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Staatsanwaltschaft will „Kampagne“ gegen finnische Abgeordnete nach deren Sieg für die Meinungsfreiheit fortsetzen

  • Ein Gericht hatte alle Anklagen gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen sowie Bischof Pohjola abgewiesen
  • Am 30. April läuft die Berufungsfrist für die Staatsanwaltschaft ab

HELSINKI (6. April 2022) – Nachdem eine Anklage gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen sowie Bischof Pohjola durch das finnische Bezirksgericht Helsinki in allen Punkten abgewiesen worden ist, hat die Staatanwaltschaft angekündigt, Berufung einzulegen. Trotz des einstimmigen Gerichtsbeschlusses am 30. März und einer nachdrücklichen Empfehlung der Polizei, von einer Strafverfolgung abzusehen, beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren gegen die Abgeordnete und den Bischof in das vierte Jahr fortzusetzen. Nachdem die Staatsanwaltschaft angekündigt hat Berufung einlegen zu wollen, hat sie nun nach finnischem Recht bis 30. April Zeit, um diese offiziell einzureichen. 

Päivi Räsänen reagierte auf die Berufungsankündigung mit den Worten: „Dieser Fall lastet seit fast drei Jahren auf mir und meiner Familie. Ich bin bestürzt, dass die Staatsanwaltschaft trotz des Freispruchs diese Kampagne gegen mich nicht aufgeben will. Ich bin auch weiterhin bereit, die Meinungs- und Religionsfreiheit zu verteidigen – nicht nur für mich, sondern für alle. Ich bin all jenen dankbar, die mir bisher beigestanden haben, und bitte um ihre weitere Unterstützung.“ 

Der Prozess wird zur Strafe 

Die ehemalige Innenministerin war wegen „Hassrede“ angeklagt worden, weil sie in einem Tweet aus dem Jahr 2019, in einer Radio-Debatte aus dem Jahr 2019 und in einer Broschüre aus dem Jahr 2004 ihre auf dem Glauben basierenden Ansichten zu Ehe und Sexualethik geteilt hatte. Bischof Juhana Pohjola wurde angeklagt, weil er Räsänens Texte vor über 17 Jahren veröffentlicht hatte. Ihr Fall hat in diesem Jahr weltweites Medieninteresse hervorgerufen, da Menschenrechtsexperten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit in Finnland äußerten. 

„Das Beharren der Staatsanwaltschaft auf der Fortsetzung dieses Strafverfahrens trotz eines so klaren und einstimmigen Urteils des Bezirksgerichts Helsinki ist alarmierend. Menschen jahrelang vor Gericht zu zerren, sie stundenlangen polizeilichen Verhören zu unterziehen und Steuergelder zu verschwenden, um tief verwurzelte Überzeugungen zu kontrollieren, hat in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz. Wie so oft bei ‚Hassreden‘-Prozessen wird der Prozess Teil der Strafe“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer und Leitender Anwalt von ADF International sowie Autor von „Zensiert: Wie europäische „Hassrede“-Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen“.  

Prozess wegen eines Tweets  

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ in Frage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Römer-Brief. Nach diesem Tweet wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die sich auf eine Veröffentlichung beziehen, die Räsänen vor fast 20 Jahren verfasst hatte. 

In den letzten zwei Jahren nahm Räsänen an mehreren langwierigen polizeilichen Vernehmungen zu ihrem christlichen Glauben teil – und wurde von der Polizei häufig aufgefordert, ihr Verständnis der Bibel zu erklären.  

Im April 2021 hatte die finnische Generalstaatsanwaltschaft drei Strafanzeigen gegen Räsänen eingereicht. Zwei der drei Anklagepunkte gegen Räsänen wurden erhoben, obwohl die Polizei nachdrücklich empfohlen hatte, die Strafverfolgung nicht fortzusetzen. Räsänens Äußerungen verstießen auch nicht gegen die Richtlinien von Twitter oder des nationalen Rundfunks, weshalb sie auf deren Plattformen frei zugänglich blieben.  

Christliche Lehren auf dem Prüfstand 

Während der Gerichtsverhandlung am 24. Januar und 14. Februar dieses Jahres argumentierte Räsänens Verteidigung, unterstützt von der Menschenrechtsorganisation ADF International, dass ein Schuldspruch gegen Räsänen der Meinungsfreiheit in Finnland erheblich schaden würde. Die Äußerungen Räsänens seien Ausdruck der christlichen Lehre.  

Am 30. März dieses Jahres sprach das Bezirksgericht Helsinki Räsänen von allen Anklagepunkten frei.  

In seinem Urteil erkannte das Gericht an, dass es, auch wenn einige gegen Räsänens Äußerungen Einspruch erheben mögen, „einen zwingenden sozialen Grund für die Beeinträchtigung und Einschränkung der Meinungsfreiheit geben muss“. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es einen solchen nicht gebe. Das Gericht hatte den Freispruch für die Angeklagten zudem damit begründet, dass es „nicht Sache des Bezirksgerichts ist, biblische Begriffe auszulegen“. 

Das Gericht verurteilte die Staatsanwaltschaft zur Zahlung von mehr als 60.000 Euro Verfahrenskosten.  

Anders als in anderen Rechtssystemen kann der Staatsanwalt nach finnischem Recht gegen ein „nicht schuldig“-Urteil bis zum Obersten Gerichtshof Finnlands Berufung einlegen.  

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments. Von 2004 – 2015 war sie Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 – 2015 war sie Innenministerin. Während dieser Zeit war sie für die kirchlichen Angelegenheiten in Finnland zuständig. 

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