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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Gebetsversammlungen vor Abtreibungsorganisation: Pläne der Ampelregierung durchkreuzt

  • Hintergrund: Eine 40-Tage-für-das-Leben Gebetsgruppe in Pforzheim durfte sich nicht mehr in der Nähe der Abtreibungsorganisation pro familia versammeln.
  • Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts stellt Pläne der Bundesregierung zur Errichtung von umfassenden Zensurzonen um Abtreibungsorganisationen stark in Frage.

Leipzig/Pforzheim (21. Juni 2023) – Das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) hat endgültig bestätigt, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen nicht pauschal verboten werden dürfen. Die am 20.06.2023 kommunizierte Entscheidung beendet das Verfahren um Pavica Vojnovic und ihre Gebetsgruppe. Nachdem mehrere Städte und Gemeinden versucht hatten, lokale Gebetsversammlungen nahe Abtreibungsorganisationen zu verbieten, kündigte auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus ein Deutschlandweites Verbot für Gebet in der Nähe von Abtreibungsorganisationen an. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt jetzt allerdings die Religions- und Versammlungsfreiheit.

„Ich bin sehr erleichtert! Unser Gebet zur Unterstützung von Frauen und ihren ungeborenen Kindern wirkt und hilft – das sagen uns betroffene Frauen immer wieder. Ich freue mich, dass wir unser Gebet vor dem Gebäude fortsetzen können. Denn jedes menschliche Leben ist wertvoll und verdient Schutz,“ sagte Pavica Vojnovic, die die Gebetsversammlung in Pforzheim organisiert. Vojnovic wird von der Menschenrechtsorganisation ADF International juristisch unterstützt.

Friedliches Gebet verbannt

Die Gebetsgruppe versammelt sich normalerweise zweimal im Jahr vor einem Gebäude der Organisation pro familia, die in Deutschland sowohl Schwangerschaftskonflikberatungen als auch Abtreibungen durchführt und damit Geld verdient. Gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz ist das verboten (§ 9 Nr. 4 SchKG).

2019 verbannte die Stadt Pforzheim die Gebetsgruppe außer Hör- und Sichtweite, obwohl ohnehin eine vierspurige Straße die Beter vom pro familia-Gebäude trennte. Die Stadt wies den Betern einen abgelegenen Platz jenseits einer stark befahrenen Kreuzung zu. Vojnovic, die Leiterin der Gruppe, klagte gegen die Verletzung der Versammlungsfreiheit der Gruppe.

Mehrere Instanzen bestätigen Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Im August 2022 entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass die Verbannung der Gebetsgruppe rechtswidrig war. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen erhob die Stadt Pforzheim eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht, die jetzt zurückgewiesen wurde. Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 14. Juni in einem Parallelfall die Versammlungsfreiheit einer Gebetsgruppe bestätigt: Laut dem VGH darf eine möglicherweise „abgelehnte Meinung“ nicht „durch räumliche Verdrängung“ bekämpft wird.

„Die Gerichte haben klargestellt, dass friedliche Gebete nicht verboten werden dürfen. Angesichts der sehr deutlichen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts wäre die Berliner Ampelregierung gut beraten, ihre Pläne zur massiven Grundrechtseinschränkung in der Nähe von Abtreibungsorganisationen aufzugeben,“ sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International.

Richtungsentscheidung für Bundesregierung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte auch mit Blick auf den Fall von Pavica Vojnovic wiederholt angekündigt, Gebet und Hilfsangebote massiv einzuschränken. Paus sprach von „gesetzliche[n] Maßnahmen“ in der Nähe von abtreibungsbezogenen Einrichtungen. Gleichzeitig plant Paus die Abschaffung von Paragraf 218 StGB.

Tomislav Cunovic, der Anwalt von Pavica Vojnovic, sagte zur Entscheidung: „Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind Eckpfeiler von Demokratie und Rechtsstaat. Darum sind pauschale  Versammlungsverbote von Gebetsgruppen aufgrund von bloßen Behauptungen grundrechtswidrig. Die Gerichte haben das anerkannt. Für ungeborene Kinder einzustehen und diese Meinung vor Abtreibungseinrichtungen friedlich zu äußern, kann nicht durch mächtige Lobbygruppen wie pro familia verboten werden.

Gericht: „Versammlungsfreiheit … für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend“

Schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in seinem Urteil 2022 festgehalten, dass die „Versammlungsfreiheit … für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend ist“. Im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigen die Richter: „Aus der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit folgt das Recht der Grundrechtsträger, insbesondere des Veranstalters, selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen.“ Eine klare Absage erteilt das Gericht dem Verbot von Meinungen: „Erst recht ausgeschlossen sind Verbote zu dem Zweck, bestimmte Meinungsäußerungen ihres Inhalts wegen zu unterbinden“.

Die Stadt Pforzheim hat keine Möglichkeit mehr gegen den Beschluss vorzugehen und muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Dr. Böllmann: „Verbote von unverwünschten Meinungen haben in einem Rechtsstaat keinen Platz“

„Wirtschaftliche Eigeninteressen einer Organisation wie pro familia stehen nicht über dem Grundrecht der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Nachdem Gerichte in ganz Deutschland den Schutz für Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit bestätigt haben, sollte auch in Berlin klar sein: Gebetsverbote und die Verbannung von Hilfsangeboten haben in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat keinen Platz,“ so Böllmann weiter.

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I believe in Jesus Christ, his only Son, our Lord,
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was crucified, died, and was buried;
On the third day he rose again;
he ascended into heaven,
he is seated at the right hand of the Father,
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I believe in the Holy Spirit,
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the communion of saints,
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Amen.

Päivi Räsänen

Eine Abgeordnete des finnischen Parlaments, die wegen ‘Hassrede’ angeklagt wurde, nachdem sie öffentlich ihre christlichen Überzeugungen zu Ehe und Sexualität geäußert hatte.

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Ein christliches Paar aus Pakistan, das 7 Jahre lang in der Todeszelle saß, weil sie angeblich eine blasphemische Textnachricht versendet hatten - obwohl beide weder lesen noch schreiben können.