BERLIN (18. Januar 2024) – Bundesjustizminister Marco Buschmann plant weitreichende Änderungen im Familienrecht. Neben „Mitmutterschaft“, bei der mehrere Frauen gemeinsam Mutter werden, soll die Ehe als stabile Verbindung von Eltern keine Grundlage mehr für Adoption sein. Zudem ist die Einführung von sogenannten „Elternschaftsvereinbarungen“ geplant. Das meint die „Verabredung“ lesbischer und schwuler Menschen in Partnerschaft ein Kind hervorzubringen.
Zu den weitreichenden Änderungen im Familienrecht und Kinderschutz sagt Dr. Felix Böllmann:
„Die Pläne der Bundesregierung schaden Kindern, schwächen Ehen sowie Familien und stehen im Widerspruch zu fundamentalen Wertungen des Grundgesetzes.
Das Konzept der ‚Mitmutterschaft‘ ist an sich ein Eingriff in das sowohl völkerrechtlich als auch vom Grundgesetz garantierte Recht jedes Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Jedes Kind hat notwendigerweise einen Vater und eine Mutter. Diese Tatsache wird durch die Neuregelung negiert. Die Rechte und Interessen von Kindern vorrangig zu schützen, ist Aufgabe des Rechtssystems.
Die Ehe ist die Grundlage der Familie und der Gesellschaft. Deswegen genießen sie „besonderen Schutz“ (GG Art 6). Studien zeigen, dass die stabile Ehe zwischen Mann und Frau die besten Bedingungen für den Start ins Leben bietet. Der Kulturkampf der Ampel gegen die Ehe ist mit dem verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebot in Weltanschauungsfragen nicht vereinbar.
„Gipfel der gesellschaftlichen Absurdität“
Der Gipfel der rechtlichen und gesellschaftlichen Absurdität ist die Idee, dass lesbische und schwule Paare gemeinsam Kinder zeugen sollen und die Bundesregierung das rechtlich absichern möchte.
Die scheinbar liberalen Vorschläge offenbaren bei näherem Hinsehen einfach nur Chaos. Stabilität, Bindung sowie Vater und Mutter sind für Kinder wichtig. Die Ampel will genau diese Werte für ein Leitbild der Beliebigkeit opfern. Der Reform geht es nicht um die Kinder, sondern um die Befriedigung der Bedürfnisse Erwachsener. Mit Grundrechten und Kindeswohl hat das nichts zu tun“, sagt Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International.