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Meinungsfreiheit bestätigt: Belgisches Gericht kippt per Eilentscheidung Verbot für konservative Konferenz „NatCon“

  • Die Konferenz mit vielen bekannten Gästen wie Kardinal Ludwig Müller, Premierminister Viktor Orban, britische Außenministerin a.D. Suella Braverman und vielen anderen wurde gestern verboten.
  • Die Polizei umstellte den Veranstaltungsort und hinderte Redner und Teilnehmer am Zutritt.
  • Das Verbot aufgrund der „ethisch konservativen“ Sicht der Teilnehmer auf Abtreibung, Ehe und die EU wurde in einem Eilverfahren letzte Nacht mit Unterstützung von ADF International gekippt.  

Brüssel (17. April 2024) – Das höchste belgische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) urteilte in der Nacht auf Mittwoch, dass die „NatCon“, die Konferenz für nationalen Konservatismus, stattfinden darf. Gestern wurde die Konferenz von den Behörden um 12:00 abgebrochen, der Veranstaltungsort von der Polizei umstellt und der Zutritt jeglicher Personen verhindert.

Mit Unterstützung durch ADF International klagten die Organisatoren gegen das Verbot. Im Urteil entschied das Gericht: „Artikel 26 der [belgischen] Verfassung gewährt jedem das Recht, sich friedlich zu versammeln“. Obwohl der Bürgermeister grundsätzlich befugt ist, im Falle einer „schwerwiegenden Störung des öffentlichen Friedens oder anderer unvorhergesehener Ereignisse“ polizeiliche Anordnungen zu treffen, war das Vorgehen in diesem Fall ungerechtfertigt.

“Die Art von autoritärer Zensur, die wir gerade erlebt haben, gehört zu den schlimmsten Kapiteln der europäischen Geschichte. Glücklicherweise hat der Gerichtshof schnell gehandelt.“

Das Gericht begründete dies damit, es sei unmöglich, „dass der Konferenz selbst eine friedensstörende Wirkung zugeschrieben wird.“ Vielmehr, so heißt es in der Entscheidung, „scheint die Bedrohung der öffentlichen Ordnung allein aus den Reaktionen abgeleitet zu sein, die die Organisation bei den Gegnern hervorrufen könnte.“

„Dunkler Fleck in der Geschichte der europäischen Demokratie“

Paul Coleman, Leitender Anwalt und Geschäftsführer bei ADF International sollte auch bei der Konferenz sprechen. Er sagte: „Indem das Verwaltungsgericht die Fortsetzung der Konferenz erlaubt hat, hat es sich auf die Seite der Menschenrechte geschlagen. Zwar haben gesunder Menschenverstand und Gerechtigkeit gesiegt, aber was gestern geschah, ist nichtsdestotrotz ein dunkler Fleck in der Geschichte der europäischen Demokratie. Kein Amtsträger sollte die Macht haben, eine freie und friedliche Versammlung zu unterbinden, nur weil er mit dem, was gesagt wird, nicht einverstanden ist.

Die Art von autoritärer Zensur, die wir gerade erlebt haben, gehört zu den schlimmsten Kapiteln der europäischen Geschichte. Glücklicherweise hat der Gerichtshof schnell gehandelt, um die Unterdrückung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu verhindern und damit diese wesentlichen Merkmale der Demokratie für einen weiteren Tag zu schützen.“

Schließung aufgrund von „ethisch konservativen“ Ansichten der Teilnehmer

Die Anweisung des Bürgermeisters, die Konferenz zu beenden und zu schließen gründete auf seiner persönlichen Einschätzung: NatCons „Vision ist nicht nur ethisch konservativ (z. B. Ablehnung der Legalisierung von Abtreibung, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften usw.), sondern auch auf die Verteidigung der „nationalen Souveränität“ ausgerichtet, was unter anderem eine „euroskeptische“ Haltung impliziert“.

Weiter sprach die Anweisung davon, dass einige Redner „als Traditionalisten gelten“ und die Konferenz „zur Vermeidung vorhersehbarer Angriffe auf die öffentliche Ordnung und den Frieden“ verboten werden muss.

Belgischer Premierminister verurteilt Brüsseler Vorgehen

Schon vor der Gerichtsentscheidung verurteilte der belgische Premierminister das Handeln der Brüsseler Behörden auf X: „Was heute im Claridge passiert ist, ist inakzeptabel. Die Gemeindeautonomie ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie, kann aber niemals die belgische Verfassung außer Kraft setzen, die seit 1830 die Rede- und Versammlungsfreiheit garantiert. Das Verbot politischer Versammlungen ist verfassungswidrig. Punkt.“

Schon vorher war die Konferenz von zwei Hotels nach politischem Druck verbannt worden. Schließlich fand die Veranstaltung in unmittelbarer Nähe des Europäischen Viertels statt.

Emir Kir, der Bürgermeister des Brüsseler Stadtteils Saint-Josse-ten-Noode, der für die Schließung der Veranstaltung durch die Polizei verantwortlich war, beschwerte sich, dass auf der Konferenz Persönlichkeiten der „konservativen, religiösen Rechten“ zu Gast waren. Kir selbst wurde im Januar 2020 aus der Sozialistischen Partei Belgiens (PS) ausgeschlossen, weil er sich mit Mitgliedern „rechtsextremer“ politischer Organisationen getroffen hatte, die die AKP-Regierung in der Türkei unterstützen, die wiederum für die Einschränkung der Religionsfreiheit und die Ausweisung christlicher Einwohner aus dem Land verantwortlich ist. 

„Es ist eine Schande“

Der belgische Anwalt Wouter Vaassen aus ADF Internationals Partnernetzwerk reichte den Eilantrag mit Unterstützung von ADF International beim Gericht ein. Mit Blick auf die Entscheidung kommentierte er:  

„Wir sind sehr erleichtert, dass das Verwaltungsgericht dem ungerechtfertigten Versuch, die Konferenz zu schließen, ein Ende gesetzt hat. Das hätte jedoch niemals geschehen dürfen, insbesondere nicht in Brüssel, dem politischen Herzen Europas. 

Der freie und friedliche Gedankenaustausch und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sind Markenzeichen eines demokratischen Europas. Es ist eine Schande, dass ein derartiger Rechtsstreit geführt werden musste, nur um eine friedliche Konferenz abhalten zu können. Wir müssen die Grundfreiheiten sorgfältig schützen, damit Zensur nicht zur Norm in unseren angeblich freien Gesellschaften wird.“

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