Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 23. September, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine Bannmeile um Abtreibungskliniken vorschreibe, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten seien. Damit bestätigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. August 2025, dass die monatlichen Gebetswachen von Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. (Helfer Deutschland e.V.) bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin wie gewohnt etwa 40 Meter vor einer Abtreibungseinrichtung stattfinden dürfen.
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