Inhaltliche Positionen – z. B. zum Lebensschutz – dürfen keine Anerkennung verhindern. Entscheidend ist allein, dass eine Gruppe die demokratische Grundordnung respektiert.
Die Klage scheiterte nur an formalen Kriterien. Inhaltlich stellte das Gericht die Argumente der Studierendenschaft deutlich infrage. ADF International unterstützte die studentische Gruppe ProLife Heidelberg.
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