Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen heute befinden

  • US-Kommission für internationale Religionsfreiheit veröffentlicht Jahresbericht
  • „Systematische, anhaltende und ungeheuerliche“ Verletzungen der Religionsfreiheit in 14 Ländern festgestellt

WASHINGTON DC (21. April 2021) – Nach wie vor ist Religionsfreiheit weltweit in Gefahr – so lautet das Ergebnis der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), die vor kurzem ihren Jahresbericht veröffentlichte. Der Bericht qualifiziert 14 Länder als „besonders besorgniserregende Länder“ wegen ihrer „systematischen, andauernden und ungeheuerlichen“ Verletzungen der Religionsfreiheit und empfiehlt für 12 weitere Länder, deren Entwicklung genau zu beobachten.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen und sie öffentlich und privat ausüben zu können, ohne Angst vor Verfolgung. Die anhaltende Diskriminierung von Christen und anderen religiösen Minderheiten verletzt dieses Recht. Der Jahresbericht der USCIRF zeigt die schlimmsten Übergriffe gegen Menschen mit und ohne Glauben und ist eine wichtige Informationsquelle für Anwälte und Regierungen. Wir hoffen, dass die US-Regierung den Bericht ernstnimmt und bei der Ausrichtung ihrer Außenpolitik ernstnimmt“, sagte Kelsey Zorzi, Leiterin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International.

 

Religiöse Verfolgung weit verbreitet

Der aktuelle Jahresbericht untersucht Verletzungen der Religionsfreiheit weltweit, aber auch Fortschritte, wie sie etwa im Jahr 2020 in 26 Ländern festgestellt wurden, und bietet unabhängige Empfehlungen für die US-Außenpolitik. So empfiehlt die USCIRF dem US-Außenministerium, Burma, China, Eritrea, Indien, Iran, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan und Vietnam als „besonders besorgniserregende Länder“ einzustufen. Zudem empfiehlt die Kommission, Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Kuba, Ägypten, Indonesien, Irak, Kasachstan, Malaysia, Nicaragua, die Türkei und Usbekistan auf die „Special Watch List“ des State Department zu setzen.

Im Sudan, in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) und in Bahrain konnte die Kommission positive, wenn auch zaghafte Schritte in Richtung Religionsfreiheit feststellen. In anderen Ländern jedoch verschlechterte sich die Lage der Religionsfreiheit.

Viele Länder nutzen die COVID-19-Pandemie als Vorwand, um religiöse Diskriminierung zu verschärfen. So stellte die USCIRF fest, dass die Verletzungen der Religionsfreiheit in China, Nigeria und Indien am schlimmsten sind.

In den letzten Jahren hat USCIRF die Gräueltaten der chinesischen Regierung gegen uigurische Muslime in der Provinz Xinjiang scharf kritisiert. Daraufhin belegte China Anfang des Jahres Gayle Manchin und Tony Perkins, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender von USCIRF, mit Sanktionen.

 

Einsatz für Verfolgte

2020 gab es viele neue Kampagnen, um die Religionsfreiheit weltweit besser zu schützen. So wurde zum Beispiel zum zweiten Mal der „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ begangen. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag ins Leben gerufen und möchten daran erinnern, dass jeder Mensch das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit hat.

In ähnlicher Weise veranstaltete das polnische Außenministerium im November 2020 das dritte Ministertreffen zur Förderung der Religionsfreiheit. Bei dem Treffen erzählten Verfolgte ihre bewegenden Geschichten. Zudem wurde Anwälten und Regierungsvertretern die Möglichkeit zum Austausch geboten, um Ziele und Strategien zu diskutieren, wie religiöse Minderheiten und Menschen, die wegen ihrer Religion verfolgt werden, besser geschützt werden können.

Bei der Veröffentlichung des Jahresberichts lobte USCIRF die letzte US-Regierung für ihren Einsatz für die Religionsfreiheit und forderte die aktuelle US-Regierung unter Präsident Biden nachdrücklich dazu auf, es ihr gleichzutun, und etwa die Umsetzung des letztjährigen Präsidialerlasses zur „Förderung der weltweiten Religionsfreiheit“ weiter voranzutreiben.

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, sagte: „Der jüngste USCIRF-Bericht erinnert uns daran, dass Menschen weltweit unter Verfolgung und Verletzung ihrer Grundrechte leiden. Christen sind davon am meisten betroffen. Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen tagtäglich und überall auf der Welt befinden.“

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Kolumbianischer Social Media Star wehrt sich gegen Zensur-Urteil

  • Kolumbianisches Verfassungsgericht soll Fall der Influencerin “Kika” Nieto prüfen
  • Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt sie dabei

KOLUMBIEN (21. April) – Dürfen wir christliche Überzeugungen auf sozialen Medien teilen? Diese Frage wird das Verfassungsgericht zumindest für Kolumbien beantworten müssen. Social Media Star Erika “Kika” Nieto hatte in einem “Fragt mich alles”-Video ihre Überzeugungen zum Thema Ehe geteilt, als sie die Frage eines Followers beantwortete. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für andere Ansichten. Eine Aktivistengruppe brachte sie für diese Aussage vor Gericht. Nieto wurde dazu verurteilt, das Video zu entfernen. Nun wendet sie sich an das kolumbianische Verfassungsgericht, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Überzeugungen öffentlich zu teilen. Ich möchte authentisch mit meinen Unterstützern kommunizieren, ohne zensiert oder strafrechtlich verfolgt zu werden. Ich möchte auch nicht, dass andere Angst haben, über ihre Überzeugungen zu sprechen. Ich hoffe auf mehr Toleranz und Verständnis für unterschiedliche Meinungen in der Gesellschaft. Deshalb möchte ich meinen Fall bekannt machen”, sagte Nieto.

Zensiert, weil sie ihre Ansichten über Ehe äußerte

Als Antwort auf die Frage eines Followers in ihrem YouTube-Video, teilte Nieto ihre Überzeugungen über die Ehe mit ihren Millionen von Anhängern.

„Jeder sollte frei sein, seinen Glauben und seine Glaubensüberzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern. Die kolumbianische Verfassung schützt Nietos Recht, ihre Ansichten frei auszusprechen und öffentlich zu teilen. Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind fundamentale Menschenrechte, die durch alle wichtigen Menschenrechtsverträge geschützt werden. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, ist Diskussion die beste Reaktion, nicht Zensur. Letztendlich leidet jeder von uns und auch die Demokratie, wenn Menschen nicht frei sprechen können“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik von ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Kika Nietos Fall unterstützt.

Aktivisten reichten Klage ein

In einem vorangegangenen Fall hatte das kolumbianische Verfassungsgericht bereits entschieden, dass Nieto sich öffentlich zu kontroversen Themen äußern darf. Ihre Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt. Ein Aktivist brachte Nieto erneut vor Gericht und beschwerte sich, dass ihre Bemerkung über die Ehe beleidigend und diskriminierend sei. Dieses Mal betrachtete ein untergeordnetes Gericht ihre Äußerungen als „Hassrede“. Sie wurde angehalten, ihr Video zu löschen.

Die kolumbianische NGO Nueva Democracia – eine zivilgesellschaftliche Plattform, die sich für Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einsetzt – vertritt Nieto. Gemeinsam fordern sie das Verfassungsgericht auf, die Grundfreiheiten zu wahren und die Entscheidung der niederen Instanz aufzuheben. ADF International unterstützt den Fall. Das kolumbianische Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Mai entscheiden, ob es den Fall zur Überprüfung annimmt.

Zunehmende Zensur weltweit

Nieto ist nicht die Einzige, die öffentlich ihre Überzeugungen über die Ehe in den sozialen Medien teilte und nun mit rechtlichen Folgen kämpfen muss. In Finnland sieht sich die ehemalige Innenministerin und amtierende Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen mit mehreren strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, nachdem sie ihre Ansichten in einem Tweet geteilt hatte. Die Ärztin, Mutter von fünf Kindern und Großmutter von sechs Kindern, äußerte öffentlich ihre Meinung zu Familie und Ehe. Der finnische Generalstaatsanwalt verdächtigt sie deshalb eines Verbrechens, das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. ADF International unterstützt Räsänen bei der Verteidigung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit.

„Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in der heutigen ‚Cancel Culture‘ zunehmend unter Beschuss gerät. Sowohl Nietos als auch Räsänens Fälle zeigen, dass die Freiheit, das zu sagen, was wir glauben, angemessen geschützt werden muss. Ob jemand bestimmten Ansichten zustimmt oder nicht, Zensur führt unweigerlich auf einen gefährlichen Weg. Zensur schafft Angst, Meinungsfreiheit fördert eine lebendige Zivilgesellschaft“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.

Wer Falsches glaubt, wird ausgewiesen

Die politischen Entwicklungen in der Türkei setzt religiöse Minderhheiten zunehmend unter Druck. Christliche Pastoren und ihre Familien gelten als unerwünscht – zumindest für die Machthaber. Unter dem Deckmantel vager Einwanderunsgesetze, hindert man Menschen wie David Byle daran, über ihren Glauben in der Öffentlichkeit zu sprechen.

Von einem Tag auf den anderen, die Heimat verlassen zu müssen. Was sich anhört wie ein Albtraum, wurde für David Byle Realität. In der Türkeit hatte sich der kana-disch-amerikanische Christ gemeinsam mit seiner deutschen Frau über 19 Jahre hinweg sein Leben aufgebaut. Hier knüpfte er Freundschaften, kaufte sein Haus, hier zog er seine fünf Kinder groß. Und hier predigte er über seinen christlichen Glauben, zumeist an öffentlichen Orten. „Wenn wir öffentlich über unseren Glauben sprachen, blieben die Leute stehen und hörten zu. Sie wollten mehr hören, mehr über Jesus erfahren.

In Istanbuls Straßen erfährt man sel-ten etwas über das Chrsitentum. Das Interesse bei den Menschen war groß. Die Regierung wollte uns lieber zum Schweigen bringen aber wir übten nur unser Recht auf Religionsfreiheit aus“, so David. Die türkische Verfassung und Gesetzeslage kennt er gut. Im Laufe seiner Missionstätigkeit sah er sich schon mit einer ganzen Reihe kurzfristiger Festnahmen, Verhören und versuchten Abschiebungen konfrontiert.

 

Des Landes verwiesen

Bereits 2016 erhielt Byle einen kaum begründeten Bescheid, wonach er die Türkei unverzüglich verlassen müsse. Er bekämpfte diesen Bescheid. Sein Aufenthalt war bis zur endgültigen Entscheidung rechtmäßig. Dennoch holte ihn eines Tages die Polizei. Man inhaftierte David einen Tag nach der medienwirksamen Freilassung des US-amerikanischen Pastors Andrew Brunson aus einem türkischen Gefängnis im Oktober 2018.

Er blieb nicht lang in Haft. Man teilte ihm mit, er hätte innerhalb von fünfzehn Tagen das Land zu verlassen. Dem beugte er sich. David reiste vorerst aus.

Als er versuchte, zu seiner Familie zurückzukehren, wurde ihm die Einreise in die Türkei verwehrt. Die Behörden sehen in ihm eine „Bedrohung der Ordnung und Sicherheit“. Als nun das Höchstgericht endlich seinen Fall aufgriff, schloss es diesen umgehend, da sich David nicht mehr im Land befand. Er und alle, die ihn geistlich und finanziell über die Jahre hinweg unterstützt hatten, wurden um ihr Recht betrogen.

„Hier wird das Einwanderungsrecht dazu missbraucht, einen Menschen an der Ausübung seiner Religionsfreiheit zu hindern.“ Lidia Rieder, Juristin bei ADF International

 

Grundrechte schützen

ADF International vertritt Byle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um ihm eine Rückkehr zu ermöglichen. „Die systematische Unterdrückung durch die türkischen Behörden, unter der David und andere ausländische Christen leiden, soll die Ausbreitung des Christentums eindämmen. Das ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit. Dabei verpflichtete sich die Türkei diese zu verteidigen“, so Lidia Rieder, Juristin bei ADF International. Davids Arbeit als Missionar werde sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch von der türkischen Verfassung ge-schützt. Sie wurde aber dennoch zum Grund für die Ausweisung und das Einreiseverbot.

 

Zunehmende Verfolgung

Für Byle begann alles in der türkischen Hauptstadt Istanbul, wo er als Straßenprediger seine Missionsarbeit startete. Mit kleinen Showeinlagen, Pantomime und Puppenspiel erklärte er Interessierten, was es mit diesem Jesus auf sich hätte. Manchmal versammelten sich Menschentrauben um ihn zu hören. Seit 2007 litt er unter der zunehmenden Verfolgung durch die Autoritäten, die seine Tätigkeit nicht gut hießen. Man sperrte ihn vier Mal ein. Einmal wurde er auf offener Straße verhaftet, ein ander Mal kam ein Polizeitrupp in der Nacht in sein Haus und nahm ihn mit. Das entmutigte David nicht. Er sieht es als Teil seiner Aufgabe und erzählt auch von vielen tollen Gesprächen in den Gefängnissen. Generell fühlten sich seine Familie und er immer wohl in der Türkei. Auch weil er auf offene Ohren stieß: „Einmal predigte ich in Istanbul in der Nähe einer großen Moschee. Jemand verriet das den Imamen. Sie kamen und beschimpften mich. Aber ich musste gar nicht darauf reagieren, da viele im Publikum plötzlich anfingen, mich zu verteidigen.“ Er sehne sich nach dem Tag, wieder türkischen Boden betreten zu dürfen, so David. Aktuell harrt er der Dinge in Berlin, wo er ebenfalls seiner Missionstätigkeit nachgeht. Er ist kein Einzelfall. Deshalb hofft er, dass seine Klage am Europäischen Gerichtshof allen Christen in der Türkei hilft, ihr Recht auf Glaubensfreiheit ausleben zu dürfen. In aller Öffentlichkeit.

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Frei reden, frei glauben

Weltweit sehen sich Christen zunehmend Kritik und Anfeindungen ausgesetzt – immer häufiger auch Verboten und Klagen. In Europa und vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz gab es bis vor kurzem kaum Probleme. Allerdings greift man auch hier Christen bei sensiblen Themen wie Sexualität, Familie oder Lebensschutz persönlich an. Das Grundrecht der Meinungs- und Glaubensfreiheit wird selbst im Herzen Europas rasch in Frage gestellt.

Die Begeisterung in ihren Worten hört man nicht nur, man spürt sie. Für sie ist jedes Leben schützenswert. Dafür steht sie ein. Dafür kämpft sie. Allerdings nicht mit Waffen oder Worten. Jeder Mensch habe das Recht, seine Überzeugung im öffentlichen Raum frei zu äußern, sagt sie. Als Verantwortliche der Gebetsinitiative „40 Tage für das Leben”, mache sie lediglich von diesem Recht Gebrauch. Wie das funktioniert? „Wir beten in Stille”, erklärt sie. Ihre Augen leuchten.

Pavica Vojnović lebt mit ihrem Mann in Pforzheim, Deutschland. Seit 2018 engagiert sich die gebürtige Kroatin für den Schutz ungeborenen Lebens. In ihrer katholischen Pfarre konnte sie viele Gleichgesinnte gewinnen, die sie dabei unterstützen. Zweimal im Jahr beten sie 40 Tage lang vor der lokalen Niederlassung einer Abtreibungsorganisation. Friedlich. Freundlich. Sie spricht jene Frauen, die in die Beratungsstelle gehen, nicht von sich aus an. Wenn sie zu den Betenden blicken, schenkt ihnen Pavica lediglich ein Lächeln. Die Aktion läuft beschaulich, friedlich ab. Deshalb gab es zu Beginn auch kein Problem mit der Abtreibungsorganisation. Man duldete Pavica, das zuständige Ordnungsamt gewährte die stille Versammlung vor dem Haus. Doch dann mischte sich die Politik ein.

Was man überhaupt noch sagen darf

Beim Ordnungsamt wurde interveniert. Widerspruch gegen Abtreibung – und sei er noch so friedlich – konnte man nicht gewähren lassen. Zuerst musste die Gruppe die Straßenseite wechseln. Dann verbannte man sie außer Sichtweite. Das nahm Frau Vojnović nicht hin. Das Beten lasse sie sich nicht verbieten. Sie klagte, der Prozess ist im Gange. Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt und Experte für Rede- und Meinungsfreiheit bei ADF International sieht das Recht auf der Seite der Betenden. Das Grundgesetz schütze Versammlungsfreiheit, sowie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Diese existenziellen Rechte dürften nicht einfach untergraben werden. Letztendlich gehe es in dem Fall darum, ob ein Ordnungsamt darüber ent-scheiden dürfe, was eine „richtige” und was eine „falsche” Meinung sei, so Böllmann. Und das sei mit Sicherheit nicht die Aufgabe von Ämtern.

Der Jurist beschäftigt sich umfassend mit Meinungs- und Glaubensfreiheit. Seiner Erfahrung nach herrsche zunehmend Unsicherheit unter Pastoren, Priestern, Lehrenden, Lebensschützern und Gläubigen, was man öffentlich sagen darf und was nicht.

Die Fälle häufen sich

Das verwundert wenig. Fälle, wie jener der Restaurantbesitzerin Young-Ai Park in Berlin machen europaweit Schlagzeilen. Die Polizei konfiszierte in ihrem Lokal einen Bibelspruch zum Thema Sexualität, den sie in die Auslagen gestellt hatte. Wollte sie provozieren? Nein. Viele Zitate aus der Bibel, zu allen möglichen Lebensbereichen, zieren die Wände des Restaurants. Man bezichtigte sie, mit ihrem Bibelschild Hass zu verbreiten und sie wurde aufgrund so genannter „Hassrede“ angezeigt. Das Gericht bestätigte im Endeffekt jedoch ihr Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit. „Wir hoffen, dass die Entscheidung in diesem Fall uns daran erinnert, dass Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist, das jedem gewährt werden muss“, sagte Dr. Felix Böllmann.

Rede- und Meinungsfreiheit ist sowohl durch internationales Recht als auch durch die Verfassungen und Grundgesetze einzelner Länder geschützt. Auch so genannte “Hassrede”-Gesetze hebeln dieses Menschenrecht nicht aus.

Drei Trends

Dennoch macht sich Verunsicherung darüber breit, was man noch sagen darf. Drei aktuelle Trends tragen dazu bei: digitale Meinungszensur, gezieltes Anprangern von unbeliebten Meinungen und Personen als Methode des politischen Meinungskampfs, sowie strategische Gerichtsfälle, die lange Zeit geschätzte Grundrechte infrage stellen.Zuerst zur digitalen Zensur: Unternehmen wie Facebook, Twitter oder Google, entscheiden selbstständig, welche Inhalte sie zensieren und welche nicht. Grundsätzlich der Meinungsfreiheit verpflichtet, wur-den sie zunehmend von traditionel-len Medien und Regierungen in die Pflicht genommen, die Verbreitung so genannter „Hassrede” und „Fake News” einzudämmen. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus dem Jahr 2017 oder das Abkommen, das EU Kommissarin Jourova 2016 mit großen Internetunternehmen stellvertretend für die Europäische Union traf. Damit lagerten die EU Staaten zensierende Maßnahmen bequem an private Unternehmen aus. Das eigentliche Problem besteht dann im fehlenden Rechts- bzw. Berufungsweg. Wurde erst einmal eine gewisse Meinung als verletzend eingestuft, gibt es kaum ein rechtliches Mittel, um dagegen vorzugehen. Es bleibt den Internet-Giganten vorbehalten, welche Meinung sie zulassen und welche nicht. Löschen sie aber bestimmte Inhalte nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen, drohen ihnen empfindliche Strafen durch den Staat. Dieser Mechanismus gepaart mit der Quasi-Monopolstellung der großen Plattformen lässt ihre Entscheidungen einer Zensur gleichkommen.

Christen würden Hass fördern

Ein weiteres Phänomen ist das “Naming and Shaming”, zu Deutsch Benennen und Anprangern. Diese Taktik wird gerne von Lobbygruppen gewählt. Vor allem in den USA fand sie eine starke Verbreitung. So betreibt dort eine politische Aktivistengruppe eine so genannte Hassliste. Darauf werden Organisationen vermerkt, die nach Auffassung der Gruppe “Hass” verbreiten. Neben dem Klu-Klux-Klan und anderen rechtsradikalen Gruppen wurden aber in den vergangenen Jahren vor allem christliche Lebensschutz- und Familienorganisationen auf die Liste gesetzt. Deren Sicht auf Abtreibung und Ehe fördere den Hass und andere fühlten sich verletzt, so die Argumentation. Einflussreiche Medien übernehmen dann diese Anschuldigungen ohne eigene Prüfung. Eine Taktik, die bereits auch in Europa angewandt wird. Sie richtet großen Schaden an, da sich niemand gerne mit einer „Hassgruppe“ sehen lässt.

Strategische Rechtsfälle

Die strategische Prozessführung nutzt Gerichtsfälle, um geltendes Recht in eine bestimmte Richtung abzuändern. Dabei wird ein Fall bis zum Höchstgericht in einem Land getrieben, um eine Präzedenz für eine Uminterpretation bestehender Gesetze zu schaffen. In Deutschland wäre dafür das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema assistierter Suizid ein Paradebeispiel. Oft verwendet man solche Gerichtsfälle auch, um eine Signalwirkung an alle zu erzielen. Egal ob es dann zu einer Verurteilung kommt oder nicht, die Botschaft ist klar: Wer auch immer es wagt, eine vermeintlich falsche Position zu beziehen, bekommt Probleme. Für manche scheint der Lebensschutz eine „falsche“ Position darzustellen. Für andere, wie etwa Frau Vojnović ist das Eintreten für ungeborene Kinder selbstverständlich. Eine freie, demokratische Gesellschaft lebt vom Diskurs unterschiedlicher Weltsichten. Besonders dann, wenn es um kontroverse Themen geht. Wer sich verweigert oder die Diskussion unmöglich macht, untergräbt letztendlich Grundrechte wie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Dazu gehört auch, stille Beter des Platzes zu verweisen und ihre Versammlungsfreiheit nur an bestimmten Orten zu akzeptieren. In diesem Pforzheimer Fall geht es nämlich letztendlich gar nicht darum, ob Frau Vojnović und ihre Pfarrgemeinde ein paar Meter weiter entfernt von der Abtreibungsorganisation stehen. Es geht vielmehr darum, ob Behörden bürgerliche Grundrechte akzeptieren und schützen oder nach eigenem Ermessen interpretieren. Man muss Pavica Vojnovićs Gebet nicht gutheißen. Aber jeder sollte Interesse daran haben, dass sie es im öffentlichen Raum verrichten darf.

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Über 10.000 Menschen fordern Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten

  • Zahlreiche Unterstützungserklärungen für ADF-Kampagne zum Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten
  • Kampagne kritisiert Ausgrenzung bestimmter Meinungen an Universitäten; mehr als ein Viertel der Studenten muss sich selbst zensieren

LONDON (9. April 2021) – Befindet sich die Rede- und Meinungsfreiheit an britischen Universitäten in der Krise? Über 10.000 Wahlberechtigte in Großbritannien bejahen diese Frage und haben eine Petition unterzeichnet, die sich an die britische Regierung richtet.

„Die Rede- und Meinungsfreiheit ist das Fundament jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Gerade an der Universität sollten Studenten die Freiheit haben, zu debattieren und Ideen auszutauschen – auch solche, mit denen sie nicht einverstanden sind. Institutionelle Richtlinien und Praktiken vermitteln den Eindruck, dass selbst Mainstream-Ansichten nicht mehr erwünscht sind und diskriminiert werden müssen. Die Zensur an der Universität heute wird Auswirkungen auf die Rede- und Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft von morgen haben“, sagte Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater bei ADF UK.

Der überwältigende Zuspruch für die Kampagne – 10.000 Unterschriften, Tendenz steigend – ist nicht überraschend, sondern deckt sich mit der starken Zunahme von Zensurfällen an Bildungseinrichtungen in ganz Großbritannien. Erst kürzlich durchgeführte Umfragen zeigen, dass mehr als ein Drittel der britischen Studenten das Gefühl hat, ihre Karriere würde beeinträchtigt werden, wenn sie bei sensiblen Themen mehr zu ihrer Meinung stehen würden. Jeder Vierte verheimlicht seine Meinung aus Sorge, sie könnte von Universitätsangehörigen nicht gutgeheißen werden.

Regierungsmaßnahmen zur freien Meinungsäußerung an der Universität

In diesem Jahr hat die britische Regierung bereits wichtige Schritte zur Stärkung der Rede- und Meinungsfreiheit von Studenten unternommen. Drei der fünf Forderungen der Kampagne wurden bereits als konkrete Gesetzesvorschläge vom Bildungsministerium am 16. Februar vorgelegt.

Zu diesen von der Regierung unterstützten Vorschlägen zählt etwa auch die Möglichkeit, „meinungsfeindlichen“ Universitäten die Auszahlung von Fördergeldern zu verweigern.

Eine weitere Maßnahme, die das Bildungsministerium vorschlägt, sieht vor, dass die Meinungsfreiheit auf dem Universitätsgelände aktiv überwacht wird, Studenten, deren Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde, direkt unterstützt werden und dass ein jährlicher Bericht über diese Fälle erstellt wird.

„Diese Ankündigungen kommen gerade noch rechtzeitig und sind positive Entwicklungen – aber es muss noch viel mehr getan werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass das Universitätspersonal die nötige Ausbildung erhält, um die Rede- und Meinungsfreiheit der Studenten zu fördern und eine inklusive und vielfältige Lernumgebung zu schaffen. Während wir die Gesetzesvorschläge begrüßen, werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Maßnahmen auch in der Praxis umgesetzt werden, um eben jene Veränderung zu erreichen, die Bildungsminister Gavin Williamson versprochen hat, als er das Problem im Jahr 2020 erkannt hat“, reagiert Elizabeth Francis, Rechtsberaterin bei ADF UK, auf die Gesetzesvorschläge.

Die Unterstützer der Kampagne, hoffen auf weitere Fortschritte bei dem wichtigen Problem. Sie fordern klare Richtlinien der Regierung zur Meinungsfreiheit an der Universität und dass Universitätsmitarbeiter und Studentenvertreter als Teil ihrer Grundausbildung eine umfassende Schulung über ihre Verantwortung zur Wahrung und zum Schutz der Meinungsfreiheit an der Universität erhalten.

Ausgrenzung von Meinungen an Universitäten nimmt zu

Obwohl Lehrveranstaltungen coronabedingt ins Internet verlegt wurden, gibt es auch im Jahr 2021 immer wieder Fälle von Zensur. Die Pro-Life Society an der Queen’s University Belfast wurde im März von der Students‘ Union unter Beobachtung gestellt, weil sie sich in den sozialen Medien gegen Abtreibung ausgesprochen hatte.

Auch Studenten an der Universität Oxford mussten bereits feststellen, wie Zensur ihre Rede- und Meinungsfreiheit erstickt. Georgia Clarke, ehemalige Präsidentin der Oxford Students for Life Society, berichtet von einer fragwürdigen Aufforderung an den Club: Während des Vortrags einer weiblichen Parlamentsabgeordneten zum Problem der geschlechtsselektiven Abtreibung sollten die Vorhänge zugezogen sein, damit nicht Passanten durch das Fenster schauen und beleidigt werden könnten

Letztes Jahr musste Julia Rynkiewicz, eine Hebammenstudentin der Universität in Nottingham, wegen ihrer Pro-Life-Aktivitäten sogar ein Untersuchungsverfahren und eine Suspendierung von ihrem Kurs erdulden. Mit Unterstützung von ADF UK setzte sie rechtliche Schritte, woraufhin ihr die Universität einen Vergleich anbot und sich bei ihr entschuldigte.

„Mein Leben wegen eines ungerechten Untersuchungsverfahrens pausieren zu müssen, war sehr schwierig, sowohl mental als auch emotional. Ich bin dankbar für die Unterstützung von ADF UK bei der Anfechtung der ursprünglichen Entscheidung meines Instituts. Das Eingeständnis der Universität zeigt, dass sie mich falsch behandelt haben. Ich bin natürlich dankbar und glücklich, meine Studien fortsetzen zu dürfen – hoffe aber gleichzeitig, dass kein anderer Student dieselben Erfahrungen wie ich machen muss. Der Umgang mit mir und meinen Ansichten birgt die Gefahr, dass andere Studenten sich nicht mehr trauen, offen zu ihren Werten und Überzeugungen zu stehen. Dabei sollte doch gerade die Universität der Ort sein, an dem genau das möglich ist und gefördert wird“, sagte Rynkiewicz.

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Zwangsverheiratet: Maira (14) hofft auf Osterwunder

  • Pakistanische Christin versteckt sich vor Entführer während Anwälte für Annullierung ihrer Zwangsehe kämpfen
  • Verfolgte Christen sind besonders vor Feiertagen über zunehmende Gewalt besorgt

WIEN (1 April 2021) – Maira* freute sich zu Ostern immer besonders auf die Lieder beim feierlichen Gottesdienst. Doch dieses Jahr wird sie nicht in ihrer Kirche singen. Stattdessen muss sich verstecken. Maira war entführt und zur Heirat mit einem viel älteren muslimischen Mann gezwungen worden. Gewaltsame „Bekehrungen” und Zwangsehen betreffen in Pakistan jedes Jahr rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

Maira musste dies am eigenen Leib erfahren. Sie konnte ihrem Entführer zwar entkommen – aber erst nachdem dieser sie geschlagen, erpresst und gewaltsam zur Eheschließung und zur Abkehr von ihrem christlichen Glauben gezwungen hatte. Als sie vor Gericht ging, entschied das Gericht in Lahore zunächst, dass Maira zu ihrem Peiniger und Ehemann zurückkehren müsse. Gemeinsam mit der pakistanischen Anwältin Sumera Shafiq versucht ADF International nun Maira zu helfen und die Ehe zu annullieren. Maira musste sich bereits mehrere Monate mit ihrer Familie verstecken.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Die Zunahme von Gewalt an christlichen Minderheiten rund um Feste wie Weihnachten und Ostern ist besorgniserregend. Frauen sind besonders gefährdet. Zurzeit wird dem Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ internationale Aufmerksamkeit gewidmet. Gerade christliche Frauen sind aufgrund ihres Glaubens Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Sie sehen sich mit extremer Gewalt, Drohungen, Versklavung, Entführungen, Zwangsheirat und selbst Vergewaltigung konfrontiert. Wir müssen alles unternehmen, um die religiöse Verfolgung von Frauen und Mädchen zu stoppen“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International.

Die internationale Staatengemeinschaft muss Mädchen wie Maira schützen

Pakistan zählt zu den gefährlichsten Orten für christliche Frauen. Besonders religiöse Minderheiten sind von Zwangskonversionen betroffenen. Mädchen und Frauen werden entführt, erpresst, und erfahren sexuelle Gewalt. Die lokalen Behörden schauen oft tatenlos zu oder helfen den Tätern aktiv. Viele Richter ignorieren das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, welches ein Mindestalter von sechzehn Jahren festsetzt.

„Die internationale Gemeinschaft muss tätig werden und etwas gegen die grausamen Menschenrechtsverletzungen in Pakistan unternehmen. Mairas Geschichte ist kein Einzelfall – tausende Mädchen leiden jedes Jahr unter einem ähnlichen Schicksal. Das darf so nicht weitergehen. Jeder hat das Recht seinen Glauben frei zu wählen und auszuüben, ohne deshalb in der Angst vor Gewalt leben zu müssen. Jeder Staat muss sicherstellen, dass seine nationalen Gesetze und Maßnahmen auch in Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Religionsfreiheit stehen“, so Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

*Name aus Sicherheitsgründen geändert

Gläubige in Schottland jubeln: Kirchenschließungen rechtswidrig

Die kategorische Schließung schottischer Kirchen während der Pandemie ist rechtswidrig. So entschied heute das oberste schottische Zivilgericht. Anders als in Deutschland und Österreich, oder dem Rest des Vereinigten Königreichs, mussten Kirchen in Schottland trotz Bereitschaft zur Einhaltung aller Hygienemaßnahmen schließen.

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Todesgefahr bei Abschiebung – Pakistani wendet sich an Europas Höchstgericht

Zusammenfassung

  • Schweizer Behörden verweigern Asyl für verfolgten Christen aus Pakistan
  • Blasphemiegesetze in Pakistan verschlimmern Situation von Minderheiten

STRASSBURG (24. März 2021) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist die letzte Chance für einen pakistanischen Staatsbürger, der in der Schweiz vergeblich um Asyl angesucht hat. Der Mann – bekannt unter den Initialen „M.A.M“ – war vom Islam zum Christentum konvertiert und fürchtet, im Falle einer Abschiebung, religiöse Verfolgung. Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt ihn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dokumentiert die Christenverfolgung in Pakistan. Die Entscheidungen des Gerichts wirken sich auf mehr als 800 Millionen Europäer in 47 Ländern aus.

„Niemand soll aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Drakonische Strafen erwarten jedoch jeden in Pakistan, der gegen die bestehenden Blasphemiegesetze verstößt. Christen und andere religiöse Minderheiten leiden dort unter zunehmender Verfolgung. Christliche Konvertiten sind besonders von Gewalt und Diskriminierung bedroht, da der Abfall vom islamischen Glauben mit harten Strafen geahndet wird. Bisher wurden diese Tatsachen im Asylfall von M.A.M. von nationalen Gerichten ignoriert. Wir unterstützen ihn nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagte Jennifer Lea, Juristin bei ADF International und Expertin für Menschenrechte.

Christliche Konvertiten bedürfen des Schutzes der internationalen Staatengemeinschaft

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Konversion von M.A.M. glaubwürdig sei. Sie stehe nicht im Zusammenhang mit seinem Asylantrag. Dennoch, weder sein Leben noch sein Recht auf Glaubensfreiheit stünden im Falle einer Abschiebung in Gefahr. Auch Folter hätte er keine zu befürchten.

Laut World Watch List, gehört Pakistan zu jenen fünf Staaten mit der intensivsten Christenverfolgung.  Auf Blasphemie steht die Todesstrafe.

Prominentestes Beispiel für die Christenverfolgung in Pakistan ist Asia Bibi. Sie war der Gotteslästerung angeklagt und wurde bis zu ihrem Freispruch acht Jahre lang in einer Todeszelle festgehalten. Nach ihrer Freilassung kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen. Asia Bibi erhielt zahlreiche Morddrohungen. Massiver internationaler Druck ermöglichte es ihr schließlich in Kanada Asyl zu erlangen.

Zwangsheirat für Minderjährige

Partneranwälte von ADF International unterstützen derzeit das Gerichtsverfahren von Maira. Das 14-jährige Mädchen wurde aufgrund ihres christlichen Glaubens entführt, erpresst und zwangsverheiratet. Dazu wurde sie gezwungen zum Islam zu konvertieren. Aktuell muss sie sich verstecken und hofft, dass das Gericht ihre Heiratsurkunde annulliert und sie nicht zurück zu ihrem Peiniger schickt.  Leider trifft dieses oder ein ähnliches Schicksal jedes Jahr in Pakistan rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

„Internationales Recht schützt die öffentliche Ausübung des Glaubens. In Pakistan droht aber schon allein für den Versuch von Christen, mit muslimischen Nachbarn oder Freunden über ihren Glauben zu sprechen, die Todesstrafe. Die Fälle von Asia und Maira haben zwar international Aufmerksamkeit erregt, sind aber bei weitem keine Einzelfälle. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies auch erkennt und M.A.M. vor den Gefahren in Pakistan schützt“, sagte Tehmina Arora. Die indische Anwältin leitet die Arbeit vom ADF International in Asien.

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Indien: Christenverfolgung im Namen des Gesetzes

Pastor Vimal (Name zum Schutz der Person geändert) leitete eine Gebetsrunde mit zehn anderen Christen in einem Privathaushalt in der indischen Stadt Azamgarh, als die Gruppe plötzlich von der Polizei unterbrochen und die Versammlung aufgelöst wurde. Einige Gegner der Christen hatten die Polizei angerufen und vorgegeben, dass bei dieser Gebetsrunde Menschen gewaltsam zur Bekehrung zum Christentum gezwungen würden. Bald umzingelte auch ein Mob von 60 gewaltbereiten Aufrührern das Haus und forderte die Inhaftierung der Christen.

Obwohl die Polizei anwesend war, gelang es dem Mob, das Haus zu stürmen, die anwesenden Christen zu verprügeln und einige von ihnen sogar mit Gürteln auszupeitschen. Nicht einmal Pastor Vimal konnte vor den Angreifern in Sicherheit gebracht werden. Er flehte die Polizei vergeblich an, wenigstens die Frauen und Kindern vor den Schlägen zu schützen.

Anstatt den Christen zu helfen, verhaftete die Polizei Pastor Vimal und zwei weitere Christen. Gegen sie wurde eine Anzeige nach dem indischen Anti-Bekehrungsgesetz und dem indischen Strafgesetzbuch erstattet.

Im Gefängnis waren die Christen den Schlägen wieder ungeschützt ausgeliefert. Es war so schlimm, dass sie ihre Zeit im Gefängnis als „Hölle auf Erden“ bezeichnen. Pastor Vimal kann die Gewalt gegen ihn und seine Mitchristen immer noch nicht verarbeiten – und das alles nur, weil er gemeinsam mit anderen Christen betete.

Der junge Pastor war im Jahr 2013 – damals noch 25 Jahre alt – nach einem Gebet auf wundersame Weise von einer Krankheit erlöst worden. Nach dieser Erfahrung wollte er sein Leben Jesus schenken und in Seinem Namen den Mitmenschen dienen. Nun muss er befürchten, durch das Anti-Bekehrungsgesetz in seinem durch die indische Verfassung eigentlich geschützten Recht auf Religionsfreiheit verletzt zu werden.

Partneranwälte von ADF India reagierten auf das Hilfegesuch eines Freundes von Pastor Vimal und beantragten seine Freilassung auf Kaution. Nach zwei Wochen konnten Pater Vimal und die zwei anderen Christen am 5. Jänner 2021 das Gefängnis endlich verlassen.

ADF India unterstützt Pastor Vimal und seine Freunde nach ihrer Freilassung. Das Eindringen in die Gebetsrunde, die Inhaftierung der Christen und die ihnen zugefügte Demütigung ist eine direkte Verletzung ihrer verfassungsrechtlich geschützter Freiheitsrechte. Es ist besonders besorgniserregend, dass von den 279 gezählten Gewalttaten gegen Christen, die im Jahr 2020 in Indien gezählt wurden, ganze 70 auf den Bundesstaat Uttar Pradesh entfallen.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. Die indische Verfassung schützt das Recht auf Religionsfreiheit“, sage Tehmina Arora, Leiterin von ADF India. Partneranwälte von ADF India haben die Vertretung von Pastor Vimal und seinen Freunden übernommen und beantragt, das Anti-Bekehrungsgesetz für rechtswidrig zu erklären sowie weitere Bestimmungen aufzuheben. Doch solange das Gesetz in Kraft ist, wird es weiterhin für die Verfolgung der christlichen Minderheit missbraucht.

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Internationaler Frauentag: 14-jährige Maira hofft endlich auf Freiheit

Zusammenfassung

  • Jedes neunte Mädchen in Entwicklungsländern wird bereits vor ihrem 15. Geburtstag verheiratet; Mädchen aus religiösen Minderheiten sind besonders gefährdet
  • 14-jährige Maira, Opfer einer erzwungenen „Konvertierung“, muss sich verstecken, während ein Anwaltsteam mit Unterstützung von ADF International daran arbeitet, die Heiratsurkunde zu annullieren

WIEN (5. März 2021) – Auch an diesem Internationalen Frauentag müssen christliche Mädchen in Pakistan immer noch um ihre Sicherheit fürchten. Maira Shabaz weiß um die Realität der Gefahren in ihrem Land leider nur zu gut. Ihr gelang es zwar, ihrem Entführer gerade noch zu entkommen – aber erst nachdem dieser sie verprügelt, erpresst, gegen ihren Willen geheiratet und sie zur Abkehr von ihrem christlichen Glauben gezwungen hatte.

Dennoch ordnete das Höchstgericht in Lahore zunächst an, dass sie ihrem Entführer „zurückgegeben“ werden muss.

Nun ist sie seit einigen Monaten mit ihrer Familie untergetaucht. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Anwältin Sumera Shafiq versucht ADF International, die Heiratsurkunde zu annullieren.

„Niemand darf wegen seines Glaubens verfolgt werden. In Pakistan werden junge christliche Mädchen entführt und durch Zwangsverheiratung konvertiert, nur wegen ihrer Religionszugehörigkeit. Der Fall von Maira ist nur eines von vielen schockierenden Beispielen für diese Praktiken. Wir hoffen, dass die internationale Gemeinschaft endlich die Augen öffnet und hilft, Christen und andere Minderheiten zu schützen, die zu den verletzlichsten Gruppen im Land gehören“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung für ADF International in Asien.

 

Internationale Gemeinschaft muss Mädchen wie Maira schützen

Nach Angaben von UN Women sind weltweit bereits 700 Millionen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet worden. In Entwicklungsländern wird sogar jedes dritte Mädchen vor seinem 18. Geburtstag und jedes neunte Mädchen vor seinem 15. Geburtstag verheiratet.

Für christliche Frauen zählt Pakistan zu den gefährlichsten Orten weltweit. Der Fall von Maira Shabaz zeigt das schreckliche Problem der Zwangskonvertierung durch Heirat, von dem jedes Jahr um die 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten in dem asiatischen Land betroffen sind.

Die Täter entführen die Mädchen, um sie anschließend zu vergewaltigen und zu erpressen. Lokale Behörden helfen den Opfern jedoch nur selten, sondern sind häufig sogar mitschuldig. Tatsächlich gibt es in Pakistan sogar ein Gesetz, das das gesetzliche Mindestheiratsalter für Mädchen bei 16 Jahren festlegt. Leider wird diese Bestimmung von den Gerichten kaum beachtet.

„Die internationale Gemeinschaft muss endlich Maßnahmen ergreifen, um solche grausamen Verletzungen der Grundrechte in Pakistan zu verhindern. Mairas Fall ist nur eines von vielen Beispielen dafür, womit religiöse Minderheiten in dem Land tagtäglich zu kämpfen haben, und das darf nicht länger unbemerkt bleiben. Jeder Mensch hat das Recht, seinen Glauben frei wählen und ausüben zu können, ohne Angst vor Gewalt. Jeder Staat ist dafür verantwortlich, dass die nationalen Gesetze und ihre Anwendung im Einklang mit dem völkerrechtlich festgelegten Schutz auf Religionsfreiheit stehen“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

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