Ján Figeľ legt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen COVID-19-Gottesdienstverbote ein
- Wer: Dr. Ján Figeľ
- Wo: Slowakei
- Team: Dr. Adina Portaru
Thema | Glaubensfreiheit
Dr. Ján Figeľ ist ein langjähriger EU-Politiker und war von 2016 bis 2019 Sondergesandter für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU. In seiner Heimat setzt er sich für den Schutz der Glaubensfreiheit ein und hat 2023 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschwerde gegen die im Zuge der COVID-19-Politik der Slowakei verhängten Einschränkungen eingelegt.
Figeľ stellt vor dem Gericht die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verbote gemeinschaftlicher Gottesdienste in Frage.
ADF International unterstützt das Verfahren vor dem EGMR als Co-counsel.
Der internationale Rechtsrahmen schützt dieses Recht eindeutig – es kommt sowohl gläubigen Menschen als auch Menschen ohne religiösen Glauben zugute. Grundlegende Freiheiten gelten für alle, und gerade in Krisenzeiten müssen sie bewahrt und nicht geschwächt werden”, sagte Dr. Adina Portaru, Rechtsanwältin bei ADF International in Brüssel.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen„Glaubensfreiheit als grundlegendes Menschenrecht muss den höchsten Schutz genießen. Das Abhalten von Gemeindegottesdiensten ohne rechtliche Grundlage de facto zu verbieten, ist zutiefst freiheitseinschränkend und undemokratisch. Gottesdienstverbote stellen einen ungerechten und unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Glaubensfreiheit dar.”
- Dr. Ján Figeľ
Zusammenfassung des Falls
Im Oktober 2020 untersagte die Slowakische Republik religiöse Gottesdienste im Rahmen kultureller, sozialer und sportlicher Veranstaltungen. Ausnahmen galten lediglich für Taufen und Hochzeiten mit bis zu sechs Personen, einschließlich Priestern und Assistenten. Im Februar 2021 wurde diese Maßnahme noch verlängert.
Das Verbot gemeinschaftlicher Gottesdienste aller Religionen war jedoch nicht durch das slowakische Notstandsgesetz gedeckt. Es fehlte damit an einer klaren rechtlichen Grundlage eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Einschränkung eines grundlegenden Menschenrechts wie der Glaubensfreiheit.
Tatsächlich wird die Glaubensfreiheit sowohl durch die Europäische Menschenrechtskonvention als auch durch die Verfassung der Slowakischen Republik als Grundrecht geschützt. Dazu gehört ausdrücklich auch die „Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung […] durch Gottesdienst […] zu bekennen.“ (Art. 9 EMRK).
Einschränkungen ohne rechtliche Grundlage
Einschränkungen grundlegender Menschenrechte müssen mindestens drei Kriterien erfüllen: Rechtmäßigkeit, das Verfolgen eines legitimen Ziels sowie die Erforderlichkeit der Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels.
Keines dieser Kriterien sei erfüllt gewesen, so Figeľ in seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Da das verhängte Gottesdienstverbot keine klare rechtliche Grundlage hatte, war es nach dem slowakischen Notstandsgesetz nicht gerechtfertigt. Zudem wurden weder spezifische noch detaillierte Nachweise vorgelegt, ob ein Verbot religiöser Versammlungen tatsächlich zur Erreichung des angestrebten Ziels beitragen würde, noch ob es landesweit erforderlich war.
Die Initiative wird von einer zivilgesellschaftlichen Koalition getragen, der Vertreter aus Kunst, Wissenschaft und Politik verschiedener Glaubensrichtungen angehören. Auch Bischöfe und Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaften haben das Verfahren ausdrücklich unterstützt.
„Gottesdienstverbote sind Verstöße gegen die Glaubensfreiheit“
„Glaubensfreiheit als grundlegendes Menschenrecht muss den höchstmöglichen Schutz genießen. Jeder Mensch hat das Recht, nach seinen Überzeugungen zu leben. Menschen daran zu hindern, ist zutiefst freiheitsfeindlich und undemokratisch. Gottesdienstverbote stellen einen ungerechten und unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Glaubensfreiheit dar, wie auch die deutlich größere Flexibilität und Offenheit in anderen Teilen Europas zeigt. Nationale Gerichtsentscheidungen in ganz Europa (etwa in Deutschland und Frankreich) haben bestätigt, dass Gottesdienstverbote einen Verstoß gegen die Glaubensfreiheit darstellen“, erklärte Dr. Ján Figeľ, ehemaliger Sondergesandter für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU.
„Wir setzen uns dafür ein, Dr. Ján Figeľ in seiner Verteidigung der Glaubensfreiheit zu unterstützen. Der internationale Rechtsrahmen schützt dieses Recht eindeutig – im Interesse aller: gläubiger Menschen ebenso wie Menschen ohne Glauben. Grundlegende Freiheiten gelten für alle, und gerade in Krisenzeiten müssen sie gewahrt und nicht geschwächt werden“, sagte Dr. Adina Portaru. „Es ist unaufrichtig, Religionsfreiheit und Sicherheit gegeneinander auszuspielen, wenn beide im Einklang miteinander funktionieren können. Der gemeinsame Gottesdienst ist für viele Menschen ein wesentlicher Bestandteil der Bewältigung von Krisenzeiten und kann unter Einhaltung notwendiger und ausgewogener Einschränkungen sicher und umsichtig durchgeführt werden“, erklärte Portaru weiter.
News
Unterstützen Sie Religionsfreiheit
Ihre Spende kann mutigen Menschen wie Ján Figel‘ auf der ganzen Welt dabei helfen, ihre Grundfreiheiten zu verteidigen. Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit.
Bleiben Sie informiert
Melden Sie sich für unseren Newsletter an
„*“ zeigt erforderliche Felder an