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Für Tweet ins Gefängnis? – Finnischer Abgeordneten droht Haftstrafe

  • Finnische Generalstaatsanwältin erhebt eine Strafanklage gegen ehemalige Innenministerin
  • Abgeordnete wird auch wegen Bibel-Tweet angeklagt

HELSINKI/ WIEN (30. April) – Das Posten eines Bibel-Tweets könnte in Finnland nun eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben. Die Generalstaatsanwältin erhob eine Strafanklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen. Der ehemaligen Innenministerin drohen bis zu zwei Jahre Haft pro Anklagepunkt. Die fünffache Mutter und sechsfache Großmutter, die im bürgerlichen Beruf Ärztin ist, muss sich für sogenannte „Hassrede“ verantworten. Sie hatte ihre Meinung zu Ehe und zur menschlichen Sexualität in einer Broschüre im Jahr 2004, einem Kommentar in einer Radiosendung 2019 und zuletzt in einem Tweet, der an ihre Kirchenleitung gerichtet war, öffentlich geäußert.

„Es fällt mir schwer zu glauben, dass mir eine Haftstrafe droht, weil ich meine religiösen Überzeugungen öffentlich äußerte.  Ich habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Meine Aussagen über Ehe und Sexualität basieren auf biblischen Lehren“, sagte Päivi Räsänen. “Ich werde das Recht meinen Glauben zu bekennen, weiterhin verteidigen, auch damit andere ihr Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit künftig wahrnehmen können. Ich bleibe dabei, meine Aussagen sind legal und dürfen nicht einfach zensiert werden. Ich werde nicht klein beigeben. Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und meinen Glauben verstecken. Je mehr wir als Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger wird der Raum für die Redefreiheit.“

  

Strafrechtlich angeklagt wegen Aussagen aus religiöser Überzeugung 

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnisch lutherischen Kirche wandte sie sich damals an die Bischöfe ihrer Kirche und hinterfragte deren offizielles Sponsoring der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“. Dazu postete sie ein Foto eines Bibeltextes. Räsänen musste bereits mehrere lange Polizeiverhöre über sich ergehen lassen und wartete mehr als ein Jahr auf die Entscheidung der Generalstaatsanwältin, ob sie die Strafverfolgung fortsetzen würde. Diese Entscheidung ist nun gefallen. ADF International wird weiterhin Räsänens Fall unterstützen und sich für das Recht aller einsetzen, ihre Überzeugungen frei teilen zu dürfen.

„Die Redefreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die Entscheidung der finnischen Generalstaatsanwaltschaft, diese Anklage gegen Dr. Räsänen zu erheben, schafft eine Kultur der Angst und Selbstzensur. Es ist ernüchternd, dass solche Fälle in ganz Europa zunehmen. Wenn engagierte Abgeordnete wie Päivi Räsänen strafrechtlich angeklagt werden, weil sie ihre Überzeugungen äußern, dann hat das eine einschüchternde Wirkung auf das Recht eines jeden, frei zu sprechen”, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Autor von “Zensiert – Wie Hassrede Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen”.

Seit 1995 ist Räsänen Abgeordnete des finnischen Parlaments, leitete die christdemokratische Partei zwischen 2004 und 2015 und war finnische Innenministerin zwischen 2011 und 2015. Während dieser Zeit war sie auch für religiöse Angelegenheiten in Finnland verantwortlich.

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