Mehr als 100 internationale Experten für Meinungsfreiheit hatten sich (koordiniert von ADF International) im vergangenen Monat in einem Brief an die Europäische Kommission gerichtet und vor globaler Zensur durch den DSA (deutsch: Gesetz über Digitale Dienste) gewarnt.
Nun hat die Europäische Kommission es versäumt, die Zensurbedenken in ihrer gestern veröffentlichten offiziellen Überprüfung aufzugreifen. Die Kommission antwortete erst wenige Tage vor Veröffentlichung der Überprüfung auf das Schreiben der Experten und wies darin jegliche Gefährdung der Meinungsfreiheit zurück.
BRÜSSEL (20. November 2025) – Die Europäische Kommission hat in ihrem gestern veröffentlichten offiziellen Bericht zum Digital Services Act (DSA) zentrale, von internationalen Experten vorgebrachte Bedenken zur Meinungsfreiheit nicht berücksichtigt.
Die gemäß Artikel 91 des DSA als verpflichtend vorgesehene Überprüfung erfolgte vor dem Hintergrund weitreichender internationaler Kritik, bei der die Verordnung die Meinungsfreiheit verletzt. Geäußert wurde diese Kritik unter anderem von großen Online-Plattformen, der europäischen Zivilgesellschaft, dem Justizausschuss des US-Kongresses, dem US-Botschafter bei der EU sowie weiteren staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren.
Bereits im September hatten mehr als 50 europäische Nichtregierungsorganisationen darauf hingewiesen, dass die weit gefassten Begriffe „systematische Risiken“, „Desinformation“ und „illegale Inhalte“, kombiniert mit der aktivistischen Rolle sogenannter „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ („trusted flaggers“), die Freiheit der Meinungsäußerung und Information gemäß Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta verletzen könnten. Im vergangenen Monat wendeten sich zudem über 100 Experten für Meinungsfreiheit in einem von ADF International koordinierten Schreiben an die Kommission und warnten vor globaler Online-Zensur durch den DSA.
„Die Kommission hat eine äußerst entscheidende Chance verpasst, die Meinungsfreiheit wiederherzustellen und konstruktiv mit ihren Bürgern in den Dialog zu treten.“
- Adina Portaru, Leiterin der Rechtsabteilung in Brüssel für ADF International
Das oben erwähnte Schreiben hatte die Kommission aufgefordert, diese Bedenken in ihrer Überprüfung des DSA – die gestern veröffentlicht wurde – aufzugreifen. Doch die Kommission ist diesen Anliegen in ihrem Bericht nicht nachgekommen.
Stattdessen bekräftigt der Bericht die Haltung der Kommission, wonach der DSA „inhaltlich neutral“ sei und daher keiner Überprüfung im Hinblick auf die Meinungsfreiheit bedürfe. Diese Haltung steht im Widerspruch zur praktischen Anwendung des DSA, in deren Rahmen Plattformen unter erheblichen Druck geraten, Inhalte zu löschen, um Sanktionen der EU zu vermeiden. Es können Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Der Bericht liefert keine substanzielle Antwort auf die Bedenken hinsichtlich Zensur durch Stellvertreter, behördlicher Übergriffigkeit oder der extraterritorialen Wirkung des DSA. Ebenso unterlässt er eine Prüfung der Verordnung im Lichte der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Garantien der Meinungsfreiheit, wie sie von Experten und Nichtregierungsorganisationen ausdrücklich gefordert wurde.
Noch besorgniserregender ist, dass die Kommission darüber hinaus signalisiert, die DSA-bezogene Koordinierung weiter auszubauen und zu verschärfen – durch eine intensivere behördliche Zusammenarbeit, gemeinsame Leitlinien und sogar mögliche „One-Stop-Shop“-Strukturen auf EU-Ebene. Eine solche Entwicklung droht bestehende Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit nicht zu lösen, sondern weiter zu verschärfen.
In Reaktion auf die DSA-Überprüfung erklärte Dr. Adina Portaru, Leiterin der Rechtsabteilung in Brüssel für ADF International
„Es ist höchst alarmierend, dass die Europäische Kommission die fundierten Warnungen vor Zensur und behördlicher Übergriffigkeit ignoriert hat – Warnungen, die von internationalen Experten der Meinungsfreiheit, großen Technologieunternehmen sowie besorgten Regierungen gleichermaßen vorgebracht wurden. Zwar kündigt die Kommission an, Fragen der Meinungsfreiheit erst im Rahmen zukünftiger Überprüfungen (2027) zu berücksichtigen; doch die Bedrohung durch Zensur ist akut und darf nicht aufgeschoben werden. Die Auseinandersetzung mit ihren realen Auswirkungen duldet keinen Aufschub.
Der DSA birgt das Potenzial, ein globales Zensurregime zu etablieren, und stellt derzeit die schwerwiegendste Bedrohung der Freiheit der Meinungsäußerung im digitalen Raum der westlichen Welt dar. Wir werden uns weiterhin entschieden für den Schutz der Meinungsfreiheit angesichts der vom DSA ausgehenden zensurfördernden Gefahr einsetzen – damit der digitale öffentliche Raum frei bleibt.“
Bedenken zur Meinungsfreiheit
Der Bericht der Europäischen Kommission geht, trotz wachsender Spannungen über die globalen Auswirkungen des DSA, nicht auf die transatlantischen Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit ein.
Bereits im September äußerte der US-Botschafter bei der EU, Andrew Puzder, die Sorge, dass der DSA dazu führen könnte, dass auch amerikanische Bürger zensiert werden. Zuvor hatte der US-Außenminister Marco Rubio im August eine Anweisung an die US-Diplomaten in Europa erteilt, ihre diplomatischen Bemühungen zur Infragestellung des DSA zu verstärken und zu priorisieren.
Auch X und Google haben vor den potenziell globalen Folgen des DSA im Hinblick auf Zensur gewarnt.
Botschafter Puzder sagte:
“Kein Präsident – ganz gleich aus welcher Partei – wird akzeptieren, dass eine ausländische Regierung, die durch den Ersten Verfassungszusatz garantierten, Grundrechte amerikanischer Bürger auf freie Meinungsäußerung und freie Rede einschränkt. Wir müssen also verstehen was mit dem Digital Services Act geschieht.“
Berichten zufolge erklärte Botschafter Puzder außerdem, dass die Vereinigten Staaten im Rahmen der Überprüfung des DSA durch die Europäische Kommission formelle Stellungnahmen einreichen würden.
Appell von Experten für Meinungsfreiheit an die Europäische Kommission
In einem Schreiben an die Europäische Kommission haben 113 Experten – darunter ein ehemaliger Vizepräsident von Yahoo Europe sowie Politiker, Wissenschaftler, Juristen und Journalisten aus aller Welt – gefordert, dass die Kommission im Rahmen der bis zum 17. November laufenden Überprüfung des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA) auch Experten für Meinungsfreiheit anhört.
In dem von der Organisation ADF International koordinierten Schreiben wird gewarnt: “[Der DSA] errichtet eine gesamteuropäische Zensurinfrastruktur mit unklaren Grenzen und dem Risiko, legitime demokratische Debatten zu unterdrücken …“
“Die weit gefasste Definition von ‚rechtswidrigen Inhalten‘ eröffnet die Möglichkeit, dass die restriktivsten Sprachvorschriften eines einzelnen EU-Mitgliedstaates zum Maßstab für die gesamte Union – und darüber hinaus – werden. Auf diese Weise wird de facto das niedrigste Schutzniveau der Meinungsfreiheit exportiert.“
Weiter heißt es in dem Schreiben: “Die breite Definition von, rechtswidrigen Inhalten’ im DSA, zusammen mit der Rechtsprechung des EuGH, könnte weltweit Löschungen nach sich ziehen.“
Der Brief bringt die Besorgnis über das intransparente Überprüfungsverfahren der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem DSA zum Ausdruck und fordert die Kommission auf: “Führen Sie vor der Überprüfung im November eine umfassende und inklusive Konsultation mit unabhängigen Experten für Meinungsfreiheit, Verfassungsrecht und digitale Rechte durch und laden Sie die Öffentlichkeit zur Stellungnahme ein.“
“Veröffentlichen Sie die Liste der NGOs, zivilgesellschaftlichen Akteure und Partnerorganisationen, die in den Überprüfungsprozess einbezogen sind, einschließlich der Kriterien und der Methodik, die für ihre Auswahl verwendet wurden.“
“Stellen Sie sicher, dass die Überprüfung eine gründliche rechtliche Analyse der Vereinbarkeit des DSA mit dem Schutz der Grundrechte umfasst, insbesondere nach Artikel 11 der Charta der Grundrechte der EU, Artikel 10 der EMRK und Artikel 19 des IPbpR.“
In ihrer Antwort auf das Schreiben erklärte die Kommission, “der DSA reguliere keine spezifischen Inhalte, da er inhaltlich neutral sei“, und “zuständige Behörden hätten keine Befugnis zur Moderation von Nutzerinhalten oder zur Durchsetzung bestimmter Moderationspraktiken gegenüber Online-Plattformen“.
“Es ist irreführend zu behaupten, die Kommission ‚moderiere nicht‘, nur weil sie nicht selbst die Lösch-Taste drückt. Plattformen reagieren auf den Druck der Kommission – und die Kommission ist sich der praktischen Konsequenzen des enormen Drucks, den sie ausübt, sehr wohl bewusst. Der Antwortbrief auf die Bedenken der Experten für Meinungsfreiheit geht auf diesen indirekten, aber äußerst wirkungsvollen Einfluss überhaupt nicht ein.
Die Behauptung einer ‚inhaltlichen Neutralität‘ ignoriert zudem, dass die eigenen Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission nicht auf neutralen Prinzipien beruhen, sondern auf umstrittenen normativen Bewertungen darüber, welche Kategorien von Äußerungen angeblich systemische Risiken darstellen. Faktisch kann der DSA nicht inhaltsneutral sein, wenn seine gesamte Durchsetzung darum dreht, zu beurteilen, wie Plattformen mit bestimmten Inhalten umgehen, auch wenn das Gesetz diese nicht ausdrücklich benennt“, erklärte Dr. Portaru.
“Darüber hinaus weist die Kommission die berechtigten Bedenken hinsichtlich der extraterritorialen Wirkung des DSA vollständig zurück, trotz der offensichtlichen globalen Reichweite und Bedrohung. Ihre Antwort ignoriert wiederholt internationale Warnungen, darunter die der Vereinigten Staaten, dass der DSA de facto globale Zensurstandards erzwingt. Die Kommission hat damit eine entscheidende Gelegenheit verpasst, die Meinungsfreiheit zu schützen und konstruktiv mit den Bürgern über die Auswirkungen des DSA auf die Grundrechte ins Gespräch zu kommen“, so Dr. Portaru weiter.
Den vollständigen Brief (in englischer Sprache), die komplette Liste der Unterzeichner, finden Sie hier.
Bilder zur kostenlosen Nutzung in Print oder Online nur im Zusammenhang mit dieser Geschichte.
Abgebildet: Adina Portaru










