- Zum dritten Mal muss sich die Abgeordnete Päivi Räsänen für ihren Tweet mit Bibelvers vor Gericht verantworten – der Fall kommt ans Höchstgericht
- Räsänen ist wegen der Äußerung ihrer christlich geprägten Überzeugungen zu Ehe und Sexualität angeklagt, unter anderem in einem Tweet auf X im Jahr 2019
- Seit Beginn des Prozesses 2019 koordiniert ADF International mit der Hilfe lokaler Partneranwälte die rechtliche Verteidigung von Päivi Räsänen

HELSINKI (25. August 2025) Der Oberste Gerichtshof Finnlands hat den Termin für eine mündliche Anhörung im Verfahren gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen und den Bischof Juhana Pohjola festgelegt. Beide waren zuvor bereits zweimal einstimmig von den Vorwürfen der „Hassrede“ freigesprochen worden, nachdem sie öffentlich ihre christlichen Überzeugungen geäußert hatten. Mit der Verhandlung am 30. Oktober 2025 tritt die Zensurkampagne der Staatsanwaltschaft gegen Räsänen und Pohjola bereits in ihr siebtes Jahr.
„Es ist alarmierend, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Räsänen vorgehen will. Die Urteile des Bezirks- und Berufungsgerichts waren eindeutig und einstimmig. Wie wir seit Jahren warnen, ermöglichen vage formulierte „Hassrede”-Gesetze ideologisch motivierte Prozesse wie diesen. Wir stehen hinter Päivi, unser Ziel ist es, dass solche absurden Fälle nicht mehr vor Gericht gebracht werden. In einer freien und demokratischen Gesellschaft sollte es allen erlaubt sein, ihre Überzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern.”
- Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Teil des rechtlichen Verteidigungsteams von Päivi Räsänen
Anklage für einen Tweet
Die ehemalige Innenministerin war 2021 wegen „Hassrede“ angeklagt worden, weil sie in einem Tweet von 2019, in einer Radiodiskussion von 2019 und in einer kirchlichen Broschüre von 2004 ihre auf dem Glauben basierenden Ansichten über Ehe und Sexualethik geteilt hatte. Bischof Juhana Pohjola wurde angeklagt, weil er Räsänens Broschüre vor fast zwei Jahrzehnten für seine Gemeinde veröffentlicht hatte. Ihr Fall erregte 2023 weltweites Medieninteresse, da Menschenrechtsexperten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit in Finnland zum Ausdruck brachten.
Im aufsehenerregenden Prozess griff die Staatsanwältin zentrale christliche Inhalte an. Außerdem verhörte sie Räsänen und den Bischof zu theologischen Fragestellungen und ihrem persönlichen Glauben.
„Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einer öffentlichen Debatte mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen. Die Versuche, mich wegen meinen Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen, haben mir fünf sehr schwierige Jahre beschert. Ich hoffe, dass das Ergebnis als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der freien Meinungsäußerung gelten wird”, sagte Räsänen, ehemalige finnische Innenministerin und Großmutter von zwölf.
Zensurkampagne dauert trotz Freisprüchen an
Am 30. März 2022 sprach das Bezirksgericht Helsinki die Angeklagten einstimmig frei. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin im April 2022 Berufung ein. Der Fall wurde dann vom 31. August bis 1. September 2023 vor dem Berufungsgericht in Helsinki verhandelt. Am 14. November 2023 bestätigte das Gericht den Freispruch von Räsänen und Pohjola. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch erneut Berufung ein und brachte die Anklagepunkte im Zusammenhang mit dem Tweet und der Broschüre vor den Obersten Gerichtshof. Dieser wird am 30. Oktober 2025 die mündliche Verhandlung durchführen.
Räsänens Verteidigung wurde von ADF International koordiniert. Das rechtliche Verteidigungsteam betonte den starken Schutz für die Meinungsfreiheit in den internationalen Menschenrechten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Verwendung des Wortes „Sünde“ als beleidigend und damit rechtswidrig bezeichnet. Doch Räsänen hatte nur aus der Bibel zitiert – somit wäre ein Schuldspruch eine direkte Verurteilung von biblischen Inhalten.
Die Bibel auf dem Prüfstand
Im aufsehenerregenden Prozess griff die Staatsanwältin zentrale christliche Inhalte an. Außerdem verhörte sie Räsänen und den Bischof zu theologischen Fragestellungen und ihrem persönlichen Glauben. In ihrem eröffnenden Statement meinte die finnische Staatsanwältin Anu Mantila, dass „man die Bibel zitieren kann, aber Räsänens Interpretation und Meinung dazu kriminell“ seien.
Weitere Informationen zum Fall sowie Möglichkeiten, Päivi Räsänen zu unterstützen, finden Sie unter: https://adfinternational.org/de/paivi-rasanen
Bilder zur freien Verfügung in Verbindung mit der PR.
(von links: Päivi Räsänen, Räsänen mit Paul Coleman, Räsänen mit ihrem Ehemann Niilo)