Pro-Life-Plakate auf slowenischen Bussen zensiert

  • Staatliches Busunternehmen zensiert Pro-Life-Botschaften in Slowenien
  • Nationale Gleichstellungsstelle befand staatliches Busunternehmen der Diskriminierung für schuldig

LJUBLJANA (9. Juni 2021) – In Slowenien hat ein staatliches Busunternehmen Anzeigen entfernt, die von der Pro-Life Organisation Zavod ŽIV!M in Auftrag gegeben worden waren. Sie trugen Botschaften wie „Wir lieben das Leben!“, „Du bist nicht allein“, „Tritt aus der Stille“ und „Ich trauere um mein Kind“. Das staatliche Unternehmen hatte sich 2018 eigentlich dazu verpflichtet die Anzeigen mehrere Monate lang zu veröffentlichen. Doch dann entfernte es die Anzeige nach nur knapp über einer Woche. Es entschied die Plakate mit Bildern einer glücklichen Familie, einer trauernden Mutter und einer Frau, die einen Schwangerschaftstest hält, seien „intolerant“. Die nationale slowenische Gleichstellungsbehörde monierte das und erklärte, dass das Busunternehmen Zavod ŽIV!M diskriminiert habe. Darauf verklagte das Busunternehmen die Gleichstellungsbehörde, um die Entscheidung anzufechten. Ein slowenisches Gericht wird voraussichtlich noch diesen Monat das Urteil verkünden.

„Jedes Leben ist wertvoll. Wir wollen Frauen in Krisen beistehen, besonders jenen, die mit einer ungeplanten Schwangerschaft oder dem Verlust eines Kindes konfrontiert sind“, sagt Darja Pečnik, Direktorin von Zavod ŽIV!M: „Unsere Busanzeigen soll Menschen ermutigen und zeigen, dass sie nicht allein sind. Wir wollen ihnen Hilfe und Unterstützung anbieten.“

 

Sorge um die Meinungsfreiheit

„Im öffentlichen Diskurs sollte jeder in der Lage sein, Überzeugungen frei zu teilen, ohne Angst vor Zensur“, so Tomaž Pisk, führender Anwalt, der Zavod ŽIV!M vertritt: „Die Mitarbeiter von Zavod ŽIV!M sind überzeugt, dass das Leben jedes Menschen wertvoll ist. Indem sie diese Ansicht teilten und für sie warben, haben sie ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt. Wir hoffen, dass das Gericht die Feststellungen der Gleichstellungsbehörde bestätigen wird und damit auch, dass die Entfernung der Plakate tatsächlich diskriminierend war.“

Menschenrechtsexperten von ADF International äußerten sich ebenfalls besorgt über diesen Fall:

„Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist die Grundlage jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Warum sollten diese harmlosen Aussagen und Bilder einer glücklichen Familie, einer trauernden Mutter und einer Frau, die einen Schwangerschaftstest hält, als intolerant angesehen werden?“, so Adina Portaru, Juristin für ADF International, eine Menschenrechtsorganisation, die Zavod ŽIV!M unterstützt: „Wir dürfen nicht vergessen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekräftigt hat, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nur populäre Ideen schützt, sondern auch solche, die schockieren, beleidigen und verstören. Die Entfernung der Buswerbung ist nichts anderes als Zensur, die das Recht von Zavod ŽIV!M auf freie Meinungsäußerung verletzt.“

 

Staatliche Zensur ein wachsendes Problem in ganz Europa

Staatliche Zensur ist ein zunehmendes Problem in ganz Europa. In einem ähnlichen Fall in Großbritannien nahmen Behörden 2018 Plakate mit einer anderen Botschaft der Hoffnung von Bussen ab. Die Plakate warben für ein geplantes christliches Festival mit Pastor Franklin Graham. Sie trugen lediglich den Titel „A Time for Hope“ (Eine Zeit für Hoffnung), das Datum und den Ort des Festivals, verbunden mit der Aufforderung, Freikarten zu buchen. In diesem Jahr entschied ein britisches Gericht, dass die Zensur dieser Anzeigen diskriminierend gewesen sei.

Weitere Informationen darüber, was ADF International zum Schutz der freien Meinungsäußerung unternimmt, unter: www.adfinternational.org

Religionsfreiheit und Elternrechte stehen in Latein Amerika auf dem Spiel

  • ADF International unterstütz Petition mit 30.000 Unterzeichnern beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte

Washington D.C. (31. Mai 2021) Über 30.000 Menschen aus 18 lateinamerikanischen Ländern fordern mit ihren Unterschriften die Wahrung der Religionsfreiheit. Unterstützt werden sie von der Menschenrechtsorganisation ADF International, die die Petition beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichte.

„Zur Religions- und Glaubensfreiheit gehören die Autonomie der Glaubensgemeinschaften, ihre Lehrer auszuwählen, sowie das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen religiös erziehen zu lassen“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik für ADF International. ADF International sehe in der Klage eine Bedrohung der Religions- und Glaubensfreiheit, denn „nie zuvor wurde ein Fall zur Religions- und Glaubensfreiheit und den Rechten, die sie schützt, direkt vor den beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht“, so Henríquez.

Gerichtshof muss handeln

„Die Religions- und Glaubensfreiheit steht für Eltern auf dem amerikanischen Kontinent auf dem Spiel“, so Robert Clarke, stellvertretender Direktor von ADF International: „Es ist wichtig, dass der Gerichtshof handelt, um diese grundlegende Freiheit zu schützen. Die Menschenrechtsgesetze garantieren das Recht der Eltern, die moralische und religiöse Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen zu gestalten. Dementsprechend sollte der Religionsunterricht diese Garantie widerspiegeln. Dazu gehört auch die Ernennung von Lehrern, die treue Vertreter dieser Überzeugungen sind.“

Religionsfreiheit verdient höchsten Schutz

Die Petition mit 30.000 Unterzeichnern unterstreicht, dass Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, das den höchsten Schutz verdient. Sie fordert dazu auf, dieses Grundrecht, wie es von der amerikanischen Konvention und dem Interamerikanischen System zum Schutz der Menschenrechte garantiert wird, zu wahren.

Zu den Unterzeichnern gehören Eltern, Gläubige verschiedener Konfessionen und andere besorgte Bürger. Sie verlangen den Schutz der Religionsfreiheit und das Recht der Eltern, die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Das internationale Recht schütze die Autonomie der Religionsgemeinschaften, zu entscheiden, wer ihren Glauben in ihrem Namen lehren darf, heißt es.

Zum Hintergrund: Anlass für die Petition ist die Klage einer Lehrerin gegen die katholische Kirche in Chile. Diese hatte der Lehrerin, die eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen war, die Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht entzogen. Schließlich reichte die Lehrerin eine Klage beim Interamerikanischen Gerichtshof gegen den Staat Chile ein, da er der katholischen Kirche recht gegeben hatte.

Die Klägerin, Sandra Pavez, unterrichtete katholischen Religionsunterricht in San Bernardo, Chile. Als die örtliche Diözese erfuhr, dass sie eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen war, wurde ihr die Berechtigung entzogen, den katholischen Glauben im Namen der Kirche zu lehren. Sandra Pavez konnte ihre Beschäftigung dann ohne Unterbrechung in anderer Funktion fortsetzen und wurde sogar befördert. Dennoch erhob sie in verschiedenen Gerichtsinstanzen Klage gegen die Kirche. Sie behauptete, diskriminiert worden zu sein.

Oberste Gerichtshof in Chile bestätigt Kirche

Der Oberste Gerichtshof in Chile bestätigte die Freiheit der Kirche, ihre Lehrer selbst zu bestimmen, ebenso wie das Recht der Eltern, ihre Kinder von Lehrern unterrichten zu lassen, die in Übereinstimmung mit ihrem Glauben leben. Damit fand sich Sandra Pavez nicht ab und reichte vor dem Interamerikanischen Gerichtshof Klage gegen den Staat Chile ein.

Es wird nun befürchtet, dass ein eventuelles Urteil dieses Gerichts zugunsten der Klägerin erhebliche Auswirkungen auf die Religionsfreiheit haben könnte. Daher hat sich eine breite Koalition von Organisationen und Religionsgemeinschaften zusammengeschlossen, um dieses Grundrecht zu verteidigen und das Gericht aufzufordern, die entsprechenden Gesetze des Staates aufrechtzuerhalten. Zu dieser Koalition gehören die jüdischen, muslimischen, orthodoxen, anglikanischen und protestantischen Gemeinden Chiles sowie das Oberhaupt des Rates der katholischen Bischöfe Lateinamerikas (CELAM). Sie alle haben eine gemeinsame Forderung beim Gerichtshof eingereicht.

Deutsches Gericht toleriert Gebetsverbot vor Abtreibungsorganisation – „40 Tage für das Leben“- Initiative plant Berufung

  • Deutsches Gericht verabsäumt das Recht auf Glaubens-, Versammlungs-, und Meinungsfreiheit zu schützen
  • Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Initiative plant Berufung

PFORZHEIM/KARLSRUHE (14. Mai 2021) – Stille Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation dürfen also verboten werden? Darauf deutet das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hin, welches heute die Klage der Leitern der “40 Tage für das Leben”- Gruppe abwies. Die Gruppe in Pforzheim hatte die Auflage unter Berufung auf ihr Recht auf Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit angefochten. Es war ihnen verboten worden, sich in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle von Pro Familia, dem deutschen Ableger der International Planned Parenthood Federation, einer weltweiten milliardenschweren Abtreibungslobby, zu versammeln, um friedlich zu beten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Es bedrückt mich, dass das Gericht unsere Klage abgewiesen hat, und somit indirekt dem Verbot unserer Stillen Gebetsmahnwachen in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle zustimmt. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Dieses Thema berührt mich sehr, denn ich habe viele Frauen durch diesen Schmerz begleitet. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob Gebetsfreie-zonen existieren dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpfen möchte.

 

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten.

Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Obwohl Pavica alle erforderlichen Genehmigungen für ihre früheren Gebetsmahnwachen erhalten hatte, gestattete die Gemeinde ihr während der letzten zwei Jahre nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Pavica und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche, dass die Gebetsmahnwachen in einiger Entfernung stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

 

Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit muss geschützt werden

„Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts, welche die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit einschränkt. Wir erwarten noch die Urteilsbegründung, doch die Abweisung der Klage verkennt offenbar, dass die Meinungsfreiheit die Grundlage jeder freien und fairen Demokratie ist. Welche Gesellschaft verweigert hilfsbedürftigen Frauen und Kindern ein Gebet? Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Eine Überzeugung zu haben, ist ein Grundrecht, ebenso wie das Recht, diese Überzeugung durch friedliche Versammlung auszudrücken oder in der Öffentlichkeit still zu beten. Unabhängig davon, ob man ihre Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagt Felix Böllmann, Jurist bei ADF International.

Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet über Kirchenautonomie und Elternrechte

  • Öffentliche Anhörung vor Gerichtshof noch diese Woche
  • Urteil behandelt Recht der Eltern, über die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen

Washington D.C. (10. Mai 2021) – Dürfen Eltern selbst über die religiöse Erziehung ihrer Kinder entscheiden? Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte wird diese Frage bald für 35 amerikanische Länder im wegweisenden Fall Pavez gegen Chile beantworten. Die öffentliche Anhörung findet am 12. und 13. Mai statt.

„Wir hoffen, dass der Gerichtshof die grundlegende Bedeutung der Religions- und Glaubensfreiheit erkennt und respektiert. Dazu gehört auch die Unabhängigkeit der Glaubensgemeinschaften, die Lehrer selbst auszuwählen, und das Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihren eigenen Überzeugungen religiös zu erziehen“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für ADF International in Lateinamerika und der Karibik. „Das ist das erste Mal, dass der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Religions- und Glaubensfreiheit unmittelbar behandelt.“

 

Statt Kündigung: Einvernehmliche Versetzung und Beförderung

Frau Sandra Pavez unterrichtete katholischen Religionsunterricht in San Bernardo, Chile. Als die örtliche Diözese erfuhr, dass Frau Pavez entgegen der Lehre der katholischen Kirche eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen war, wurde ihr mitgeteilt, dass sie nicht mehr geeignet sei, den katholischen Glauben im Einklang mit der Lehre der Kirche glaubwürdig weiterzugeben. Doch sie durfte ihre Beschäftigung ohne Unterbrechung in einer anderen Funktion fortsetzen und wurde sogar zu einem Mitglied des Leitungsteams in der Schule befördert.

Trotzdem erhob Frau Pavez in Chile Klage gegen die katholische Kirche und behauptete, sie sei diskriminiert worden. Doch der Oberste Gerichtshof bestätigte einerseits die Freiheit der Kirche, Lehrer selbst aussuchen zu können, und andererseits auch das Recht der Eltern, ihre Kinder nur von jemandem in Religion unterrichten zu lassen, der auch in Übereinstimmung mit seinem Glauben lebt. Daraufhin wandte sich Frau Pavez an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte.

 

Wegweisender Fall für Religionsfreiheit

Angesichts der internationalen Reichweite des Gerichtshofs wird dieser Fall Auswirkungen für Millionen von Menschen auf dem amerikanischen Kontinent haben. Gläubige Menschen, egal ob sie katholisch, jüdisch, muslimisch oder evangelisch sind oder aber einer anderen Religion angehören, werden nach dem Urteil entweder weiterhin selbst darüber entscheiden können, wer die religiöse Erziehung ihrer Kinder an der Schule übernimmt – oder aber das Gericht entscheidet sich gegen diese Freiheit der Eltern mit dramatischen Folgen. Daher hat sich eine breite Koalition von Organisationen und Religionsgemeinschaften zusammengeschlossen, um dieses Grundrecht zu verteidigen und das Gericht aufgefordert, die Gesetze des Staates zu respektieren und zu schützen. Zu dieser Koalition gehören die jüdischen, muslimischen, orthodoxen, anglikanischen und protestantischen Gemeinden Chiles sowie das Oberhaupt des Lateinamerikanischen Bischofsrates (CELAM), die gemeinsam einen wohl historischen Schriftsatz bei Gericht eingereicht haben.

„Eltern und die Religionsgemeinschaften, denen sie angehören, müssen ihren Glauben ohne Beeinflussung von außen an ihre Kinder weitergeben können. Dafür müssen sie allein entscheiden können, wer die religiöse Erziehung der Kinder an der Schule übernimmt. Das Völkerrecht schützt ausdrücklich die Autonomie der Religionsgemeinschaften. Die Kirche spielt eine bedeutende Rolle und die gesamte Gesellschaft profitiert von starken und unabhängigen Religionsgemeinschaften“, sagte Henríquez.

ADF International hat dem Gerichtshof einen Schriftsatz vorgelegt. Darin wird die Bedeutung der Religions- und Glaubensfreiheit unterstrichen und aufgezeigt, wie wichtige die Unabhängigkeit der Eltern und Religionsgemeinschaften hinsichtlich der religiösen Erziehung ihrer Kinder ist.

„Die nationalen Gesetze schützen das Recht der Eltern, über die moralische und religiöse Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen selbst entscheiden zu können. Daher sollte dieser Schutz auch praktisch im Religionsunterricht umgesetzt werden, etwa indem auch Lehrer ausgewählt werden, die die religiösen Überzeugungen auch ehrlich vertreten können. Die Religions- und Glaubensfreiheit von Millionen von Eltern und ihren Kindern steht auf dem Spiel. Es ist wichtig, dass der Gerichtshof handelt und diese grundlegende Freiheit schützt“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.

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UN-Menschenrechtsrat: Protest gegen belgisches Euthanasiegesetz

  • Internationaler Druck auf Belgien, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zu schützen
  • Belgien zweifach unter Druck: Vereinte Nationen untersuchen Einhaltung der Menschenrechte und Klage vor europäischem Höchstgericht gegen Euthanasie-Gesetz

GENF (7. Mai 2021) – In einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf wurden schwere Vorwürfe gegen Belgien wegen des nationalen Euthanasie-Gesetzes erhoben. Im Rahmen der „Universal Periodic Review“, bei der die staatlichen Menschenrechtsbilanzen überprüft und Reformen vorgeschlagen werden, kritisierten verschiedene Staaten die belgische Regierung und forderten einen menschlicheren Umgang mit Älteren und Menschen mit Behinderungen. Seit der Legalisierung im Jahr 2002 hat sich die Zahl der registrierten Euthanasie-Todesfälle in dem Land verhundertfacht. Seit Februar 2014 dürfen Ärzte sogar das Leben von Kindern beenden – unabhängig von deren Alter.

„Eine soziale und gerechte Gesellschaft kümmert sich um die Schwächsten. Das internationale Recht schützt das jedem Einzelnen innewohnende Recht auf Leben und verlangt von den Staaten, die Würde und das Leben aller Menschen zu schützen, anstatt eine künstliche Beendigung des Lebens zu fördern. Traurigerweise haben wir in den letzten zwei Jahrzehnten gesehen, wie Belgiens Euthanasie-Gesetz völlig außer Kontrolle geraten ist. In einem Fall wurde sogar das Leben einer 23-jährigen Frau auf tragische Weise durch Euthanasie beendet, nur, weil sie mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Es gibt nichts Fortschrittliches an einer Regierung, die sich weigert, den Schwächsten zu helfen, sondern ihnen stattdessen die Todesspritze anbietet. Wir fordern die belgische Regierung auf, die internationale Kritik ernst zu nehmen und Euthanasie endlich zu beenden. Die Ressourcen sollten vielmehr für die palliative Pflege jener verwendet werden, die kurz vor ihrem natürlichen Lebensende stehen“, sagte Giorgio Mazzoli, UN-Rechtsreferent in Genf für ADF International.

 

Haiti, Ägypten, Bangladesch und weitere Länder kritisieren Euthanasie in Belgien

Der Weltärztebund hat die Praxis der Euthanasie und des assistierten Suizids konsequent und ausdrücklich als unethisch abgelehnt. Diese Vorgehensweise wird seit langem als diskriminierend gegenüber älteren oder behinderten Menschen angesehen. Fast 20 % der Sterbefälle durch Euthanasie in Belgien entfielen im Jahr 2017 auf Patienten mit Alterserscheinungen.

Auch Bangladesch äußerte klare Kritik an und forderte die belgische Regierung auf, zuzusagen, „das Recht aller Menschen auf Leben bis zum natürlichen Tod zu schützen und zu fördern, ohne Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung oder anderen Gründen“.

Auch Haiti forderte die Regierung auf, „sicherzustellen, dass Patienten eine qualitativ hochwertige Palliativversorgung erhalten.“

Ägypten ist der Ansicht, dass eine Legalisierung der Euthanasie gegen internationale Menschenrechtsverträge verstößt, die das jedem Einzelnen innewohnende Recht auf Leben schützen.

 

Klage gegen Belgiens Euthanasiegesetz vor europäischem Höchstgericht

Parallel zu all diesen Vorwürfen muss Belgien das nationale Euthanasiegesetz auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verteidigen. Die Menschenrechtsgruppe ADF International unterstützt dabei Tom Mortier, der 2012 seine Mutter durch die tödliche Prozedur verloren hat und nun die aktuelle Rechtslage anfechtet.

„Das große Problem in unserer Gesellschaft ist, dass wir den Sinn dafür verloren haben, uns umeinander zu kümmern“, sagte Tom Mortier.

„Meine Mutter hatte ein schweres psychisches Problem. Sie hatte ihr Leben lang mit Depressionen zu kämpfen. Jahrelang behandelten sie verschiedene Psychiater, doch schließlich ist der Kontakt zwischen uns abgebrochen. Ein Jahr später erhielt sie die tödliche Injektion. Weder der Onkologe, der das Gift spritzte, noch das Krankenhaus hatten mich oder eines meiner Geschwister darüber informiert, dass unsere Mutter die Euthanasie auch nur in Erwägung zog. Ich erfuhr davon erst einen Tag später, als ich vom Krankenhaus kontaktiert und aufgefordert wurde, mich um die ‚praktischen´ Dinge zu kümmern“, fuhr er fort.

Das belgische Gesetz verlangt, dass sich die Person in einem „medizinisch aussichtslosen Zustand ständigen und unerträglichen körperlichen oder geistigen Leidens befindet, welches nicht gelindert werden kann und aus einer schweren und unheilbaren Störung resultiert, die durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde“. Toms Mutter war körperlich gesund, und ihr behandelnder Psychiater, dessen Praxis sie seit mehr als 20 Jahren besucht hatte, glaubt nicht, dass sie die gesetzlichen Anforderungen des belgischen Euthanasiegesetzes erfüllt hat. Trotzdem wurde ihr 2012 von einem Onkologen ohne bekannte psychiatrische Qualifikationen die tödliche Injektion verabreicht.

Dieser Arzt ist auch Mitglied der nationalen Kommission, die Euthanasie-Fälle überprüft, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Er leitet auch eine Pro-Euthanasie-Organisation, die von Tom Mortiers Mutter ein paar Wochen vor ihrem Tod eine Zahlung erhalten hat. Dennoch stimmte die Kommission „einstimmig“ dafür, die Euthanasie in diesem Fall zu genehmigen.

Der Fall, der nun vor dem europäischen Höchstgericht verhandelt wird, hat nun das Potenzial, an Euthanasiegesetzen in ganz Europa zur rütteln. Die Entscheidung des Gerichts hat Auswirkungen für mehr als 820 Millionen Europäer in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats.

„Die Situation in Belgien ist der Öffentlichkeit bekannt und wir sehen die tragischen Folgen unter anderem in diesem Fall. Nach dem jüngsten Regierungsbericht erhalten mehr als sechs Menschen pro Tag die Todesspritze – und das könnte nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Zahlen zeigen uns eine schreckliche Entwicklung und bestätigen, dass, wenn ein Euthanasiegesetz erst einmal in Kraft getreten ist, die Auswirkungen nicht mehr kontrolliert werden können. Belgien hat sich auf einen Weg begeben, der den Schwächsten vermittelt, dass ihr Leben nicht lebenswert sei“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer der Rechtsabteilung von ADF International und Vertreter von Tom Mortier vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Nach zweijähriger Vakanz: EU ernennt neuen Beauftragten für Religionsfreiheit

  • Christos Stylianides zum neuen Sondergesandten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU ernannt
  • Religionsfreiheit ist weltweit zunehmend bedroht

BRÜSSEL (6. Mai 2021) – Die Europäische Kommission hat diese Woche Christos Stylianides zum Sondergesandten für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU ernannt. Stylianides war von 2014 bis 2019 EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement. Seit 2020 ist er als Sonderberater für Bildung in Notfällen, Migration und Inklusion für den derzeitigen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Margaritis Schinas, tätig.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Die Wiederernennung eines Sondergesandten für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU ist ein wichtiger Schritt, um echtes Engagement für dieses Grundrecht zu zeigen. Wir bedauern, dass diese Position fast zwei Jahren lang unbesetzt war. Wir hoffen, dass sich Stylianides rasch in seine neue Rolle einfindet, um auf die Bedürfnisse verfolgter Religionsgemeinschaften einzugehen. Wir fordern die Europäische Union dringend auf, die Position des Sondergesandten zu stärken und auf die bereits geleistete wichtige Arbeit aufzubauen. Die Opfer vor Ort brauchen dringend eine entschlossene Reaktion der EU. Mit ihrem Sondergesandten kann die EU bei der internationalen Antwort eine Führungsrolle übernehmen. Diese Führungsrolle ist notwendiger denn je“, sagte Adina Portaru, Juristin für ADF International in Brüssel.

 

Rolle des Sonderbeauftragten

Der Sondergesandte für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU wurde 2016 eingeführt, um die Religions- und Glaubensfreiheit im Namen der EU weltweit zu schützen. Das Europäische Parlament forderte in seiner Entscheidung vom 4. Februar 2016 betreffend den systematischen Massenmord an religiösen Minderheiten durch den sogenannten „ISIS/Daesh“, dass die „EU einen ständigen Sondergesandten für Religions- oder Glaubensfreiheit“ einrichten soll. Das Mandat umfasste Besuche in Ländern mit der gewalttätigsten religiösen Verfolgung der Welt, um den Dialog und Reaktionspläne zu erleichtern. Der Sondergesandte spielte eine entscheidende Rolle dabei, Asia Bibi bei der sicheren Ausreise aus Pakistan zu helfen, nachdem sie vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochen worden war.

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments für Religions- und Glaubensfreiheit und religiöse Toleranz, nationale Sonderbeauftragte, Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft haben sich nachdrücklich für die Fortsetzung des Mandats ausgesprochen. Ein Bericht über die EU-Leitlinien und das Mandat des EU-Sonderbeauftragten, der vom Europäischen Parlament am 16. Januar 2019 mit überwältigender Unterstützung (576 Stimmen dafür) angenommen wurde, betonte die Notwendigkeit für den Rat und die Kommission, „das institutionelle Mandat, die Kapazität und die Pflichten angemessen zu unterstützen, indem die Möglichkeit einer mehrjährigen Amtszeit, die einer jährlichen Überprüfung unterliegt, geprüft wird“.

„Der Sondergesandte hat eine entscheidende Rolle dabei gespielt, die Schrecken der religiösen Verfolgung weltweit auf europäischer Ebene ans Licht zu bringen. Die Rolle hat das Bewusstsein für einige der schlimmsten und hartnäckigsten Verletzungen der Grundrechte auf der ganzen Welt geschaffen und dazu beigetragen, die Bemühungen der EU zu deren Bekämpfung zu bündeln. Die EU sollte ihre Bemühungen zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit auf der ganzen Welt nicht nur fortsetzen, sondern intensivieren“, sagte Robert Clarke, Jurist für ADF International.

Wo sind Indiens Mädchen?

  • Geschlechtsspezifische Abtreibungen von Mädchen Indien stiegen im letzten Jahrzehnt um 60%
  • Menschenrechtsorganisation ADF International fordert UN dazu auf, diese Diskriminierung von ungeborenen Mädchen als „Femizid“ anzuerkennen

GENF/NEU-DELHI (4. Mai 2021) – In Indien und anderen Teilen der Welt werden Mädchen gezielt missbraucht und diskriminiert. Dies beschränkt sich nicht nur auf die Zeit nach ihrer Geburt, sondern beginnt bereits davor. Die weit verbreitete Praxis der geschlechtsselektiven Abtreibung bedroht das Leben von Millionen von Menschen und hat zu einem starken Ungleichgewicht des Geschlechterverhältnisses im ganzen Land geführt. Die 2018 veröffentlichten Daten zeigen ein Verhältnis von 844 geborenen Mädchen zu 1000 Jungen in der indischen Hauptstadt Delhi.

„Geschlechtsselektive Abtreibung ist eine der schlimmsten Formen von Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen und Mädchen. Das sinkende Geschlechterverhältnis der Kinder in Indien zeigt, dass wir als Nation die Mädchen im Stich lassen. Diese Zahlen sind nicht nur alarmierend, sondern erinnern uns auch daran, dass wir jetzt handeln müssen, um diesen schrecklichen Mädchenmord zu beenden“, sagte Anushree Bernard, Sprecherin bei ADF-Indien für die Kampagne „Vanishing Girls“.

„Sowohl Mädchen als auch Jungen haben ein Recht auf Leben und Freiheit. Unsere Nation darf ihre kleinen Mädchen durch Diskriminierung und Vernachlässigung nicht verlieren. Die Zukunft Indiens hängt vom Überleben der Mädchen und Frauen dieses Landes ab“, so Bernard weiter.

Die Kampagne „Vanishing Girls“, die von ADF India initiiert wurde, kämpft gegen diese Ungerechtigkeit. Sie zielt darauf ab, „die Geschlechtsselektion zu beenden und das Leben tausender Mädchen zu retten, die jeden Tag abgetrieben werden“. Dazu bildet sie lokale Anwälte aus, setzt sich für die Umsetzung gesetzlicher Schutzmaßnahmen ein, versucht auch die öffentliche Wahrnehmung zu beeinflussen und unterstützt Frauen dabei, sich dem Zwang zur Abtreibung ihrer Töchter zu widersetzen.

 

 Statistiken belegen zunehmende Diskriminierung von Mädchen in Indien

Neue Forschungsergebnisse, die im April in der Zeitschrift The Lancet veröffentlicht wurden, bestätigen, dass die Zahl der geborenen Mädchen in Indien stark abnimmt. Das Geschlechterverhältnis verschlechtert sich fast im ganzen Land und die Zahl der geschlechtsselektiven Abtreibungen hat im Vergleich zu früheren Jahr im letzten Jahrzehnt um 60 % zugenommen.

Die Autoren des Berichts sehen als wahrscheinlichsten Grund für diese Entwicklung die pränatale Geschlechtsbestimmung und die darauffolgende selektive Abtreibung. Die Daten zeigen, dass dieses grausame Vorgehen besonders häufig in wohlhabenderen und gebildeten Familien vorkommt. Die tragische Entwicklung der fötalen Femizide steht in deutlichem Kontrast zu der erheblichen Verbesserung der Kindersterblichkeit über die letzten zwei Jahrzehnte in Indien.

Die vorgeburtliche Selektion von Mädchen – von der UN-Generalversammlung 2019 als „schädliche Praktiken“ verurteilt – wird mit zunehmender Gewalt gegen Frauen und einer wachsenden Nachfrage nach Menschenhandel in Verbindung gebracht.

 

Appell an Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen: Schutz der Schwächsten

Diese Woche hat die Menschenrechtsgruppe ADF International die Vereinten Nationen sowie die gesamte internationale Gemeinschaft dazu aufgefordert, geschlechtsspezifische Abtreibungen offiziell als Femizid anzuerkennen.

In dem Schreiben an den UN-Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen fordert die Organisation zudem die Sammlung und Veröffentlichung von Daten über geschlechtsselektive Abtreibungen, um Präventionsstrategien zu entwickeln und Femizide in all ihren Formen zu verhindern.

„Wir dürfen nicht eher damit aufhören das Problem der Femizide zu bekämpfen, bis jedes Mädchen, ob geboren oder ungeboren, das die Freiheit des Lebens genießen kann. Unzählige Mädchen in Indien und weltweit leiden unter Gewalt und Diskriminierung, bevor sie überhaupt geboren werden. Sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene gibt es verbindliche Vorgaben und Vereinbarungen, die jedes Mädchen schützen und ihm ein Recht auf Leben, frei von Gewalt, zusichern“, sagte Giorgio Mazzoli, UN-Rechtsreferent für ADF International in Genf.

„Es ist dringend notwendig, dass diese Schutzbestimmungen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch umgesetzt werden. Wer glaubt, dass Frauen und Mädchen den gleichen Wert und die gleiche Würde haben wie Männer und Jungen, darf nicht weiterhin die Augen vor dem verschließen, was heute geschieht. Die internationale Gemeinschaft und die Vereinten Nationen müssen sich für dieses Thema stärker einsetzen und wir hoffen, dass der Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen unseren Aufruf unterstützt“, so Mazzoli weiter.

 

Um das gesamte Schreiben von ADF International auf Englisch zu lesen, klicken Sie hier.

Für Tweet ins Gefängnis? – Finnischer Abgeordneten droht Haftstrafe

  • Finnische Generalstaatsanwältin erhebt eine Strafanklage gegen ehemalige Innenministerin
  • Abgeordnete wird auch wegen Bibel-Tweet angeklagt

HELSINKI/ WIEN (30. April) – Das Posten eines Bibel-Tweets könnte in Finnland nun eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben. Die Generalstaatsanwältin erhob eine Strafanklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen. Der ehemaligen Innenministerin drohen bis zu zwei Jahre Haft pro Anklagepunkt. Die fünffache Mutter und sechsfache Großmutter, die im bürgerlichen Beruf Ärztin ist, muss sich für sogenannte „Hassrede“ verantworten. Sie hatte ihre Meinung zu Ehe und zur menschlichen Sexualität in einer Broschüre im Jahr 2004, einem Kommentar in einer Radiosendung 2019 und zuletzt in einem Tweet, der an ihre Kirchenleitung gerichtet war, öffentlich geäußert.

„Es fällt mir schwer zu glauben, dass mir eine Haftstrafe droht, weil ich meine religiösen Überzeugungen öffentlich äußerte.  Ich habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Meine Aussagen über Ehe und Sexualität basieren auf biblischen Lehren“, sagte Päivi Räsänen. “Ich werde das Recht meinen Glauben zu bekennen, weiterhin verteidigen, auch damit andere ihr Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit künftig wahrnehmen können. Ich bleibe dabei, meine Aussagen sind legal und dürfen nicht einfach zensiert werden. Ich werde nicht klein beigeben. Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und meinen Glauben verstecken. Je mehr wir als Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger wird der Raum für die Redefreiheit.“

  

Strafrechtlich angeklagt wegen Aussagen aus religiöser Überzeugung 

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnisch lutherischen Kirche wandte sie sich damals an die Bischöfe ihrer Kirche und hinterfragte deren offizielles Sponsoring der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“. Dazu postete sie ein Foto eines Bibeltextes. Räsänen musste bereits mehrere lange Polizeiverhöre über sich ergehen lassen und wartete mehr als ein Jahr auf die Entscheidung der Generalstaatsanwältin, ob sie die Strafverfolgung fortsetzen würde. Diese Entscheidung ist nun gefallen. ADF International wird weiterhin Räsänens Fall unterstützen und sich für das Recht aller einsetzen, ihre Überzeugungen frei teilen zu dürfen.

„Die Redefreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die Entscheidung der finnischen Generalstaatsanwaltschaft, diese Anklage gegen Dr. Räsänen zu erheben, schafft eine Kultur der Angst und Selbstzensur. Es ist ernüchternd, dass solche Fälle in ganz Europa zunehmen. Wenn engagierte Abgeordnete wie Päivi Räsänen strafrechtlich angeklagt werden, weil sie ihre Überzeugungen äußern, dann hat das eine einschüchternde Wirkung auf das Recht eines jeden, frei zu sprechen”, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Autor von “Zensiert – Wie Hassrede Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen”.

Seit 1995 ist Räsänen Abgeordnete des finnischen Parlaments, leitete die christdemokratische Partei zwischen 2004 und 2015 und war finnische Innenministerin zwischen 2011 und 2015. Während dieser Zeit war sie auch für religiöse Angelegenheiten in Finnland verantwortlich.

„Die Religionsfreiheit Irlands steht auf dem Spiel” – Religionsausübung zwar teilweise wieder erlaubt, aber Regierung muss zur Verantwortung gezogen werden

  • Irische Regierung hebt fast einjähriges Verbot von Gottesdiensten teilweise auf
  • Unternehmer Declan Ganley setzt Verfahren dennoch fort, damit die irische Regierung die Religionsfreiheit in Zukunft respektiert

DUBLIN (30. April 2021) – Endlich beendet auch Irland seine fortwährende Verletzung der Religionsfreiheit und hebt – als letztes europäisches Land – das Totalverbot von öffentlichen Gottesdienstes auf. Am 29. April kündigte die Regierung weitere Öffnungsschritte an und deutete an, dass auch die unverhältnismäßigen Einschränkungen für irische Gläubige mit dem 10. Mai endlich ein Ende haben werden. Während der gesamten Pandemie mussten Kirchen ihre Türen geschlossen halten, während Supermärkte, Baumärkte und Fahrradläden Kunden empfangen durften. Diese Ungleichbehandlung von Kirche und Handel ist ein klarer Bruch mit der irischen Verfassung – daher wird das Totalverbot derzeit von einem Gericht überprüft.

 

Das Verfahren und der Druck der Öffentlichkeit überzeugten die Regierung schließlich, öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen ab dem 10. Mai wieder zu erlauben.

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Doch Declan Ganley lässt nicht locker: Der Unternehmer hatte die Anfechtungsklage eingebracht und musste mit eigenen Augen mitansehen, wie seine Pfarrgemeinde unter dem Verbot gelitten hat. Er möchte die Regierung für ihre Verletzung der Religionsfreiheit zur Verantwortung ziehen und dass verfassungswidrigen Totalverbote von Gottesdiensten in Zukunft nicht mehr möglich sind.

“Ich freue mich, dass wir uns endlich in die richtige Richtung bewegen und die Regierung langsam wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt. Trotzdem können wir nicht einfach darüber hinwegsehen, dass die Kirche und der Handel die meiste Zeit des letzten Jahres ungleich behandelt wurden,” lautete Declan Ganleys erste Reaktion auf die Erklärung der Regierung.

“Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum wir Iren keinen Zugang zur wesentlichen Quelle der Hoffnung und der Freude haben sollten – gerade in so schwierigen Zeiten wie diesen. Warum sollten wir in den großen, geräumigen Kirchen nicht die gleichen Sicherheitsvorkehrungen einhalten können wie in einem engen Fahrradladen? Sind Gläubige vielleicht ansteckender, wenn sie eine Kirche besuchen, als wenn sie einkaufen gehen?”, fuhr er fort.

“Bereits Pfarrer Tom White hat uns in Schottland gezeigt, dass ein Totalverbot öffentlicher Gottesdienste grundlegende Menschenrechte verletzt und mit keiner europäischen Verfassung in Einklang stehen kann. Natürlich bin ich sehr dankbar, dass die irischen Kirchen ihre Türen wieder öffnen dürfen, aber dennoch dürfen wir jetzt nicht einfach untätig bleiben. Mehr denn je brauchen wir eine unabhängige Gerichtsentscheidung, die die Verhältnismäßigkeit des Verbots beurteilt. Unsere Zukunft und die Zukunft unseres Glaubens steht auf dem Spiel. Die Gerichte haben es in der Hand, zu verhindern, dass Gläubigen je wieder der Zugang zur größten Quelle des Trostes und der Freude verwehrt wird.”

Russland sperrt Kirche zu – Gläubige feiern Gottesdienste im Zelt

  • Menschenrechtsorganisation bringt Klage gegen Russland bei Europas Höchstgericht ein
  • Christliche Gemeinde muss sich in Zelt treffen, weil russische Behörden Kirchennutzung verbieten

STRASSBOURG (28. April) – Eine christliche Kirche klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen Russland. Jegliche Nutzung ihres Kirchengebäudes wurde gerichtlich untersagt. Die Gemeinde muss sich in einem Zelt zum Gottesdienst versammeln. Schon seit 20 Jahren versuchen die örtlichen Behörden, das Grundstück der Word of Life Church in Kaluga bei Moskau zu enteignen. Die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation ADF International klagt Russland bei Europas Höchstgericht in Straßburg. Dessen Urteile wirken sich auf mehr als 800 Millionen Europäer in 47 Ländern, einschließlich Russland, aus.

„Niemand darf wegen seines Glaubens verfolgt werden. Den Glauben in Gemeinschaft auszuleben ist ein Grundrecht, das immer häufiger verletzt wird. Die Behörden in Kaluga legen der christlichen Minderheit bereits seit mehr als 20 Jahren eine bürokratische Hürde nach der anderen in den Weg. Das aktuelle Verbot der Nutzung des Kirchengebäudes geht noch einen Schritt weiter und verletzt das Recht auf freie Religionsausübung. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diesen Fall anhören und damit ein wichtiges Zeichen für die Religionsfreiheit und kirchliche Autonomie in Russland setzen wird“, sagte Lidia Rieder, Juristin bei ADF International.

 

Christliche Gemeinde muss sich in Zelt versammeln  

ADF International brachte bereits im Oktober letzten Jahres eine Klage im Namen der Kirche ein und kritisierte darin, dass die örtlichen Behörden das Gebäude nicht als Eigentum der Kirche anerkennen. Nun richtet sich ein zweiter Antrag gegen das absolute Verbot der Nutzung des Kirchengebäudes. Dieses Verbot hatte ein russisches Gericht im März 2020 verhängt und wurde erst kürzlich vom Obersten Gerichtshof Russlands bestätigt. Dies ist nur einer von vielen Fällen, in denen russische Behörden lokale Gesetze für die Unterdrückung religiöser Minderheiten missbrauchen.

Die evangelikale Kirche Word of Life kaufte das Grundstück im Jahr 2000, um es zu einem Versammlungsort für ihre Gemeinde zu nutzen. Obwohl alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt  und die bauliche Sicherheit durch mehrere Gutachten bestätigt wurde, behaupteten die russischen Behörden, dass Veränderungen am Gebäude ohne Genehmigung durchgeführt worden waren. Sie weigerten sich, das Kirchengebäude als Eigentum der Gemeinde anzuerkennen und untersagten im März 2020 jegliche Nutzung des Gebäudes.

Derzeit muss sich die Gemeinde in einem Zelt auf dem Grundstück außerhalb ihres Gebäudes treffen. In beiden Anträgen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte argumentiert ADF International, dass die Grundrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit verletzt wurden. Die Gläubigen können sich nicht in ihrem Kirchengebäude treffen, um gemeinsam Gottesdienst zu feiern.

 

Religionsfreiheit in Russland in Gefahr 

Die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) nahm Russland erst vor kurzem in ihre Liste der „besonders besorgniserregenden Staaten“ auf. Laut dem Jahresbericht der Kommission für 2020 führt die Polizei Razzien in Privathäusern und Gotteshäusern durch. Religiöse Minderheiten berichten, dass lokale Behörden Anti-Extremismus-Gesetze dazu missbrauchen, um religiöse Texte auf die staatliche Liste der verbotenen Bücher zu setzen. Die Behörden hindern religiöse Gemeinschaften auch daran, Land zu erwerben und verweigern ihnen Baugenehmigungen für Kirchen.

Von ähnlichen Problemen berichten auch Pastor Vitaliy Bak und seine Baptistengemeinde in der südrussischen Stadt Verkhnebakansky. Sie nutzten im Einklang mit der bestehenden Gesetzeslage ein privates Haus für Gottesdienste, bis ihnen dies eines Tages von den örtlichen Behörden verboten wurde. ADF International reichte daraufhin im Dezember 2019 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Inmitten der Pandemie beantragte die Stadtverwaltung beim Amtsgericht in Noworossijsk, den Abriss des Hauses – in dem auch mehrere Menschen leben – anzuordnen, nur weil dort Gottesdienste abgehalten wurden.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen zu dürfen und sie allein oder mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat auszuüben. Mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat Russland zugestimmt, für seine Verletzungen der Menschenrechte zur Verantwortung gezogen werden zu können. Religionsfreiheit wird nicht nur durch die Konvention geschützt, sondern ist auch ein wichtiges Indiz für die Stärke einer Demokratie. Wir hoffen, dass der Gerichtshof die Fälle der Kirche in Kaluga sowie den von Pastor Bak zulassen wird“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.