- Die beiden waren für ein stilles Gebet innerhalb einer Zensurzone angeklagt.
- Trotz des Freispruchs droht eine landesweite Einführung von Zensurzonen.
BIRMINGHAM (16. Februar 2022) – Der katholische Priester Fr. Sean Gough und Isabel Vaughan-Spruce wurden in einem Urteil des Amtsgerichts Birmingham freigesprochen. Die beiden waren für ihr stilles Gebet in Gedanken angeklagt worden.
Wie ein Video zeigt, nahm die Polizei Isabel Vaughan-Spruce fest, nachdem diese still und friedlich auf einer öffentlichen Straße stand. Sie wurde untersucht, festgenommen, auf die Polizeiwache gebracht und dort angeklagt, weil sie aussagte, dass sie „möglicherweise“ in Gedanken betete.
Ihr Gebet fand in der Nähe einer Abtreibungsklinik statt, die zu dem Zeitpunkt geschlossen war. Eine Zensurzone um die Einrichtung herum, verbietet gemäß einer örtlichen „Public Spaces Protection Order“ „Gebet und Beratung“, aber auch konkrete Dinge wie die Benutzung von Weihwasser und alles, was als „Protest“ angesehen werden könnte. Vaughan-Spruce, die seit über 20 Jahren für Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen als Ansprechpartnerin dient, hat klargestellt, dass sie nicht protestiere.
Nach dem Urteil am Morgen des 16. Februar sagte sie vor dem Gericht: „Ich bin froh, dass ich von jeglichem Vergehen freigesprochen worden bin. Allerdings hätte ich nie für meine Gedanken verhaftet werden dürfen. Ich wurde als Kriminelle behandelt, nur weil ich still auf einer öffentlichen Straße still gebetet habe. Zensurzonen beschreiben Hilfsangebote oder friedliches Gebet als „kriminell“ oder „asozial“. Tatsächlich ist es deutlich schädlicher, freie Rede, freies Denken und das Angebot von Hilfe zu kriminalisieren. Jeder Bürger und erst recht die Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat sollte sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Grundfreiheiten geschützt werden.“
Priester freigesprochen nach Anklage wegen Gebet
Auch der britische Priester Father Sean Gough war wegen eines stillen Gebets angeklagt. Auf einem Schild, das er bei sich trug, stand: „Gebet für die Meinungsfreiheit“. Ein weiterer Anklagepunkt bezog sich auf das Auto des Geistlichen, das er in der Nähe geparkt hatte. Gough hatte auf seinem Auto einen Sticker mit der Aufschrift „Unborn Lives Matter“ (Ungeborenes Leben zählt).
Der Vorwurf gegen Father Sean Gough lautete „Einschüchterung von Service-Nutzern“. Auch als er auf der Straße betete war die Klinik geschlossen.
Sowohl Isabel Vaughan-Spruce, als auch Fr. Sean Gough wurden von der Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt.
„Ich bin erleichtert, dass ich heute von den Anschuldigungen freigesprochen wurde“, sagte Father Sean Gough nach dem Urteil. „Ich stehe zu meinen Überzeugungen – ungeborenes Leben zählt. Ganz egal wie man zum Thema Abtreibung steht, wir können uns darauf einigen, dass ein demokratisches Land keine Gedankenverbrechen verfolgen darf.
Wenn die Regierung um jede Abtreibungsklinik jetzt Zensurzonen errichtet, wer weiß wie viele Menschen dann noch vor Gericht stehen oder ins Gefängnis müssen, weil sie Hilfe anbieten oder still beten? Ich fordere die Regierung auf, sich mit der großartigen Arbeit von Lebensschutzgruppen auseinanderzusetzen, bevor sie die Straßen zensieren und Taten der Liebe kriminalisieren.“
Regierung plant nationale Zensurzonen – auch in Deutschland ähnlich Pläne
Das britische Unterhaus debattiert in den nächsten Wochen über die Einführung von Zensurzonen im gesamten Land. Absatz/Paragraph 9 der Public Order Bill plant die Kriminalisierung jeglicher „Beeinflussung“ außerhalb von Abtreibungskliniken. Darunter fällt auch Gebet mit einer möglichen Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.
Auch in Deutschland plant die Bundesministerin Lisa Paus Zensurzonen. Nach eigener Aussage arbeite sie daran „mit Hochdruck“. Für die Einschränkungen von Hilfsangeboten und Gebeten will ihr Ministerium einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. Schon seit längerem fordern Abgeordnete wie beispielsweise Katja Mast (SPD) die drastische Beschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen.
Für den Anwalt und Menschenrechtsexperten Dr. Felix Böllmann ist das nicht mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat vereinbar: „Für seine privaten Gedanken und Meinungen kann niemand festgenommen werden. Unabhängig vom Thema Abtreibung hat jede Person das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die deutsche und internationale Rechtsprechung ist hier klar: Belästigung ist illegal, aber Gebet, Hilfsangebote und friedliche Meinungsäußerungen können nicht kriminalisiert werden. Zensurzonen sind eine hochgefährliche und antidemokratische Einrichtung.“
Der britische Anwalt Jeremiah Igunnubole von ADF International fügt hinzu: „Es ist großartig, dass Father Sean und Isabel freigesprochen wurden. Aber das Parlament plant schon die Einführung von Zensurzonen – dadurch könnten noch mehr Menschen vor Gericht kommen. In Großbritannien sind Gedankenfreiheit, Gebet, Hilfsangebote und friedliche Unterhaltungen nicht illegal, sondern geschützt. Wir rufen das Parlament auf, Zensurzonen zu verhindern.“