Öffnet die Tore: Katholische Priester kämpft gemeinsam mit anderen Glaubensführern gegen Kirchenschließungen in Schottland

Zusammenfassung

  • “Dank sei Gott!“ – Glasgower Pfarrer begrüßte Gerichtsentscheid 
  • “Gläubige müssen in Krisenzeiten nicht ohne Kirchen als Quellen der Hoffnung und des Trostes auskommen.” 

EDINBURGH (24. März 2021) – Die kategorische Schließung schottischer Kirchen während der Pandemie ist rechtswidrig. So entschied heute das oberste schottische Zivilgericht. Anders als in Deutschland und Österreich, oder dem Rest des Vereinigten Königreichs, mussten Kirchen in Schottland trotz Bereitschaft zur Einhaltung aller Hygienemaßnahmen schließen. Der Pfarrer einer verarmten Gemeinde in Glasgow wollte jedoch mitten in der Pandemie seinen Gläubigen einen geistlichen Zufluchtsort bieten. Tom White ging vor Gericht und gewann.   

„Ich bin froh, dass das Gericht das unverhältnismäßige und rechtswidrige Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aufgehoben hat. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Glaubens für die Gesellschaft. Jetzt können wir darauf vertrauen, dass Gläubige in Krisenzeiten nicht mehr ohne die Kirche als Quelle der Hoffnung, des Trostes und der lebenswichtigen geistigen Nahrung ausharren müssen. Ich bin allen zutiefst dankbar, die für die Öffnung der Kirchentüren gebetet und meinen Fall unterstützt haben. Ich danke Gott für diese wundervollen Neuigkeiten!“ sagte Pfarrer White, als er von der Entscheidung erfuhr.

 

Ungleichbehandlung der Kirchen 

Eine überkonfessionelle Koalition aus 27 Kirchenleitern hatte zusammen mit dem Pfarrer aus Glasgow, Tom White, die Verhältnismäßigkeit des Gottesdienstverbots vor Gericht angefochten. Das Gericht hörte den Fall am 11. und 12. März. Dieses Urteil könnte verhindern, dass die schottische Landesregierung in Zukunft ähnliche pauschale Verbote von öffentlichen Gottesdiensten verhängt.

Das Gericht stellte fest, dass Kirchen im Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen, die offen halten durften, ungerecht behandelt worden waren. Textilreinigungen, Spirituosengeschäfte und Fahrradhändler hatten die Erlaubnis zu öffnen. Das Gerichtsurteil ermöglicht den Kirchen dies nun ebenso zu tun.

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Zugeständnisse  

Bereits vor der Urteilsverkündung machte die Regierung bereits ein Zugeständnis: Kirchen sollen diesen Freitag mit einer Obergrenze von 50 Besuchern wieder öffnen dürfen. Das Gerichtsurteil macht dem einen Strich durch die Rechnung. Selbst diese Regelung ist eine unverhältnismäßige Einschränkung der Menschenrechte.

Das Gericht wies auch das Argument der Regierung zurück, dass Gläubige einfach Online-Gottesdienste besuchen könnten. Die katholische Kirche, zum Beispiel, betrachte die Sakramente, die persönlich stattfinden müssen, als wesentlich.

 

Das Recht auf Glaubensfreiheit wird gewahrt 

Der Pfarrer der St. Alphonsus Church in der Region Calton in Glasgow hatte seine „trauernde“ Gemeinde als Grund genannt, den Fall vor Gericht zu bringen. Pfarrer White kümmert sich um eine der wirtschaftlich am stärksten benachteiligten Gemeinden Großbritanniens, wo die Lebenserwartung von 53 Jahren unter jener des Iraks und des Gaza-Streifens liegt.

Menschenrechtsexperten von ADF UK, die den Fall unterstützten, begrüßten die Entscheidung des Gerichts:

„Wir freuen uns über die Entscheidung mit Pfarrer Tom White, weil das Gericht anerkannte, was die Regierung verabsäumte: Religions- und Glaubensfreiheit sind Menschenrechte, welche im höchsten Ausmaß geschützt werden müssen. Das Gericht erklärte die Kirchenschließungen für rechtswidrig. Die Rechte gläubiger Menschen dürfen nicht mehr auf diese Weise untergraben werden. Wir gratulieren dem Pfarrer und den anderen beteiligten Kirchenleitern zu ihrem Mut, dieses notwendige Gerichtsverfahren voranzutreiben, um zukünftig den Schutz der Kirchen in ganz Schottland zu sichern,“ sagte Ryan Christopher, Direktor von ADF UK.

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Eltern wehren sich gegen Homeschooling-Verbot der französisschen Regierung

Zusammenfassung

  • Regierung plant Verbot des Heimunterrichts
  • Französische Familien starten Kampagne zum Schutz der Rechte von Eltern

STRASBOURG (17. Februar 2021) – Die französische Nationalversammlung möchte, das Recht, seine Kinder zuhause unterrichten zu dürfen, aufheben.

Nun setzen sich französische Pädagogen für den Schutz dieses Rechts ein und müssen dabei gegen neue Gesetzesbestimmungen ankämpfen, wonach dieses Recht nur in vier Ausnahmefällen zustehen soll. Die französische Regierung kündigte ihren umstrittenen Schritt im Oktober an und begründete die Änderung der Rechtslage mit dem Kampf gegen den „Separatismus“. Der Vorschlag würde auch neue Einschränkungen der Unabhängigkeit von Privatschulen mit sich bringen. Ein solche Maßnahme würde Freiheitsrechte schwer verletzen, die nicht nur bereits seit 1882 im französischen Recht verankert sind, sondern auch durch internationales Menschenrecht geschützt werden.

„Das Völkerrecht anerkennt das Recht der Eltern, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Kinder werden den Eltern geboren, nicht dem Staat, und es sollten die Eltern sein, die Entscheidungen über die Ausbildung ihrer Kinder treffen“, sagte Jennifer Lea, Rechtsberaterin von ADF International in Straßburg.

Jedes Kind ist einzigartig und sie alle in einen Topf zu werfen, widerspricht einer vernünftigen Förderung der nächsten Generation. Homeschooling kann Kindern enorme Vorteile bringen – etwa jenen mit einer außergewöhnlichen Begabung in Musik, Tanz oder Leichtathletik und die daher zusätzliche Zeit brauchen, diese Fähigkeiten zu fördern; oder anderen Kindern, die mehr individuelle Betreuung brauchen und Schwierigkeiten haben, mit dem Tempo einer Klasse zu mitzukommen”, ergänzte sie.

Familien aus dem ganzen Land haben sich zur “Französischen Homeschool-Gemeinschaft” zusammengeschlossen, um in einer öffentlichen Videokampagne den Schutz der Elternrechte zu fordern.

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In ganz Europa schließen sich Aktivisten den Eltern an und kämpfen für ein freies Wahlrecht der Eltern für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder.

Während fast jeder andere europäische Staat das Recht schützt, seine Kinder zu Hause zu unterrrichten, hält Frankreichs Nachbarland Deutschland an einem pauschalen Verbot fest. 2015 klagten Dirk und Petra Wunderlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil die deutschen Behörden ihnen das Sorgerecht für ihre vier Kinder – das jüngste war erst vier Jahre alt – von einem Tag auf den anderen entzogen hatten, nur weil sich Familie Wunderlich dazu entschieden hatten, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Die Kinder durften nur unter der Bedingung, dass sie eine staatliche Schule besuchen, wieder zu ihren Eltern zurückkehren.

Diese Einschränkung der Rechte von Eltern wurde international kritisiert. Beim UN-Menschenrechtsrat in Genf haben Saaten wie Spanien, Norwegen und Schweden gefordert, das Recht der Eltern, die Art der Erziehung, die sie für ihre Kinder richtig halten, frei wählen zu können, zu stärken.

“Der französische Vorschlag zum Homeschooling steht in völligem Widerspruch zu anderen Demokratien, die die Heimerziehung als Teil ihrer freien und pluralistischen Gesellschaft anerkennen. Außerdem ist Heimunterrricht ein natürliches, fundamentales und geschütztes Menschenrecht. Frankreich hat sich in internationalen Verträgen verflichtet, dieses Recht zu schützen, und darf seine Verpflichtungen nicht ignorieren. Den Eltern die Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder zu nehmen, untergräbt ihre enorme Verantwortung und ist eine Schlag ins Gesicht für Millionen von Müttern und Vätern, auf die sich Frankreich während der Pandemie bei der Heimerziehung verlassen konnte. Gleich im angrenzenden Nachbarland Deutschland zeigt der herzzerreißende Fall der Familie Wunderlich die verherrenden Folgen solch einer Politik, die die elterliche Verantwortung zu untergraben versucht. Frankreich darf nicht den gleichen Fehler begehen. Stattdessen sollte die Regierung die Gelegenheit nutzen und sich wieder auf ihre freiheitsliebenden Wurzeln, auf ihr Prinzip der liberté zurückbesinnen”, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International, der federführend für den Fall Wunderlich zuständig war.

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Ein Schritt in die richtige Richtung für Meinungs- und Redefreiheit auf dem Universitätscampus

Zusammenfassung

  • Britisches Bildungsministerium veröffentlicht bahnrechenden Vorschlag zur Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten
  • ADF International unterstützt diesen Schritt und sieht dringenden Handlungsbedarf im Kampf gegen die Zensur am Universitätscampus

LONDON (17. Februar 2021) – Das britische Bildungsministerium veröffentlichte den Bericht „Higher Education: Free Speech and Academic Freedom“, in dem die schädlichen Auswirkungen von Zensur an britischen Universitäten anerkannt und neue Methoden im Kampf gegen dieses Problem vorgeschlagen werden.

Die Menschenrechtsgruppe ADF International hatte eine landesweite Kampagne für den besseren Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit auf dem Universitätscampus geführt und begrüßt nun den Vorschlag als eine ermutigende Entwicklung hin zur Wiederherstellung eines vielfältigen und pluralen Umfelds an britischen Universitäten.

Ryan Christopher, Geschäftsführer von ADF International in Großbritannien, sagte:

„Wir begrüßen den Bericht als einen wichtigen Fortschritt in Richtung Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten.  Unsere jüngsten Umfragen zeigen, wie wichtig dieses Thema ist. Der Bericht empfiehlt eine Entschädigung für Studenten und anderen Einzelpersonen, die unter den negativen Folgen von Zensur im akademischen Bereich gelitten haben. Die Anerkennung des Schadens, der durch die sogenannte „Cancel-Kultur“ verursacht wird, wird etwa für Julia Rynkiewicz von Bedeutung sein. Wir unterstützten die junge Hebammenstudentin, nachdem sie aufgrund ihrer lebensbejahenden Ansichten von ihrer Hebammenausbildung an der Universität Nottingham suspendiert worden war. Wir hoffen, dass der Vorschlag des Bildungsministeriums auch anderen Studenten, die wie Julia Opfer von Diskriminierung geworden sind, Recht verschafft.“

Der Bericht ist dringend notwendig – die Situation in Großbritannien beginnt bereits zu eskalieren. Eine neue Umfrage im Auftrag der Reclaim Party, die erst vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, zeigt, dass 50% der Befragten meinen, dass die Rede- und Meinungsfreiheit bedroht ist. Dies untermauert auch eine jüngste Umfrage im Auftrag von ADF International, wonach 50% der Studenten befürchten, von ihren Mitstudenten anders behandelt zu werden, wenn sie ihre wahren Ansichten zu für sie wichtigen Themen äußern. Mehr als ein Drittel der Studenten fürchtet sich sogar davor, ihre Meinung zu äußern, da dies negative Auswirkungen auf ihre berufliche Karriere haben könnte.

Vor kurzem wurde außerdem angekündigt, dass die Funktion eines „Free Speech Champions“ geschaffen werden soll, der die Rede- und Meinungsfreiheit sowie die akademische Freiheit an Universitäten verteidigen soll. Dieser „Champion“ hat die Befugnis, Hochschulen oder Studentenvertretungen direkt zu bestrafen, wenn sie Universitätsangehörige diskriminieren oder versuchen zu diskriminieren. Alles in allem stellen die bevorstehenden Änderungen einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit dar, die in den letzten Jahren unter der zunehmenden Zensur stark gelitten hat.

„Diese Ankündigungen kommen gerade rechtzeitig und sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – aber es muss noch mehr getan werden, insbesondere um sicherzustellen, dass das Universitätspersonal eine geeignete Ausbildung erhält und die Rede- und Meinungsfreiheit der Studenten respektiert und fördert. Wir begrüßen die Vorschläge des Bildungsministeriums und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Schutzmaßnahmen auch in der Praxis umgesetzt werden. Hoffen wir, dass damit auch der von Bildungsminister Gavin Williamson versprochene Wandel eintritt“, fügt Christopher hinzu.

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LASSET UNS BETEN: Schottische Regierung muss innerhalb von einer Woche auf Klage gegen Kirchenschließungen antworten

Zusammenfassung

  • Schottische Regierung hält striktes Verbot für öffentliche Gottesdienste aufrecht, Kirchen im angrenzenden England dürfen unter Sicherheitsvorkehrungen öffnen
  • Priester aus Glasgow fordert von Regierung Schutz der Religionsfreiheit und setzt sich für benachteiligtes Gebiet seiner Pfarre ein

EDINBURGH (16. Februar 2021) – Ein Priester aus Glasgow setzt nun rechtliche Schritte gegen die COVID-19-Kirchenschließungen. Derzeit drohen schottischen Gläubigen Strafen, wenn sie Kirchen besuchen möchten, während ihre englischen Nachbarn unter Sicherheitsvorkehrungen an Gottesdiensten teilnehmen dürfen.

„Als Priester habe ich hautnah miterlebt, wie COVID-19 unter meinen Pfarrmitglieder Kummer und Leid verursacht. Deshalb weiß ich, dass wir die Kirchen öffnen müssen, um die Menschen in Stunden der Not bestmöglich unterstützen zu können“, so Pater Tom White.

„Es hat mich sehr ermutigt, dass ADF International mich in meinem Bestreben, das Verbot des öffentlichen Gottesdienstes aufzuheben, unterstützt – ein Thema, das meine Gemeinde in dieser schwierigen Zeit wie kein anderes belastet. Es ist sehr wichtig ist, dass die Menschen während dieser Pandemie sicher und gesund bleiben. Aber das ist durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen auch dann möglich, wenn Menschen ihrem Bedürfnis nach Gott und gemeinsamen Gebet nachkommen dürfen. Wir können sowohl die seelischen als auch die körperliche Gesundheit schützen, wie uns geöffnete Kirchen in England, Nordirland und Wales gezeigt haben“, fuhr er fort.

Pater Tom White, Priester der Erzdiözese Glasgow und Dekan der St.-Alphonsus-Kirche in Glasgow, hält das Angebot der Kirchen für die Menschen als absolut notwendig in Krisenzeiten und setzt sich deshalb unermüdlich für dieses Anliegen ein. Dafür erhält er Unterstützung von der in Großbritannien ansässigen Menschenrechtsorganisation ADF International.

„Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Wir unterstützen den Einsatz von Pfarrer Tom White, weil nationales und internationales Bestimmungen die Regierung dazu verpflichten, die Freiheit der Religionsausübung zu schützen – sei es in der Öffentlichkeit oder im Privaten, individuell oder in Gemeinschaft mit anderen. Dieses Recht kann aus bestimmten, schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden, aber nur sofern dies notwendig und verhältnismäßig ist. Medizinische Berater der Regierung haben bestätigt, dass es aus gesundheitlicher Sicht keinen Grund gibt, Kirchen zu schließen, die gerade deshalb in den meisten anderen europäischen Ländern offenbleiben. Wir müssen Lösungen finden, die sowohl die Schwachen als auch diejenigen schützen, für die der gemeinsame Gottesdienst so wichtig ist wie Nahrung und Wasser“, sagte Ryan Christopher, Geschäftsführer von ADF International in Großbritannien.

Pater Tom betreut eine Pfarrgemeinde in Calton, Glasgow, die laut einer Statistik aus den Jahren 1971-2011 zu den drei am meisten benachteiligten Gebieten in ganz Großbritannien zählt. Zudem wurde im Jahr 2006 festgestellt, dass die Lebenserwartung dort niedriger ist als im Irak, in Nordkorea oder im Gazastreifen, sodass die örtliche Bevölkerung dringende Not und Leid erfahren hat, besonders während der Pandemie. Die Aufgabe der Kirche, den Menschen Trost und Hoffnung zu spenden, motivierte Pater Tom zu der Initiative, die Kirchentüren wieder zu öffnen.

Pater White bittet die schottische Regierung nun in einem offiziellen Schreiben, die generelle Schließung von Gotteshäusern aufzuheben. Für ihre Antwort hat die Regierung eine Frist von nur einer Woche.

Mehrere Konfessionen stellen sich gegen Regierung

Pater White ist nicht der einzige Geistliche, der sich gegen das Verbot ausspricht. Eine ganze Reihe von christlichen Konfessionen, unter anderem die Church of Scotland, die Free Church of Scotland, die Free Church of Scotland (Continuing), haben mit Unterstützung der Organisation Christian Concern rechtliche Schritte gegen das Verbot öffentlicher Gottesdienstes eingeleitet.

Die schottische Regierung wird mit zunehmender Kritik konfrontiert, weil sie die Schließung aller Kirchen erzwungen hat, während „wesentliche“ Geschäfte, einschließlich Fahrradläden, offenbleiben und Kunden empfangen dürfen. In England hingegen wurde die lebenswichtige Aufgabe der Kirchen erkannt und die Öffnung unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften erlaubt. Ähnlich wie in England ist die Lage auch in Wales und Nordirland.

Patrick Vallance, wissenschaftlicher Leiter der Regierung, beharrt zwar darauf, dass es auf dem Weg zur Kirche hin und von der Kirche weg zu einer Ansteckung kommen könnte, räumte aber gleichzeitig ein, dass jeglicher Beweis dafür nur „anekdotisch“ und nicht „wissenschaftlich“ sei. Chris Whitty, Westminsters leitender medizinische Berater, bekräftigte ebenfalls, dass „alle Glaubensgemeinschaften in Großbritannien besonders verantwortungsvoll in ihrer Herangehensweise an das Problem waren“ und räumte ein, dass es kaum Daten gäbe, die auf Ansteckungen bei unter Sicherheitsvorkehrungen abgehaltenen Gottesdienste hinweisen.

Sollte der Kampf gegen dieses Verbot erfolgreich sein, wäre das ein weiterer Sieg für die Religionsfreiheit in Europa. Im Kanton Genf, in Frankreich und in Deutschland haben Gerichte bereits entschieden, dass ein Totalverbot von gemeinsamen Gottesdiensten nicht verhältnismäßig ist.

„Warum sollte Schotten die Freiheit verwehrt werden, die unseren englischen Nachbarn gewährt wird? Behörden in England, Wales und Nordirland – und tatsächlich auch in den meisten anderen Ländern der Welt – haben einen Weg gefunden, einerseits die Öffentlichkeit zu schützen und andererseits die Rechte der Glaubensgemeinschaften zu respektieren. Es ist völlig unverständlich, warum die schottische Regierung nicht das Gleiche tun kann. Die Kirchen haben in dieser schwierigen Zeit eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Die Regierung sollte die Menschen in Schottland nicht benachteiligen, indem sie die sozialen und rechtlichen Argumente für öffentliche Gottesdienste nicht berücksichtigt“, sagte Lois McLatchie aus Schottland, Kommunikationsbeauftragte von ADF International.

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Völkermord in Myanmar: Menschenrechtsgruppen setzen sich nach Militärputsch bei UN-Menschenrechtsrat für religiöse Minderheiten ein

Zusammenfassung

  • Leid für Muslime, Christen und andere Gruppen – Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen endlich gestoppt werden
  • ADF International fordert kollektives Handeln der internationalen Staatengemeinschaft nach Machtübernahme durch Militär

GENF (12. Februar 2021) – Internationale Menschenrechtsgruppen fordern in Genf sofortiges Handeln, um die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen in Myanmar zu stoppen. In seiner Erklärung während der Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrates forderte Giorgio Mazzoli, der UN-Rechtsbeauftragte von ADF International, schnelles Tätigwerden, um die Verfolgung der Rohingya und anderer Minderheiten zu beenden und die Täter vor Gericht zu stellen.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. Myanmar ist wieder in den Händen desselben Militärs, das seit August 2017 eine brutale und anhaltende Kampagne des Völkermordes gegen die muslimische Minderheit der Rohingya im Rakhine-Staat führt. Die allgegenwärtige und bereits lange andauernde Verfolgung richtet sich gegen Myanmars ethnische und religiöse Minderheiten, einschließlich der Christen, und ist ein trauriger Skandal für die Menschheit. Die Notlage wird sich immer weiter verschlimmern, wenn nicht rechtzeitig und entschlossen auf die rücksichtslose Missachtung der Menschenrechte durch die Tatmadaw reagiert wird“, sagte Mazzoli.

Sehen sie sich hier die Erklärung in voller Länge an:

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Völkermord zwingt alle Staaten zum sofortigen HandelnHandlen

Experten haben wiederholt davor gewarnt, dass in Myanmar Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord stattfinden. Nach der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes sollten eigentlich sofort Maßnahmen ergriffen werden, wenn ein Land dieses schwere Verbrechen begeht. Doch selbst nach der Machtübernahme durch das Militär am 1. Februar wurde kaum etwas unternommen. Die Menschenrechtsorganisation ADF International fordert nun den UN-Sicherheitsrat dazu auf, tätig zu werden; in Bezug auf die Einhaltung des internationalen Friedens ist dieser das mächtigste Organ der Vereinten Nationen.

„Die internationale Staatengemeinschaft sollte eine sofortige Rückkehr zu einer demokratischen Regierung in Myanmar fordern. Wir verlangen, dass der Sicherheitsrat endlich tätig wird und Maßnahmen zum Schutz der Demokratie und der Menschenrechte ergreift. Dazu zählen Sanktionen gegen die Militärführung und deren Unterstützer.  Die Verantwortlichen hinter den grausamen Menschenrechtsverletzungen müssen vor Gericht gestellt werden. Staats- und Regierungschefs sollten sich mit den verfolgten ethnischen und religiösen Minderheiten Myanmars solidarisieren. Der erste wichtige Schritt in diese Richtung wäre es, die Verfolgung der Rohingya als Völkermord zu qualifizieren“, sagte Mazzoli.

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Klage gegen Gebetsverbot in deutscher Stadt

Zusammenfassung

  • Die Gruppe „40 Tage für das Leben“ klagt gegen örtliche Behörden 
  • Pforzheimer Gebetsverbot nur eines von mehreren, die europaweit angefochten werden  

PFORZHEIM/KARLSRUHE (9. Februar 2021) – Dürfen deutsche Behörden Gebet auf der Straße verbieten? Diese Frage stellt die Gruppe „40 Tage für das Leben“ in Pforzheim, Deutschland am 15. Februar dem Verwaltungsgericht Karlsruhe . Die Stadtverwaltung verbot den Lebensschützern, sich in der Nähe einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche zu versammeln, um friedlich zu beten. 

 

„Ich möchte dort sein, um zu beten, nicht für mich selbst, sondern für die betroffenen Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen, und für ihre ungeborenen Kinder. Dieses Thema berührt mich sehr, denn ich kenne den Schmerz, ein Kind zu verlieren. Unsere Gesellschaft muss Müttern in solch schwierigen Situationen besser zur Seite stehen. Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ein einfaches Gebet für die Schutzbedürftigen kann doch wohl nicht verboten sein?“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpft. 

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Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Genehmigung verweigerte, Gebetswachen in der Nähe des Zentrums abzuhalten.  

Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für die Frauen zu beten, die vor einer Abtreibung standen, und für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetswachen fanden 40 Tage lang jeden Tag statt – schweigend und friedlich. Obwohl Pavica alle erforderlichen Genehmigungen für ihre früheren Gebetswachen erhalten hatte, hat die Gemeinde sie in den letzten zwei Jahren daran gehindert, in der Nähe der Einrichtung zu beten.  

Pavica und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung.  

Die Gebetswachen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetswachen und konnte keine Verstöße feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche, dass die Gebetswachen in einiger Entfernung stattfinden oder ganz verboten werden sollten.    

 

  Zensur des öffentlichen Gebets  

ADF International unterstützt Vojnovićs Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe in Deutschland. Die Menschenrechtsorganisation hofft, dass die Entscheidung die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit wiederherstellt sowie Gebet und Unterstützung für gefährdete Frauen und ihre Kinder ermöglicht.  

„Welche Gesellschaft verbietet das Gebet für hilfsbedürftige Frauen und Kinder? Das Vorstoß der Pforzheimer Behörden, selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle zu verbieten, ist nicht verhältnismäßig. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist die Grundlage jeder freien und fairen Demokratie. Pavica und ihre Gruppe sind zutiefst überzeugt, dass Schwangerschaftsabbrüche moralisch und religiös falsch sind. Eine Überzeugung zu haben, ist ein Grundrecht, ebenso wie das Recht, diese durch friedliche Versammlung auszudrücken. Unabhängig davon, ob man diese Ansichten teilt oder nicht: Darüber, dass sie den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagt Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt und Senior Counsel für  ADF International. 

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Rede- & Meinungsfreiheit: Britisches Parlament um Stellungnahmen

Zusammenfassung

  • Menschenrechtsausschuss des britischen Parlaments bittet Bevölkerung um Stellungnahmen zu Rede- und Meinungsfreiheit
  • Zentrum der Diskussion ist die Zensur an Universitäten

LONDON (4. Februar 2021) – Können wir die Rede- und Meinungsfreiheit in Großbritannien besser schützen? Zensurrichtlinien haben im letzten Jahr bei vielen Besorgnis ausgelöst, besonders wenn sie für Bildungseinrichtungen gelten sollen. So wehrt sich die Universität Cambridge vehement gegen unvoreingenommene und offene Diskussionsveranstaltungen, indem sie Rednern mit weniger populären Ansichten verbietet, ihre Meinung öffentlich zu verteidigen (sogenanntes Deplatforming). Der Menschenrechtsausschuss des britischen Parlaments bat deshalb die Bevölkerung um Stellungnahmen zu dieser Entwicklung.

„Gerade an Universitäten sollten freie Diskussionen möglich sein und gefördert werden. Aber leider gibt es immer mehr Fälle, in denen Studenten daran gehindert werden, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen oder zu organisieren. Mehr als 40% glauben, dass ihre Professoren sie „anders“ behandeln wird, wenn sie offen zu ihrer Meinung stehen würden. Wir fordern den Menschenrechtsausschuss dazu auf, tätig zu werden und endlich all jene Studenten zu schützen, die an der Universität wegen ihrer Überzeugungen ausgeschlossen oder diskriminiert werden“, sagte Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater für ADF International in Großbritannien.

Die Initiative Protect Free Speech fordert die Regierung dazu auf, ihre Pflicht wahrzunehmen und die Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten zu schützen. Unter anderem verlangt die Initiative klare Vorgaben der Regierung zur Rede- und Meinungsfreiheit sowie Kurse für Universitätsangehörige und Studentenvertreter, in denen diese über ihre Pflicht zur Wahrung der Rede- und Meinungsfreiheit unterrichtet werden. Hier können Sie die Initiative unterstützen.

Befragung als Chance für Pro-Life-Studenten

Die Ergebnisse der Befragung werden besonders für diskriminierte Studenten wie Julia Rynkiewicz große Bedeutung haben. Die junge Hebammenstudentin wurde aufgrund ihrer Pro-Life-Ansichten von ihrer Universität suspendiert. Mit der Unterstützung von ADF International konnte sie die Entscheidung der Universität erfolgreich bekämpfen und akzeptierte später eine Entschuldigung sowie eine Ausgleichszahlung.

Aber der Umgang mit Julia ist kein Einzelfall. Laut einer aktuellen Umfrage von Survation, traut sich mehr als ein Viertel der britischen Studenten an der Universität aus Angst vor Diskriminierung nicht, zu ihrer Meinung stehen. Davon betroffene Bereiche sind etwa Politik, Religion und Ethik.

Die Umfrage ergab auch, dass ein Drittel der Studenten berufliche Nachteile befürchtet, wenn sie ihre Meinungen zu ihnen wichtigen Themen äußern.

„Viel zu häufig müssen wir feststellen, dass Studentenvertretungen in einer Diskussion sich nur für eine Seite einsetzen und alle anderen Ansichten zensieren. Aber gerade Universitäten sind für eine Vielfalt an Meinungen auch innerhalb der Studentenvertretung verantwortlich. Der Menschenrechtsausschuss des britischen Parlaments wird feststellen müssen, dass viele Studenten unter Diskriminierung leiden, nur weil andere Studenten oder Universitätsangehörige nicht die gleiche Meinung vertreten. Diese Entwicklung widerspricht der Grundaufgabe jeder Universität und wir fordern die britische Regierung dazu auf, endlich tätig zu werden“, sagte Ryan Christopher, Geschäftsführer von ADF International in Großbritannien.

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Christlicher Prediger aus Türkei abgeschoben

Zusammenfassung

  • Pastor darf in seine Wahlheimat Türkei nicht zurückkehren – Fall vor EGMR
  • Einschüchterungsversuch richtet sich gegen christliche Leiter im ganzen Land

Ankara/Straßburg (20. Jänner 2021) –

Pastor David Byle wurde aus der Türkei abgeschoben, weil er dort den christlichen Glauben verbreiten wollte. Byle lebte 19 Jahre in der Türkei; er zog dort seine Kinder auf, knüpfte Freundschaften und ist dort beheimatet. 

ADF International brachte für ihn nun Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Türkei ein. Dieses Urteil hat Auswirkungen für mehr als 820 Millionen Europäer aus 47 verschiedenen Nationen.

„Jedes Mal, wenn wir öffentlich über den christlichen Glauben gesprochen haben, haben uns die Leute zugehört und nach mehr verlangt. Wir konnten uns bereits seit einiger Zeit erfolgreich gegen die Versuche der Behörden wehren, die uns zum Schweigen bringen wollten. Schließlich üben wir nur unser Recht auf Religionsfreiheit aus, das durch die türkische Verfassung geschützt wird. Die Regierung wollte uns nicht, aber die türkische Bevölkerung hat für uns gekämpft. Schließlich hat uns Gott genau dorthin gesandt – er wollte, dass die Menschen in der Türkei über Ihn hören und erkennen, wie großartig seine Werke sind“, sagte David Byle.

Bereits 2016 erhielt Byle einen kaum begründeten Bescheid, wonach er die Türkei unverzüglich verlassen muss. Doch er bekämpfte diesen Bescheid und obwohl sein Aufenthalt in der Türkei bis zur endgültigen Entscheidung jedenfalls rechtmäßig war und eine entsprechende Mitteilung der Behörde ihm dies bestätigte und ihn schützte, wurde er eines Tages plötzlich festgehalten und inhaftiert – und das kurz nach der medienwirksamen Freilassung des US-amerikanischen Pastors Andrew Brunson aus einem türkischen Gefängnis im Oktober 2018.

Zudem wurde ihm mitgeteilt, dass er nun innerhalb von fünfzehn Tagen das Land verlassen muss. Die Behörden behaupteten, dass Byle die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedrohe, obwohl er alle Anschuldigungen gegen ihn widerlegen konnte. Nachdem er das Land verlassen hatte, verhängten die Behörden gegen ihn ein Einreiseverbot. Davon erfuhr er allerdings erst, als er zu seiner Familie in die Türkei zurückkehren wollte, mit der er nun in Deutschland lebt.

Zunehmende Christenverfolgung im ganzen Land

Begonnen hat alles in der türkischen Hauptstadt Istanbul, wo Byle mit seiner Missionsarbeit als Straßenprediger startete. Seit 2007 litt er unter der zunehmenden Verfolgung durch die Polizei, die seine Verbreitung des christlichen Glaubens unterdrücken wollten.

Die politischen Entwicklungen in der Türkei bedrohen die Regierung und zwingen sie dazu, noch stärker und brutaler jeglichen Widerstand zu unterdrücken. Täglich werden christliche Pastoren und ihre Familien bedroht. Die Regierung versucht mit dieser Taktik besonders Christen aus dem Ausland einzuschüchtern, um ihnen ihre Missionsarbeit so schwer wie möglich zu machen. Diese Unterdrückung ist eine besorgniserregende Entwicklung der letzten Jahre, die von Byle und anderen wahrgenommen wird.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. Die systematische Unterdrückung durch die türkischen Behörden, unter der David und andere Christen aus dem Ausland leiden, soll die Ausbreitung des Christentums eindämmen und stellt einen schockierenden Angriff auf die Religionsfreiheit dar. Davids Arbeit als Missionar wird zwar sowohl von der Europäischen Konvention für Menschenrechte als auch von der türkischen Verfassung geschützt, war aber dennoch der Grund für die Abschiebung und das Einreiseverbot. Hier wird das Einwanderungsrecht dazu missbraucht wird, einen Menschen an der Ausübung seines grundlegenden Rechts auf Religionsfreiheit zu hindern“, sagte Lidia Rieder, leitende Rechtsberaterin bei ADF International.

Christenverfolgung nimmt weltweit immer weiter zu – die Türkei ist hier keine Ausnahme. Obwohl Christen die am stärksten verfolgte religiöse Gruppe weltweit sind, kümmert sich die internationale Gemeinschaft kaum um ihre Anliegen.

„Jeder hat das Recht seine Religion frei wählen und seinen Glauben frei ausüben zu dürfen. Da hört sich das Folgende wie ein Albtraum an: Von einem Tag auf den anderen werde ich gezwungen das Land zu verlassen, das ich seit fast zwei Jahrzehnten meine Heimat nenne, und das alles nur wegen meines Glaubens. Die Türkei ist Mitglied der Europäische Konvention für Menschenrechte und hat sich mit der Ratifizierung völkerrechtlich dazu verpflichtet, Religionsfreiheit zu schützen. Wir hoffen, dass der EGMR den Fall von David Byle anhört und die Türkei zur Verantwortung zieht“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.

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Kaum gerichtliche Kontrolle der britischen Regierungsarbeit während COVID-19

In einer britischen Zeitung nahm ADF International Stellung zum Thema Religionsfreiheit in Großbritannien. Erst vor knapp einem Jahr wurde die britische Bevölkerung zum ersten Mal dazu angehalten, coronabedingt zu Hause zu bleiben. Der Ausnahmezustand hinderte Gläubige in Großbritannien auch daran, ihre Recht auf Religionsausübung wahrzunehmen – ein Recht, das die britische Verfassung seit Jahrhunderten vor zahlreichen Angriffen eisern verteidigen konnte. Während ADF International den Schutz der Bevölkerung als wichtige Regierungsaufgabe sieht, wird in diesem Artikel dennoch davor gewarnt, grundlegende Freiheiten zu voreilig über Bord zu werfen.

Lesen Sie mehr in der britischen Zeitschrift The Critic.

Herbergssuche zu Ende: Vertriebene Familien in Indien können nach Hause

Zusammenfassung

  • Nach ihrer Flucht im September können nun 16 christliche Familien wieder in ihre Dörfer zurückkehren
  • Behörden bauen Häuser wieder auf, Familien sprechen von Weihnachtswunder

CHHATTISGARH, INDIEN (21. Dezember 2020) – Weihnachtsfriede für verfolgte Christen in Indien? Partneranwälte von ADF International erkämpften für sechzehn indische Familien einen Sieg vor Gericht. Diese waren bereits vor Monaten wegen ihres Glaubens aus ihrer Heimat vertrieben worden und können nun endlich in ihre Dörfer im Distrikt Kondagon im indischen Bundesstaat Chhattisgarh zurückkehren.

Nach einer Serie von Anschlägen sammelte sich im September ein gewaltbereiter Mob von über 500 Menschen vor den Türen der Familien, schlug auf die Christen ein, zerriss ihre Kleider und zwang sie, ihre Häuser zu verlassen. Einige der christlichen Männer wurden einem grausamen Konversionsritual unterzogen, um sie von ihrem Glauben loszureißen. Die Angreifer zerstörten anschließend die Häuser, sodass die Familien bereits jegliche Hoffnung auf eine Rückkehr verloren hatten. Doch nun können sie Weihnachten wieder in ihren Häusern feiern.

„Niemand darf vor die Wahl gestellt werden, sich zwischen seiner Sicherheit und seinem Glauben entscheiden zu müssen. Umso mehr freuen wir uns, dass die sechzehn christlichen Familien nun den Weihnachtsfrieden feiern und auch spüren dürfen. Unsere Herzen sind voller Dankbarkeit für die großartige Arbeit unserer Partneranwälte, die für diese Lösung gekämpft haben. Die Familien sprechen von einem wahren „Weihnachtswunder“, sagte Tehmina Arora, Leiterin von ADF India.

„Leider gibt es aber auch viele andere Christen in Indien, die auch in Zeiten wie diesen unter der religiösen Verfolgung leiden. Der Angriff und die Gewalt dieser aufgehetzten Menschenmenge ist leider kein Einzelfall, sondern nur eines von vielen Beispielen für den Alltag religiöser Minderheiten in Indien. Jeder sollte das Recht haben, seinen Glauben frei wählen und ausüben zu können“, fährt sie fort.

 

Hoffnung in der Dunkelheit für Christen

Das sorgfältig ausgearbeitete und begründete Gerichtsurteil zugunsten der christlichen Familien verpflichtet die Behörden nun dazu, für eine sichere Rückkehr in die neuerrichteten Häuser zu sorgen. Zwar wurden die Häuser – wie berichtet – zerstört, jedoch errichtete die Lokalregierung erstaunlich schnell neue Häuser für die Familien. Ein weiteres Anzeichen dafür, dass die Situation der Christen in der Region endlich ernst genommen wird, ist die Errichtung einer vorübergehenden Polizeistation in unmittelbarer Nähe der christlichen Häuser, um eine reibungslose Rückkehr der Familien zu gewährleisten.

Doch ändert dieser kleine Hoffnungsschimmer nichts an der prekären Lage indischer Christen. Allein im Jahr 2020 wurden gegen sie über 200 Anschläge verübt. Christen sind die am stärksten von Verfolgung betroffene religiöse Minderheit weltweit und erhalten kaum Unterstützung von der internationalen Staatengemeinschaft. Hier können sie mehr darüber erfahren, wie sich ADF International für deren Grundrecht auf Religionsfreiheit einsetzt.

„Die internationale Gemeinschaft muss endlich tätig werden, um solche grausamen Menschenrechtsverletzungen wie in Indien zu verhindern. Die Wendung in diesem Fall gibt uns endlich Hoffnung, dass Gerechtigkeit gewahrt und der Friede wiederhergestellt werden kann; aber diese beispiellose Gewalttat zeugt von der viel zu häufig aufflammenden Diskriminierung religiöser Minderheiten in Indien. Das kann und darf nicht länger ignoriert werden. Jeder hat das Recht, seinen Glauben frei wählen und ausüben zu können – ohne Angst vor Gewalt“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, einer weltweit tätigen Menschenrechtsorganisation.

 

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