Für Tweet ins Gefängnis? – Finnischer Abgeordneten droht Haftstrafe

  • Finnische Generalstaatsanwältin erhebt eine Strafanklage gegen ehemalige Innenministerin
  • Abgeordnete wird auch wegen Bibel-Tweet angeklagt

HELSINKI/ WIEN (30. April) – Das Posten eines Bibel-Tweets könnte in Finnland nun eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben. Die Generalstaatsanwältin erhob eine Strafanklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen. Der ehemaligen Innenministerin drohen bis zu zwei Jahre Haft pro Anklagepunkt. Die fünffache Mutter und sechsfache Großmutter, die im bürgerlichen Beruf Ärztin ist, muss sich für sogenannte „Hassrede“ verantworten. Sie hatte ihre Meinung zu Ehe und zur menschlichen Sexualität in einer Broschüre im Jahr 2004, einem Kommentar in einer Radiosendung 2019 und zuletzt in einem Tweet, der an ihre Kirchenleitung gerichtet war, öffentlich geäußert.

„Es fällt mir schwer zu glauben, dass mir eine Haftstrafe droht, weil ich meine religiösen Überzeugungen öffentlich äußerte.  Ich habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Meine Aussagen über Ehe und Sexualität basieren auf biblischen Lehren“, sagte Päivi Räsänen. “Ich werde das Recht meinen Glauben zu bekennen, weiterhin verteidigen, auch damit andere ihr Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit künftig wahrnehmen können. Ich bleibe dabei, meine Aussagen sind legal und dürfen nicht einfach zensiert werden. Ich werde nicht klein beigeben. Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und meinen Glauben verstecken. Je mehr wir als Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger wird der Raum für die Redefreiheit.“

  

Strafrechtlich angeklagt wegen Aussagen aus religiöser Überzeugung 

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnisch lutherischen Kirche wandte sie sich damals an die Bischöfe ihrer Kirche und hinterfragte deren offizielles Sponsoring der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“. Dazu postete sie ein Foto eines Bibeltextes. Räsänen musste bereits mehrere lange Polizeiverhöre über sich ergehen lassen und wartete mehr als ein Jahr auf die Entscheidung der Generalstaatsanwältin, ob sie die Strafverfolgung fortsetzen würde. Diese Entscheidung ist nun gefallen. ADF International wird weiterhin Räsänens Fall unterstützen und sich für das Recht aller einsetzen, ihre Überzeugungen frei teilen zu dürfen.

„Die Redefreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die Entscheidung der finnischen Generalstaatsanwaltschaft, diese Anklage gegen Dr. Räsänen zu erheben, schafft eine Kultur der Angst und Selbstzensur. Es ist ernüchternd, dass solche Fälle in ganz Europa zunehmen. Wenn engagierte Abgeordnete wie Päivi Räsänen strafrechtlich angeklagt werden, weil sie ihre Überzeugungen äußern, dann hat das eine einschüchternde Wirkung auf das Recht eines jeden, frei zu sprechen”, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Autor von “Zensiert – Wie Hassrede Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen”.

Seit 1995 ist Räsänen Abgeordnete des finnischen Parlaments, leitete die christdemokratische Partei zwischen 2004 und 2015 und war finnische Innenministerin zwischen 2011 und 2015. Während dieser Zeit war sie auch für religiöse Angelegenheiten in Finnland verantwortlich.

Warum verhaftet die Polizei Straßenprediger?

Britische Polizei verletzt Rede- und Meinungsfreiheit und ermittelt gegen Straßenprediger.

Bereits seit 35 Jahren ist John Sherwood ein Pastor im Norden Londons. Für ihn ist ein natürlicher Teil seiner Berufung, nicht nur von der Kanzel zu predigen, sondern auch unter freiem Himmel – was vom britischen Recht eigentlich auch geschützt wird.

Doch am 23. April predigte er über das Buch Genesis, welches die angeblich anstößige Aussage enthält: „Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.” Auf Grundlage dieses Abschnitts sprach er über die Ehe zwischen Mann und Frau – eine natürliche Verbindung, wie sie einst die große Mehrheit in Großbritannien befürwortet hatte und bis vor kurzem auch noch so im Gesetz vorgeschrieben war.

Das schreibt Paul Colemen im Magazin Spiked. Den Rest des Artikels können Sie hier auf Englisch lesen.

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„Die Religionsfreiheit Irlands steht auf dem Spiel” – Religionsausübung zwar teilweise wieder erlaubt, aber Regierung muss zur Verantwortung gezogen werden

  • Irische Regierung hebt fast einjähriges Verbot von Gottesdiensten teilweise auf
  • Unternehmer Declan Ganley setzt Verfahren dennoch fort, damit die irische Regierung die Religionsfreiheit in Zukunft respektiert

DUBLIN (30. April 2021) – Endlich beendet auch Irland seine fortwährende Verletzung der Religionsfreiheit und hebt – als letztes europäisches Land – das Totalverbot von öffentlichen Gottesdienstes auf. Am 29. April kündigte die Regierung weitere Öffnungsschritte an und deutete an, dass auch die unverhältnismäßigen Einschränkungen für irische Gläubige mit dem 10. Mai endlich ein Ende haben werden. Während der gesamten Pandemie mussten Kirchen ihre Türen geschlossen halten, während Supermärkte, Baumärkte und Fahrradläden Kunden empfangen durften. Diese Ungleichbehandlung von Kirche und Handel ist ein klarer Bruch mit der irischen Verfassung – daher wird das Totalverbot derzeit von einem Gericht überprüft.

 

Das Verfahren und der Druck der Öffentlichkeit überzeugten die Regierung schließlich, öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen ab dem 10. Mai wieder zu erlauben.

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Doch Declan Ganley lässt nicht locker: Der Unternehmer hatte die Anfechtungsklage eingebracht und musste mit eigenen Augen mitansehen, wie seine Pfarrgemeinde unter dem Verbot gelitten hat. Er möchte die Regierung für ihre Verletzung der Religionsfreiheit zur Verantwortung ziehen und dass verfassungswidrigen Totalverbote von Gottesdiensten in Zukunft nicht mehr möglich sind.

“Ich freue mich, dass wir uns endlich in die richtige Richtung bewegen und die Regierung langsam wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt. Trotzdem können wir nicht einfach darüber hinwegsehen, dass die Kirche und der Handel die meiste Zeit des letzten Jahres ungleich behandelt wurden,” lautete Declan Ganleys erste Reaktion auf die Erklärung der Regierung.

“Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum wir Iren keinen Zugang zur wesentlichen Quelle der Hoffnung und der Freude haben sollten – gerade in so schwierigen Zeiten wie diesen. Warum sollten wir in den großen, geräumigen Kirchen nicht die gleichen Sicherheitsvorkehrungen einhalten können wie in einem engen Fahrradladen? Sind Gläubige vielleicht ansteckender, wenn sie eine Kirche besuchen, als wenn sie einkaufen gehen?”, fuhr er fort.

“Bereits Pfarrer Tom White hat uns in Schottland gezeigt, dass ein Totalverbot öffentlicher Gottesdienste grundlegende Menschenrechte verletzt und mit keiner europäischen Verfassung in Einklang stehen kann. Natürlich bin ich sehr dankbar, dass die irischen Kirchen ihre Türen wieder öffnen dürfen, aber dennoch dürfen wir jetzt nicht einfach untätig bleiben. Mehr denn je brauchen wir eine unabhängige Gerichtsentscheidung, die die Verhältnismäßigkeit des Verbots beurteilt. Unsere Zukunft und die Zukunft unseres Glaubens steht auf dem Spiel. Die Gerichte haben es in der Hand, zu verhindern, dass Gläubigen je wieder der Zugang zur größten Quelle des Trostes und der Freude verwehrt wird.”

Russland sperrt Kirche zu – Gläubige feiern Gottesdienste im Zelt

  • Menschenrechtsorganisation bringt Klage gegen Russland bei Europas Höchstgericht ein
  • Christliche Gemeinde muss sich in Zelt treffen, weil russische Behörden Kirchennutzung verbieten

STRASSBOURG (28. April) – Eine christliche Kirche klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen Russland. Jegliche Nutzung ihres Kirchengebäudes wurde gerichtlich untersagt. Die Gemeinde muss sich in einem Zelt zum Gottesdienst versammeln. Schon seit 20 Jahren versuchen die örtlichen Behörden, das Grundstück der Word of Life Church in Kaluga bei Moskau zu enteignen. Die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation ADF International klagt Russland bei Europas Höchstgericht in Straßburg. Dessen Urteile wirken sich auf mehr als 800 Millionen Europäer in 47 Ländern, einschließlich Russland, aus.

„Niemand darf wegen seines Glaubens verfolgt werden. Den Glauben in Gemeinschaft auszuleben ist ein Grundrecht, das immer häufiger verletzt wird. Die Behörden in Kaluga legen der christlichen Minderheit bereits seit mehr als 20 Jahren eine bürokratische Hürde nach der anderen in den Weg. Das aktuelle Verbot der Nutzung des Kirchengebäudes geht noch einen Schritt weiter und verletzt das Recht auf freie Religionsausübung. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diesen Fall anhören und damit ein wichtiges Zeichen für die Religionsfreiheit und kirchliche Autonomie in Russland setzen wird“, sagte Lidia Rieder, Juristin bei ADF International.

 

Christliche Gemeinde muss sich in Zelt versammeln  

ADF International brachte bereits im Oktober letzten Jahres eine Klage im Namen der Kirche ein und kritisierte darin, dass die örtlichen Behörden das Gebäude nicht als Eigentum der Kirche anerkennen. Nun richtet sich ein zweiter Antrag gegen das absolute Verbot der Nutzung des Kirchengebäudes. Dieses Verbot hatte ein russisches Gericht im März 2020 verhängt und wurde erst kürzlich vom Obersten Gerichtshof Russlands bestätigt. Dies ist nur einer von vielen Fällen, in denen russische Behörden lokale Gesetze für die Unterdrückung religiöser Minderheiten missbrauchen.

Die evangelikale Kirche Word of Life kaufte das Grundstück im Jahr 2000, um es zu einem Versammlungsort für ihre Gemeinde zu nutzen. Obwohl alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt  und die bauliche Sicherheit durch mehrere Gutachten bestätigt wurde, behaupteten die russischen Behörden, dass Veränderungen am Gebäude ohne Genehmigung durchgeführt worden waren. Sie weigerten sich, das Kirchengebäude als Eigentum der Gemeinde anzuerkennen und untersagten im März 2020 jegliche Nutzung des Gebäudes.

Derzeit muss sich die Gemeinde in einem Zelt auf dem Grundstück außerhalb ihres Gebäudes treffen. In beiden Anträgen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte argumentiert ADF International, dass die Grundrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit verletzt wurden. Die Gläubigen können sich nicht in ihrem Kirchengebäude treffen, um gemeinsam Gottesdienst zu feiern.

 

Religionsfreiheit in Russland in Gefahr 

Die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) nahm Russland erst vor kurzem in ihre Liste der „besonders besorgniserregenden Staaten“ auf. Laut dem Jahresbericht der Kommission für 2020 führt die Polizei Razzien in Privathäusern und Gotteshäusern durch. Religiöse Minderheiten berichten, dass lokale Behörden Anti-Extremismus-Gesetze dazu missbrauchen, um religiöse Texte auf die staatliche Liste der verbotenen Bücher zu setzen. Die Behörden hindern religiöse Gemeinschaften auch daran, Land zu erwerben und verweigern ihnen Baugenehmigungen für Kirchen.

Von ähnlichen Problemen berichten auch Pastor Vitaliy Bak und seine Baptistengemeinde in der südrussischen Stadt Verkhnebakansky. Sie nutzten im Einklang mit der bestehenden Gesetzeslage ein privates Haus für Gottesdienste, bis ihnen dies eines Tages von den örtlichen Behörden verboten wurde. ADF International reichte daraufhin im Dezember 2019 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Inmitten der Pandemie beantragte die Stadtverwaltung beim Amtsgericht in Noworossijsk, den Abriss des Hauses – in dem auch mehrere Menschen leben – anzuordnen, nur weil dort Gottesdienste abgehalten wurden.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen zu dürfen und sie allein oder mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat auszuüben. Mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat Russland zugestimmt, für seine Verletzungen der Menschenrechte zur Verantwortung gezogen werden zu können. Religionsfreiheit wird nicht nur durch die Konvention geschützt, sondern ist auch ein wichtiges Indiz für die Stärke einer Demokratie. Wir hoffen, dass der Gerichtshof die Fälle der Kirche in Kaluga sowie den von Pastor Bak zulassen wird“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.

Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen heute befinden

  • US-Kommission für internationale Religionsfreiheit veröffentlicht Jahresbericht
  • „Systematische, anhaltende und ungeheuerliche“ Verletzungen der Religionsfreiheit in 14 Ländern festgestellt

WASHINGTON DC (21. April 2021) – Nach wie vor ist Religionsfreiheit weltweit in Gefahr – so lautet das Ergebnis der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), die vor kurzem ihren Jahresbericht veröffentlichte. Der Bericht qualifiziert 14 Länder als „besonders besorgniserregende Länder“ wegen ihrer „systematischen, andauernden und ungeheuerlichen“ Verletzungen der Religionsfreiheit und empfiehlt für 12 weitere Länder, deren Entwicklung genau zu beobachten.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen und sie öffentlich und privat ausüben zu können, ohne Angst vor Verfolgung. Die anhaltende Diskriminierung von Christen und anderen religiösen Minderheiten verletzt dieses Recht. Der Jahresbericht der USCIRF zeigt die schlimmsten Übergriffe gegen Menschen mit und ohne Glauben und ist eine wichtige Informationsquelle für Anwälte und Regierungen. Wir hoffen, dass die US-Regierung den Bericht ernstnimmt und bei der Ausrichtung ihrer Außenpolitik ernstnimmt“, sagte Kelsey Zorzi, Leiterin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International.

 

Religiöse Verfolgung weit verbreitet

Der aktuelle Jahresbericht untersucht Verletzungen der Religionsfreiheit weltweit, aber auch Fortschritte, wie sie etwa im Jahr 2020 in 26 Ländern festgestellt wurden, und bietet unabhängige Empfehlungen für die US-Außenpolitik. So empfiehlt die USCIRF dem US-Außenministerium, Burma, China, Eritrea, Indien, Iran, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan und Vietnam als „besonders besorgniserregende Länder“ einzustufen. Zudem empfiehlt die Kommission, Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Kuba, Ägypten, Indonesien, Irak, Kasachstan, Malaysia, Nicaragua, die Türkei und Usbekistan auf die „Special Watch List“ des State Department zu setzen.

Im Sudan, in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) und in Bahrain konnte die Kommission positive, wenn auch zaghafte Schritte in Richtung Religionsfreiheit feststellen. In anderen Ländern jedoch verschlechterte sich die Lage der Religionsfreiheit.

Viele Länder nutzen die COVID-19-Pandemie als Vorwand, um religiöse Diskriminierung zu verschärfen. So stellte die USCIRF fest, dass die Verletzungen der Religionsfreiheit in China, Nigeria und Indien am schlimmsten sind.

In den letzten Jahren hat USCIRF die Gräueltaten der chinesischen Regierung gegen uigurische Muslime in der Provinz Xinjiang scharf kritisiert. Daraufhin belegte China Anfang des Jahres Gayle Manchin und Tony Perkins, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender von USCIRF, mit Sanktionen.

 

Einsatz für Verfolgte

2020 gab es viele neue Kampagnen, um die Religionsfreiheit weltweit besser zu schützen. So wurde zum Beispiel zum zweiten Mal der „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ begangen. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag ins Leben gerufen und möchten daran erinnern, dass jeder Mensch das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit hat.

In ähnlicher Weise veranstaltete das polnische Außenministerium im November 2020 das dritte Ministertreffen zur Förderung der Religionsfreiheit. Bei dem Treffen erzählten Verfolgte ihre bewegenden Geschichten. Zudem wurde Anwälten und Regierungsvertretern die Möglichkeit zum Austausch geboten, um Ziele und Strategien zu diskutieren, wie religiöse Minderheiten und Menschen, die wegen ihrer Religion verfolgt werden, besser geschützt werden können.

Bei der Veröffentlichung des Jahresberichts lobte USCIRF die letzte US-Regierung für ihren Einsatz für die Religionsfreiheit und forderte die aktuelle US-Regierung unter Präsident Biden nachdrücklich dazu auf, es ihr gleichzutun, und etwa die Umsetzung des letztjährigen Präsidialerlasses zur „Förderung der weltweiten Religionsfreiheit“ weiter voranzutreiben.

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, sagte: „Der jüngste USCIRF-Bericht erinnert uns daran, dass Menschen weltweit unter Verfolgung und Verletzung ihrer Grundrechte leiden. Christen sind davon am meisten betroffen. Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen tagtäglich und überall auf der Welt befinden.“

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Kolumbianischer Social Media Star wehrt sich gegen Zensur-Urteil

  • Kolumbianisches Verfassungsgericht soll Fall der Influencerin “Kika” Nieto prüfen
  • Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt sie dabei

KOLUMBIEN (21. April) – Dürfen wir christliche Überzeugungen auf sozialen Medien teilen? Diese Frage wird das Verfassungsgericht zumindest für Kolumbien beantworten müssen. Social Media Star Erika “Kika” Nieto hatte in einem “Fragt mich alles”-Video ihre Überzeugungen zum Thema Ehe geteilt, als sie die Frage eines Followers beantwortete. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für andere Ansichten. Eine Aktivistengruppe brachte sie für diese Aussage vor Gericht. Nieto wurde dazu verurteilt, das Video zu entfernen. Nun wendet sie sich an das kolumbianische Verfassungsgericht, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Überzeugungen öffentlich zu teilen. Ich möchte authentisch mit meinen Unterstützern kommunizieren, ohne zensiert oder strafrechtlich verfolgt zu werden. Ich möchte auch nicht, dass andere Angst haben, über ihre Überzeugungen zu sprechen. Ich hoffe auf mehr Toleranz und Verständnis für unterschiedliche Meinungen in der Gesellschaft. Deshalb möchte ich meinen Fall bekannt machen”, sagte Nieto.

Zensiert, weil sie ihre Ansichten über Ehe äußerte

Als Antwort auf die Frage eines Followers in ihrem YouTube-Video, teilte Nieto ihre Überzeugungen über die Ehe mit ihren Millionen von Anhängern.

„Jeder sollte frei sein, seinen Glauben und seine Glaubensüberzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern. Die kolumbianische Verfassung schützt Nietos Recht, ihre Ansichten frei auszusprechen und öffentlich zu teilen. Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind fundamentale Menschenrechte, die durch alle wichtigen Menschenrechtsverträge geschützt werden. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, ist Diskussion die beste Reaktion, nicht Zensur. Letztendlich leidet jeder von uns und auch die Demokratie, wenn Menschen nicht frei sprechen können“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik von ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Kika Nietos Fall unterstützt.

Aktivisten reichten Klage ein

In einem vorangegangenen Fall hatte das kolumbianische Verfassungsgericht bereits entschieden, dass Nieto sich öffentlich zu kontroversen Themen äußern darf. Ihre Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt. Ein Aktivist brachte Nieto erneut vor Gericht und beschwerte sich, dass ihre Bemerkung über die Ehe beleidigend und diskriminierend sei. Dieses Mal betrachtete ein untergeordnetes Gericht ihre Äußerungen als „Hassrede“. Sie wurde angehalten, ihr Video zu löschen.

Die kolumbianische NGO Nueva Democracia – eine zivilgesellschaftliche Plattform, die sich für Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einsetzt – vertritt Nieto. Gemeinsam fordern sie das Verfassungsgericht auf, die Grundfreiheiten zu wahren und die Entscheidung der niederen Instanz aufzuheben. ADF International unterstützt den Fall. Das kolumbianische Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Mai entscheiden, ob es den Fall zur Überprüfung annimmt.

Zunehmende Zensur weltweit

Nieto ist nicht die Einzige, die öffentlich ihre Überzeugungen über die Ehe in den sozialen Medien teilte und nun mit rechtlichen Folgen kämpfen muss. In Finnland sieht sich die ehemalige Innenministerin und amtierende Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen mit mehreren strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, nachdem sie ihre Ansichten in einem Tweet geteilt hatte. Die Ärztin, Mutter von fünf Kindern und Großmutter von sechs Kindern, äußerte öffentlich ihre Meinung zu Familie und Ehe. Der finnische Generalstaatsanwalt verdächtigt sie deshalb eines Verbrechens, das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. ADF International unterstützt Räsänen bei der Verteidigung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit.

„Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in der heutigen ‚Cancel Culture‘ zunehmend unter Beschuss gerät. Sowohl Nietos als auch Räsänens Fälle zeigen, dass die Freiheit, das zu sagen, was wir glauben, angemessen geschützt werden muss. Ob jemand bestimmten Ansichten zustimmt oder nicht, Zensur führt unweigerlich auf einen gefährlichen Weg. Zensur schafft Angst, Meinungsfreiheit fördert eine lebendige Zivilgesellschaft“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.

Dürfen Eltern ihre Kinder noch zuhause unterrichten?

In Großbritannien konnten Eltern grundsätzlich immer schon über die Erziehung und Bildung ihrer Kinder selbst entscheiden. Die Zuständigkeit der Eltern für diese Bereiche entspricht dem Kindeswohl am besten. Diese Freiheit hat es vielen Eltern auch ermöglicht, Kinder zu Hause zu unterrichten. Dies taten sie, weil sie überzeugt waren, dass die Vorteile von Home-Schooling, die beträchtlichen finanziellen, beruflichen und sozialen Opfer, überwiegen würden. Untersuchungen zeigen, dass Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, akademisch oft genauso gut, wenn nicht sogar besser abschneiden als Gleichaltrige, die eine Schule besuchen.

 

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Für die nächste Generation

Was müssen wir heute tun, um in 10 Jahren bessere Bedingungen für Meinungs- und Glaubensfreiheit in unserer Gesellschaft vorzufinden? ADF International investiert in die Ausbildung der nächsten Generation christlicher Entscheidungsträger.

Sophia Kuby leitet und entwickelt die Schulungsprogramme von ADF International. Sie koordiniert die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.

 Mit der Areté Academy bietet ADF International ein internationales Trainingsprogramm für christliche Young Leaders an, die beruflich Gesellschaft mitprägen möchten. Was verbirgt sich dahinter?

Die Areté Academy ist eine einzigartige Leadership-Ausbildung für junge Christen, die am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn stehen und eine Sehnsucht haben, gesellschaftsprägend zu wirken. Das Wort Areté kommt aus dem Grechischen und bedeutet Tugend oder Vortrefflichkeit. Dieser Name ist Programm bei unserer Akademie.

Wir bilden junge Menschen aus, die sich durch akademische und charakterliche Vortrefflichkeit auszeichnen, starke Führungsqualitäten aufweisen und sich aus ernsthafter christlicher Motivation heraus in den Dienst des Gemeinwohls stellen wollen. Junge Christen, die heute beruflich Gesellschaft in Politik, Recht, Medien oder im vorpolitischen Bereich mitgestalten wollen, finden kaum mehr Orte, wo sie sich darauf vorbereiten und sich ein entsprechendes Netzwerk aufbauen können. Sie haben ihre akademischen Netzwerke, wie Stipendiatenprogramme, und ihre kirchlichen Kreise, die meist auf Freizeitaktivitäten beschränkt sind. Oft hat das eine nicht viel mit dem anderen zu tun.

Mit der Areté Academy wollen wir diese immer größer werdende Lücke füllen, indem wir drei Dinge bieten: erstens, eine absolut hochwertige Ausbildung in den Kernthemen des christlichen Menschenbildes und der Herausforderungen unserer heutigen Kultur; zweitens, ein lebenslanges, wachsendes, professionelles, und weltweites Netzwerk von Areté-Alumni; drittens, ständige Angebote zur Weiterbildung.

 

Welche Erfahrungen machen Sie mit der Kombination aus christlich fundierter spiritueller und intellektueller Ausbildung?

Die Verbindung von beidem – dem Geistlichen und dem Intellektuellen – in der Areté Academy ganz konkret zu erleben, ist für viele Teilnehmer entscheidend, damit in ihnen die Überzeugung wachsen kann: es ist nicht nur wich-tig, sondern auch möglich, als Christ ganz bewusst strategische Positionen in gesellschaftsprägenden Bereichen anzustreben. Ich muss dem allerdings noch ein Drittes hinzufügen: tragende Beziehungen und Freundschaften mit anderen Gleichgesinnten weltweit, die dieselbe Ambition haben, Politik, Kultur und Gesellschaft aktiv mitzugestalten.

Diese drei Dimensionen entwickeln wir durch die sogennante „Areté Journey“ hindurch. Die ausgewählten Teilnehmer absolvieren gemeinsam über ein Jahr monatliche online Trainings, wo sie sich bereits in Kleingruppen kennenlernen und Mentoring bekommen, bevor sie dann alle zur eigentlichen Areté Academy für fünf Tage zusammenkommen.

 

Wie funktioniert das Netzwerk christlicher Influencer, das ADF International weltweit knüpft, konkret?

Seit Jahren bauen wir ein weltweites Netzwerk von Anwälten und Personen im öffentlichen Leben auf. 2018 haben wir eine eigene Abteilung gegründet, die sich dem voll und ganz widmet. Mit der Areté Academy haben wir ein Programm geschaffen, das die Zielgruppe nicht nur anspricht, wenn sie bereits beruflich etabliert ist, sondern junge Menschen mit hohem Potenzial identifiziert, ausbildet und ihnen dann ein weltweites Netzwerk bietet. Das erlaubt ihnen besser die zahlreichen Herausforderungen zu meistern, denen man heute als Christ im öffentlichen Leben begegnet.

Durch das Netzwerk bekommen Alumni leichten Zugang zu intellektuellen Resourcen, Expertise, Mentoring und, nicht zu unterschätzen, Unterstützung im Gebet und konkrete Ermutigung. Auch jährliche Alumni-Treffen sind in Europa, Südamerika und bald auch Asien in Planung.

 

Wie sieht die inhaltliche Ausrichtung der Academy aus?

Im Grunde geht es darum, in der Tiefe zu verstehen, was das christliche Menschenbild ist und für unsere heutige Kultur bedeutet. Unser Ziel ist es, dass die gesamte Areté Journey eine wirklich verwandelnde Lebenserfahrung für die Teilnehmer ist. Und unsere Erfahrung mit nunmehr gut 1000 Alumni weltweit zeigt, dass dies tatsächlich oft der Fall ist. Während der Akademie erfahren die Teilnehmer oft eine geistige Klärung ihrer individuellen Aufgabe und gehen tief ermutigt und gestärkt wieder an ihre Wirkungsorte zurück. Meistens gehen dann beruf-liche Türen auf, wodurch diese jungen Menschen eine oft erstaunliche Wirkung entfalten und in ihre Berufung hineinwachsen, dem Gemeinwohl zu dienen.

 

Wer kann sich bewerben und nach welchen Kriterien werden die Teilnehmer ausgewählt?

Die Areté Academy richtet sich an junge Christen aller Konfessionen am Beginn ihrer Berufslaufbahn. Bewerben können sich Studenten und junge Berufstätige aller akademischen Disziplinen. Die Bewerbung umfasst mehrere Essays, Empfehlungsschreiben, Zeugnisse. Wir möchten einen umfassenden Eindruck von der Person bekommen, akademisch, charakterlich, geistlich. Ein Auswahlkommittee, das für jeden Kontinent etwas unterschiedlich besetzt ist, befasst sich intensiv mit jedem Bewerber.

 

Was erhoffen Sie sich von den Absolventen der Akademie?

Die Areté Academy dient demselben Ziel, das auch ADF International hat: wir möchten Menschen befähigen, sich in den Dienst am Menschen, der Freiheit, der Menschlichkeit, der Gerechtigkeit und des Gemeinwohls zu stellen. So wie wir bei ADF International intern versuchen, eine gesunde Kultur von Verantwortung, geistlichem Wachstum, charak-terlicher Stärke und Exzellenz zu leben, so wollen wir auch unsere zukünftigen Verantwortungsträger darin ausbilden und fördern. Die Früchte und Werdegänge dann mitzuerleben, ist eine besondere Freude, denn sie sind ja nie nur menschliches Werk, sondern auch Gottes Wirken in dieser Welt.

Teile dieses Interviews wurden auch in der Zeitung „Die Tagespost“ abgedruckt.

Wer Falsches glaubt, wird ausgewiesen

Die politischen Entwicklungen in der Türkei setzt religiöse Minderhheiten zunehmend unter Druck. Christliche Pastoren und ihre Familien gelten als unerwünscht – zumindest für die Machthaber. Unter dem Deckmantel vager Einwanderunsgesetze, hindert man Menschen wie David Byle daran, über ihren Glauben in der Öffentlichkeit zu sprechen.

Von einem Tag auf den anderen, die Heimat verlassen zu müssen. Was sich anhört wie ein Albtraum, wurde für David Byle Realität. In der Türkeit hatte sich der kana-disch-amerikanische Christ gemeinsam mit seiner deutschen Frau über 19 Jahre hinweg sein Leben aufgebaut. Hier knüpfte er Freundschaften, kaufte sein Haus, hier zog er seine fünf Kinder groß. Und hier predigte er über seinen christlichen Glauben, zumeist an öffentlichen Orten. „Wenn wir öffentlich über unseren Glauben sprachen, blieben die Leute stehen und hörten zu. Sie wollten mehr hören, mehr über Jesus erfahren.

In Istanbuls Straßen erfährt man sel-ten etwas über das Chrsitentum. Das Interesse bei den Menschen war groß. Die Regierung wollte uns lieber zum Schweigen bringen aber wir übten nur unser Recht auf Religionsfreiheit aus“, so David. Die türkische Verfassung und Gesetzeslage kennt er gut. Im Laufe seiner Missionstätigkeit sah er sich schon mit einer ganzen Reihe kurzfristiger Festnahmen, Verhören und versuchten Abschiebungen konfrontiert.

 

Des Landes verwiesen

Bereits 2016 erhielt Byle einen kaum begründeten Bescheid, wonach er die Türkei unverzüglich verlassen müsse. Er bekämpfte diesen Bescheid. Sein Aufenthalt war bis zur endgültigen Entscheidung rechtmäßig. Dennoch holte ihn eines Tages die Polizei. Man inhaftierte David einen Tag nach der medienwirksamen Freilassung des US-amerikanischen Pastors Andrew Brunson aus einem türkischen Gefängnis im Oktober 2018.

Er blieb nicht lang in Haft. Man teilte ihm mit, er hätte innerhalb von fünfzehn Tagen das Land zu verlassen. Dem beugte er sich. David reiste vorerst aus.

Als er versuchte, zu seiner Familie zurückzukehren, wurde ihm die Einreise in die Türkei verwehrt. Die Behörden sehen in ihm eine „Bedrohung der Ordnung und Sicherheit“. Als nun das Höchstgericht endlich seinen Fall aufgriff, schloss es diesen umgehend, da sich David nicht mehr im Land befand. Er und alle, die ihn geistlich und finanziell über die Jahre hinweg unterstützt hatten, wurden um ihr Recht betrogen.

„Hier wird das Einwanderungsrecht dazu missbraucht, einen Menschen an der Ausübung seiner Religionsfreiheit zu hindern.“ Lidia Rieder, Juristin bei ADF International

 

Grundrechte schützen

ADF International vertritt Byle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um ihm eine Rückkehr zu ermöglichen. „Die systematische Unterdrückung durch die türkischen Behörden, unter der David und andere ausländische Christen leiden, soll die Ausbreitung des Christentums eindämmen. Das ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit. Dabei verpflichtete sich die Türkei diese zu verteidigen“, so Lidia Rieder, Juristin bei ADF International. Davids Arbeit als Missionar werde sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch von der türkischen Verfassung ge-schützt. Sie wurde aber dennoch zum Grund für die Ausweisung und das Einreiseverbot.

 

Zunehmende Verfolgung

Für Byle begann alles in der türkischen Hauptstadt Istanbul, wo er als Straßenprediger seine Missionsarbeit startete. Mit kleinen Showeinlagen, Pantomime und Puppenspiel erklärte er Interessierten, was es mit diesem Jesus auf sich hätte. Manchmal versammelten sich Menschentrauben um ihn zu hören. Seit 2007 litt er unter der zunehmenden Verfolgung durch die Autoritäten, die seine Tätigkeit nicht gut hießen. Man sperrte ihn vier Mal ein. Einmal wurde er auf offener Straße verhaftet, ein ander Mal kam ein Polizeitrupp in der Nacht in sein Haus und nahm ihn mit. Das entmutigte David nicht. Er sieht es als Teil seiner Aufgabe und erzählt auch von vielen tollen Gesprächen in den Gefängnissen. Generell fühlten sich seine Familie und er immer wohl in der Türkei. Auch weil er auf offene Ohren stieß: „Einmal predigte ich in Istanbul in der Nähe einer großen Moschee. Jemand verriet das den Imamen. Sie kamen und beschimpften mich. Aber ich musste gar nicht darauf reagieren, da viele im Publikum plötzlich anfingen, mich zu verteidigen.“ Er sehne sich nach dem Tag, wieder türkischen Boden betreten zu dürfen, so David. Aktuell harrt er der Dinge in Berlin, wo er ebenfalls seiner Missionstätigkeit nachgeht. Er ist kein Einzelfall. Deshalb hofft er, dass seine Klage am Europäischen Gerichtshof allen Christen in der Türkei hilft, ihr Recht auf Glaubensfreiheit ausleben zu dürfen. In aller Öffentlichkeit.

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Missionare hinter Gittern

Zugegeben, manche Menschen machen sich selbst das Leben unnötig schwer. Etwa wenn sie partout in Grönland leben möchten, wo Temperaturen die meiste Zeit unter dem Gefrierpunkt sind. Oder wenn sie in die Wildnis ziehen, wo sie weder Zugang zu Strom noch fließendem Wasser haben.

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