Recht auf freie Versammlung bestätigt – erste gerichtliche Zurückweisung der örtlichen Auflage
ADF International begrüßt Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und des Verwaltungsgerichts Regensburg, die es Ehrenamtlichen ermöglichen für Mütter und ungeborene Kinder in der Umgebung einer Abtreibungseinrichtung zu beten

Regensburg (30 September 2025) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 23. September, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine Bannmeile um Abtreibungskliniken vorschreibe, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten seien. Damit bestätigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. August 2025, dass die monatlichen Gebetswachen von Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. (Helfer Deutschland e.V.) bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin wie gewohnt etwa 40 Meter vor einer Abtreibungseinrichtung stattfinden dürfen. Die Gruppe konnte sich somit gestern wieder zu friedlichem Gebet versammeln.
Die Entscheidung des Bayerischen VGH markiert einen Meilenstein: Es ist das erste Mal nach Inkrafttreten des neuen Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), dass eine örtliche Beschränkung einer Versammlung damit gerechtfertigt und diese Rechtfertigung zurückgewiesen wird. Es gibt klare Belege dafür, dass politischer Druck auf die Gemeinde ausgeübt wurde. Das Gericht hat klar herausgestellt, dass das Gesetz nicht auf die friedliche Gebetsvigil anwendbar ist. Die städtische Begründung der Auflage stellte pauschal Gefahrenbehauptungen auf, ohne das Gesetz oder die tatsächliche Lage angemessen zu prüfen. Die Richter hoben hervor, dass die bisherigen Vigilien weiterhin zulässig bleiben – zumindest bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren. ADF International unterstützte den Kläger juristisch in dieser Sache und sieht in der Verfügung ein starkes Signal für die Rechtsstaatlichkeit.
„Diese Entscheidung schützt die Versammlungsfreiheit – auch im sensiblen Kontext von Lebensrecht und Gebet. Friedliche Versammlungen, Religionsausübung und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht pauschal verboten werden.
- Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International
„Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Unterstützung und Solidarität für Menschen in herausfordernden Situationen zu zeigen, ist hingegen rechtlich nicht zu beanstanden,“ fuhr Böllmann fort.
Unerlaubte politische Einflussname
Die Gebetswachen finden seit Jahren regelmäßig und friedlich ca. 40 m vom Eingang der Abtreibungseinrichtung statt. Auch nach in Krafttreten einer Gesetzesänderung („SchKG“, in Kraft getreten am 13. November 2024), hatte die Stadt die Vigilien in der ersten Jahreshälfte 2025 in ihrer bisherigen Form erlaubt. Aufgrund der negativen Berichterstattung der Lokalpresse, die die Versammlungen kritisierte und meinte, dass es sie aufgrund des neuen Gesetzes nicht geben dürfe, verhängte die Stadt im Juli 2025 erstmals Einschränkungen, die Verbotszonen bis 100 Meter um Abtreibungseinrichtungen vorsehen.
Es gibt außerdem klare Belege dafür, dass äußerer politischer Druck Verwaltungsentscheidungen beeinflusst hat und dabei zentrale Grundsätze von Fairness und Neutralität verletzt wurden. Sogar eine ausführliche juristische Stellungnahme der Behörden, die aufzeigte, dass die geplanten Versammlungsauflagen rechtswidrig waren, wurde bewusst ignoriert.
Einschränkungen sind ungerechtfertigt
Die Juli-Wache musste deshalb abgesagt werden, doch nach der Eilentscheidung können die Gebete vorerst wieder wie geplant monatlich stattfinden.
Mit dem Beschluss des VG Regensburg vom 14. August, den der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am 23. September bestätigt hat, wurde die Rechtswidrigkeit des ergangenen städtischen Bescheides vorläufig festgestellt: Die gesetzlichen Änderungen bieten keine ausreichende Grundlage für ein pauschales Versammlungsverbot im 100m-Bereich vor Abtreibungsstätten, und auch die tatsächlichen Umstände vor Ort rechtfertigen eine solche Einschränkung in Regensburg nicht.
Die Klage im Hauptsacheverfahren ist bereits eingereicht – ADF International erwartet eine abschließende Entscheidung, die den Schutz der Versammlungs- und Religionsfreiheit auch unter neuen gesetzlichen Vorgaben bestätigt.
„Mit dieser Entscheidung wurde mehr als nur eine Gebetswache gerettet, sondern auch Babys, deren Mütter – wir haben das in 26 Jahren sehr oft erlebt – auf den letzten Metern zur Abtreibungsklinik das andächtige Gebet als eine Ermutigung empfinden, in letzter Sekunde doch „Ja!“ zum Leben mit dem Kind zu sagen. Das ist ihr gutes Recht. Und diesem „Mutterrecht“ – und damit der Verwirklichung des Lebensrechtes des Kindes – schenkt das Eilentscheidung des Gerichts jene Freiheit, die das ideologisch geprägte Gesetz zu unterbinden versucht, sagte Wolfgang Hering, Vorsitzender der Helfer Deutschland e.V.. Hering organisiert bundesweit monatliche Gebetswachen in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen – etwa auch in Regensburg.
Wunschgesetz der Abtreibungslobby
Deutschland hat im Juli 2024 das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) verschärft, um schwangere Frauen vor angeblicher „Gehsteigbelästigung“ zu schützen. Das Gesetz sanktioniert nun belästigendes Verhalten – ein bereits verbotener Tatbestand – im Umkreis von 100 Metern um Abtreibungs- und Beratungsstellen. Es verbietet außerdem die Verbreitung von Inhalten, die bei Schwangeren emotionale Reaktionen wie „Furcht, Ekel, Scham oder Schuldgefühle“ hervorrufen können. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 5 000 Euro geahndet.
Friedliche Gebetsversammlungen, stilles Beten oder religiöse Symbole sollten erlaubt bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 20. Juni 2023 im Fall Vojnović gegen Pforzheim klargestellt, dass solche Versammlungen nicht pauschal verboten werden dürfen. Rechtsexperten und Lebensschützer kritisieren jedoch, dass die Formulierung des neuen Gesetzes bewusst vage ist und somit engagierte Bürger benachteiligt und abschreckt.
„Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist keineswegs kriminell, sondern steht im Einklang mit den Wertungen der Rechtsordnung. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur bestimmter Überzeugungen und die zwangsweise Unterbindung unaufdringlicher Hilfsangebote jedem,“ so Böllmann.
Bilder zur freien Verfügung im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Pressemeldung. Bildnachweis: ADF International