„Hassrede“-Verfahren wegen Bibel-Tweet zieht sich ins siebte Jahr. Finnisches Höchstgericht legt Verhandlungstermin fest 

Päivi reads her bible in the Finnish Parliament building.
  • Zum dritten Mal muss sich die Abgeordnete Päivi Räsänen für ihren Tweet mit Bibelvers vor Gericht verantworten – der Fall kommt ans Höchstgericht
  • Räsänen ist wegen der Äußerung ihrer christlich geprägten Überzeugungen zu Ehe und Sexualität angeklagt, unter anderem in einem Tweet auf X im Jahr 2019
  • Seit Beginn des Prozesses 2019 koordiniert ADF International mit der Hilfe lokaler Partneranwälte die rechtliche Verteidigung von Päivi Räsänen
Päivi reads her bible in the Finnish Parliament building.

HELSINKI (25. August 2025) Der Oberste Gerichtshof Finnlands hat den Termin für eine mündliche Anhörung im Verfahren gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen und den Bischof Juhana Pohjola festgelegt. Beide waren zuvor bereits zweimal einstimmig von den Vorwürfen der „Hassrede“ freigesprochen worden, nachdem sie öffentlich ihre christlichen Überzeugungen geäußert hatten. Mit der Verhandlung am 30. Oktober 2025 tritt die Zensurkampagne der Staatsanwaltschaft gegen Räsänen und Pohjola bereits in ihr siebtes Jahr.

„Es ist alarmierend, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Räsänen vorgehen will. Die Urteile des Bezirks- und Berufungsgerichts waren eindeutig und einstimmig. Wie wir seit Jahren warnen, ermöglichen vage formulierte „Hassrede”-Gesetze ideologisch motivierte Prozesse wie diesen. Wir stehen hinter Päivi, unser Ziel ist es, dass solche absurden Fälle nicht mehr vor Gericht gebracht werden. In einer freien und demokratischen Gesellschaft sollte es allen erlaubt sein, ihre Überzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern.”

Anklage für einen Tweet

Die ehemalige Innenministerin war 2021 wegen „Hassrede“ angeklagt worden, weil sie in einem Tweet von 2019, in einer Radiodiskussion von 2019 und in einer kirchlichen Broschüre von 2004 ihre auf dem Glauben basierenden Ansichten über Ehe und Sexualethik geteilt hatte. Bischof Juhana Pohjola wurde angeklagt, weil er Räsänens Broschüre vor fast zwei Jahrzehnten für seine Gemeinde veröffentlicht hatte. Ihr Fall erregte 2023 weltweites Medieninteresse, da Menschenrechtsexperten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit in Finnland zum Ausdruck brachten. 

Im aufsehenerregenden Prozess griff die Staatsanwältin zentrale christliche Inhalte an. Außerdem verhörte sie Räsänen und den Bischof zu theologischen Fragestellungen und ihrem persönlichen Glauben.

„Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einer öffentlichen Debatte mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen. Die Versuche, mich wegen meinen Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen, haben mir fünf sehr schwierige Jahre beschert. Ich hoffe, dass das Ergebnis als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der freien Meinungsäußerung gelten wird”, sagte Räsänen, ehemalige finnische Innenministerin und Großmutter von zwölf.

Zensurkampagne dauert trotz Freisprüchen an

Am 30. März 2022 sprach das Bezirksgericht Helsinki die Angeklagten einstimmig frei. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin im April 2022 Berufung ein. Der Fall wurde dann vom 31. August bis 1. September 2023 vor dem Berufungsgericht in Helsinki verhandelt. Am 14. November 2023 bestätigte das Gericht den Freispruch von Räsänen und Pohjola. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch erneut Berufung ein und brachte die Anklagepunkte im Zusammenhang mit dem Tweet und der Broschüre vor den Obersten Gerichtshof. Dieser wird am 30. Oktober 2025 die mündliche Verhandlung durchführen.

Räsänens Verteidigung wurde von ADF International koordiniert. Das rechtliche Verteidigungsteam betonte den starken Schutz für die Meinungsfreiheit in den internationalen Menschenrechten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Verwendung des Wortes „Sünde“ als beleidigend und damit rechtswidrig bezeichnet. Doch Räsänen hatte nur aus der Bibel zitiert – somit wäre ein Schuldspruch eine direkte Verurteilung von biblischen Inhalten.

Die Bibel auf dem Prüfstand

Im aufsehenerregenden Prozess griff die Staatsanwältin zentrale christliche Inhalte an. Außerdem verhörte sie Räsänen und den Bischof zu theologischen Fragestellungen und ihrem persönlichen Glauben. In ihrem eröffnenden Statement meinte die finnische Staatsanwältin Anu Mantila, dass „man die Bibel zitieren kann, aber Räsänens Interpretation und Meinung dazu kriminell“ seien.

Weitere Informationen zum Fall sowie Möglichkeiten, Päivi Räsänen zu unterstützen, finden Sie unter: https://adfinternational.org/de/paivi-rasanen

Bilder zur freien Verfügung in Verbindung mit der PR.
(von links: Päivi Räsänen, Räsänen mit Paul Coleman, Räsänen mit ihrem Ehemann Niilo)

EIL: Fall der Finnischen Abgeordneten kommt an den Höchsten Gerichtshof – Räsänen für Bibel-Tweet angeklagt 

  • Zum dritten Mal muss sich die Abgeordnete Päivi Räsänen für ihren Tweet mit Bibelvers vor Gericht verantworten – der Fall kommt ans Höchstgericht 
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe in Höhe von mehreren zehntausend Euro und die Zensur des Tweets  
  • ADF International unterstützt die Verteidigung von Räsänen seit mehr als vier Jahren: „Wir gehen mit ihr zum Obersten Gerichtshof“ (Paul Coleman).  

HELSINKI (19. April 2023) – Das finnische Höchstgericht wird über den Fall von Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola entscheiden. Die Abgeordnete Räsänen ist für einen Tweet mit Bibelversen angeklagt. Ein weiterer Anklagepunkt ist eine Broschüre zur christlichen Sicht auf Ehe und Familie, die sie gemeinsam mit Bischof Pohjola herausgegeben hatte.  

Noch ist kein Gerichtstermin bekannt, das Höchstgericht hat allerdings bestätigt, den Fall nach dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung anzunehmen. Räsänen, die Großmutter von elf Enkeln, Ärztin und Parlamentsabgeordnete seit mehr als 25 Jahren, muss also wieder vor Gericht.  

„Ich bleibe gelassen und bin bereit, die Meinungs- und Religionsfreiheit auch vor dem Obersten Gerichtshof zu verteidigen. Wenn nötig, gehe ich auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,“ sagte Räsänen.  

Nach zwei eindeutigen Freisprüchen der Vorinstanzen waren Beobachter erstaunt, dass die Staatsanwaltschaft den Fall überhaupt zum Obersten Gerichtshof bringen wollte.  

“Es ist alarmierend, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Räsänen vorgehen will.“

„Ein Freispruch durch den Obersten Gerichtshof würde einen stärkeren rechtlichen Präzedenzfall für die Meinungs- und Religionsfreiheit schaffen. Das wäre dann die Vorgabe für den Umgang mit ähnlichen Anklagen in der Zukunft. Es würde die Freiheit der Christen, über die Lehren der Bibel zu sprechen, stärker absichern. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs würde sich auch auf die Gesetzgebung in Europa auswirken und die Urteile anderer Gerichte in Europa beeinflussen,“ so Räsänen weiter. 

Zwei Freisprüche waren nicht genug 

„Es ist alarmierend, dass die Staatsanwaltschaft weiter gegen Räsänen vorgehen will. Die Urteile des Bezirks- und Berufungsgerichts waren eindeutig und einstimmig. Menschen jahrelang vor Gericht zu zerren, sie stundenlangen polizeilichen Verhören zu unterziehen und dabei Steuergelder zu verschwenden, hat in einer freien Gesellschaft keinen Platz,“ sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Teil der rechtlichen Verteidigung Räsänens.  

Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt bei ADF International, sagte: „Deutschland sollte sehr genau auf diesen Fall schauen. Denn auch hierzulande werden Glaubensüberzeugungen zunehmend kriminalisiert. Damit wächst die Gefahr, dass die staatliche Justiz missbräuchlich zum Austragungsort für weltanschauliche Auseinandersetzungen gemacht wird. Solchen Tendenzen ist entschieden entgegenzutreten.“  

13 Stunden Polizeiverhöre zu biblischen Überzeugungen  

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter/X an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ in Frage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Römerbrief (Röm 1,24-27). Daraufhin wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf eine Broschüre zurückgehen, die Räsänen vor fast 20 Jahren verfasst hatte.  

Diese Broschüre („Als Mann und Frau schuf Er sie“) wurde dann von Juhana Pohjola veröffentlicht. Darum steht auch der Bischof vor Gericht.  

Über mehrere Monate hinweg musste Räsänen insgesamt dreizehn Stunden lang polizeiliche Verhöre über ihren christlichen Glauben über sich ergehen lassen – unter anderem wurde sie mehrfach von der Polizei aufgefordert, ihr Bibelverständnis zu erklären.     

Das Bibel-Tweet-Verfahren    

Nach Abschluss sah die Polizei keinen hinreichenden Grund für die Erhebung einer Anklage. Aber im April 2021 erhob die finnische Generalstaatsanwältin dennoch Anklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen Räsänen wegen „Aufwiegelung gegen eine Minderheit“. Die Anklage fällt im finnischen Strafgesetzbuch unter den Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Räsänen und Bischof Pohjola mussten sich am 24. Januar und 14. Februar 2022 zwei Tage lang vor dem Bezirksgericht Helsinki verantworten. Die Bibel stand im Mittelpunkt des Prozesses, als die Staatsanwältin zu Beginn des Tages Bibelverse vortrug, an denen sie etwas auszusetzen hatte.   

Am 30. März 2022 sprach das Bezirksgericht Helsinki die Angeklagten einstimmig frei mit der Begründung, dass es nicht Sache des Bezirksgerichts sei, biblische Begriffe zu interpretieren. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin im April 2022 Berufung gegen das “nicht schuldig“ Urteil ein. Der Fall wurde dann vom 31. August bis 1. September 2023 vor dem Berufungsgericht in Helsinki verhandelt. Am 14. November 2023 bestätigte das Gericht den Freispruch von Räsänen und Pohjola.     

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments. Von 2004-2015 war sie Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011-2015 war sie Innenministerin. In dieser Zeit war sie für die kirchlichen Angelegenheiten in Finnland zuständig.

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