Das polnische Verfassungstribunal hat 2020 die eugenische Abtreibung aufgrund einer Behinderung für verfassungswidrig erklärt; nun entscheidet Europas höchstes Gericht gegen das Verfassungstribunal, anstatt den Schutz für ungeborenes Leben mit Behinderung zu bekräftigen.
Lies weiter


