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Jesus-Zitat als Ordnungswidrigkeit – Taxifahrer aus Essen muss für mini-Bibelvers auf Auto Bußgeld zahlen 

  • Stadt Essen stuft kleinen Bibelzitat-Aufkleber als „illegale religiöse Werbung“ ein und fordert nun Bußgeld von Taxifahrer
  • Der christliche Konvertit Jalil Mashali erhält nach monatelangem Warten Bußgeldbescheid der Stadt und legt Einspruch ein
  • ADF International unterstützt den Fall des Taxifahrers.

ESSEN, DEUTSCHLAND (20. Februar 2024) – Die Stadt Essen hat dem Taxifahrer Jalil Mashali einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Bibelvers-Aufklebers auf seiner Heckscheibe ausgestellt. Die Behörden hatten ihm im Oktober 2023 aufgrund des Zitats: „Jesus – Ich bin der Weg. Die Wahrheit. Und das Leben“ vorgeworfen, unerlaubte „religiöser Werbung“ zu betreiben. Sie forderten Mashali auf, sich zu dem Vorwurf zu äußern und drohten ihm mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro.

Der Fall sorgte Anfang Dezember 2023 für bundesweite Aufmerksamkeit. Nun stellte die Stadt einen Bußgeldbescheid von insgesamt 88,50 EUR inkl. Gebühren aus. Der aus dem Iran stammende christliche Konvertit legt nun Eisnpruch ein. ADF International unterstützt seinen Fall.

„Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat. Deshalb möchte ich den Aufkleber auf meinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann. Ich will keinen Ärger machen, aber ich habe auch nichts Falsches getan. Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen. Ich hoffe das weiterhin tun zu können, indem ich Einspruch einlege“, sagte Jalil Mashali.

“In einer freien Gesellschaft sollte die Regierung friedliche Glaubensbekundungen weder unterdrücken noch zensieren. Mashalis Handeln ist durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt. Das beinhaltet auch, das Recht seine Überzeugungen öffentlich kundzutun. Der Staat darf diese Freiheit nicht ohne Rechtfertigung einschränken.“

Behörde versucht friedliche Glaubensbekundung zu zensieren

Im Oktober 2023 erhielt Mashali einen Brief von der Straßenverkehrsbehörde in Essen. Darin beschuldigte die Stadt den Taxifahrer wegen des Bibelvers- Aufklebers auf seiner Heckscheibe der angeblich unzulässigen „religiösen Werbung“. Mashali wurde aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und es wurde ihm ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro angedroht. Nun stellte die Stadt ein Bußgeldbescheid von 60 EUR zzgl. Gebühren (insgesamt 88,50 EUR) aus. Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Mashalis Einspruch nicht zurück, so würde sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiterleiten.

Die Stadt Essen argumentiert der Aufkleber sei unzulässige „religiöse Werbung“, die nach der Personenverkehrsverordnung (BOKraft) auf Taxen nicht erlaubt ist. Aufgrund des Inhalts, des Standorts am unteren Rand der Heckscheibe sowie der überschaubaren Größe des Aufklebers stellte Mashali klar, dass der Aufkleber nicht als Werbung eingestuft werden kann.

Bekehrung zum Christentum

Mashali lebt bereits seit 22 Jahren in Deutschland. Geboren und aufgewachsen ist er als gläubiger Muslim im Iran. Nachdem er im Alter von 13 Jahren bei einem Verkehrsunfall seinen linken Unterschenkel verlor, litt er selbst nach mehreren Operationen noch an chronischen Schmerzen. Er lebte und arbeitete noch mehrere Jahre im Iran. Schließlich heiratete er und bekam zwei Söhne.

Im Alter von 33 Jahren kam er zur ärztlichen Behandlung nach Deutschland, in der Hoffnung, die Schmerzen in seinem Bein lindern zu können. Obwohl er insgesamt über 20 Operationen über sich ergehen lassen musste und schließlich eine Prothese erhielt, blieben die Schmerzen unerträglich. Mashali erwägte daraufhin, sich noch im Krankenhaus das Leben zu nehmen. Kurz davor kam eine Christin auf ihn zu und bot an für ihn zu beten. Obwohl er skeptisch war, nahm er das Angebot an. Als die Schmerzen in seinem Bein nach ihrem Gebet völlig nachließen, begann er, in der Bibel zu lesen und bekehrte sich schließlich zum Christentum. Für Mashali ist klar: Der Aufkleber ist keine religiöse Werbung, sondern Ausdruck seiner Überzeugung.

Bilder können unter Angabe von ADF International verwendet werden.

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