EIL: Fall der Finnischen Abgeordneten kommt an den Höchsten Gerichtshof – Räsänen für Bibel-Tweet angeklagt 

  • Zum dritten Mal muss sich die Abgeordnete Päivi Räsänen für ihren Tweet mit Bibelvers vor Gericht verantworten – der Fall kommt ans Höchstgericht 
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe in Höhe von mehreren zehntausend Euro und die Zensur des Tweets  
  • ADF International unterstützt die Verteidigung von Räsänen seit mehr als vier Jahren: „Wir gehen mit ihr zum Obersten Gerichtshof“ (Paul Coleman).  

HELSINKI (19. April 2023) – Das finnische Höchstgericht wird über den Fall von Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola entscheiden. Die Abgeordnete Räsänen ist für einen Tweet mit Bibelversen angeklagt. Ein weiterer Anklagepunkt ist eine Broschüre zur christlichen Sicht auf Ehe und Familie, die sie gemeinsam mit Bischof Pohjola herausgegeben hatte.  

Noch ist kein Gerichtstermin bekannt, das Höchstgericht hat allerdings bestätigt, den Fall nach dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung anzunehmen. Räsänen, die Großmutter von elf Enkeln, Ärztin und Parlamentsabgeordnete seit mehr als 25 Jahren, muss also wieder vor Gericht.  

„Ich bleibe gelassen und bin bereit, die Meinungs- und Religionsfreiheit auch vor dem Obersten Gerichtshof zu verteidigen. Wenn nötig, gehe ich auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,“ sagte Räsänen.  

Nach zwei eindeutigen Freisprüchen der Vorinstanzen waren Beobachter erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft den Fall überhaupt zum Obersten Gerichtshof bringen wollte.  

“Es ist alarmierend, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Räsänen vorgehen will.“

„Ein Freispruch durch den Obersten Gerichtshof würde einen stärkeren rechtlichen Präzedenzfall für die Meinungs- und Religionsfreiheit schaffen. Das wäre dann die Vorgabe für den Umgang mit ähnlichen Anklagen in der Zukunft. Es würde die Freiheit der Christen, über die Lehren der Bibel zu sprechen, stärker absichern. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs würde sich auch auf die Gesetzgebung in Europa auswirken und die Urteile anderer Gerichte in Europa beeinflussen,“ so Räsänen weiter. 

Zwei Freisprüche waren nicht genug 

„Es ist alarmierend, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Räsänen vorgehen will. Die Urteile des Bezirks- und Berufungsgerichts waren eindeutig und einstimmig. Menschen jahrelang vor Gericht zu zerren, sie stundenlangen polizeilichen Verhören zu unterziehen und dabei Steuergelder zu verschwenden, hat in einer freien Gesellschaft keinen Platz,“ sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Teil der rechtlichen Verteidigung Räsänens.  

Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt bei ADF International, sagte: „Deutschland sollte sehr genau auf diesen Fall schauen. Denn auch hierzulande werden Glaubensüberzeugungen zunehmend kriminalisiert. Damit wächst die Gefahr, dass die staatliche Justiz missbräuchlich zum Austragungsort für weltanschauliche Auseinandersetzungen gemacht wird. Solchen Tendenzen ist entschieden entgegenzutreten.“  

13 Stunden Polizeiverhöre zu biblischen Überzeugungen  

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter/X an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ in Frage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Römerbrief (Röm 1,24-27). Daraufhin wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf eine Broschüre zurückgehen, die Räsänen vor fast 20 Jahren verfasst hatte.  

Diese Broschüre („Als Mann und Frau schuf Er sie“) wurde dann von Juhana Pohjola veröffentlicht. Darum steht auch der Bischof vor Gericht.  

Über mehrere Monate hinweg musste Räsänen insgesamt dreizehn Stunden lang polizeiliche Verhöre über ihren christlichen Glauben über sich ergehen lassen – unter anderem wurde sie mehrfach von der Polizei aufgefordert, ihr Bibelverständnis zu erklären.     

Das Bibel-Tweet-Verfahren    

Nach Abschluss sah die Polizei keinen hinreichenden Grund für die Erhebung einer Anklage. Aber im April 2021 erhob die finnische Generalstaatsanwältin dennoch Anklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen Räsänen wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheit“. Die Anklage fällt im finnischen Strafgesetzbuch unter den Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Räsänen und Bischof Pohjola mussten sich am 24. Januar und 14. Februar 2022 zwei Tage lang vor dem Bezirksgericht Helsinki verantworten. Die Bibel stand im Mittelpunkt des Prozesses, als die Staatsanwältin zu Beginn des Tages Bibelverse vortrug, an denen sie etwas auszusetzen hatte.   

Am 30. März 2022 sprach das Bezirksgericht Helsinki die Angeklagten einstimmig frei mit der Begründung, dass es nicht Sache des Bezirksgerichts sei, biblische Begriffe zu interpretieren. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin im April 2022 Berufung gegen das “nicht schuldig“ Urteil ein. Der Fall wurde dann vom 31. August bis 1. September 2023 vor dem Berufungsgericht in Helsinki verhandelt. Am 14. November 2023 bestätigte das Gericht den Freispruch von Räsänen und Pohjola.     

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments. Von 2004-2015 war sie Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011-2015 war sie Innenministerin. In dieser Zeit war sie für die kirchlichen Angelegenheiten in Finnland zuständig.

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UPDATE: Schlussplädoyers im Strafprozess gegen finnische Abgeordnete wegen eines Bibel-Tweets

Päivi Räsänen at court. She will face trial at the Finnish Supreme Court.
  • Letzter Prozesstag für finnische Parlamentarierin Päivi Räsänen und Bischof Pohjola
  • Die ehemalige finnische Innenministerin muss sich wegen der Äußerung ihrer Überzeugungen vor Gericht verantworten

HELSINKI/ WIEN (15 Februar 2022) – Die finnische Parlamentarierin Dr. Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola standen gestern zum zweiten Mal vor Gericht in Helsinki. Der langjährigen Parlamentarierin und ehemaligen Innenministerin sowie dem Bischof wird „Hassrede“ vorgeworfen, weil sie – unter anderem auf Twitter – öffentlich ihre Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik geäußert haben. Die abschließenden Argumente wurden am 14. Februar gehört. Ein Urteil wird für März erwartet.

„Der ursprünglich als Strafverfahren begonnenen Prozess hat sich im Verlauf mehr und mehr zum Schauplatz einer theologischen Auseinandersetzung entwickelt. Immer wieder ging es darum, welche christlichen Überzeugungen in Finnland geäußert werden dürfen und welche nicht. Es ist unglaublich, dass dieser Prozess in einem modernen europäischen Land stattfindet und nicht in einer religiösen Theokratie“, sagte Lorcán Price, Rechtsanwalt bei ADF International, der dem zweiten Verhandlungstag beiwohnte, um die Verteidigung Räsänens und des Bischofs zu unterstützen.  

Christliche Lehren auf dem Prüfstand 

In ihrem Schlussplädoyer argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass die Verwendung des Wortes „Sünde […] schädlich“ sein könne. Später erklärte sie: „Die Bibel steht hier nicht vor Gericht, wohl aber Räsänens Worte…“, „Der Apostel Paulus steht hier nicht vor Gericht, wohl aber Räsänen.“ Die Staatsanwaltschaft forderte hohe Geldstrafen, die nach Ansicht der Verteidigung im Falle eines Schuldspruchs unangemessen wären.  

Räsänens Verteidigung, die von ADF International unterstützt wird, argumentierte, dass ein Schuldspruch Räsänens die Redefreiheit in Finnland erheblich beeinträchtigen würde. Die Äußerungen Räsänens seien Ausdruck der christlichen Lehre. Sie zitierten das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Handyside gegen das Vereinigte Königreich. Der Gerichtshof hatte damals entschieden, dass auch Meinungen und Ansichten, selbst wenn sie den Staat oder irgendeinen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen könnten, geteilt werden dürfen. Denn, die Redefreiheit sei ein Eckpfeiler einer freien Demokratie. Abschließend resümierte die Verteidigung, dass sich der Prozess zu einer theologischen Debatte über das Thema „Was ist Sünde?“ entwickelt habe. Dies sei keine Frage, über die das Gericht zu entscheiden habe. 

Angeklagt wegen glaubensbasierter Ansichten

Im April 2021 hatte die finnische Generalstaatsanwältin drei Strafanzeigen gegen Räsänen erhoben: zum einen wegen des Inhalts einer Broschüre, die Räsänen 2004 geschrieben hatte, zum anderen wegen ihrer Teilnahme an einer Debatte in einer Radiosendung (im Jahr 2019), sowie wegen eines Tweets mit einem Bild von Bibelversen, den Räsänen an ihre Kirchenleitung gerichtet hatte. Bischof Pohjola wird ebenfalls angeklagt, weil er die Broschüre veröffentlicht hat, die Räsänen vor über 17 Jahren für seine Kirchengemeinde erstellt hatte.

„Der Großteil des Prozesses drehte sich bisher um die Rolle der Bibel in der Gesellschaft“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Autor von „Zensiert: Wie Europäische Hassredegesetze die Redefreiheit bedrohen”. „Die Staatsanwältin versuchte am ersten Tag zu erklären, dass es in diesem Fall nicht um Glauben oder die Bibel gehe. Dann zitierte sie jedoch Bibelverse aus dem Alten Testament und beendete den Tag mit einem Kreuzverhör des Bischofs über Details der christlichen Theologie. Und das alles vor einem weltlichen Gericht. Finnische Prozessanwälte, die seit Jahren jeden Tag vor Gericht stehen, sagten, sie erinnerten sich nicht, dass die Bibel jemals auf diese Weise bei einer Anklage verlesen worden sei. Ich würde den Tag als einen modernen Inquisitions- oder Ketzerprozess bezeichnen. Die „Ketzerei“ bestand darin, dass sie traditionelle christliche Glaubenslehre ausgesprochen und nicht der neuen sexuellen Orthodoxie gehuldigt hatten.“

Unterstützung für die Angeklagten wächst international

Wie bereits am ersten Prozesstag am 24. Januar, versammelten sich am 14. Februar wieder Menschenmengen vor dem Gerichtsgebäude in Helsinki, um ihre Unterstützung für die Politikerin und den Bischof auszudrücken. In Ungarn versammelten sich am vergangenen Wochenende über 3000 Menschen vor der Finnischen Botschaft in Budapest, um gegen die Anklagen zu demonstrieren.

Pastor Andrew Brunson, dem in der Türkei aufgrund seines Glaubens eine Gefängnisstrafe drohte, reiste eigens nach Finnland, um Räsänen vor Beginn ihres Prozesses zu begrüßen. Er brachte ein von Christen aus aller Welt unterzeichnetes Unterstützungsgebet mit. Die Aktion wurde von der NGO Family Research Council aus Washington D.C. organisiert.

Mehrere hochrangige Mitglieder des US-Kongresses, darunter der texanische republikanische Abgeordnete Chip Roy, schrieben kurz vor dem Prozess einen offenen Ermutigungsbrief an Räsänen und Pohjola: „Im Geiste christlicher Solidarität schreiben wir Ihnen, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit unsere Unterstützung, Ermutigung und unsere Gebete anzubieten. […] Frau Räsänen und Bischof Pohjola, wir haben Sie in den vergangenen Monaten in unseren Gebeten begleitet, während wir Ihre Fälle von den Vereinigten Staaten aus verfolgten – in dem Wissen, dass diese Herausforderung, vor der Sie stehen, nicht nur juristisch, sondern auch geistlich ist.“

„Jeden Tag erhalte ich Briefe von Menschen, die mir sagen, dass sie durch diesen Fall ermutigt werden. Dafür bin ich sehr dankbar. Ich glaube, dass Gott am Werk ist“, sagte Päivi Räsänen im Vorfeld des Prozesses im Interview mit The Federalist.

Polizeiliche Verhöre wegen Bibel-Tweet

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ infrage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Buch der Römer. Nach diesem Tweet wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf ein kirchliches Pamphlet zurückgehen, das Räsänen vor fast 20 Jahren verfasst hatte. In den letzten zwei Jahren wurde Räsänen mehrfach von der Polizei zu ihren christlichen Überzeugungen befragt, wobei sie häufig aufgefordert wurde, ihr Bibelverständnis zu erläutern.

Zwei der drei Anklagen gegen Räsänen wurden erhoben, obwohl die Polizei nachdrücklich empfohlen hatte, die Strafverfolgung nicht fortzusetzen. Räsänens Äußerungen verstießen auch nicht gegen die Richtlinien von Twitter oder des nationalen Rundfunks, weshalb sie auf deren Plattformen weiterhin frei zugänglich sind.

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments, war von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 bis 2015 Innenministerin, in dieser Zeit war sie für Kirchenangelegenheiten in Finnland zuständig.

Finnischer Parlamentsabgeordneten droht Gefängnisstrafe für das Twittern von Bibelversen

  • Die finnische Abgeordnete und ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen steht am 24. Januar vor Gericht
  • Sie wird aufgrund des Teilens ihrer tiefen Überzeugungen über Ehe und menschliche Sexualität in drei Punkten angeklagt

HELSINKI/ WIEN (18. Januar) – Eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund eines Bibeltweets droht jetzt in Finnland Realität zu werden. Am 24. Januar muss sich die ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen vor Gericht verantworten. Sie wird der „Hassrede“ beschuldigt, weil sie ihre tiefen Überzeugungen über Ehe und menschliche Sexualität öffentlich geäußert hatte.

Im April 2021 erhob die Generalstaatsanwältin drei Strafanzeigen gegen Räsänen: Wegen des Inhalts einer kirchlichen Broschüre, die Räsänen im Jahr 2004 verfasst hatte, zum anderen wegen der Teilnahme an einer Debatte in einer Radiosendung im Jahr 2019 und zuletzt wegen eines Tweets mit einem Bild von Bibelversen, den sie an ihre Kirchenleitung gerichtet hatte. Der Bischof Juhana Pohjola wird ebenfalls angeklagt weil er die Broschüre für seine Gemeinde vor mehr als 17 Jahren veröffentlicht hatte.

„Ich sehe dem Prozess ohne Angst entgegen“, sagt Päivi Räsänen im Vorfeld des Prozesses: „Ich vertraue darauf, dass wir immer noch in einer Demokratie leben. Und wir haben unsere Verfassung und internationale Abkommen, die unsere Rede- und Religionsfreiheit garantieren. Wenn ich den Prozess gewinne, ist das meiner Meinung nach ein sehr wichtiger Schritt für die Rede- und Religionsfreiheit. Ich denke, das ist nicht nur für Finnland wichtig, sondern auch für Europa und andere Länder. Wenn ich verurteilt werde, wäre die schlimmste Konsequenz nicht die Geldstrafe oder gar die Gefängnisstrafe, sondern die Zensur. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, zu sprechen. Denn je mehr wir schweigen, desto enger wird der Raum für die Meinungs- und Religionsfreiheit.“

Freie Meinungsäußerung auf dem Prüfstand

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ in Frage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Buch der Römer. Nach diesem Tweet wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf eine kirchliche Broschüre zurückgingen, die Räsänen vor mehr als 17 Jahren verfasst hatte. In den letzten zwei Jahren wurde Räsänen mehrfach von der Polizei zu ihren christlichen Überzeugungen verhört – und dabei regelmäßig zu ihrem Verständnis der Bibel befragt.

Zwei der drei Anklagepunkte gegen Räsänen wurden erhoben, nachdem die Polizei nachdrücklich empfohlen hatte, die Strafverfolgung nicht fortzusetzen. Räsänens Äußerungen verstoßen auch nicht gegen die Richtlinien von Twitter oder die des nationalen Rundfunks, weshalb sie auf deren Plattformen weiterhin frei zugänglich sind. Mit dem Näherrücken des Gerichtstermins unterstützt ADF International weiterhin Räsänens Verteidigung und das Recht eines jeden, seine Überzeugungen frei zu äußern.

Überzeugungen teilen ohne Angst vor Zensur

„In einer freien Gesellschaft sollte es jedem erlaubt sein, seine Überzeugungen zu teilen, ohne Angst vor Zensur zu haben“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführender Leiter von ADF International und Autor von „Zensiert: Wie europäische Hassredegesetze die Meinungsfreiheit bedrohen“. Dies sei die Grundlage jeder freien und demokratischen Gesellschaft. „Die Kriminalisierung von Äußerungen durch so genannte ‚Hassreden‘-Gesetze verhindert wichtige öffentliche Debatten und stellt eineie ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar“, so Coleman. Diese Art von Fällen schaffe eine Kultur der Angst und Zensur und sei in ganz Europa nur allzu häufig anzutreffen. „Wir hoffen und vertrauen darauf, dass das Bezirksgericht Helsinki das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufrechterhalten und Päivi Räsänen von diesen ungeheuerlichen Anschuldigungen freisprechen wird“, sagte der Geschäftsführende Leiter von ADF International.

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments, war von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 bis 2015 als Innenministerin auch für die Kirchenangelegenheiten in Finnland zuständig.

Für Tweet ins Gefängnis? – Finnischer Abgeordneten droht Haftstrafe

  • Finnische Generalstaatsanwältin erhebt eine Strafanklage gegen ehemalige Innenministerin
  • Abgeordnete wird auch wegen Bibel-Tweet angeklagt

HELSINKI/ WIEN (30. April) – Das Posten eines Bibel-Tweets könnte in Finnland nun eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben. Die Generalstaatsanwältin erhob eine Strafanklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen. Der ehemaligen Innenministerin drohen bis zu zwei Jahre Haft pro Anklagepunkt. Die fünffache Mutter und sechsfache Großmutter, die im bürgerlichen Beruf Ärztin ist, muss sich für sogenannte „Hassrede“ verantworten. Sie hatte ihre Meinung zu Ehe und zur menschlichen Sexualität in einer Broschüre im Jahr 2004, einem Kommentar in einer Radiosendung 2019 und zuletzt in einem Tweet, der an ihre Kirchenleitung gerichtet war, öffentlich geäußert.

„Es fällt mir schwer zu glauben, dass mir eine Haftstrafe droht, weil ich meine religiösen Überzeugungen öffentlich äußerte.  Ich habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Meine Aussagen über Ehe und Sexualität basieren auf biblischen Lehren“, sagte Päivi Räsänen. “Ich werde das Recht meinen Glauben zu bekennen, weiterhin verteidigen, auch damit andere ihr Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit künftig wahrnehmen können. Ich bleibe dabei, meine Aussagen sind legal und dürfen nicht einfach zensiert werden. Ich werde nicht klein beigeben. Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und meinen Glauben verstecken. Je mehr wir als Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger wird der Raum für die Redefreiheit.“

  

Strafrechtlich angeklagt wegen Aussagen aus religiöser Überzeugung 

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnisch lutherischen Kirche wandte sie sich damals an die Bischöfe ihrer Kirche und hinterfragte deren offizielles Sponsoring der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“. Dazu postete sie ein Foto eines Bibeltextes. Räsänen musste bereits mehrere lange Polizeiverhöre über sich ergehen lassen und wartete mehr als ein Jahr auf die Entscheidung der Generalstaatsanwältin, ob sie die Strafverfolgung fortsetzen würde. Diese Entscheidung ist nun gefallen. ADF International wird weiterhin Räsänens Fall unterstützen und sich für das Recht aller einsetzen, ihre Überzeugungen frei teilen zu dürfen.

„Die Redefreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die Entscheidung der finnischen Generalstaatsanwaltschaft, diese Anklage gegen Dr. Räsänen zu erheben, schafft eine Kultur der Angst und Selbstzensur. Es ist ernüchternd, dass solche Fälle in ganz Europa zunehmen. Wenn engagierte Abgeordnete wie Päivi Räsänen strafrechtlich angeklagt werden, weil sie ihre Überzeugungen äußern, dann hat das eine einschüchternde Wirkung auf das Recht eines jeden, frei zu sprechen”, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Autor von “Zensiert – Wie Hassrede Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen”.

Seit 1995 ist Räsänen Abgeordnete des finnischen Parlaments, leitete die christdemokratische Partei zwischen 2004 und 2015 und war finnische Innenministerin zwischen 2011 und 2015. Während dieser Zeit war sie auch für religiöse Angelegenheiten in Finnland verantwortlich.