- Verfechter der Religionsfreiheit fordern ein Ende der Angriffe sowie eine finanzielle Entschädigung für den Wiederaufbau zerstörter Kirchen. ADF International unterstützt den Fall rechtlich.
- Die anhaltenden Angriffe in der Region richten sich gegen die christlichen Gemeinschaften der Banyamulenge und bedrohen die zentralen Grundlagen ihres Glaubenslebens.
NAIROBI (14. Mai 2026) – Christliche Gemeinschaften in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) können ihren Glauben nach einer Reihe gezielter Angriffe, bei denen Kirchen und andere religiöse Stätten zerstört wurden, nicht mehr frei ausüben. Mit einer Klage vor dem Ostafrikanischen Gerichtshof wollen Anwälte erreichen, dass die DR Kongo Verantwortung für die Schäden an christlichen Stätten der Banyamulenge in Uvira übernimmt. Zudem fordern sie Entschädigung für den Wiederaufbau der Gotteshäuser, die bei gezielten Angriffen im Januar 2026 zerstört wurden.
Die Angriffe haben Menschenleben gefordert und schwere Schäden hinterlassen. Und sie haben das religiöse Leben der betroffenen Gemeinden schwer beeinträchtigt: Viele Gläubige haben durch die Zerstörung ihrer Kirchen keinen sicheren Ort mehr, an dem sie Gottesdienst feiern, gemeinsam beten oder als Glaubensgemeinschaft zusammenkommen können.
"Die Folgen ethnisch und religiös motivierter Gewalt reichen weit über die unmittelbaren Zerstörungen hinaus. Sie hinterlassen tiefe Wunden in den betroffenen Gemeinschaften. Für die Christen der Banyamulenge in der Demokratischen Republik Kongo bedeutet das: Ihr Recht, ihren Glauben zu praktizieren, sich zu versammeln und als Gemeinde zu leben, ist erheblich eingeschränkt. "
-Sean Nelson, Leitender Rechtsanwalt bei ADF International im Team für weltweite Religionsfreiheit
Am 18. Januar 2026 kam es zum ersten Angriff, nachdem die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo und verbündete Milizen die Stadt Uvira von den M23-Rebellen zurückerobert hatten. Die Rebellen hatten die Stadt zuvor monatelang besetzt gehalten. Nach der Rückeroberung begannen Angehörige der neu eingetroffenen Streitkräfte jedoch, gezielt fünf christliche Kirchen sowie weitere religiöse Einrichtungen zu zerstören, die von der Banyamulenge-Gemeinschaft genutzt wurden. Auch mehr als 70 Häuser von Banyamulenge wurden zerstört. Die Banyamulenge sind kongolesische Tutsi, denen militante und radikale Hutu-Gruppen fälschlicherweise Sympathien für ausländische Kräfte unterstellen. Nach Darstellung der Kläger richteten sich die Angriffe gezielt gegen zentrale Orte des christlichen Glaubenslebens der Banyamulenge in Uvira, mit dem Ziel, ihre ethnisch-religiöse Identität zu schwächen oder auszulöschen.
ADF International fordert gemeinsam mit lokalen Rechtsbeiständen und betroffenen Gemeinden die Behörden der Demokratischen Republik Kongo auf, gefährdete Glaubensgemeinschaften besser zu schützen und weitere Angriffe unverzüglich zu verhindern. ADF International unterstützt zugleich das Verfahren vor dem Ostafrikanischen Gerichtshof. Die Klage wurde am 11. März 2026 bei der Zweigstelle des Gerichts in Nairobi eingereicht. Beigefügt sind eidesstattliche Erklärungen von Leitern und Mitgliedern der betroffenen Kirchengemeinden in Uvira.
„Die DR Kongo muss jetzt handeln, weitere Gewalt verhindern, Verantwortung übernehmen und den Wiederaufbau zerstörter Kirchen und religiöser Einrichtungen unterstützen“, sagte Innocent Nteziryayo, Rechtsbeistand der Kirchen vor dem Ostafrikanischen Gerichtshof und Vertreter der Banyamulenge-Gemeinschaft. „Die Banyamulenge müssen nicht nur ihre Häuser wieder aufbauen können, sondern auch jene Kirchen und Einrichtungen, die ihr geistliches und gemeinschaftliches Leben tragen.“
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