Ampelregierung kriminalisiert ehrenamtliche Helfer und Beter: Bis zu 5.000€ Bußgeld in neuen Zensurzonen 

Pavica und Felix
  • Beschluss laut Bundesregierung ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“. 
  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“ 
  • ADF International verteidigt in Deutschland und Europa mehrere Menschen erfolgreich, die für friedliches Gebet und Hilfsangebot vor Gericht kamen: „Werden weiter dagegen vorgehen!“  
Pavica und Felix

Berlin (5. Juli 2024) – Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause will die Bundesregierung die Einführung von Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen durch den Bundestag bringen. Menschen, die nach Inkrafttreten der Änderungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz friedlich in einem Umkreis von 100 Metern beten oder Hilfe anbieten, könnten dann bis zu 5.000€ Bußgeld drohen 

“Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem."

„Niemand kann friedliches Gebet verbieten. Das geplante Gesetz ist unnötig. Einen Beleg dafür, dass „zunehmend Protestaktionen“ stattfinden oder „Schwangere gezielt in belästigender Weise angesprochen oder konfrontiert“ würden, blieb die Bundesregierung auch auf mehrfache Nachfrage schuldig. Stattdessen wird dieses weltanschaulich motivierte Projekt unter dem Applaus der Abtreibungslobby im Höchst-Tempo durch das Parlament gepeitscht. Verfassungsgüter wie das Recht auf Leben, die Meinungsäußerungsfreiheit oder die Glaubensfreiheit spielen keine Rolle,“ meint dazu Anwalt und Grundrechtsexperte Dr. Felix Böllmann, der Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International.  

„Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft.“ 

„Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem,“ so Böllmann weiter.  

Das neue Gesetz schränkt die Meinungs- und Religionsfreiheit stark ein. Verhaltensweisen, die lediglich „geeignet sind, bei einer Schwangeren eine erhebliche unmittelbare emotionale Reaktion“ zu bewirken, werden mit Bußgeld bedroht. Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Rechte Dritter im konkreten Fall soll es nicht ankommen. Solche drastischen Einschränkungen der Grundrechte sind weder erforderlich, noch verhältnismäßig. Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ 

ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. 

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Lebensschützer müssen aber auch jetzt keine Angst haben, ihre Meinung zu äußern, zu beten oder Hilfe anzubieten. Das Gesetz ist vage formuliert und es wird viele Versuche geben es zu missbrauchen. Aber die Grundrechte gelten weiterhin – auch in der Nähe eine Abtreibungsorganisation. Wer Probleme bekommt, angegriffen oder angeklagt wird, kann sich gerne bei unserem Team melden. Gemeinsam können wir die Freiheit vor übergriffigen Lobbyorganisationen und Ideologen schützen,“ schloss Dr. Felix Böllmann.  

Bilder unter Angabe von ADF International frei verfügbar

Berliner Gericht höhlt Gewissensfreiheit für Apotheker in “Pille danach”-Urteil aus

  • Apotheker war vor Gericht, weil er aus Gewissensgründen „Pille danach“ nicht verkaufte. Die Apothekerkammer beschuldigte ihn 2018 eines Berufsvergehens und argumentierte, dass das Präparat zur „Grundversorgung“ gehöre. 
  • Mündliches Urteil: Apotheker, die den Verkauf nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, müssen den Beruf aufgeben.
  • ADF International unterstützt den Apotheker seit sechs Jahren im wichtigsten Präzedenzfall zur Gewissensfreiheit in Deutschland 

Berlin (28. Juni 2024) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Woche in einem hoch ambivalenten Urteil einen Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung freigesprochen und die Berufung der Apothekerkammer kostenpflichtig zurückgewiesen. Zugleich hat es aber die Gewissensfreiheit von Apothekern in Berlin in Frage gestellt.  

In der mündlichen Urteilsverkündigung erläuterte der vorsitzende Richter, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, es gebe kein „Prüfrecht“ für Pharmazeuten und die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben. 

“Die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben und könnten sich aus Gewissensgründen gezwungen sehen, ihren geliebten Beruf aufzugeben."

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht die von der Apothekerkammer gegen mich beantragte Sanktion abgelehnt hat. Ich bin Apotheker geworden, um die Gesundheit von Menschen zu fördern, sogar Leben zu retten. Die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise abtreibende Wirkung hat. Das Gericht hat sich hinter meine Haltung gestellt. Es fand kein Verschulden in meiner Weigerung aus Gewissensgründen. Bestürzt hat mich aber die Begründung. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben und könnten sich aus Gewissensgründen gezwungen sehen, ihren geliebten Beruf aufzugeben, “ so der Apotheker Andreas Kersten nach der Urteilsverkündigung. 

Hintergrund: Anklage gegen gewissenhaften Apotheker 

Seit 2018 betrieb die Apothekerkammer Berlin ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Pharmazeuten und (damaligen) Inhaber der Undine-Apotheke Andreas Kersten. Er hatte sich aus Gewissensgründen stets geweigert, die sogenannte „Pille danach“ vorrätig zu haben und zu verkaufen. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin gab Kersten daraufhin im November 2019 recht.   

Das Gericht hielt damals fest, dass Apotheker sich auf die Gewissensfreiheit berufen können. Die Apothekerkammer legte aber Berufung gegen das Urteil ein und Kersten musste seitdem auf seinen Berufungsprozess warten. Schon der lange Prozess wurde für ihn zur Strafe. 

Gewonnen und doch verloren 

Formell sprach das Gericht Andreas Kersten am 26.06.2024 im konkreten Fall vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei. Es wies die Berufung der Apothekerkammer vollumfänglich zurück und erlegte ihr die Verfahrenskosten auf.  

Nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen und nach über 5 Jahren Unsicherheit ist jetzt klar, dass Andreas Kersten in seiner Gewissensnot nicht schuldhaft gegen Berufspflichten verstoßen hat. Darüber freuen wir uns. Skandalös ist aber die Begründung des Urteils. Das Gericht führte zunächst nur mündlich aus, dass sich Apotheker zukünftig zwischen ihren Überzeugungen und ihrem Beruf entscheiden müssen. Wir werden die Begründung genau prüfen,“ sagte Dr. Felix Böllmann, der Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International nach der Urteilsverkündung. ADF International unterstützte Kerstens Fall seit sechs Jahren als wichtigen Präzedenzfall in Deutschland. 

Böllmann weiter: „Das Oberverwaltungsgericht Berlin setzt sich mit seiner Argumentation in direkten Widerspruch zum internationalen Recht. Grundrechte müssen effektiv garantiert werden, nicht nur auf dem Papier. Aber die Argumentation des Gerichts lässt der Gewissensfreiheit keinen Raum. Gewissenskonflikte müssen im Rechtsstaat, der sowohl Gewissens-, als auch Berufsfreiheit garantiert, anders als durch einen Berufswechsel gelöst werden.“ 

Die Begründung des Gerichts wirkt auch im Hinblick auf die offizielle Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer „Rezeptfreie Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva (‚Pille danach‘)“ fragwürdig. Darin werden dem Apotheker umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten auferlegt – zur Sicherstellung der richtigen Anwendung und damit zum Schutz der Bevölkerung.  

Zu den umfassenden Beratungspflichten passt es nicht, Apotheker unter Berufung auf den Versorgungsauftrag dazu zu zwingen, jedes Präparat auf Nachfrage und ungeachtet etwaiger Bedenken zu verkaufen,“ sagte Böllmann. 

„Pille danach“: potenziell abtreibendes Präparat 

Neben weiteren gefährlichen Nebenwirkungen ist die „Pille danach“ auch wegen ihrer potenziell abtreibenden Wirkung umstritten. Meist wird das Präparat zur Verzögerung des Eisprungs und dadurch der Verhinderung der Verschmelzung von Eizelle und Spermium verwendet. Allerdings wirkt die „Pille danach“ auch nidationshemmend, das heißt die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter wird verhindert. Ein bereits gezeugter Mensch würde in diesem Fall abgetrieben.  

Niemand darf zu einer Handlung gezwungen werden, die seinem Gewissen deutlich widerspricht – vor allem nicht, wenn es um Leben und Tod geht. Wer als Apotheker oder Mediziner deswegen Probleme bekommt oder Zwang erfährt, kann sich gerne bei uns melden. Gemeinsam können wir die Gewissensfreiheit verteidigen. Berufsverbote aus Gewissensgründen sind eines den Grundrechten verpflichteten Rechtstaates unwürdig,“ schloss Böllmann.  

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Regierung gibt zu: Zensurzonen-Plan um Abtreibungsorganisationen ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“

Nimm meine Hand un nicht mein Leben
  • In der Fastenzeit beten auch in Deutschland wieder Menschen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen.
  • Ein neuer Gesetzesentwurf plant, Meinungs- und Versammlungsfreiheit stark einzuschränken: Bis zu 5000€ für Verhalten, das „verwirrend“ wirken könnte.
  • Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

BERLIN (14. Februar 2024) – Ab dem heutigen Aschermittwoch treffen sich in Deutschland und vielen weiteren Ländern wieder verstärkt Lebensschützer zum gemeinsamen Gebet. In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International Dr. Felix Böllmann ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ (Quelle)

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Eine neue Informationsseite fasst die Infos zu Zensurzonen zusammen: www.adfinternational.org/de/zensurzonen

Bundesregierung beschließt Einschränkung von Versammlungs- und Religionsfreiheit – Bis zu 5.000€ Bußgeld in Zensurzonen

Pavica und Felix
  • Gesetzesentwurf zu Zensurzonen kriminalisiert Ehrenamtliche, die für Mütter und ungeborene Kinder beten und Hilfe anbieten.

  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“

Berlin (25. Januar 2024) – Ein neuer Gesetzentwurf zu Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen herum erzeugt bereits jetzt mit vagen und abschreckenden Formulierungen grundrechtswidrige Einschränkungen. Friedliche Gebete und Hilfsangebote werden so kriminalisiert und Lebensschützer eingeschüchtert. Gestern billigte das Bundeskabinett die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus erarbeitete Vorlage.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld könnten auf Lebensrechtler zukommen. Noch vergangenes Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil bestätigt, nach dem friedliche Versammlungen nicht pauschal verboten oder mit Auflagen übermäßig beschränkt werden dürfen.

„Friedliche Versammlungen, Gebet und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht verboten werden. Die Pläne der Bundesregierung sind verfassungsrechtlich bedenklich. Denn nicht nur schränken sie wichtige Grundfreiheiten pauschal ein – sie schwächen auch gezielt den zivilgesellschaftlichen Lebensschutz. Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Aber Zensurzonen einzuführen ist nicht pro-choice, das ist no-choice und hat in einer freiheitlichen Gesellschaft nichts verloren“, sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsexperte und Anwalt bei ADF International.

Gesetzentwurf widerspricht Gerichtsurteilen

Die juristische Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. Es komme auf eine Abwägung der Rechte der beteiligten Grundrechtsträger im Einzelfall an. Anders als nun auch im Regierungsentwurf behauptet, konnte eine Belästigung Schwangerer nicht festgestellt werden.

Der Gesetzentwurf plant nun Verbote, die bereits nach geltender Rechtslage bestehen – beispielsweise von Belästigung. Statt den Einzelfall zu überprüfen, sieht das Gesetz pauschale Beschränkungen vor. Außerdem will das Gesetz Plakate, Worte und Hilfsangebote verbieten, die potenziell „verwirren“ könnten.

Der Gesetzesentwurf widerspricht damit der aktuellen Rechtsprechung, nach der es kein allgemeines Recht darauf gibt, von abweichenden Meinungen verschont zu bleiben.

Wunschgesetz der Abtreibungslobby

„Der Staat ist zum Schutz jedes individuellen Lebens verpflichtet. Lebensschutz ist aber zugleich auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Bürger, die sich für das menschliche Leben engagieren, dürfen nicht kriminalisiert werden. Jeder Mensch hat eine Würde und ein Recht auf Leben – ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Beim Schutz des Lebens sollten Staat und Bürger zusammenarbeiten. Stattdessen werden nun Menschen mit Zivilcourage von ihrem Engagement abgeschreckt“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.

Schon lange versuchen örtliche Behörden, die Versammlungsfreiheit vor Abtreibungseinrichtungen einzuschränken. In Pforzheim und Frankfurt verweigerte die Stadtverwaltung auf Druck der Abtreibungsorganisation pro familia Gebetsversammlungen. Pro familia ist für seine guten Kontakte in die Politik bekannt, führt zugleich an mehreren Standorten in Deutschland auch selbst Abtreibungen durch und macht damit Profit. Damit verstößt die Abtreibungsorganisation gegen geltendes Recht (SchKG §9). Beratung und Durchführung von Abtreibungen sind zu trennen.

„Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute“

In anderen Ländern wie Großbritannien haben Zensurzonen dazu geführt, dass selbst stilles Gebet und damit Gedanken kriminalisiert wurden. Isabelle Vaughan-Spruce stand still vor einer Abtreibungsstelle außerhalb der Öffnungszeiten und wurde dafür von lokalen Beamten verhaftet, untersucht und abgeführt. Das Video der Verhaftung ging auf Twitter viral.

„Zensurzonen sind ein Armutszeugnis eines Landes, das sich nicht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt interessiert, sondern nur schnelle Abtreibungen als einzige Lösung anbieten möchte. Ein Schwangerschaftskonflikt ist eine schwierige Situation, aber anstatt Gebet und Hilfe einzuschränken, braucht es stattdessen mehr Optionen, mehr Hilfe, und mehr Liebe. Unter dem Vorwand Frauen zu schützen beraubt man sie in Wahrheit verschiedener Möglichkeiten. Zensurzonen haben in Deutschland keinen Platz“, so Sofia Hörder, Sprecherin für ADF International.

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Deswegen verteidigen wir diese Freiheiten vor den übergriffigen Plänen von Lobbyorganisationen und Ideologen“, schloss Dr. Felix Böllmann.

Der vom Kabinett am 24.01.2024 beschlossene Regierungsentwurf wird nun zuerst an den Bundesrat weitergeleitet, der bereits Änderungen einbringen kann. Darauf folgt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, dass mit der Abstimmung über das Gesetz endet.