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Europäisches Gerichtsverfahren könnte die Zukunft religiöser Symbole in öffentlichen Einrichtungen bestimmen

  • ADF International greift ein, um die Präsenz christlicher Symbole in öffentlichen Gebäuden zu verteidigen: „Zwischen der Präsenz religiöser Symbole und dem Menschenrecht besteht kein Widerspruch.“
  • Urteil könnte öffentliche Einrichtungen in 46 Mitgliedstaaten des Europarats betreffen
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Straßburg (16. Januar 2026) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich derzeit mit einem Fall, der darauf abzielt, religiöse Symbole aus öffentlichen Gebäuden zu entfernen. ADF International hat eine Stellungnahme in dem Verfahren Union of Atheists v. Greece eingereicht, um zu betonen, dass religiöse Symbole – darunter Kunstwerke, Ikonen und andere christliche Darstellungen, die die Geschichte und Traditionen eines Landes widerspiegeln – nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit entfernt werden dürfen.

Der aus Griechenland stammende Fall umfasst zwei Beschwerden, in denen die Beschwerdeführer, die sich als Atheisten bezeichnen, die Entfernung bereits vorhandener Ikonen aus dem Gerichtssaal verlangten, und zwar für die Dauer von Verhandlungen zu religiösen Themen. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass die Anwesenheit der Ikonen diskriminierend sei, die Objektivität des Gerichts beeinträchtige, und ihr Recht auf ein faires Verfahren sowie ihr Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verletze. Die griechischen Gerichte wiesen die Anträge auf Entfernung der Ikonen zurück.

„Die Darstellung religiöser Symbole im öffentlichen Raum verstößt nicht gegen das Menschenrecht. Öffentliche Räume dürfen nicht im Namen des Pluralismus von Kreuzen, Ikonen oder anderen Symbolen mit religiöser, kultureller und historischer Bedeutung gesäubert werden“, erklärte Adina Portaru, Leiterin der Rechtsabteilung in Brüssel für ADF International. „Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt bestätigt, dass religiöse Symbole – besonders solche mit kultureller Bedeutung – weder die Religionsfreiheit noch das Recht auf ein faires Verfahren verletzen.“

Kulturelles Erbe, keine Bevormundung

In seiner Stellungnahme verwies ADF International auf die gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Mitgliedstaaten des Europarats in Fragen der Religion im öffentlichen Leben einen weiten Entscheidungsspielraum haben. Die bloße Darstellung religiöser Bilder schränkt demnach weder die Glaubensfreiheit ein noch stellt sie die Unparteilichkeit eines Gerichts infrage. Zudem gibt es kein Recht darauf, durch religiöse Darstellungen nicht beleidigt zu werden. ADF International machte außerdem deutlich, dass staatliche Neutralität nicht in eine Ablehnung des Christentums umschlagen darf, und verwies auf dessen gesellschaftliche, kulturelle und historische Bedeutung in den Mitgliedsstaaten.

In Europa gibt es schon seit Langem religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen: So finden sich Kruzifixe in italienischen staatlichen Einrichtungen, religiöse Kunstwerke in historischen Gerichtsgebäuden in Österreich und Spanien oder Kreuze in jedem staatlichen Büro in Bayern. Auch in Frankreich haben Gerichte anerkannt, dass religiöse Darstellungen in öffentlichen Gebäuden zulässig sind, wenn sie einem kulturellen oder historischen Zweck dienen.

Gerichtshof bestätigte die Zulässigkeit religiöser Symbole schon zuvor

Die Große Kammer des Gerichtshofs hat sich bereits in der Vergangenheit mit einer ähnlichen Frage befasst, insbesondere im wegweisenden Fall Lautsi v. Italy (2011) zur Anbringung von Kruzifixen in staatlichen Klassenzimmern, an diesem Fall war ADF International ebenfalls beteiligt. Entsprechend den vorgebrachten Argumenten entschied die Große Kammer, dass ein Kruzifix für sich genommen keine Indoktrinierung darstellt und das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt.

Der Gerichtshof stellte dabei fest, dass religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen häufig Teil des historischen und kulturellen Erbes der Mitgliedstaaten sind und Traditionen widerspiegeln, die die nationale Identität über Jahrhunderte geprägt haben.

Platz für religiöses Erbe im öffentlichen Raum

„Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt die Religionsfreiheit in besonderem Maße. Kulturell verwurzelte religiöse Symbole oder Kunstwerke, wie jahrhundertealte orthodox-christliche Ikonen, zwingen niemandem etwas auf und beeinflussen die richterliche Entscheidungsfindung nicht“, ergänzte Portaru.

Nachdem der Fall zugelassen wurde, wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ihn nun unter Berücksichtigung der Schriftsätze der Parteien sowie der eingegangenen Stellungnahmen prüfen.

Bilder zur kostenlosen Nutzung in Printmedien oder online ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Geschichte.

Abgebildet: Adina Portaru

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