gesetz untersagt im Umkreis von 100 Metern um entsprechende Einrichtungen gewisse Handlungen, die geeignet sind, die Schwangerschaftsberatung oder den Zugang zu Abtreibungseinrichtungen zu beeinträchtigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2023 jedoch entschieden, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe solcher Einrichtungen nicht pauschal verboten werden dürfen. Aber auch hier ist die Formulierung bewusst vage – ein Vorteil für die Gesetzgeber und ein Problem für engagierte Bürger.
In Österreich gibt es immer wieder Diskussionen über die Einführung von Zensurzonen um Abtreibungseinrichtungen.
In der Schweiz werden ebenfalls Verbote diskutiert: In Wil sprach sich kürzlich eine Politikerin für eine Zensurzone (Pufferzone) rund um das örtliche Spital aus und stellte eine Anfrage an die Stadtverwaltung. Sie bezog sich dabei auf eine Mahnwache von Lebensschützern.
Die Politik rechtfertigt Zensurzonen oft mit dem Argument Frauen vor Belästigung und unerwünschten Gesprächen bewahren zu wollen. Ein solcher Schutz ist jedoch bereits durch bestehende Gesetze gewährleistet, da Belästigung strafbar ist. Die Einrichtung dieser Zonen erscheint daher weniger dem Schutz von Frauen zu dienen, sondern verfolgt vielmehr eine politische Agenda, die sich gezielt gegen die Pro-Life-Bewegung richtet. Ein Beispiel hierfür ist die Organisation pro familia, die an mehreren Standorten in Deutschland Abtreibungen durchführt und damit Profit macht. Damit verstößt die Abtreibungsorganisation gegen geltendes Recht (SchKG §9). Beratung und Durchführung von Abtreibungen sind demzufolge zu trennen.
Die Grundrechtslage auf Seiten der Beter ist eindeutig: Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind elementare Grundrechte, die hohen Schutz genießen. Deswegen sind pauschale Zensurzonen grundrechtswidrig und mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich bestätigt: „Die besondere Bedeutung der […] geschützten Versammlungsfreiheit zu beachten, ist für eine Freiheitl ich demokratische Staatsordnung konstituierend“ (BVerwG Beschluss v. 23.05.2023, Az: 6 B 33.22; 1 S 3575/21).
Was früher undenkbar schien, ist heute Wirklichkeit: Menschen werden in Europa verurteilt – nicht, weil sie laut protestieren, sondern weil sie beten, zuhören und Gespräche anbieten. Was mit lokalen Pilotprojekten begann, findet zunehmend Eingang in nationale Gesetzgebung:
- In den Niederlanden gelten seit den 2020er-Jahren kommunale Sperrzonen in Städten wie Amsterdam oder Utrecht, obwohl es keine nationale Regelung gibt.
- In Spanien wurde 2022 ein Straftatbestand eingeführt, der jede sogenannte ‘gezielte Belästigung’ rund um Abtreibungseinrichtungen unter Strafe stellt – auch ohne direkte Ansprache.
- In England und Wales ist seit 2024 eine landesweite Regelung in Kraft, die jede Form von Einflussnahme im Umkreis von 150 Metern verbietet – auch stilles Gebet oder Gespräche.
- Schottland hat eine eigene Gesetzgebung beschlossen, die bereits gilt und Geldstrafen von bis zu 10.000 Pfund vorsieht.
- In Nordirland wurden gesetzlich definierte Sperrzonen von 100 bis 150 Metern um bestimmte Kliniken eingeführt – auch dort ist das Gesetz bereits in Kraft.
Wohin die Einschränkung von friedlichen Gebeten führen kann, zeigt ein Blick nach Großbritannien. In den letzten Monaten wurden dort mehrere Menschen aufgrund von lokalen Zensurzonen strafrechtlich verfolgt. Dies geschah, weil einzelne Menschen still auf einer öffentlichen Straße beteten. Die Zensurzonen haben dort dazu geführt, dass selbst stilles Gebet und damit Gedanken an bestimmten Orten kriminalisiert werden.
Belästigung ist bereits nach geltendem Recht strafbar – und das völlig zu Recht. Schon vor Einführung der Zensurzonen im Jahr 2024 konnten übergriffige oder bedrängende Verhaltensweisen zivil- oder strafrechtlich geahndet werden. Dafür braucht es keine neuen Sonderregelungen. Zensurzonen verfolgen ein anderes Ziel: Sie unterdrücken bestimmte Meinungen im öffentlichen Raum. Friedliche Handlungen wie Gebet, Gespräche oder stille Präsenz werden dadurch rechtlich eingeschränkt – obwohl sie von den Grundrechten auf Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit geschützt sind.
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Frauen in dieser Situation nie ihre Meinung ändern. Gerade in der sensiblen Phase unmittelbar vor einem Abbruch kann ein liebevolles, respektvolles Gespräch entscheidend sein. Initiativen wie „Be Here for Me“ oder „40 Tage für das Leben“ berichten regelmäßig von Frauen, die dankbar für das Gespräch oder das Hilfsangebot sind.
Selbstverständlich können Menschen zu Hause beten. Die wichtigere Frage ist allerdings, ob Behörden es Menschen verbieten dürfen, still und friedlich zu beten. Glaubens- und Religionsfreiheit schließt die individuelle und kollektive Praxis im Privaten und im Öffentlichen Raum ein. Natürlich wird niemand gezwungen, zu beten, aber jeder darf beten.
Wurden in Großbritannien Menschen wirklich verhaftet, weil sie still beteten oder ein Gespräch anboten?
Wohin die Einschränkung von friedlichen Gebeten führen kann, zeigt ein Blick nach Großbritannien. In den letzten Monaten wurden dort mehrere Menschen aufgrund von lokalen Zensurzonen festgenommen. Die Festnahmen geschahen, weil einzelne Menschen still auf einer öffentlichen Straße beteten. Sogar freundliche Gesprächsangebote können strafrechtliche Folgen haben. Das zeigt der Fall der pensionierte Wissenschaftlerin Livia Tossici-Bolt, die von einem britischen Amtsgericht verurteilt wurde. Man unterstellte ihr automatisch eine ablehnende Haltung, weil sie als Christin und Lebensrechtlerin bekannt sei. Das bedeutet: Nicht das, was Livia tat, sondern das, wofür sie steht, war ausschlaggebend für ihre Verurteilung.
Mehr zu Gedankenverbrechen finden Sie hier.
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