Stilles Gebet wird zum Gedankenverbrechen
#LetUsWorship
- Wer: Isabel Vaughan-Spruce
- Wo: Birmingham, UK
- Team: Jeremiah Igunnubole, Lois McLatchie
Thema | Meinungsfreiheit
In Großbritannien wurde die Leiterin vom Marsch fürs Leben UK Isabel Vaughan-Spruce zweimal verhaftet und für ein „Gedankenverbrechen“ in Form von stillen Gebeten in der Nähe einer Abtreibungsklinik in vier Fällen angeklagt.
Trotz Freispruch in allen vier Anklagepunkten wurde Isabel im März 2023 ein zweites Mal verhaftet. Die Polizei ließ die Sache später fallen, nachdem sie rechtliche Schritte eingeleitet hatte.
Im Februar 2025 forderte jedoch ein Polizeibeamter der West Midlands Isabel auf, einen öffentlichen Bereich zu verlassen, weil sie für ihre Überzeugungen bekannt ist – obwohl sie einfach nur allein dastand, still betete und keinerlei Handlungen vornahm.
Mit der Hilfe von ADF UK wurde Isabel bereits zweimal freigesprochen und steht weiterhin für ihr Recht auf freie und friedliche Meinungsäußerung ein.
„In Großbritannien des 21. Jahrhunderts gibt es keinen Platz für Orwells „Gedankenpolizei“. Nachdem ich wegen meines stillen Gebets verhaftet, vor Gericht gestellt und monatelang durch das Rechtssystem geschleift worden war – nur um schließlich für unschuldig befunden zu werden und eine Entschädigung für meine unrechtmäßige Verhaftung zu erhalten –, finde ich es zutiefst beunruhigend, dass nun vage formulierte Gesetze eingeführt werden, die Menschen wie mich bestrafen könnten, die nur da sind, um zu helfen, friedlich zu sprechen oder zu beten.“
- Isabel Vaughan-Spruce
Zusammenfassung des Falls
Im November 2022 sprach die Polizei Isabel Vaughan-Spruce an, die in der Nähe der BPAS Robert Clinic in Kings Norton, Birmingham, stand. Isabel protestierte nicht. Sie trug kein Plakat und sprach mit niemandem. Sie verhielt sich völlig still, bis sie von Polizeibeamten angesprochen wurde, die Beschwerden erhalten hatten, dass sie möglicherweise still in Gedanken betete.
Im Dezember 2022 ging ein Video von Isabel viral. Darin war zu sehen, wie Isabel von drei Polizeibeamten durchsucht und festgenommen wurde, nachdem sie gesagt hatte, dass sie „möglicherweise” in Gedanken betete. Der Bereich um die Einrichtung, in deren Nähe sie betete, unterliegt einer lokalen Verordnung zum Schutz öffentlicher Räume (engl. PSPO), die im November 2022 in Kraft getreten ist und das Beten, das Verteilen von Informationen über Schwangerschaftshilfe und andere Aktivitäten, die als „Protest“ angesehen werden, verbietet.
Isabel, die seit über zwanzig Jahren Frauen in Krisenschwangerschaften unterstützt, wurde wegen „Protestierens und Ausübens einer Handlung, die für Dienstleistungsnutzer einschüchternd ist“ angeklagt. Und das, obwohl die Abtreibungsklinik während der Zeit, in der sie anwesend war und betete, geschlossen war und obwohl sie klar erklärt hatte, dass sie nicht zum Protestieren dort war.
Mit Unterstützung von ADF UK wurde sie in allen vier Anklagepunkten für nicht schuldig befunden.
Der Inhalt des Gebetes wird zum Gedankenverbrechen
Während Belästigung bereits illegal ist, kriminalisiert die von den Behörden in Birmingham eingeführte Zensurzone Personen, die „an einer Handlung der Zustimmung oder Ablehnung oder einer versuchten Handlung der Zustimmung oder Ablehnung“ zu Abtreibung beteiligt erscheinen – auch durch „verbale oder schriftliche Mittel, Gebete oder Beratung…“. Isabels physische Anwesenheit im Bereich der öffentlichen Schutzanordnung (PSPO) war an sich kein Verbrechen; es war der Inhalt ihrer privaten Gedanken, der verboten war. Hätte Isabel an derselben Stelle gestanden und über ein anderes Thema nachgedacht, wäre sie nicht verhaftet worden.
Die Staatsanwaltschaft war jedoch nicht in der Lage, vor Gericht Beweise für das „Gedankenverbrechen“ vorzulegen, sodass das Amtsgericht Birmingham Isabel im Februar 2023 von allen Anklagepunkten freisprach.
Freigesprochen – und doch wieder verhaftet
Doch nur drei Wochen später, im März 2023, wurde Isabel erneut wegen stillen Betens verhaftet. Trotz ihres Freispruchs waren sechs Polizeibeamte bei dieser Verhaftung anwesend, wobei einer ihr bestätigte: „Sie haben gesagt, dass Sie beten, was eine Straftat darstellt.“
Isabel wurden daraufhin Auflagen für die Freilassung gegen Kaution auferlegt, die ihr verboten, sich in der Nähe der Abtreibungsklinik aufzuhalten, die über die zensierte „Zensurzone“ (engl. „buffer zone“) hinausgeht. Mit Unterstützung von ADF UK konnte Isabel die unnötigen und unverhältnismäßigen Auflagen für die Freilassung gegen Kaution anfechten, die schließlich von der Polizei geändert wurden.
Isabel reichte mit der Hilfe von ADF UK ebenfalls eine Klage gegen die Polizei von West Midlands ein wegen zweier unrechtmäßiger Festnahmen und Freiheitsberaubungen, wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit einer aufdringlichen Durchsuchung ihrer Person und wegen Verletzung ihrer Menschenrechte sowohl in Bezug auf die Festnahmen als auch auf die ihr auferlegten belastenden Auflagen für die Freilassung gegen Kaution. Im August 2024 erhielt Isabel von der Polizei von West Midlands eine Entschädigung in Höhe von 13.000 £ als Anerkennung für ihre ungerechte Behandlung und die Verletzung ihrer Menschenrechte.
Neue Ermittlungen gegen Isabel trotz vorheriger Entlastung
Isabel betet weiterhin wöchentlich in der Nähe der Abtreibungsklinik. Die Polizei von West Midlands hat damit begonnen, zwei Polizeibeamte zu entsenden, um sie beim stillen Beten zu beobachten. Regelmäßig wird sie von Beamten angesprochen und gefragt, ob sie betet.
Isabel reichte bei der Polizei eine Beschwerde ein, weil sie wiederholt schikaniert und befragt wurde, ohne Erklärung gegen welches Gesetz sie verstoßen habe. In der Beschwerde wurde darauf hingewiesen, dass ihre Behandlung im Widerspruch zu früheren eindeutigen Urteilen der Gerichte und den Leitlinien der Staatsanwaltschaft (CPS) in dieser Angelegenheit stand.
Ihre formelle Beschwerde wurde mit der Begründung abgelehnt, dass gegen sie ermittelt werde, obwohl ihr dies nie offiziell mitgeteilt worden war.
Im Februar 2025 forderte jedoch ein Polizeibeamter der West Midlands Isabel auf, einen öffentlichen Bereich zu verlassen, weil sie für ihre Überzeugungen bekannt ist – obwohl sie einfach nur allein dastand, still betete und keinerlei Handlungen unternahm. Videoaufnahmen zeigen, wie der Polizeibeamte erklärt, dass er Isabels „bloße Anwesenheit“ als „Belästigung, Beunruhigung und Bedrohung“ ansieht, da sie für ihre pro-life-Überzeugungen bekannt ist und einer pro-life-Organisation angehört. Er kam daher zu dem Schluss, dass sie gegen die Regeln der „Zensurzone“ verstößt – einem Bereich innerhalb von 150 m um eine Abtreibungsklinik. Mit Unterstützung von ADF UK hat Isabel an die Polizei geschrieben und um Klarstellung gebeten, dass die bloße Anwesenheit einer Person keine Straftat darstellt.
Die Polizei von West Midlands bestätigte daraufhin, dass sie auf eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft (CPS) warte, um über die nächsten Schritte in Bezug auf die Vorwürfe gegen Isabel im August 2025 zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor entschieden, dass das stille Verharren im Gebet nicht die Schwelle für die Beweisführung und das öffentliche Interesse erreicht, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen. Dieser Ansatz schien durch neue Leitlinien formalisiert worden zu sein, in denen festgestellt wurde, dass nicht „offensichtliches“ Verhalten nicht unter den Straftatbestand falle. Es wird angenommen, dass dies die erste Prüfung der Leitlinien der Staatsanwaltschaft im Rahmen der umstrittenen nationalen „Zensurzonengesetzgebung“ (engl. „buffer zones“ legislation) ist.
Zensurzonen durchgesetzt trotz Gefahr für die Meinungsfreiheit
Isabels Fall veranschaulicht die Gefahren von „Zensurzonen“. Leider haben die britischen Behörden seit dem 31. Oktober 2024 die Durchsetzung von „Zensurzonen“ um alle Abtreibungskliniken in England und Wales eingeführt. Nach britischem Recht (Public Order Act) ist es derzeit strafbar, innerhalb eines Umkreises von 150 m um eine Abtreibungsklinik die Entscheidung einer Person zum „Zugang“ zu Abtreibungsdiensten zu „beeinflussen“.
ADF UK setzt sich weiterhin dafür ein, dieses gefährliche Gesetz aufzuheben.
„Wir alle lehnen Belästigung und Einschüchterung ab. Aber das Gesetz zur öffentlichen Ordnung geht noch viel weiter, indem es „Beeinflussung“ verbietet. Könnte dies auch für den Rat eines Elternteils gelten? Für ein besorgtes Wort eines Freundes? Für Informationen, die von einem ehrenamtlichen Berater für Krisenschwangerschaften bereitgestellt werden? Das Gesetz ist so vage formuliert, dass friedliche, einvernehmliche Gespräche oder sogar stille Gedanken in bestimmten Straßen Englands illegal sein könnten. Wir haben bereits die Verfolgung von Personen wie Isabel Vaughan-Spruce oder Adam Smith-Connor erlebt, die nur für ein paar Minuten innegehalten haben, um in Gedanken zu beten, und zwar aufgrund dieser zensierenden und weitreichenden „Zensurzonen“-Regelungen. Wenn Gedanken und friedliche Meinungsäußerungen nicht überall geschützt werden, gefährdet dies diese Rechte überall. Zensurzonen hin oder her, wir sollten die Rechte, auf denen unsere Demokratie basiert, kompromisslos schützen”, sagt Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater von ADF UK.
Isabel ist Leiterin der britischen Organisation Marsch fürs Leben UK und engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für Frauen in Krisenschwangerschaften. Sie leistet schutzbedürftigen Frauen und Kindern karitative Hilfe und wird wegen ihrer privaten Gedanken dennoch nicht besser behandelt als ein gewalttätiger Straftäter.
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