Über 10.000 Menschen fordern Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten

Über 10.000 Menschen fordern Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten

  • Zahlreiche Unterstützungserklärungen für ADF-Kampagne zum Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten
  • Kampagne kritisiert Ausgrenzung bestimmter Meinungen an Universitäten; mehr als ein Viertel der Studenten muss sich selbst zensieren

LONDON (9. April 2021) – Befindet sich die Rede- und Meinungsfreiheit an britischen Universitäten in der Krise? Über 10.000 Wahlberechtigte in Großbritannien bejahen diese Frage und haben eine Petition unterzeichnet, die sich an die britische Regierung richtet.

„Die Rede- und Meinungsfreiheit ist das Fundament jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Gerade an der Universität sollten Studenten die Freiheit haben, zu debattieren und Ideen auszutauschen – auch solche, mit denen sie nicht einverstanden sind. Institutionelle Richtlinien und Praktiken vermitteln den Eindruck, dass selbst Mainstream-Ansichten nicht mehr erwünscht sind und diskriminiert werden müssen. Die Zensur an der Universität heute wird Auswirkungen auf die Rede- und Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft von morgen haben“, sagte Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater bei ADF UK.

Der überwältigende Zuspruch für die Kampagne – 10.000 Unterschriften, Tendenz steigend – ist nicht überraschend, sondern deckt sich mit der starken Zunahme von Zensurfällen an Bildungseinrichtungen in ganz Großbritannien. Erst kürzlich durchgeführte Umfragen zeigen, dass mehr als ein Drittel der britischen Studenten das Gefühl hat, ihre Karriere würde beeinträchtigt werden, wenn sie bei sensiblen Themen mehr zu ihrer Meinung stehen würden. Jeder Vierte verheimlicht seine Meinung aus Sorge, sie könnte von Universitätsangehörigen nicht gutgeheißen werden.

Regierungsmaßnahmen zur freien Meinungsäußerung an der Universität

In diesem Jahr hat die britische Regierung bereits wichtige Schritte zur Stärkung der Rede- und Meinungsfreiheit von Studenten unternommen. Drei der fünf Forderungen der Kampagne wurden bereits als konkrete Gesetzesvorschläge vom Bildungsministerium am 16. Februar vorgelegt.

Zu diesen von der Regierung unterstützten Vorschlägen zählt etwa auch die Möglichkeit, „meinungsfeindlichen“ Universitäten die Auszahlung von Fördergeldern zu verweigern.

Eine weitere Maßnahme, die das Bildungsministerium vorschlägt, sieht vor, dass die Meinungsfreiheit auf dem Universitätsgelände aktiv überwacht wird, Studenten, deren Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde, direkt unterstützt werden und dass ein jährlicher Bericht über diese Fälle erstellt wird.

„Diese Ankündigungen kommen gerade noch rechtzeitig und sind positive Entwicklungen – aber es muss noch viel mehr getan werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass das Universitätspersonal die nötige Ausbildung erhält, um die Rede- und Meinungsfreiheit der Studenten zu fördern und eine inklusive und vielfältige Lernumgebung zu schaffen. Während wir die Gesetzesvorschläge begrüßen, werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Maßnahmen auch in der Praxis umgesetzt werden, um eben jene Veränderung zu erreichen, die Bildungsminister Gavin Williamson versprochen hat, als er das Problem im Jahr 2020 erkannt hat“, reagiert Elizabeth Francis, Rechtsberaterin bei ADF UK, auf die Gesetzesvorschläge.

Die Unterstützer der Kampagne, hoffen auf weitere Fortschritte bei dem wichtigen Problem. Sie fordern klare Richtlinien der Regierung zur Meinungsfreiheit an der Universität und dass Universitätsmitarbeiter und Studentenvertreter als Teil ihrer Grundausbildung eine umfassende Schulung über ihre Verantwortung zur Wahrung und zum Schutz der Meinungsfreiheit an der Universität erhalten.

Ausgrenzung von Meinungen an Universitäten nimmt zu

Obwohl Lehrveranstaltungen coronabedingt ins Internet verlegt wurden, gibt es auch im Jahr 2021 immer wieder Fälle von Zensur. Die Pro-Life Society an der Queen’s University Belfast wurde im März von der Students‘ Union unter Beobachtung gestellt, weil sie sich in den sozialen Medien gegen Abtreibung ausgesprochen hatte.

Auch Studenten an der Universität Oxford mussten bereits feststellen, wie Zensur ihre Rede- und Meinungsfreiheit erstickt. Georgia Clarke, ehemalige Präsidentin der Oxford Students for Life Society, berichtet von einer fragwürdigen Aufforderung an den Club: Während des Vortrags einer weiblichen Parlamentsabgeordneten zum Problem der geschlechtsselektiven Abtreibung sollten die Vorhänge zugezogen sein, damit nicht Passanten durch das Fenster schauen und beleidigt werden könnten

Letztes Jahr musste Julia Rynkiewicz, eine Hebammenstudentin der Universität in Nottingham, wegen ihrer Pro-Life-Aktivitäten sogar ein Untersuchungsverfahren und eine Suspendierung von ihrem Kurs erdulden. Mit Unterstützung von ADF UK setzte sie rechtliche Schritte, woraufhin ihr die Universität einen Vergleich anbot und sich bei ihr entschuldigte.

„Mein Leben wegen eines ungerechten Untersuchungsverfahrens pausieren zu müssen, war sehr schwierig, sowohl mental als auch emotional. Ich bin dankbar für die Unterstützung von ADF UK bei der Anfechtung der ursprünglichen Entscheidung meines Instituts. Das Eingeständnis der Universität zeigt, dass sie mich falsch behandelt haben. Ich bin natürlich dankbar und glücklich, meine Studien fortsetzen zu dürfen – hoffe aber gleichzeitig, dass kein anderer Student dieselben Erfahrungen wie ich machen muss. Der Umgang mit mir und meinen Ansichten birgt die Gefahr, dass andere Studenten sich nicht mehr trauen, offen zu ihren Werten und Überzeugungen zu stehen. Dabei sollte doch gerade die Universität der Ort sein, an dem genau das möglich ist und gefördert wird“, sagte Rynkiewicz.

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Zwangsverheiratet: Maira (14) hofft auf Osterwunder

Zwangsverheiratet: Maira (14) hofft auf Osterwunder

  • Pakistanische Christin versteckt sich vor Entführer während Anwälte für Annullierung ihrer Zwangsehe kämpfen
  • Verfolgte Christen sind besonders vor Feiertagen über zunehmende Gewalt besorgt

WIEN (1 April 2021) – Maira* freute sich zu Ostern immer besonders auf die Lieder beim feierlichen Gottesdienst. Doch dieses Jahr wird sie nicht in ihrer Kirche singen. Stattdessen muss sich verstecken. Maira war entführt und zur Heirat mit einem viel älteren muslimischen Mann gezwungen worden. Gewaltsame „Bekehrungen” und Zwangsehen betreffen in Pakistan jedes Jahr rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

Maira musste dies am eigenen Leib erfahren. Sie konnte ihrem Entführer zwar entkommen – aber erst nachdem dieser sie geschlagen, erpresst und gewaltsam zur Eheschließung und zur Abkehr von ihrem christlichen Glauben gezwungen hatte. Als sie vor Gericht ging, entschied das Gericht in Lahore zunächst, dass Maira zu ihrem Peiniger und Ehemann zurückkehren müsse. Gemeinsam mit der pakistanischen Anwältin Sumera Shafiq versucht ADF International nun Maira zu helfen und die Ehe zu annullieren. Maira musste sich bereits mehrere Monate mit ihrer Familie verstecken.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Die Zunahme von Gewalt an christlichen Minderheiten rund um Feste wie Weihnachten und Ostern ist besorgniserregend. Frauen sind besonders gefährdet. Zurzeit wird dem Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ internationale Aufmerksamkeit gewidmet. Gerade christliche Frauen sind aufgrund ihres Glaubens Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Sie sehen sich mit extremer Gewalt, Drohungen, Versklavung, Entführungen, Zwangsheirat und selbst Vergewaltigung konfrontiert. Wir müssen alles unternehmen, um die religiöse Verfolgung von Frauen und Mädchen zu stoppen“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International.

Die internationale Staatengemeinschaft muss Mädchen wie Maira schützen

Pakistan zählt zu den gefährlichsten Orten für christliche Frauen. Besonders religiöse Minderheiten sind von Zwangskonversionen betroffenen. Mädchen und Frauen werden entführt, erpresst, und erfahren sexuelle Gewalt. Die lokalen Behörden schauen oft tatenlos zu oder helfen den Tätern aktiv. Viele Richter ignorieren das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, welches ein Mindestalter von sechzehn Jahren festsetzt.

„Die internationale Gemeinschaft muss tätig werden und etwas gegen die grausamen Menschenrechtsverletzungen in Pakistan unternehmen. Mairas Geschichte ist kein Einzelfall – tausende Mädchen leiden jedes Jahr unter einem ähnlichen Schicksal. Das darf so nicht weitergehen. Jeder hat das Recht seinen Glauben frei zu wählen und auszuüben, ohne deshalb in der Angst vor Gewalt leben zu müssen. Jeder Staat muss sicherstellen, dass seine nationalen Gesetze und Maßnahmen auch in Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Religionsfreiheit stehen“, so Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

*Name aus Sicherheitsgründen geändert

Gläubige in Schottland jubeln: Kirchenschließungen rechtswidrig

Die kategorische Schließung schottischer Kirchen während der Pandemie ist rechtswidrig. So entschied heute das oberste schottische Zivilgericht. Anders als in Deutschland und Österreich, oder dem Rest des Vereinigten Königreichs, mussten Kirchen in Schottland trotz Bereitschaft zur Einhaltung aller Hygienemaßnahmen schließen.

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Todesgefahr bei Abschiebung – Pakistani wendet sich an Europas Höchstgericht

Todesgefahr bei Abschiebung – Pakistani wendet sich an Europas Höchstgericht

Zusammenfassung

  • Schweizer Behörden verweigern Asyl für verfolgten Christen aus Pakistan
  • Blasphemiegesetze in Pakistan verschlimmern Situation von Minderheiten

STRASSBURG (24. März 2021) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist die letzte Chance für einen pakistanischen Staatsbürger, der in der Schweiz vergeblich um Asyl angesucht hat. Der Mann – bekannt unter den Initialen „M.A.M“ – war vom Islam zum Christentum konvertiert und fürchtet, im Falle einer Abschiebung, religiöse Verfolgung. Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt ihn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dokumentiert die Christenverfolgung in Pakistan. Die Entscheidungen des Gerichts wirken sich auf mehr als 800 Millionen Europäer in 47 Ländern aus.

„Niemand soll aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Drakonische Strafen erwarten jedoch jeden in Pakistan, der gegen die bestehenden Blasphemiegesetze verstößt. Christen und andere religiöse Minderheiten leiden dort unter zunehmender Verfolgung. Christliche Konvertiten sind besonders von Gewalt und Diskriminierung bedroht, da der Abfall vom islamischen Glauben mit harten Strafen geahndet wird. Bisher wurden diese Tatsachen im Asylfall von M.A.M. von nationalen Gerichten ignoriert. Wir unterstützen ihn nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagte Jennifer Lea, Juristin bei ADF International und Expertin für Menschenrechte.

Christliche Konvertiten bedürfen des Schutzes der internationalen Staatengemeinschaft

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Konversion von M.A.M. glaubwürdig sei. Sie stehe nicht im Zusammenhang mit seinem Asylantrag. Dennoch, weder sein Leben noch sein Recht auf Glaubensfreiheit stünden im Falle einer Abschiebung in Gefahr. Auch Folter hätte er keine zu befürchten.

Laut World Watch List, gehört Pakistan zu jenen fünf Staaten mit der intensivsten Christenverfolgung.  Auf Blasphemie steht die Todesstrafe.

Prominentestes Beispiel für die Christenverfolgung in Pakistan ist Asia Bibi. Sie war der Gotteslästerung angeklagt und wurde bis zu ihrem Freispruch acht Jahre lang in einer Todeszelle festgehalten. Nach ihrer Freilassung kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen. Asia Bibi erhielt zahlreiche Morddrohungen. Massiver internationaler Druck ermöglichte es ihr schließlich in Kanada Asyl zu erlangen.

Zwangsheirat für Minderjährige

Partneranwälte von ADF International unterstützen derzeit das Gerichtsverfahren von Maira. Das 14-jährige Mädchen wurde aufgrund ihres christlichen Glaubens entführt, erpresst und zwangsverheiratet. Dazu wurde sie gezwungen zum Islam zu konvertieren. Aktuell muss sie sich verstecken und hofft, dass das Gericht ihre Heiratsurkunde annulliert und sie nicht zurück zu ihrem Peiniger schickt.  Leider trifft dieses oder ein ähnliches Schicksal jedes Jahr in Pakistan rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

„Internationales Recht schützt die öffentliche Ausübung des Glaubens. In Pakistan droht aber schon allein für den Versuch von Christen, mit muslimischen Nachbarn oder Freunden über ihren Glauben zu sprechen, die Todesstrafe. Die Fälle von Asia und Maira haben zwar international Aufmerksamkeit erregt, sind aber bei weitem keine Einzelfälle. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies auch erkennt und M.A.M. vor den Gefahren in Pakistan schützt“, sagte Tehmina Arora. Die indische Anwältin leitet die Arbeit vom ADF International in Asien.

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Indien: Christenverfolgung im Namen des Gesetzes

Indien: Christenverfolgung im Namen des Gesetzes

Pastor Vimal (Name zum Schutz der Person geändert) leitete eine Gebetsrunde mit zehn anderen Christen in einem Privathaushalt in der indischen Stadt Azamgarh, als die Gruppe plötzlich von der Polizei unterbrochen und die Versammlung aufgelöst wurde. Einige Gegner der Christen hatten die Polizei angerufen und vorgegeben, dass bei dieser Gebetsrunde Menschen gewaltsam zur Bekehrung zum Christentum gezwungen würden. Bald umzingelte auch ein Mob von 60 gewaltbereiten Aufrührern das Haus und forderte die Inhaftierung der Christen.

Obwohl die Polizei anwesend war, gelang es dem Mob, das Haus zu stürmen, die anwesenden Christen zu verprügeln und einige von ihnen sogar mit Gürteln auszupeitschen. Nicht einmal Pastor Vimal konnte vor den Angreifern in Sicherheit gebracht werden. Er flehte die Polizei vergeblich an, wenigstens die Frauen und Kindern vor den Schlägen zu schützen.

Anstatt den Christen zu helfen, verhaftete die Polizei Pastor Vimal und zwei weitere Christen. Gegen sie wurde eine Anzeige nach dem indischen Anti-Bekehrungsgesetz und dem indischen Strafgesetzbuch erstattet.

Im Gefängnis waren die Christen den Schlägen wieder ungeschützt ausgeliefert. Es war so schlimm, dass sie ihre Zeit im Gefängnis als „Hölle auf Erden“ bezeichnen. Pastor Vimal kann die Gewalt gegen ihn und seine Mitchristen immer noch nicht verarbeiten – und das alles nur, weil er gemeinsam mit anderen Christen betete.

Der junge Pastor war im Jahr 2013 – damals noch 25 Jahre alt – nach einem Gebet auf wundersame Weise von einer Krankheit erlöst worden. Nach dieser Erfahrung wollte er sein Leben Jesus schenken und in Seinem Namen den Mitmenschen dienen. Nun muss er befürchten, durch das Anti-Bekehrungsgesetz in seinem durch die indische Verfassung eigentlich geschützten Recht auf Religionsfreiheit verletzt zu werden.

Partneranwälte von ADF India reagierten auf das Hilfegesuch eines Freundes von Pastor Vimal und beantragten seine Freilassung auf Kaution. Nach zwei Wochen konnten Pater Vimal und die zwei anderen Christen am 5. Jänner 2021 das Gefängnis endlich verlassen.

ADF India unterstützt Pastor Vimal und seine Freunde nach ihrer Freilassung. Das Eindringen in die Gebetsrunde, die Inhaftierung der Christen und die ihnen zugefügte Demütigung ist eine direkte Verletzung ihrer verfassungsrechtlich geschützter Freiheitsrechte. Es ist besonders besorgniserregend, dass von den 279 gezählten Gewalttaten gegen Christen, die im Jahr 2020 in Indien gezählt wurden, ganze 70 auf den Bundesstaat Uttar Pradesh entfallen.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. Die indische Verfassung schützt das Recht auf Religionsfreiheit“, sage Tehmina Arora, Leiterin von ADF India. Partneranwälte von ADF India haben die Vertretung von Pastor Vimal und seinen Freunden übernommen und beantragt, das Anti-Bekehrungsgesetz für rechtswidrig zu erklären sowie weitere Bestimmungen aufzuheben. Doch solange das Gesetz in Kraft ist, wird es weiterhin für die Verfolgung der christlichen Minderheit missbraucht.

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Internationaler Frauentag: 14-jährige Maira hofft endlich auf Freiheit

Internationaler Frauentag: 14-jährige Maira hofft endlich auf Freiheit

Zusammenfassung

  • Jedes neunte Mädchen in Entwicklungsländern wird bereits vor ihrem 15. Geburtstag verheiratet; Mädchen aus religiösen Minderheiten sind besonders gefährdet
  • 14-jährige Maira, Opfer einer erzwungenen „Konvertierung“, muss sich verstecken, während ein Anwaltsteam mit Unterstützung von ADF International daran arbeitet, die Heiratsurkunde zu annullieren

WIEN (5. März 2021) – Auch an diesem Internationalen Frauentag müssen christliche Mädchen in Pakistan immer noch um ihre Sicherheit fürchten. Maira Shabaz weiß um die Realität der Gefahren in ihrem Land leider nur zu gut. Ihr gelang es zwar, ihrem Entführer gerade noch zu entkommen – aber erst nachdem dieser sie verprügelt, erpresst, gegen ihren Willen geheiratet und sie zur Abkehr von ihrem christlichen Glauben gezwungen hatte.

Dennoch ordnete das Höchstgericht in Lahore zunächst an, dass sie ihrem Entführer „zurückgegeben“ werden muss.

Nun ist sie seit einigen Monaten mit ihrer Familie untergetaucht. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Anwältin Sumera Shafiq versucht ADF International, die Heiratsurkunde zu annullieren.

„Niemand darf wegen seines Glaubens verfolgt werden. In Pakistan werden junge christliche Mädchen entführt und durch Zwangsverheiratung konvertiert, nur wegen ihrer Religionszugehörigkeit. Der Fall von Maira ist nur eines von vielen schockierenden Beispielen für diese Praktiken. Wir hoffen, dass die internationale Gemeinschaft endlich die Augen öffnet und hilft, Christen und andere Minderheiten zu schützen, die zu den verletzlichsten Gruppen im Land gehören“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung für ADF International in Asien.

 

Internationale Gemeinschaft muss Mädchen wie Maira schützen

Nach Angaben von UN Women sind weltweit bereits 700 Millionen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet worden. In Entwicklungsländern wird sogar jedes dritte Mädchen vor seinem 18. Geburtstag und jedes neunte Mädchen vor seinem 15. Geburtstag verheiratet.

Für christliche Frauen zählt Pakistan zu den gefährlichsten Orten weltweit. Der Fall von Maira Shabaz zeigt das schreckliche Problem der Zwangskonvertierung durch Heirat, von dem jedes Jahr um die 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten in dem asiatischen Land betroffen sind.

Die Täter entführen die Mädchen, um sie anschließend zu vergewaltigen und zu erpressen. Lokale Behörden helfen den Opfern jedoch nur selten, sondern sind häufig sogar mitschuldig. Tatsächlich gibt es in Pakistan sogar ein Gesetz, das das gesetzliche Mindestheiratsalter für Mädchen bei 16 Jahren festlegt. Leider wird diese Bestimmung von den Gerichten kaum beachtet.

„Die internationale Gemeinschaft muss endlich Maßnahmen ergreifen, um solche grausamen Verletzungen der Grundrechte in Pakistan zu verhindern. Mairas Fall ist nur eines von vielen Beispielen dafür, womit religiöse Minderheiten in dem Land tagtäglich zu kämpfen haben, und das darf nicht länger unbemerkt bleiben. Jeder Mensch hat das Recht, seinen Glauben frei wählen und ausüben zu können, ohne Angst vor Gewalt. Jeder Staat ist dafür verantwortlich, dass die nationalen Gesetze und ihre Anwendung im Einklang mit dem völkerrechtlich festgelegten Schutz auf Religionsfreiheit stehen“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

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Öffnet die Tore: Katholische Priester kämpft gemeinsam mit anderen Glaubensführern gegen Kirchenschließungen in Schottland

Gläubige in Schottland jubeln: Kirchenschließungen rechtswidrig

Zusammenfassung

  • “Dank sei Gott!“ – Glasgower Pfarrer begrüßte Gerichtsentscheid 
  • “Gläubige müssen in Krisenzeiten nicht ohne Kirchen als Quellen der Hoffnung und des Trostes auskommen.” 

EDINBURGH (24. März 2021) – Die kategorische Schließung schottischer Kirchen während der Pandemie ist rechtswidrig. So entschied heute das oberste schottische Zivilgericht. Anders als in Deutschland und Österreich, oder dem Rest des Vereinigten Königreichs, mussten Kirchen in Schottland trotz Bereitschaft zur Einhaltung aller Hygienemaßnahmen schließen. Der Pfarrer einer verarmten Gemeinde in Glasgow wollte jedoch mitten in der Pandemie seinen Gläubigen einen geistlichen Zufluchtsort bieten. Tom White ging vor Gericht und gewann.   

„Ich bin froh, dass das Gericht das unverhältnismäßige und rechtswidrige Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aufgehoben hat. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Glaubens für die Gesellschaft. Jetzt können wir darauf vertrauen, dass Gläubige in Krisenzeiten nicht mehr ohne die Kirche als Quelle der Hoffnung, des Trostes und der lebenswichtigen geistigen Nahrung ausharren müssen. Ich bin allen zutiefst dankbar, die für die Öffnung der Kirchentüren gebetet und meinen Fall unterstützt haben. Ich danke Gott für diese wundervollen Neuigkeiten!“ sagte Pfarrer White, als er von der Entscheidung erfuhr.

 

Ungleichbehandlung der Kirchen 

Eine überkonfessionelle Koalition aus 27 Kirchenleitern hatte zusammen mit dem Pfarrer aus Glasgow, Tom White, die Verhältnismäßigkeit des Gottesdienstverbots vor Gericht angefochten. Das Gericht hörte den Fall am 11. und 12. März. Dieses Urteil könnte verhindern, dass die schottische Landesregierung in Zukunft ähnliche pauschale Verbote von öffentlichen Gottesdiensten verhängt.

Das Gericht stellte fest, dass Kirchen im Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen, die offen halten durften, ungerecht behandelt worden waren. Textilreinigungen, Spirituosengeschäfte und Fahrradhändler hatten die Erlaubnis zu öffnen. Das Gerichtsurteil ermöglicht den Kirchen dies nun ebenso zu tun.

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Zugeständnisse  

Bereits vor der Urteilsverkündung machte die Regierung bereits ein Zugeständnis: Kirchen sollen diesen Freitag mit einer Obergrenze von 50 Besuchern wieder öffnen dürfen. Das Gerichtsurteil macht dem einen Strich durch die Rechnung. Selbst diese Regelung ist eine unverhältnismäßige Einschränkung der Menschenrechte.

Das Gericht wies auch das Argument der Regierung zurück, dass Gläubige einfach Online-Gottesdienste besuchen könnten. Die katholische Kirche, zum Beispiel, betrachte die Sakramente, die persönlich stattfinden müssen, als wesentlich.

 

Das Recht auf Glaubensfreiheit wird gewahrt 

Der Pfarrer der St. Alphonsus Church in der Region Calton in Glasgow hatte seine „trauernde“ Gemeinde als Grund genannt, den Fall vor Gericht zu bringen. Pfarrer White kümmert sich um eine der wirtschaftlich am stärksten benachteiligten Gemeinden Großbritanniens, wo die Lebenserwartung von 53 Jahren unter jener des Iraks und des Gaza-Streifens liegt.

Menschenrechtsexperten von ADF UK, die den Fall unterstützten, begrüßten die Entscheidung des Gerichts:

„Wir freuen uns über die Entscheidung mit Pfarrer Tom White, weil das Gericht anerkannte, was die Regierung verabsäumte: Religions- und Glaubensfreiheit sind Menschenrechte, welche im höchsten Ausmaß geschützt werden müssen. Das Gericht erklärte die Kirchenschließungen für rechtswidrig. Die Rechte gläubiger Menschen dürfen nicht mehr auf diese Weise untergraben werden. Wir gratulieren dem Pfarrer und den anderen beteiligten Kirchenleitern zu ihrem Mut, dieses notwendige Gerichtsverfahren voranzutreiben, um zukünftig den Schutz der Kirchen in ganz Schottland zu sichern,“ sagte Ryan Christopher, Direktor von ADF UK.

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Eltern wehren sich gegen Homeschooling-Verbot der französisschen Regierung

Eltern wehren sich gegen Homeschooling-Verbot der französisschen Regierung

Zusammenfassung

  • Regierung plant Verbot des Heimunterrichts
  • Französische Familien starten Kampagne zum Schutz der Rechte von Eltern

STRASBOURG (17. Februar 2021) – Die französische Nationalversammlung möchte, das Recht, seine Kinder zuhause unterrichten zu dürfen, aufheben.

Nun setzen sich französische Pädagogen für den Schutz dieses Rechts ein und müssen dabei gegen neue Gesetzesbestimmungen ankämpfen, wonach dieses Recht nur in vier Ausnahmefällen zustehen soll. Die französische Regierung kündigte ihren umstrittenen Schritt im Oktober an und begründete die Änderung der Rechtslage mit dem Kampf gegen den „Separatismus“. Der Vorschlag würde auch neue Einschränkungen der Unabhängigkeit von Privatschulen mit sich bringen. Ein solche Maßnahme würde Freiheitsrechte schwer verletzen, die nicht nur bereits seit 1882 im französischen Recht verankert sind, sondern auch durch internationales Menschenrecht geschützt werden.

„Das Völkerrecht anerkennt das Recht der Eltern, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Kinder werden den Eltern geboren, nicht dem Staat, und es sollten die Eltern sein, die Entscheidungen über die Ausbildung ihrer Kinder treffen“, sagte Jennifer Lea, Rechtsberaterin von ADF International in Straßburg.

Jedes Kind ist einzigartig und sie alle in einen Topf zu werfen, widerspricht einer vernünftigen Förderung der nächsten Generation. Homeschooling kann Kindern enorme Vorteile bringen – etwa jenen mit einer außergewöhnlichen Begabung in Musik, Tanz oder Leichtathletik und die daher zusätzliche Zeit brauchen, diese Fähigkeiten zu fördern; oder anderen Kindern, die mehr individuelle Betreuung brauchen und Schwierigkeiten haben, mit dem Tempo einer Klasse zu mitzukommen”, ergänzte sie.

Familien aus dem ganzen Land haben sich zur “Französischen Homeschool-Gemeinschaft” zusammengeschlossen, um in einer öffentlichen Videokampagne den Schutz der Elternrechte zu fordern.

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In ganz Europa schließen sich Aktivisten den Eltern an und kämpfen für ein freies Wahlrecht der Eltern für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder.

Während fast jeder andere europäische Staat das Recht schützt, seine Kinder zu Hause zu unterrrichten, hält Frankreichs Nachbarland Deutschland an einem pauschalen Verbot fest. 2015 klagten Dirk und Petra Wunderlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil die deutschen Behörden ihnen das Sorgerecht für ihre vier Kinder – das jüngste war erst vier Jahre alt – von einem Tag auf den anderen entzogen hatten, nur weil sich Familie Wunderlich dazu entschieden hatten, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Die Kinder durften nur unter der Bedingung, dass sie eine staatliche Schule besuchen, wieder zu ihren Eltern zurückkehren.

Diese Einschränkung der Rechte von Eltern wurde international kritisiert. Beim UN-Menschenrechtsrat in Genf haben Saaten wie Spanien, Norwegen und Schweden gefordert, das Recht der Eltern, die Art der Erziehung, die sie für ihre Kinder richtig halten, frei wählen zu können, zu stärken.

“Der französische Vorschlag zum Homeschooling steht in völligem Widerspruch zu anderen Demokratien, die die Heimerziehung als Teil ihrer freien und pluralistischen Gesellschaft anerkennen. Außerdem ist Heimunterrricht ein natürliches, fundamentales und geschütztes Menschenrecht. Frankreich hat sich in internationalen Verträgen verflichtet, dieses Recht zu schützen, und darf seine Verpflichtungen nicht ignorieren. Den Eltern die Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder zu nehmen, untergräbt ihre enorme Verantwortung und ist eine Schlag ins Gesicht für Millionen von Müttern und Vätern, auf die sich Frankreich während der Pandemie bei der Heimerziehung verlassen konnte. Gleich im angrenzenden Nachbarland Deutschland zeigt der herzzerreißende Fall der Familie Wunderlich die verherrenden Folgen solch einer Politik, die die elterliche Verantwortung zu untergraben versucht. Frankreich darf nicht den gleichen Fehler begehen. Stattdessen sollte die Regierung die Gelegenheit nutzen und sich wieder auf ihre freiheitsliebenden Wurzeln, auf ihr Prinzip der liberté zurückbesinnen”, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International, der federführend für den Fall Wunderlich zuständig war.

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Ein Schritt in die richtige Richtung für Meinungs- und Redefreiheit auf dem Universitätscampus

Ein Schritt in die richtige Richtung für Meinungs- und Redefreiheit auf dem Universitätscampus

Zusammenfassung

  • Britisches Bildungsministerium veröffentlicht bahnrechenden Vorschlag zur Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten
  • ADF International unterstützt diesen Schritt und sieht dringenden Handlungsbedarf im Kampf gegen die Zensur am Universitätscampus

LONDON (17. Februar 2021) – Das britische Bildungsministerium veröffentlichte den Bericht „Higher Education: Free Speech and Academic Freedom“, in dem die schädlichen Auswirkungen von Zensur an britischen Universitäten anerkannt und neue Methoden im Kampf gegen dieses Problem vorgeschlagen werden.

Die Menschenrechtsgruppe ADF International hatte eine landesweite Kampagne für den besseren Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit auf dem Universitätscampus geführt und begrüßt nun den Vorschlag als eine ermutigende Entwicklung hin zur Wiederherstellung eines vielfältigen und pluralen Umfelds an britischen Universitäten.

Ryan Christopher, Geschäftsführer von ADF International in Großbritannien, sagte:

„Wir begrüßen den Bericht als einen wichtigen Fortschritt in Richtung Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten.  Unsere jüngsten Umfragen zeigen, wie wichtig dieses Thema ist. Der Bericht empfiehlt eine Entschädigung für Studenten und anderen Einzelpersonen, die unter den negativen Folgen von Zensur im akademischen Bereich gelitten haben. Die Anerkennung des Schadens, der durch die sogenannte „Cancel-Kultur“ verursacht wird, wird etwa für Julia Rynkiewicz von Bedeutung sein. Wir unterstützten die junge Hebammenstudentin, nachdem sie aufgrund ihrer lebensbejahenden Ansichten von ihrer Hebammenausbildung an der Universität Nottingham suspendiert worden war. Wir hoffen, dass der Vorschlag des Bildungsministeriums auch anderen Studenten, die wie Julia Opfer von Diskriminierung geworden sind, Recht verschafft.“

Der Bericht ist dringend notwendig – die Situation in Großbritannien beginnt bereits zu eskalieren. Eine neue Umfrage im Auftrag der Reclaim Party, die erst vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, zeigt, dass 50% der Befragten meinen, dass die Rede- und Meinungsfreiheit bedroht ist. Dies untermauert auch eine jüngste Umfrage im Auftrag von ADF International, wonach 50% der Studenten befürchten, von ihren Mitstudenten anders behandelt zu werden, wenn sie ihre wahren Ansichten zu für sie wichtigen Themen äußern. Mehr als ein Drittel der Studenten fürchtet sich sogar davor, ihre Meinung zu äußern, da dies negative Auswirkungen auf ihre berufliche Karriere haben könnte.

Vor kurzem wurde außerdem angekündigt, dass die Funktion eines „Free Speech Champions“ geschaffen werden soll, der die Rede- und Meinungsfreiheit sowie die akademische Freiheit an Universitäten verteidigen soll. Dieser „Champion“ hat die Befugnis, Hochschulen oder Studentenvertretungen direkt zu bestrafen, wenn sie Universitätsangehörige diskriminieren oder versuchen zu diskriminieren. Alles in allem stellen die bevorstehenden Änderungen einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit dar, die in den letzten Jahren unter der zunehmenden Zensur stark gelitten hat.

„Diese Ankündigungen kommen gerade rechtzeitig und sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – aber es muss noch mehr getan werden, insbesondere um sicherzustellen, dass das Universitätspersonal eine geeignete Ausbildung erhält und die Rede- und Meinungsfreiheit der Studenten respektiert und fördert. Wir begrüßen die Vorschläge des Bildungsministeriums und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Schutzmaßnahmen auch in der Praxis umgesetzt werden. Hoffen wir, dass damit auch der von Bildungsminister Gavin Williamson versprochene Wandel eintritt“, fügt Christopher hinzu.

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LASSET UNS BETEN: Schottische Regierung muss innerhalb von einer Woche auf Klage gegen Kirchenschließungen antworten

LASSET UNS BETEN: Schottische Regierung muss innerhalb von einer Woche auf Klage gegen Kirchenschließungen antworten

Zusammenfassung

  • Schottische Regierung hält striktes Verbot für öffentliche Gottesdienste aufrecht, Kirchen im angrenzenden England dürfen unter Sicherheitsvorkehrungen öffnen
  • Priester aus Glasgow fordert von Regierung Schutz der Religionsfreiheit und setzt sich für benachteiligtes Gebiet seiner Pfarre ein

EDINBURGH (16. Februar 2021) – Ein Priester aus Glasgow setzt nun rechtliche Schritte gegen die COVID-19-Kirchenschließungen. Derzeit drohen schottischen Gläubigen Strafen, wenn sie Kirchen besuchen möchten, während ihre englischen Nachbarn unter Sicherheitsvorkehrungen an Gottesdiensten teilnehmen dürfen.

„Als Priester habe ich hautnah miterlebt, wie COVID-19 unter meinen Pfarrmitglieder Kummer und Leid verursacht. Deshalb weiß ich, dass wir die Kirchen öffnen müssen, um die Menschen in Stunden der Not bestmöglich unterstützen zu können“, so Pater Tom White.

„Es hat mich sehr ermutigt, dass ADF International mich in meinem Bestreben, das Verbot des öffentlichen Gottesdienstes aufzuheben, unterstützt – ein Thema, das meine Gemeinde in dieser schwierigen Zeit wie kein anderes belastet. Es ist sehr wichtig ist, dass die Menschen während dieser Pandemie sicher und gesund bleiben. Aber das ist durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen auch dann möglich, wenn Menschen ihrem Bedürfnis nach Gott und gemeinsamen Gebet nachkommen dürfen. Wir können sowohl die seelischen als auch die körperliche Gesundheit schützen, wie uns geöffnete Kirchen in England, Nordirland und Wales gezeigt haben“, fuhr er fort.

Pater Tom White, Priester der Erzdiözese Glasgow und Dekan der St.-Alphonsus-Kirche in Glasgow, hält das Angebot der Kirchen für die Menschen als absolut notwendig in Krisenzeiten und setzt sich deshalb unermüdlich für dieses Anliegen ein. Dafür erhält er Unterstützung von der in Großbritannien ansässigen Menschenrechtsorganisation ADF International.

„Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Wir unterstützen den Einsatz von Pfarrer Tom White, weil nationales und internationales Bestimmungen die Regierung dazu verpflichten, die Freiheit der Religionsausübung zu schützen – sei es in der Öffentlichkeit oder im Privaten, individuell oder in Gemeinschaft mit anderen. Dieses Recht kann aus bestimmten, schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden, aber nur sofern dies notwendig und verhältnismäßig ist. Medizinische Berater der Regierung haben bestätigt, dass es aus gesundheitlicher Sicht keinen Grund gibt, Kirchen zu schließen, die gerade deshalb in den meisten anderen europäischen Ländern offenbleiben. Wir müssen Lösungen finden, die sowohl die Schwachen als auch diejenigen schützen, für die der gemeinsame Gottesdienst so wichtig ist wie Nahrung und Wasser“, sagte Ryan Christopher, Geschäftsführer von ADF International in Großbritannien.

Pater Tom betreut eine Pfarrgemeinde in Calton, Glasgow, die laut einer Statistik aus den Jahren 1971-2011 zu den drei am meisten benachteiligten Gebieten in ganz Großbritannien zählt. Zudem wurde im Jahr 2006 festgestellt, dass die Lebenserwartung dort niedriger ist als im Irak, in Nordkorea oder im Gazastreifen, sodass die örtliche Bevölkerung dringende Not und Leid erfahren hat, besonders während der Pandemie. Die Aufgabe der Kirche, den Menschen Trost und Hoffnung zu spenden, motivierte Pater Tom zu der Initiative, die Kirchentüren wieder zu öffnen.

Pater White bittet die schottische Regierung nun in einem offiziellen Schreiben, die generelle Schließung von Gotteshäusern aufzuheben. Für ihre Antwort hat die Regierung eine Frist von nur einer Woche.

Mehrere Konfessionen stellen sich gegen Regierung

Pater White ist nicht der einzige Geistliche, der sich gegen das Verbot ausspricht. Eine ganze Reihe von christlichen Konfessionen, unter anderem die Church of Scotland, die Free Church of Scotland, die Free Church of Scotland (Continuing), haben mit Unterstützung der Organisation Christian Concern rechtliche Schritte gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienstes eingeleitet.

Die schottische Regierung wird mit zunehmender Kritik konfrontiert, weil sie die Schließung aller Kirchen erzwungen hat, während „wesentliche“ Geschäfte, einschließlich Fahrradläden, offenbleiben und Kunden empfangen dürfen. In England hingegen wurde die lebenswichtige Aufgabe der Kirchen erkannt und die Öffnung unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften erlaubt. Ähnlich wie in England ist die Lage auch in Wales und Nordirland.

Patrick Vallance, wissenschaftlicher Leiter der Regierung, beharrt zwar darauf, dass es auf dem Weg zur Kirche hin und von der Kirche weg zu einer Ansteckung kommen könnte, räumte aber gleichzeitig ein, dass jeglicher Beweis dafür nur „anekdotisch“ und nicht „wissenschaftlich“ sei. Chris Whitty, Westminsters leitender medizinische Berater, bekräftigte ebenfalls, dass „alle Glaubensgemeinschaften in Großbritannien besonders verantwortungsvoll in ihrer Herangehensweise an das Problem waren“ und räumte ein, dass es kaum Daten gäbe, die auf Ansteckungen bei unter Sicherheitsvorkehrungen abgehaltenen Gottesdienste hinweisen.

Sollte der Kampf gegen dieses Verbot erfolgreich sein, wäre das ein weiterer Sieg für die Religionsfreiheit in Europa. Im Kanton Genf, in Frankreich und in Deutschland haben Gerichte bereits entschieden, dass ein Totalverbot von gemeinsamen Gottesdiensten nicht verhältnismäßig ist.

„Warum sollte Schotten die Freiheit verwehrt werden, die unseren englischen Nachbarn gewährt wird? Behörden in England, Wales und Nordirland – und tatsächlich auch in den meisten anderen Ländern der Welt – haben einen Weg gefunden, einerseits die Öffentlichkeit zu schützen und andererseits die Rechte der Glaubensgemeinschaften zu respektieren. Es ist völlig unverständlich, warum die schottische Regierung nicht das Gleiche tun kann. Die Kirchen haben in dieser schwierigen Zeit eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Die Regierung sollte die Menschen in Schottland nicht benachteiligen, indem sie die sozialen und rechtlichen Argumente für öffentliche Gottesdienste nicht berücksichtigt“, sagte Lois McLatchie aus Schottland, Kommunikationsbeauftragte von ADF International.

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