Zusammenfassung
- “Dank sei Gott!“ – Glasgower Pfarrer begrüßte Gerichtsentscheid
- “Gläubige müssen in Krisenzeiten nicht ohne Kirchen als Quellen der Hoffnung und des Trostes auskommen.”
EDINBURGH (24. März 2021) – Die kategorische Schließung schottischer Kirchen während der Pandemie ist rechtswidrig. So entschied heute das oberste schottische Zivilgericht. Anders als in Deutschland und Österreich, oder dem Rest des Vereinigten Königreichs, mussten Kirchen in Schottland trotz Bereitschaft zur Einhaltung aller Hygienemaßnahmen schließen. Der Pfarrer einer verarmten Gemeinde in Glasgow wollte jedoch mitten in der Pandemie seinen Gläubigen einen geistlichen Zufluchtsort bieten. Tom White ging vor Gericht und gewann.
„Ich bin froh, dass das Gericht das unverhältnismäßige und rechtswidrige Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aufgehoben hat. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Glaubens für die Gesellschaft. Jetzt können wir darauf vertrauen, dass Gläubige in Krisenzeiten nicht mehr ohne die Kirche als Quelle der Hoffnung, des Trostes und der lebenswichtigen geistigen Nahrung ausharren müssen. Ich bin allen zutiefst dankbar, die für die Öffnung der Kirchentüren gebetet und meinen Fall unterstützt haben. Ich danke Gott für diese wundervollen Neuigkeiten!“ sagte Pfarrer White, als er von der Entscheidung erfuhr.
Ungleichbehandlung der Kirchen
Eine überkonfessionelle Koalition aus 27 Kirchenleitern hatte zusammen mit dem Pfarrer aus Glasgow, Tom White, die Verhältnismäßigkeit des Gottesdienstverbots vor Gericht angefochten. Das Gericht hörte den Fall am 11. und 12. März. Dieses Urteil könnte verhindern, dass die schottische Landesregierung in Zukunft ähnliche pauschale Verbote von öffentlichen Gottesdiensten verhängt.
Das Gericht stellte fest, dass Kirchen im Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen, die offen halten durften, ungerecht behandelt worden waren. Textilreinigungen, Spirituosengeschäfte und Fahrradhändler hatten die Erlaubnis zu öffnen. Das Gerichtsurteil ermöglicht den Kirchen dies nun ebenso zu tun.
Zugeständnisse
Bereits vor der Urteilsverkündung machte die Regierung bereits ein Zugeständnis: Kirchen sollen diesen Freitag mit einer Obergrenze von 50 Besuchern wieder öffnen dürfen. Das Gerichtsurteil macht dem einen Strich durch die Rechnung. Selbst diese Regelung ist eine unverhältnismäßige Einschränkung der Menschenrechte.
Das Gericht wies auch das Argument der Regierung zurück, dass Gläubige einfach Online-Gottesdienste besuchen könnten. Die katholische Kirche, zum Beispiel, betrachte die Sakramente, die persönlich stattfinden müssen, als wesentlich.
Das Recht auf Glaubensfreiheit wird gewahrt
Der Pfarrer der St. Alphonsus Church in der Region Calton in Glasgow hatte seine „trauernde“ Gemeinde als Grund genannt, den Fall vor Gericht zu bringen. Pfarrer White kümmert sich um eine der wirtschaftlich am stärksten benachteiligten Gemeinden Großbritanniens, wo die Lebenserwartung von 53 Jahren unter jener des Iraks und des Gaza-Streifens liegt.
Menschenrechtsexperten von ADF UK, die den Fall unterstützten, begrüßten die Entscheidung des Gerichts:
„Wir freuen uns über die Entscheidung mit Pfarrer Tom White, weil das Gericht anerkannte, was die Regierung verabsäumte: Religions- und Glaubensfreiheit sind Menschenrechte, welche im höchsten Ausmaß geschützt werden müssen. Das Gericht erklärte die Kirchenschließungen für rechtswidrig. Die Rechte gläubiger Menschen dürfen nicht mehr auf diese Weise untergraben werden. Wir gratulieren dem Pfarrer und den anderen beteiligten Kirchenleitern zu ihrem Mut, dieses notwendige Gerichtsverfahren voranzutreiben, um zukünftig den Schutz der Kirchen in ganz Schottland zu sichern,“ sagte Ryan Christopher, Direktor von ADF UK.
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