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Gericht weist Anklage gegen die brasilianische Veterinärstudentin zurück, der wegen „transphober“ Social-Media-Beiträge eine zehnjährige Haftstrafe drohte

  • Das Brasilianisches Bundesgericht spricht Isadora Borges einstimmig von allen Vorwürfen der „Transphobie“ frei.

  • ADF International leistet Borges und anderen Betroffenen in ähnlichen Fällen rechtliche Unterstützung, während sich die Zensurkrise in Brasilien weiter verschärft.

BRASILIA (13. März) – Ein brasilianisches Bundesgericht entschied zugunsten von Isadora Borges, einer Veterinärstudentin, die wegen ihrer Beiträge in den sozialen Medien der „Transphobie“ beschuldigt worden war. Ihr drohte eine Freiheitsstrafe von vier bis zehn Jahren, wegen Inhalten, die sie 2020 auf X (damals Twitter) veröffentlicht hatte.

Das regionale Bundesgericht Nummer 5 (Tribunal Regional Federal da 5ª Região) entschied einstimmig, alle Anklagepunkte fallen zu lassen und das Verfahren einzustellen. In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass Borges’ X-Kommentare weder Angriffe, Drohungen noch Feindseligkeiten gegenüber Personen enthielten, die sich als „transgender“ identifizieren. Da die Beiträge nicht zu Gewalt aufriefen, fehlte das im Strafrecht für eine Verurteilung wegen „Transphobie“ erforderliche Vorsatzelement.

„Die Entscheidung des Gerichts ist für mich eine große Erleichterung und gibt mir Hoffnung, dass die Meinungsfreiheit in Brasilien geschützt wird“, sagte Borges.

„Die Wahrheit zählt. Die bloße Benennung biologischer Tatsachen in einem Social Media Beitrag/Post darf niemals zu einer Freiheitsstrafe führen.. Alle Brasilianer haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und für ihre Überzeugungen einzutreten – auch wenn diese von der Meinung der jeweils Regierenden abweichen."

Mit dieser Entscheidung setzt das Gericht einen wichtigen Präzedenzfall, wonach Äußerungen wie jene von Borges keine Grundlage für eine strafrechtliche Verfolgung wegen „Transphobie“ bieten.

Zugleich ist es das erste Mal, dass ein regionales brasilianisches Bundesgericht über die Frage entscheiden musste, ob Äußerungen aufgrund des Vorwurfs der „Transphobie“ strafrechtlich verfolgt werden können.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts zugunsten von Isadora. Dies ist ein vielversprechender Sieg für die Meinungsfreiheit in Brasilien, doch es hätte gar nicht erst so weit kommen dürfen. Selbst wenn die Anklage letztlich fallengelassen wird, hat eine derart zensurähnliche Übergriffigkeit eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit im ganzen Land. Aus berechtigter Angst vor strafrechtlicher Verfolgung überlegen sich die Menschen dann sehr genau, was sie sagen“, sagte Julio Pohl Rechtsanwalt bei ADF International

„Zensurfälle wie der von Isadora kommen in Brasilien immer wieder vor und nehmen weiter zu. Wir müssen uns weiterhin gegen die ausufernde Zensur wehren, die wir in diesem Land beobachten, bis kein Brasilianer mehr Angst haben muss, für friedliche Meinungsäußerungen bestraft zu werden.“

Hintergrund

Im November 2020 veröffentlichte Isadora Borges zwei Beiträge auf X (damals Twitter), in denen sie friedlich ihre Ansichten gegen die Gender-Ideologie zum Ausdruck brachte. In einem Kommentar hieß es, dass „Transgender“-Frauen „offensichtlich als Männer geboren wurden“. In einem anderen Kommentar hieß es: „Eine Person, die sich als transgender identifiziert, behält ihre biologische DNA. Weder operative Eingriffe noch synthetische Hormone noch ein Wechsel der Kleidung können diesen biologischen Fakt ändern. …“

Ihre Kommentare erregten schnell Aufmerksamkeit im Internet und veranlassten Erika Hilton, ein Kongressesmitglied, das sich selbst als „Transgender“ bezeichnet, Borges wegen „Transphobie“ anzuzeigen. Hilton wurde kürzlich für die Vorsitzendenposition der brasilianischen Kommission zur Verteidigung der Frauenrechte (einem Ausschuss des Kongresses) gewählt – ein Schritt, der einmal mehr verdeutlicht, wie weit sich die Gender-Ideologie ausgebreitet hat, da ein Mann eine Schlüsselrolle übernimmt, die eigentlich für eine Frau vorgesehen ist.

Im September 2025 wurde Borges über die gegen sie eingeleiteten Strafverfahren informiert. Ihr wurden zwei Fälle angeblicher „Transphobie“ zur Last gelegt, wobei jeder Vorwurf mit einer Freiheitsstrafe von 2 bis 5 Jahren verbunden ist.

Bei einer Anhörung im Februar 2026 wies der Richter darauf hin, dass die Aussagen eher persönliche Meinungen als diskriminierende Absichten widerspiegelten, und gewährte der Verteidigung fünf Tage Zeit zur Einreichung schriftlicher Stellungnahmen. Damit sollte eine sorgfältige rechtliche und sachliche Prüfung erfolgen, bevor eine Entscheidung getroffen wurde.

ADF International leistete Borges rechtliche Unterstützung bei der Verteidigung ihres Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und desjenigen aller Brasilianer.

Zunehmende Zensur in Brasilien

Ein Urteil des Obersten Bundesgerichts Brasiliens aus dem Jahr 2019 hat „Transphobie” und „Homophobie“ als Straftaten eingestuft, die mit bis zu fünf Jahren Haft pro Verstoß geahndet werden können. Seit diesem Urteil gab es in ganz Brasilien zahlreiche Fälle, in denen Personen allein wegen der Äußerung ihrer Überzeugungen wegen „Transphobie” angeklagt wurden.

 

2025 wurde gegen die Social-Media-Influencerin Isabella Cepa wegen ihres Online -Beitrags zur Gender-Ideologie ermittelt. Ebenso wird gegen Nine Borges (nicht verwandt mit Isadora Borges) wegen „Transphobie“ ermittelt, weil sie ein Instagram-Video gepostet hat, in dem sie auf Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und des Einflusses von LGBT-Organisationen in Brasilien aufmerksam machte und dabei auch Kritik an Symmy Larrat, der brasilianischen LGBT-Staatssekretärin, äußerte.

 

In einem anderen Fall wurde Douglas Baptista, Pastor der Assemblies of God, wegen der Veröffentlichung eines Buches mit einer christlichen Sichtweise auf Sexualität strafrechtlich verfolgt. Die Anklage gegen ihn wurde fallen gelassen, aber sie bleibt ein Beweis für den allgemeinen, beunruhigenden Trend der brasilianischen Regierung, friedliche Meinungsäußerungen im Internet zu zensieren.

 

ADF International vertritt außerdem fünf brasilianische Gesetzgeber (Senator Eduardo Girao und die Abgeordneten Marcel Van Hattem, Adriana Ventura, Gilson Marques und Ricardo Salles) vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission. Die Gesetzgeber haben bei der Kommission Beschwerde wegen Verletzungen ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung eingelegt. Sie machen geltend, dass ihre durch die amerikanische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte – insbesondere die Meinungsfreiheit – durch eine zunehmend eskalierende staatliche Zensur verletzt worden seien. Diese hat ihren bisherigen Höhepunkt im Verbot der Plattform X in Brasilien während der Kommunalwahlen im vergangenen Jahr erreicht. Zensur ist in Brasilien seit 2019 ein anhaltendes und sich verschärfendes Problem. ist in Brasilien seit 2019 ein anhaltendes und sich verschärfendes Problem.

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