Religiös Verfolgten hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme

  • Menschenrechtsorganisation ADF International stellt sich erstmals in Deutschland vor und berichtet über aktuelle Fälle
  • Bundestagsabgeordneter und Menschenrechtsorganisation rufen zur Freilassung von pakistanischen Blasphemie-Angeklagten auf

BERLIN (16. November 2021) – Opfern von religiöser Verfolgung hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme. Diese Erkenntnis hat die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International aufgrund einiger konkreter Fallbeispiele gewonnen. In einem Pressgespräch stellte sich ADF International erstmals in Deutschland vor und berichtete über konkrete Fälle in Deutschland und im Ausland.

So ging es primär um den Einsatz von ADF International in Süd-Asien zur rechtlichen Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihres Glaubens verfolgt und eingesperrt werden. Der deutsche Bundestagsabgeordnete und Repräsentant des Stephanuskreises, Albert Stegemann (CDU), forderte zum Einsatz für Glaubensfreiheit auf und sprach sich im Rahmen des Pressegesprächs für die Freilassung eines aus religiösen Gründen inhaftierten Pakistanis aus.

“Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und zu leben“, so Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International: „Doch, obwohl das Recht auf Religionsfreiheit in Pakistan durch die Verfassung geschützt ist, sind viele Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten schwerer Verfolgung und der Verweigerung ihrer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgesetzt. Blasphemie-Gesetze verstoßen unmittelbar gegen das Völkerrecht. Wir fordern daher alle Regierungen auf, die Durchsetzung ihrer Blasphemie-Gesetze einzustellen und deren Aufhebung einzuleiten.“ Sie erläuterte die aktuelle Situation und verwies auf Gerichtsfälle verfolgter Christen in Süd-Asien, darunter inhaftierte katholische Pakistanis.

Aufforderung für Gerechtigkeit für Opfer von Glaubensverfolgung

Im Rahmen der Veranstaltung sprach sich der deutsche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann für die Freilassung Stephen Masihs aus.

“Niemand sollte in der Angst leben müssen, wegen seiner Glaubensüberzeugungen getötet, inhaftiert oder unterdrückt zu werden. Das gemeinsame Engagement für religiös Verfolgte und Inhaftierte wird immer wichtiger. Der Stephanuskreis setzt sich seit vielen Jahren für Betroffene ein und möchte gemeinsam mit ADF International noch stärker auf deren Situation aufmerksam machen. Denn Glaubensfreiheit ist ein Menschenrecht”, so CDU-Abgeordneter Albert Stegemann.

Internationaler Druck verhilft Blasphemie-Angeklagten zur Freiheit

Es haben bereits einige Organisationen zur Freilassung Masihs aufgerufen, darunter die US Commission on International Religious Freedom (USCIRF). Am 21. Oktober appellierten UN-Experten, u.a. der UN-Sonderberichterstatter für Religions- oder Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed, dringend an Pakistan, Masih freizulassen. Masih befindet sich schon seit über zweieinhalb Jahren in Haft. Nach den Aufrufen wurde sein mehrfach aufgeschobener Gerichtstermin zur Anhörung weiterer Argumente in seinem Fall für den 29. November festgelegt. Das Urteil des Gerichts in seinem Fall steht noch aus.

Internationaler Druck hat sich für die Freilassung der Gefangenen in ähnlichen Fällen als effektiv erwiesen. Ein Beispiel ist der Fall von Shagufta und Shafqat. Das katholische pakistanische Ehepaar verbrachte sieben Jahre lang wegen einer falschen Blasphemie-Anklage im Todestrakt. Am 29. April 2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die deren bedingungslose Freilassung forderte. Kurz darauf wurde das Todesurteil gegen das katholische Ehepaar aufgehoben und sie konnten im August in Europa in Sicherheit gebracht werden.

Religiöse Minderheiten leiden unter Pakistans Blasphemie-Gesetzen 

Auch Asia Bibi saß nach ihrer Blasphemie-Verurteilung neun Jahre lang im Gefängnis. Im Oktober 2018 wurde sie vom Obersten Gerichtshof freigesprochen. Anschließend sah sich Bibi jedoch Morddrohungen ausgesetzt und musste nach Kanada fliehen.

Der Staatsanwalt Ghulam Mustafa Chaudhry spielte eine führende Rolle in der Anklage gegen Bibi und vertrat den Geistlichen aus dem Dorf, der die Klage gegen sie eingereicht hatte. 2019 erklärte Herr Chaudhry gegenüber der BBC, dass internationaler Druck dazu geführt habe, dass höhere Gerichte Blasphemie-Verurteilte freisprachen.

Die Blasphemie-Gesetze umfassen die Paragraphen 295-A, B und C des pakistanischen Strafgesetzbuchs. Allerdings wird nur der Vorwurf der „Schändung des Namens“ Mohammeds (295-C) mit dem Tod bestraft. Bislang wurde noch niemand auf der Grundlage dieses Gesetzes hingerichtet. Doch einige Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten wurden bereits zum Tode verurteilt und verbringen, wie z.B. Asia Bibi, Jahre in Todeszellen. 2020 meldete Pakistan 200 Blasphemie-Fälle, die höchste jährliche Zahl in der Geschichte des Landes.

Über ADF International  

Alliance Defending Freedom (ADF) International ist eine weltweit tätige Menschenrechtsorganisation mit Hauptsitz in Wien, die sich für die Freiheit und unveräußerliche Würde aller Menschen einsetzt. Sie unterhält Büros an den wichtigsten internationalen Institutionen, wie den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Europäischen Union und der OSZE.  

Sie arbeitet mit einem weltweiten Netzwerk von mehr als 3.400 Anwälten und Experten, bildet sie aus und bietet mit ihrer Hilfe kostenlosen Rechtsbeistand bei Glaubensverfolgung, zum Schutz und zur Förderung des Rechtes auf Leben, der Familienrechte sowie der Meinungs- und Redefreiheit. Mehr Informationen finden Sie hier

Kindheit durch Zwangsheirat geraubt

„Am 11. Oktober feiern wir den Internationalen Tag des Mädchens, doch in Pakistan haben tausende von Mädchen nichts zu feiern. Der Fall der Vierzehnjährigen Maira unterstreicht das Problem der Zwangsbekehrung durch Heirat in ihrem Land. Jedes Jahr betrifft es schätzungsweise 1’000 Mädchen, meist im Alter von 12 bis 15 Jahren, die religiösen Minderheiten in Pakistan angehören.

2020 wurde Maira auf ihrem Weg zur Schule in der Stadt Faisalabad entführt. Sie wurde misshandelt, erpresst und mit einem viel älteren muslimischen Mann zwangsverheiratet. Das ist kein Einzelfall, sondern vielmehr Beispiel einer ruchlosen Taktik. Alle paar Wochen berichten pakistanische Medien von noch einem Christen- oder Hindu-Mädchen, das durch eine Zwangsheirat zur Abkehr von ihrem Glauben gezwungen wurde.“  Klicken Sie hier, um den ganzen Artikel auf livenet.ch zu lesen.

Urteil des Obersten Gerichtshofs: Abtreibung bis zur Geburt für Babys mit Down-Syndrom nicht diskriminierend

Urteil des Obersten Gerichtshofs: Abtreibung bis zur Geburt für Babys mit Down-Syndrom nicht diskriminierend

  • Heidi Crowter, eine Frau mit Down-Syndrom, hat vor dem Obersten Gerichtshof eine Klage gegen die britische Regierung verloren, die die Abtreibung von Babys mit ihrem Syndrom bis zur Geburt erlaubt.
  • Gesetz schützt Leben von Kindern ohne Behinderung nach der 24. Schwangerschaftswoche

Die folgende Aussage kann Robert Clarke, dem stellvertretenden Direktor (Advocacy) von ADF International, zugeschrieben werden:

„Jedes menschliche Leben ist wertvoll. Das internationale Recht macht deutlich, dass Kinder mit Behinderungen das Recht haben, gleich und ohne Diskriminierung behandelt zu werden.

Es ist zutiefst besorgniserregend, dass das britische Recht trotz weltweiter Fortschritte die Rechte von Menschen mit Behinderungen derzeit untergräbt. So wie es aussieht, schützt das Gesetz ihr Recht auf Leben im Mutterleib nicht, selbst wenn das Gesetz das Leben von Kindern ohne Behinderung schützt.

Wir waren zutiefst enttäuscht, dass der High Court in London diese eklatante Diskriminierung nicht anerkannt hat. Wir stehen an der Seite von Heidi und erkennen ihre mutige Beharrlichkeit an, mit der sie Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen anstrebt, und hoffen, dass gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt wird.“

Immer wieder werden Straßenprediger verhaftet. Es muss mehr getan werden, um die Redefreiheit zu schützen

„Predige immer das Evangelium, und wenn nötig, benutze Worte.“

Dieses Zitat wird gemeinhin dem heiligen Franz von Assisi zugeschrieben und soll zum Ausdruck bringen, dass die Rede für den Christen ein weniger geeignetes Kommunikationsmittel ist als das Ausleben seiner Überzeugungen durch Taten.

Nur ist das Zitat in Wirklichkeit falsch zitiert.

In Wirklichkeit ermutigte Franz von Assis die Brüder, nichts zu predigen, was nicht im Einklang mit den Lehren der Kirche steht. Und er ermutigte sie, auch „durch ihre Taten zu predigen“ – dafür zu sorgen, dass ihre Taten mit ihren Worten übereinstimmen. Die Anweisung lautete, nicht zu schweigen und keine unnötige Dichotomie zwischen den beiden äußeren Ausdrucksformen des Glaubens aufzubauen.

Wenn Christen nicht nach ihren eigenen Worten leben, untergräbt Heuchelei natürlich die Wahrheit ihrer Botschaft. Aber die Aufforderung, zu sprechen und sich zu äußern, ist von zentraler Bedeutung für das christliche Leben. Von der ersten bis zur letzten Seite der Bibel ist diese Anweisung unausweichlich. Der Befehl „verkünden“ kommt allein in den Evangelien über dreißig Mal vor. Die Zielgruppe? Alle Nationen und Stämme und Sprachen und Völker. „Den christlichen Glauben zu praktizieren, bedeutet, in der Öffentlichkeit Christ zu sein. Keine Lichter, die unter Scheffeln versteckt sind“, schreibt Lois McLatchie in Premier. Lesen Sie den ganzen Artikel hier (auf Englisch).

Im Westen wird ‚unkorrekte‘ Rede zunehmend als Blasphemie behandelt

„Lange Zeit hat der Westen mit dem Finger auf den Nahen Osten gezeigt, weil dort Blasphemiegesetze vorherrschen und diese gegen religiöse Minderheiten eingesetzt werden. Am 29. April verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, in der es „die pakistanischen Behörden auffordert, Shafqat Emmanuel und Shagufta Kausar sofort und bedingungslos freizulassen und ihr Todesurteil aufzuheben“. Außerdem forderte es Pakistan auf, „die Anwendung der Blasphemiegesetze wirksam zu verbieten“. Die Bemühungen um die Wiederherstellung der Freiheit sind gut und richtig. „Aber wie jedes Schulkind weiß, zeigen mit jedem ausgestreckten Finger der Anschuldigung drei auf den Ankläger zurück“, schreibt Lois McLatchie, Kommunikationsbeauftragte von ADF International im National Review.

 

Bilder zur freien Verwendung in Print oder Online, aber nur im Zusammenhang mit diesem Beitrag.