- Päivi Räsänens Berufungsprozess wegen „Hassrede“ beginnt morgen am 31. August um 8:00 MESZ. ADF International bietet einen Live-Tweet mit jeweils aktuellen Informationen auf X (Twitter) an.
- Die ehemalige finnische Innenministerin ist trotz ihres Freispruchs letztes Jahr in drei Punkten strafrechtlich angeklagt, weil sie ihre Glaubensüberzeugungen äußerte; ADF International ist Teil ihrer rechtlichen Verteidigung.
- Räsänen steht auf einer von ADF International veranstalteten Online-Pressekonferenz am 1.9.23 um 17:00 Uhr MESZ für Fragen zur Verfügung.
HELSINKI (30. August 2023) – Morgen beginnt der Berufungsprozess gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen und den Bischof Juhana Pohjola vor dem Berufungsgericht in Helsinki. Beide werden strafrechtlich wegen „Hassrede“ angeklagt, weil sie ihre Glaubensüberzeugungen zum Thema Ehe und Sexualität öffentlich teilten.
Räsänen, die ehemalige finnische Innenministerin, wurde 2021 angeklagt, weil sie in einem Bibel-Tweet und einer Radiodebatte im Jahr 2019, sowie in einer kirchlichen Broschüre, die sie 2004 verfasste, ihre Glaubensüberzeugungen zu Ehe und Sexualität teilte. Auch der lutherische Bischof Juhana Pohjola steht vor Gericht. Er hatte Räsänens Broschüre für seine Gemeinde vor fast 20 Jahren veröffentlicht. Die Anklage fällt unter den Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des finnischen Strafgesetzbuchs.
Staatsanwaltschaft fordert hohe Geldstrafen und Zensur
Gegen den einstimmigen Freispruch für Räsänen am Bezirksgericht Helsinki im Jahr 2022 legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Begründung damals: Das Gericht sei zu einem falschen Schluss gekommen. Das finnische Rechtssystem lässt dies zu. Die Staatsanwaltschaft fordert jetzt wieder hohe Geldstrafen und die Zensur von Räsänens Veröffentlichungen.
“In einer demokratischen Gesellschaft sollte jeder seine Überzeugungen frei äußern können, ohne staatliche Verfolgung fürchten zu müssen. Die Kriminalisierung von Äußerungen durch so genannte ‚Hassrede‘-Gesetze unterdrückt wichtige öffentliche Debatten und gefährdet die Demokratie. Die unerbittliche Verfolgung von Päivi Räsänen belastet sie nicht nur bereits seit vier Jahre, sondern bringt auch andere zum Schweigen. Staatliche Behörden haben kein Recht, Ideen zum Schweigen zu bringen, die ihnen missfallen. Deshalb geht es in diesem Fall nicht nur um Päivi, sondern um das Recht aller, frei zu sprechen,” sagte Paul Coleman, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation ADF International, die Räsänens Verteidigung unterstützt.
Prozess wegen eines Tweets
Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Räsänen – selbst Mitglied der finnisch-lutherischen Kirche – stellte in einem Tweet die offizielle Unterstützung ihrer Kirchenleitung für die Helsinki Pride Parade 2019 in Frage. Dazu postete sie ein Foto mit Bibelversen aus dem ersten Kapitel des Römerbriefs.
Dafür wurde sie über mehrere Monate hinweg insgesamt 13 Stunden lang polizeilich verhört. Dabei forderte die Polizei sie auf, ihr Verständnis der Bibel zu erklären. Im April 2021 erhob die finnische Generalstaatsanwaltschaft drei Strafanzeigen gegen Räsänen.
Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments, war von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 bis 2015 als Innenministerin auch für die Kirchenangelegenheiten in Finnland zuständig.
Die Bibel auf dem Prüfstand
Der Fall weckte weltweites Medieninteresse. Menschenrechtsexperten äußerten sich besorgt über die Bedrohung der Meinungsfreiheit in Finnland und darüber hinaus.
Während des ersten Prozesses im Frühjahr 2022 griff die Staatsanwaltschaft grundlegende christliche Lehren an und nahm den Bischof zu seiner Theologie ins Kreuzverhör. Eine Staatsanwältin zitierte Bibelverse aus dem Alten Testament und kritisierte das Sprichwort „Liebe den Sünder, hasse die Sünde“.
Räsänens Verteidigung wird von der juristischen Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt. Vor Gericht argumentierte die Verteidigung damals, dass eine Verurteilung Räsänens eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellen und die Meinungsfreiheit in Finnland erheblich beeinträchtigen würde. Im März 2022 wies das Bezirksgericht alle Anklagen gegen Räsänen und Pohjola ab und stellte fest, dass es „nicht Sache des Bezirksgerichts ist, biblische Begriffe auszulegen“.
Anmeldung zur Pressekonferenz
ADF International veranstaltet nach der Berufungsverhandlung am 1. September um 17:00 Uhr MESZ eine Pressekonferenz. Abgeordnete Dr. Päivi Räsänen, Bischof Juhana Pohjola, Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, und der finnische Anwalt Matti Sankamo, werden nach einem kurzen Statement von Räsänen für Fragen zur Verfügung stehen. Bitte registrieren Sie sich hier: https://events.teams.microsoft.com/event/b7fc6903-6fc2-46fa-9af5-77b0b29de4f2@c88562dc-cf95-4155-b379-dd3ef818d3ff
Wenn Sie ein Interview mit Räsänen und/oder einem Mitglied ihres Verteidigungsteams von ADF International wünschen, wenden Sie sich bitte an Sofia Hörder unter [email protected] / +43 676 362 5093