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Karlsruhe: Gericht verhandelt über Diskriminierung einer Pro-Life-Studentengruppe an der Universität

  • Die Studierendenschaft der Heidelberger Universität grenzte eine christliche Gruppe jahrelang systematisch aus.
  • Studentische Initiative klagt gegen verweigerte Akkreditierung – Grundsatzfragen zur Meinungsfreiheit an Hochschulen stehen auf dem Spiel.
  • Eine Universität muss weltanschaulich neutral bleiben und darf Meinungen nicht zensieren, betont die Menschenrechtsorganisation ADF International, die ProLife Heidelberg juristisch unterstützte.

Heidelberg (16. April 2026) – Jahrelang durfte sich eine christliche Hochschulgruppe in Heidelberg an der Universität nicht akkreditieren. Zwar betont die Universität ihre Offenheit „für Ideen und Menschen, gleich welchen Geschlechts oder Alters, Herkunft oder Glaubensrichtung“. Dennoch waren die Mitglieder von ProLife Heidelberg systematisch von Aktivitäten am Campus ausgegrenzt worden. Bei der jüngsten Anhörung vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe haben sich ProLife Heidelberg Vertreter auf das Hochschulgesetz berufen. Es lässt prinzipiell Aktivitäten für jede weltanschauliche Gruppe zu. 

Wie zuvor in einem ähnlichen Rechtsstreit an der Universität Regensburg war es auch der Pro-Life-Gruppe in Heidelberg ergangen. Sie hatte im April 2023 ihre offizielle Akkreditierung an der dortigen Universität beantragt. Doch die „Verfasste Studierendenschaft“ lehnte den Antrag mit Hinweisen ab, die Gruppe sei „frauenfeindlich“ bzw. ihre Positionen seien „nicht verfassungsmäßig“ und das Thema Abtreibung sei kein Thema von studentischem Interesse. ProLife Heidelberg geht es jedoch um den Lebensschutz allgemein. Die Gruppe forderte Klärung im Gespräch. Die Hochschule lehnte das ebenfalls ab. Für Pro-Life Vertreter wirkt dieses Verhalten wie ein Versuch, christliche Stimmen mit einem politischen Etikett mundtot zu machen. 

Deshalb war die Heidelberger Pro-Life-Gruppe, vertreten durch Prof. Dr. Torsten Schmidt, vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe gezogen. Die Menschenrechtsorganisation ADF International hat sie dabei juristisch beraten. „Unsere Arbeit zielt darauf, in Dialogen das Bewusstsein für die Kultur des Lebens am Campus zu schärfen und dabei Wissenslücken zu füllen: So kennen z. B. viele ungewollt Schwangere oder auch an Depression erkrankte Menschen gar nicht die volle Bandbreite möglicher Optionen, wie sie damit umgehen können”, schildert Maria Czernin, Vorsitzende von ProLife Europe.

Systematische Ausgrenzung bekannt machen und durchbrechen

Doch solche Gespräche werden oft blockiert. Maria Czernin beobachtet das in mehreren Städten bundes- und sogar europaweit: „In Heidelberg hatte die Universität ProLife-Studierenden sogar schriftlich per Brief verboten, mit anderen über ihre Arbeit zu sprechen – das kommt einer Zensur gleich.“ Es werfe außerdem auch die Frage auf, inwieweit Hochschulen gegenüber christlichen Gruppen besondere Maßstäbe anlegen. 

Wir erkennen in der Tat an mehreren Universitäten, dass scheinbar unbequeme Positionen erst vage als ,schädlich’ etikettiert und ihre Vertreter dann ohne weitere Klärung ausgeschlossen werden,“ führt Dr. Felix Böllmann aus. Der Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International verweist außerdem auf geltendes Recht: „Die Universität ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Eine Studierendenschaft, die bestimmte Ansichten pauschal diffamiert und dann deren Vertreter konkret ausschließt, überschreitet ihre Kompetenzen. Meinungsfreiheit endet nicht am Campus – sie beginnt idealerweise dort.“

Darauf fokussierte auch die Anhörung in Karlsruhe. Das Gericht verwies vor allem auf die von der Verfassung gedeckte demokratische Willensbildung. Sie fußt auf der Vielfalt von Meinungen, die auch die Hochschulgruppen vertreten könnten. Bestimmte Einstellungen vor vornherein einzuschränken, laufe somit am demokratischen Prozess vorbei. 

Was sich laut Prof. Dr. Schmidt ebenfalls nicht von der Hand weisen ließ: “Auch diejenigen, für die Lebensschutz ein religiöses Thema ist, haben das Recht auf Teilhabe an einer pluralen Gesellschaft. Unser Vorwurf ist allerdings, dass man hier im Einzelfall ganz willkürlich Maßstäbe angesetzt hat. Wenn man anfängt, Lebensschutzorganisationen zu stigmatisieren oder mit Zuschreibungen der Frauenfeindlichkeit zu belegen, ist das einfach falsch und da muss man sich auch wehren.“

Gespräche über die Kultur des Lebens ermöglichen

Pro-Life war in Heidelberg angetreten, um Debatten über den Schutz und eine umfassende Kultur des Lebens anzustoßen. Doch von der Hochschule erlebte sie eine Atmosphäre der Ausgrenzung. Ein problematisches Klima und ein mehrfacher Verstoß, betont Böllmann: „Das verfassungsgemäße Gebot der Gleichbehandlung, Meinungs- und Religionsfreiheit sind Rechtsgüter und in Demokratien nicht verhandelbar. Hochschulgremien dürfen somit nicht nach politischer Sympathie entscheiden, sondern müssen sich an Recht und Gesetz halten.“

Heute wurde das Urteil mündlich verkündet. Die Klage wurde im Ergebnis abgewiesen. Die Gruppe erwartet die schriftliche Ausfertigung, wird diese analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.

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