- Entscheidung des Arbeitsministeriums ermöglicht christlichen Beschäftigten bezahlte Freistellung zu Ostern
- ADF International unterstützt eine anhängige Petition zur vollständigen Anerkennung des Ostersonntags als gesetzlichen Feiertag
KAIRO (12. JANUAR) – Ägypten hat einen Schritt zur Stärkung der Religionsfreiheit unternommen: Christliche Arbeitnehmer erhalten künftig zu Ostern bezahlte Freistellung. Grundlage dafür ist eine ministerielle Entscheidung vom 30. Dezember. Diese Entscheidung erkennt die Bedeutung des Christentums in der ägyptischen Gesellschaft sowie die zentrale Rolle des Osterfestes für das christliche Glaubensleben an.
Vor dieser Entscheidung mussten sich Christen in Ägypten zwischen der Feier des Osterfestes und der Erfüllung beruflicher oder akademischer Verpflichtungen entscheiden. In Ägypten ist der Sonntag Teil der fünftägigen Arbeitswoche (exklusive Freitag und Samstag), und staatliche Einrichtungen haben am Ostersonntag bislang regulär gearbeitet.
Ägypten verfügt über eine der ältesten christlichen Glaubensgemeinschaften der Welt. Die schätzungsweise 10 Millionen Christen, die derzeit in Ägypten leben, machen über 10 % der Bevölkerung aus. Die Gewährung eines bezahlten religiösen Urlaubstages für christliche Arbeitnehmer stellt daher einen bedeutsamen Schritt für die Religionsfreiheit dar.
„Die Anerkennung der Bedeutung von Ostern für Christen durch bezahlten Urlaub ist eine willkommene Entwicklung. Wir begrüßen diesen Schritt der ägyptischen Regierung zur Wahrung der Religionsfreiheit, indem sie christlichen Arbeitnehmern erlaubt, an diesem allgemein als heiligsten Tag des Jahres geltenden Feiertag gemeinsam ihren Glauben zu praktizieren“, sagte Kelsey Zorzi, Direktorin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International
Das Verfahren zur vollständigen Anerkennung des Osterfestes ist weiterhin vor Gericht anhängig
Diese Entscheidung gilt jedoch nicht für Beschäftigte außerhalb des privaten Sektors. Der Ostersonntag ist in Ägypten bislang kein nationaler gesetzlicher Feiertag. Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in staatlichen Einrichtungen könnten daher weiterhin gezwungen sein, sich zwischen der Ausübung ihres Glaubens und beruflichen oder schulischen Verpflichtungen zu entscheiden.
Eine von ADF International unterstützte Petition ist weiterhin beim Verwaltungsgericht anhängig und zielt auf die vollständige Anerkennung des Ostersonntags als nationalen gesetzlichen Feiertag für alle Bürger Ägyptens ab. Die Petition fordert die Regierung auf, Ostern im Einklang mit der staatlichen Praxis gegenüber den großen islamischen Feiertagen zu behandeln, die landesweit als gesetzliche Feiertage anerkannt sind.
Die mündliche Verhandlung ist für den 17. Januar angesetzt. Dabei wird das Gericht die praktischen Auswirkungen der bestehenden Regelung auf die gleichberechtigte Teilhabe von Christen am öffentlichen Leben und die freie Ausübung ihres Glaubens prüfen.
Das Verfahren stützt sich sowohl auf die ägyptische Verfassung als auch auf internationale Menschenrechtsverträge. Dabei geht es insbesondere um die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit und Gleichheit nach den Artikeln 53 und 64 sowie um Ägyptens Verpflichtungen aus internationalen Abkommen, darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation, das religiöse Diskriminierung im Arbeitsleben verbietet.
Zudem verweisen die Antragsteller darauf, dass Ostern in Ägypten bereits zur Zeit der Monarchie als gesetzlicher Feiertag anerkannt und begangen wurde. Mehrere Länder im Nahen Osten erkennen Ostern bereits an. Eine entsprechende Anerkennung in Ägypten würde daher einen wichtigen Fortschritt für die Religionsfreiheit in der Region darstellen.
ADF International unterstützt das Verfahren im Rahmen seiner umfassenden Arbeit zum Schutz der Religionsfreiheit von Christen in Ägypten. Auch wenn die jüngste ministerielle Entscheidung einen ermutigenden Schritt darstellt, betonen die Befürworter, dass nur die formelle Anerkennung des Ostersonntags als gesetzlicher Feiertag einen dauerhaften und gleichberechtigten Schutz der Religionsfreiheit gewährleisten kann.
„Eine vollständige staatliche Anerkennung des Ostersonntags würde ein starkes Zeichen für die Einbeziehung religiöser Minderheiten setzen und bekräftigen, dass Christen gleichberechtigte Teilnehmer am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben Ägyptens sind“, fügte Zorzi hinzu. „Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit Führungspersönlichkeiten verschiedener Konfessionen an der Förderung dieser Petition zu arbeiten, um Religionsfreiheit für alle zu gewährleisten.“


