Ampelregierung kriminalisiert ehrenamtliche Helfer und Beter: Bis zu 5.000€ Bußgeld in neuen Zensurzonen 

Pavica und Felix
  • Beschluss laut Bundesregierung ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“. 
  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“ 
  • ADF International verteidigt in Deutschland und Europa mehrere Menschen erfolgreich, die für friedliches Gebet und Hilfsangebot vor Gericht kamen: „Werden weiter dagegen vorgehen!“  
Pavica und Felix

Berlin (5. Juli 2024) – Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause will die Bundesregierung die Einführung von Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen durch den Bundestag bringen. Menschen, die nach Inkrafttreten der Änderungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz friedlich in einem Umkreis von 100 Metern beten oder Hilfe anbieten, könnten dann bis zu 5.000€ Bußgeld drohen 

“Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem."

„Niemand kann friedliches Gebet verbieten. Das geplante Gesetz ist unnötig. Einen Beleg dafür, dass „zunehmend Protestaktionen“ stattfinden oder „Schwangere gezielt in belästigender Weise angesprochen oder konfrontiert“ würden, blieb die Bundesregierung auch auf mehrfache Nachfrage schuldig. Stattdessen wird dieses weltanschaulich motivierte Projekt unter dem Applaus der Abtreibungslobby im Höchst-Tempo durch das Parlament gepeitscht. Verfassungsgüter wie das Recht auf Leben, die Meinungsäußerungsfreiheit oder die Glaubensfreiheit spielen keine Rolle,“ meint dazu Anwalt und Grundrechtsexperte Dr. Felix Böllmann, der Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International.  

„Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft.“ 

„Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem,“ so Böllmann weiter.  

Das neue Gesetz schränkt die Meinungs- und Religionsfreiheit stark ein. Verhaltensweisen, die lediglich „geeignet sind, bei einer Schwangeren eine erhebliche unmittelbare emotionale Reaktion“ zu bewirken, werden mit Bußgeld bedroht. Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Rechte Dritter im konkreten Fall soll es nicht ankommen. Solche drastischen Einschränkungen der Grundrechte sind weder erforderlich, noch verhältnismäßig. Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ 

ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. 

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Lebensschützer müssen aber auch jetzt keine Angst haben, ihre Meinung zu äußern, zu beten oder Hilfe anzubieten. Das Gesetz ist vage formuliert und es wird viele Versuche geben es zu missbrauchen. Aber die Grundrechte gelten weiterhin – auch in der Nähe eine Abtreibungsorganisation. Wer Probleme bekommt, angegriffen oder angeklagt wird, kann sich gerne bei unserem Team melden. Gemeinsam können wir die Freiheit vor übergriffigen Lobbyorganisationen und Ideologen schützen,“ schloss Dr. Felix Böllmann.  

Bilder unter Angabe von ADF International frei verfügbar

Regierung gibt zu: Zensurzonen-Plan um Abtreibungsorganisationen ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“

Nimm meine Hand un nicht mein Leben
  • In der Fastenzeit beten auch in Deutschland wieder Menschen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen.
  • Ein neuer Gesetzesentwurf plant, Meinungs- und Versammlungsfreiheit stark einzuschränken: Bis zu 5000€ für Verhalten, das „verwirrend“ wirken könnte.
  • Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

BERLIN (14. Februar 2024) – Ab dem heutigen Aschermittwoch treffen sich in Deutschland und vielen weiteren Ländern wieder verstärkt Lebensschützer zum gemeinsamen Gebet. In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International Dr. Felix Böllmann ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ (Quelle)

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Eine neue Informationsseite fasst die Infos zu Zensurzonen zusammen: www.adfinternational.org/de/zensurzonen

Bundesregierung beschließt Einschränkung von Versammlungs- und Religionsfreiheit – Bis zu 5.000€ Bußgeld in Zensurzonen

Pavica und Felix
  • Gesetzesentwurf zu Zensurzonen kriminalisiert Ehrenamtliche, die für Mütter und ungeborene Kinder beten und Hilfe anbieten.

  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“

Berlin (25. Januar 2024) – Ein neuer Gesetzentwurf zu Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen herum erzeugt bereits jetzt mit vagen und abschreckenden Formulierungen grundrechtswidrige Einschränkungen. Friedliche Gebete und Hilfsangebote werden so kriminalisiert und Lebensschützer eingeschüchtert. Gestern billigte das Bundeskabinett die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus erarbeitete Vorlage.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld könnten auf Lebensrechtler zukommen. Noch vergangenes Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil bestätigt, nach dem friedliche Versammlungen nicht pauschal verboten oder mit Auflagen übermäßig beschränkt werden dürfen.

„Friedliche Versammlungen, Gebet und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht verboten werden. Die Pläne der Bundesregierung sind verfassungsrechtlich bedenklich. Denn nicht nur schränken sie wichtige Grundfreiheiten pauschal ein – sie schwächen auch gezielt den zivilgesellschaftlichen Lebensschutz. Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Aber Zensurzonen einzuführen ist nicht pro-choice, das ist no-choice und hat in einer freiheitlichen Gesellschaft nichts verloren“, sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsexperte und Anwalt bei ADF International.

Gesetzentwurf widerspricht Gerichtsurteilen

Die juristische Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. Es komme auf eine Abwägung der Rechte der beteiligten Grundrechtsträger im Einzelfall an. Anders als nun auch im Regierungsentwurf behauptet, konnte eine Belästigung Schwangerer nicht festgestellt werden.

Der Gesetzentwurf plant nun Verbote, die bereits nach geltender Rechtslage bestehen – beispielsweise von Belästigung. Statt den Einzelfall zu überprüfen, sieht das Gesetz pauschale Beschränkungen vor. Außerdem will das Gesetz Plakate, Worte und Hilfsangebote verbieten, die potenziell „verwirren“ könnten.

Der Gesetzesentwurf widerspricht damit der aktuellen Rechtsprechung, nach der es kein allgemeines Recht darauf gibt, von abweichenden Meinungen verschont zu bleiben.

Wunschgesetz der Abtreibungslobby

„Der Staat ist zum Schutz jedes individuellen Lebens verpflichtet. Lebensschutz ist aber zugleich auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Bürger, die sich für das menschliche Leben engagieren, dürfen nicht kriminalisiert werden. Jeder Mensch hat eine Würde und ein Recht auf Leben – ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Beim Schutz des Lebens sollten Staat und Bürger zusammenarbeiten. Stattdessen werden nun Menschen mit Zivilcourage von ihrem Engagement abgeschreckt“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.

Schon lange versuchen örtliche Behörden, die Versammlungsfreiheit vor Abtreibungseinrichtungen einzuschränken. In Pforzheim und Frankfurt verweigerte die Stadtverwaltung auf Druck der Abtreibungsorganisation pro familia Gebetsversammlungen. Pro familia ist für seine guten Kontakte in die Politik bekannt, führt zugleich an mehreren Standorten in Deutschland auch selbst Abtreibungen durch und macht damit Profit. Damit verstößt die Abtreibungsorganisation gegen geltendes Recht (SchKG §9). Beratung und Durchführung von Abtreibungen sind zu trennen.

„Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute“

In anderen Ländern wie Großbritannien haben Zensurzonen dazu geführt, dass selbst stilles Gebet und damit Gedanken kriminalisiert wurden. Isabelle Vaughan-Spruce stand still vor einer Abtreibungsstelle außerhalb der Öffnungszeiten und wurde dafür von lokalen Beamten verhaftet, untersucht und abgeführt. Das Video der Verhaftung ging auf Twitter viral.

„Zensurzonen sind ein Armutszeugnis eines Landes, das sich nicht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt interessiert, sondern nur schnelle Abtreibungen als einzige Lösung anbieten möchte. Ein Schwangerschaftskonflikt ist eine schwierige Situation, aber anstatt Gebet und Hilfe einzuschränken, braucht es stattdessen mehr Optionen, mehr Hilfe, und mehr Liebe. Unter dem Vorwand Frauen zu schützen beraubt man sie in Wahrheit verschiedener Möglichkeiten. Zensurzonen haben in Deutschland keinen Platz“, so Sofia Hörder, Sprecherin für ADF International.

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Deswegen verteidigen wir diese Freiheiten vor den übergriffigen Plänen von Lobbyorganisationen und Ideologen“, schloss Dr. Felix Böllmann.

Der vom Kabinett am 24.01.2024 beschlossene Regierungsentwurf wird nun zuerst an den Bundesrat weitergeleitet, der bereits Änderungen einbringen kann. Darauf folgt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, dass mit der Abstimmung über das Gesetz endet.

Stilles Gebet als „Gedankenverbrechen”: Ehrenamtliche Helferin in Großbritannien nahe Abtreibungsklinik festgenommen

„Es ist schrecklich und falsch, dass ich durchsucht, verhaftet, verhört und angeklagt wurde, nur weil ich in Gedanken gebetet habe. Zensurzonen sollen Belästigung verbieten. Aber Belästigung ist bereits illegal. Niemand sollte je belästigt werden. Was ich gemacht habe, war das Gegenteil von verletzend – ich habe einfach nur meine Gedankenfreiheit ausgeübt“, sagte Isabel Vaughan-Spruce nach ihrer Verhaftung.

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UPDATE: Frankfurter Gericht hebt Zensurzone um Abtreibungsorganisation auf

  • Gericht erlaubt Gebetsversammlungen vor Abtreibungsorganisation
  • Pavica Vojnović begrüßt das Urteil, während sie auf die Anhörung ihrer Berufung in einem ähnlichen Fall wartet

FRANKFURT (17. Dezember 2021) – Eine 40-Tage-für-das-Leben-Gebetsgruppe hat sich im Jahr 2020 rechtmäßig vor der Frankfurter Filiale der Abtreibungsorganisation Pro Familia versammelt – so entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem am 16. Dezember veröffentlichten Urteil. Die von der Stadt Frankfurt angeordneten räumlichen und zeitlichen Beschränkungen der Pro-Life-Versammlungen in der Nähe der Abtreibungsorganisation wurden für rechtswidrig befunden. Das Gericht bekräftigte das Recht auf freie Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit. Pavica Vojnović, Leiterin einer 40-Tage-für-das-Leben-Gruppe in Pforzheim, begrüßte die Entscheidung, nachdem sie kürzlich die Zulassung zur Berufung in ihrem Fall erhalten hatte, der ähnliche Rechtsfragen betrifft.

Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Vojnovićs Fall unterstützt, sagte dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Frankfurter Gerichts, die das Recht auf Rede-, Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit schützt. Menschen, die sich für den Schutz des Rechts auf Leben einsetzen, dürfen nicht daran gehindert werden, diese Freiheiten friedlich am Ort ihre Wahl auszuüben. Das Urteil sendet ein positives Signal. Wir hoffen, dass auch die mit ähnlichen Fällen, wie dem von Frau Vojnović, befassten Gerichte diesem Beispiel folgen werden.“

 

Ein positives Urteil für die Meinungsfreiheit

Die Entscheidung des Gerichts in Frankfurt ist ein positives Beispiel für weitere Fälle, in denen um das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerungen wird. In seiner Urteilsbegründung bekräftigte das Gericht, dass das Grundgesetz den Grundrechtsträgern das Recht garantiert, Ort, Zeit, Art und Inhalt ihrer Versammlung zu bestimmen. Das Argument der Stadt Frankfurt, Frauen dürften in der Öffentlichkeit nicht mit bestimmten Botschaften konfrontiert werden, wies das Gericht in aller Deutlichkeit zurück: „Für einen solchen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten besteht in der vorgegebenen Rechtsordnung kein Raum.“

 

Der Fall Pforzheim

Ende November hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (Baden-Württemberg) entschieden, die Berufung im Verfahren gegen das Verbot stiller Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation in Pforzheim zuzulassen. Im Mai dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage von Pavica Vojnović auf Aufhebung der Beschränkungen für die Gebetswachen ihrer Gebetsgruppe abgewiesen. Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim, Deutschland, hatte das Verbot unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit angefochten. Ihrer Gruppe ist es derzeit untersagt, sich in Hör und Sichtweite einer Pro Familia-Abtreibungsberatungsstelle zum friedlichen Gebet zu versammeln. Experten begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, der eine rechtsstaatlich gebotene Sachverhaltsermittlung forderte.

 

„Es ist ermutigend, dass das Gericht die Berechtigung des Anliegens sieht. Wir hoffen, dass es diese Gelegenheit nutzen wird, um die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu wahren. Mit der Abweisung der Klage hat die Vorinstanz diese Rechte als nachrangig klassifiziert, obwohl sie Grundlage jeder freien und fairen Demokratie sind. Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Unabhängig davon, ob man Frau Vojnovićs Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagte Böllmann.

 

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten. Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Vojnović und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Dennoch gestattete die Gemeinde ihr nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße gegen geltendes Recht feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Abtreibungsberatungsstelle, dass die Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden, schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob „gebetsfreie-Zonen“ staatlich angeordnet werden dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpft.

Deutsches Gericht akzeptiert Berufung gegen Gebetsmahnwachen-Platzverweis

  • Berufung der Leiterin einer „40 Tage für das Leben“- Gruppe soll angehört werden
  • Zweite Chance für deutsches Gericht das Recht auf Glaubens-, Versammlungs-, und Meinungsfreiheit zu schützen

MANNHEIM  (1. Dezember 2021) – Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Berufung gegen das Verbot von stillen Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation auf Antrag von Pavica Vojnović zugelassen. Im Mai dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage der Leiterin einer Gebetsinitiative auf Aufhebung der Beschränkungen für ihre Gebetswachen abgewiesen. Pavica Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim, Deutschland, hatte das Verbot unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit angefochten. Ihrer Gruppe ist es derzeit untersagt, sich in Hör und Sichtweite einer Pro Familia-Abtreibungsberatungsstelle zum friedlichen Gebet zu versammeln. Experten begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, der eine rechtsstaatlich gebotene Sachverhaltsermittlung forderte.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die Berufung von Pavica Vojnović zuzulassen. Es ist ermutigend, dass das Gericht die Berechtigung des Anliegens sieht. Wir hoffen, dass es diese Gelegenheit nutzen wird, um die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu wahren. Mit der Abweisung der Klage hat die Vorinstanz diese Rechte als nachrangig klassifiziert, obwohl sie Grundlage jeder freien und fairen Demokratie sind. Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Unabhängig davon, ob man Pavicas Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagte Dr, Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International.

Besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland

In der gleichen Woche, in der der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschied, dass Vojnovićs Berufung nun doch angehört werden muss, veröffentlichten die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag ihre Absicht, gegen „Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner“ vorzugehen. Menschen wie Pavica Vojnović, die das Leben achten und für Schwangere in Not da sein wollen, sollen also laut Koalitionsvertrag kriminalisiert werden.

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten. Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Vojnović und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Dennoch gestattete die Gemeinde ihr nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße gegen geltendes Recht feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Abtreibungsberatungsstelle, dass die Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden, schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob „gebetsfreie-Zonen“ staatlich angeordnet werden dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpfen möchte.