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Nepal: Klinik soll Mädchen zur Eizellenspende gezwungen haben

  • Berichten zufolge kam es in Nepal zur zwangsweisen Entnahme von Eizellen bei jungen Mädchen für die assistierte Reproduktion.
  • ADF International unterstützt den Antrag, mit dem das Oberste Gericht Nepals zum Eingreifen aufgefordert wird; die abschließende Anhörung war für den 30. März angesetzt.

KATHMANDU (27. März) – Berichten zufolge wurden junge Mädchen in Nepal zur Eizellenentnahme gezwungen. Ihre Eizellen wurden für die Verwendung in Fertilitätsbehandlungen entnommen, was ernsthafte menschenrechtliche Bedenken aufwirft. Im August wurde im Fall zweier Mädchen ein Antrag beim Obersten Gerichtshof Nepals erhoben; die abschließende Anhörung fand am 30. März statt.

Die Antragstellerinnen haben mit rechtlicher Unterstützung von ADF International das Gericht aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um schutzbedürftige Minderjährige vor reproduktionsbezogener Ausbeutung zu bewahren.

In dem Antrag, der derzeit vor dem Obersten Gericht Nepals anhäng ist, wird, ausgeführt, dass die beiden 17-jährigen Minderjährigen der elterlichen Aufsicht entzogen, invasiven körperlichen Eingriffen in ihr Fortpflanzungssystem unterzogen, der Nahrungsaufnahme beraubt, narkotisiert und erheblichen kurz- und langfristigen Gesundheitsrisiken ausgesetzt wurden, ohne dass die Mädchen begriffen, was mit ihren Körpern geschah oder aus welchem Grund.

Die Mädchen wurden über einen Zeitraum von etwa zehn aufeinanderfolgenden Tagen in die Privatklinik „Hope and Fertility Diagnostic“ in Kathmandu gebracht. Zwar liegen keine konkreten Informationen darüber vor, wie die entnommenen Eizellen verwendet werden sollten, doch bestand eindeutig die Absicht, sie im Rahmen assistierter Reproduktionsverfahren einzusetzen.

Da Eizellenspenden häufig kommerzialisiert sind und Wunscheltern dafür bezahlen, wächst die Sorge vor Ausbeutung vor allem in Teilen der Entwicklungsländer, wo wirtschaftliche Notlagen ausgenutzt werden können.

Nach dem Eingriff überwies eine mit der Klinik verbundene Person 10.000 NPR (Nepalesische Rupien; etwa 69 USD) auf das Konto eines Dritten, der mit einem der Opfer in Verbindung war. Berichten zufolge litten die Opfer unter starken Blutungen, Appetitlosigkeit und psychischen Belastungen, was ihre Eltern dazu veranlasste, Anzeige bei der nepalesischen Behörde für Menschenhandel und beim Kriminalpolizeiamt zu erstatten.

„Was diesen nepalesischen Mädchen widerfahren ist, offenbart die Schattenseiten der Fertilitätsindustrie, insbesondere in den Entwicklungsländern. Die Ausbeutung von Minderjährigen durch invasive Verfahren zur Eizellenentnahme ist zutiefst beunruhigend. Die Mädchen konnten nicht wirksam einwilligen. Die beschriebene gezielte Anwerbung, Nötigungen und medizinischen Misshandlungen müssen dringend untersucht werden“, sagte Tehmina Arora, Direktorin der Rechtsabteilung in Asien bei ADF International.

„Der Oberste Gerichtshof hat nun die entscheidende Gelegenheit, das Ausmaß dieser Missbräuche anzuerkennen und sicherzustellen, dass Nepal einen klaren und strengen Rechtsrahmen schafft, um reproduktive Eingriffe unter Zwang zu verbieten, und damit ein klares Signal zu senden, dass die Ausbeutung schutzbedürftiger Mädchen nicht toleriert wird. Die Verletzung grundlegender Menschenrechte durch die Fertilitätsindustrie darf nicht toleriert werden.“

Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft die Einleitung eines Strafverfahrens abgelehnt und dabei das Fehlen eines ausdrücklichen gesetzlichen Verbots der Entnahme von Eizellen bei Minderjährigen angeführt. Der Generalstaatsanwalt begründete die Entscheidung, von einer Strafverfolgung abzusehen, zudem mit der bestehenden IVF-Zulassung und Lizenz der Klinik sowie mit der Auffassung, dass das nepalesische Kindergesetz die mutmaßlichen Handlungen nicht ausdrücklich als Gewalt oder sexuellen Missbrauch einstuft. Darüber hinaus verwies er auf das Fehlen von Beweisen dafür, dass die Mädchen gegen ihren Willen dorthin gebracht worden seien, obwohl Minderjährige einer solchen Behandlung keine wirksame Einwilligung erteilen können.

Der Oberste Gerichtshof wurde angerufen, um sowohl die Entscheidung des Generalstaatsanwalts als auch die anschließend von der Regierung eingeführten – als unzureichend kritisierten – Regulierungsmaßnahmen („Standards für den Betrieb von Einrichtungen der Reproduktionsmedizin“) anzufechten.

Die Antragsteller fordern das Gericht auf, diese Praktiken als Straftaten gegen Kinder anzuerkennen, nämlich als Formen von Kinderhandel, sexueller Gewalt und reproduktiver Ausbeutung. Sie drängen auf ein rasches gerichtliches Eingreifen und begründen dies damit, dass die mutmaßliche Eizellenentnahme bei den minderjährigen Mädchen durch Täuschung und gezielte Anreize erfolgt sei.

Hintergrund

Laut dem beim Obersten Gerichtshof eingereichten Antrag wurden beide Mädchen offenbar über Anzeigen in den sozialen Medien ausgewählt. Anschließend wurden sie von Vermittlern angesprochen, überredet und in die Klinik gebracht, wo sie invasiven hormonellen Behandlungen und der Entnahme von Eizellen unterzogen wurden.

In dem Antrag wird angegeben, dass die medizinischen Fachkräfte die Menstruationszyklen der Mädchen eng überwachten, Ultraschalluntersuchungen durchführten, Follikel zählten, Hormonanalysen vornahmen und tägliche Spritzen verabreichten. Dabei wurde davor wiederholt der Eindruck vermittelt, dass es sich bei dem Eingriff um eine einfache und unproblematische Prozedur handle.

Zu keinem Zeitpunkt erhielten die Minderjährigen korrekte oder altersgerechte Informationen über Art, Zweck, Risiken oder mögliche Folgen der Eingriffe. Dies stellt einen Verstoß gegen den Ethikkodex des nepalesischen Ärzterats dar, der eine informierte Einwilligung als Voraussetzung für jede medizinische Maßnahme vorschreibt – und bei Minderjährigen ausdrücklich die Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vormunds verlangt. Die Eingriffe wurden ohne Wissen der Eltern durchgeführt. Zudem wurden die Identitäten der Mädchen und ihrer Eltern verändert und ihre Altersangaben in offiziellen Dokumenten gefälscht.

Der erste Antrag wurde am 18. August 2025 beim Obersten Gerichtshof Nepals eingereicht und wird durch zwei weitere Anträge unterstützt. Das Gericht wurde aufgefordert, die Vorfälle im Lichte der Verfassung Nepals, des Strafrechts sowie des Kinderschutzgesetzes zu prüfen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Kindeswohls.

„Dieser Fall zeigt, wie sich die Dynamik des Menschenhandels verändert: Verwundbare junge Mädchen werden durch reproduktiven Missbrauch ausgebeutet und wie Waren behandelt. Wir haben das Gericht aufgefordert, solche Handlungen als Menschenhandel und reproduktive Ausbeutung anzuerkennen. Das vorläufige Verbot ist ein wichtiger Schritt, doch Gerechtigkeit wird erst erreicht, wenn alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und die Würde aller Betroffenen wiederhergestellt ist“, erklärte Dhruba Bhandari, Anwalt der Antragsteller und Partneranwalt von ADF International.

Das Gericht hat bis auf Weiteres eine einstweilige Verfügung erlassen, die alle weiteren Eizellenentnahmen bei Minderjährigen untersagt.

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