EU ignoriert Bedenken zur Meinungsfreiheit bei Überprüfung des zensurfördernden Digital Services Act

  • Mehr als 100 internationale Experten für Meinungsfreiheit hatten sich (koordiniert von ADF International) im vergangenen Monat in einem Brief an die Europäische Kommission gerichtet und vor globaler Zensur durch den DSA (deutsch: Gesetz über Digitale Dienste) gewarnt.

  • Nun hat die Europäische Kommission es versäumt, die Zensurbedenken in ihrer gestern veröffentlichten offiziellen Überprüfung aufzugreifen. Die Kommission antwortete erst wenige Tage vor Veröffentlichung der Überprüfung auf das Schreiben der Experten und wies darin jegliche Gefährdung der Meinungsfreiheit zurück.

BRÜSSEL (20. November 2025) – Die Europäische Kommission hat in ihrem gestern veröffentlichten offiziellen Bericht zum Digital Services Act (DSA) zentrale, von internationalen Experten vorgebrachte Bedenken zur Meinungsfreiheit nicht berücksichtigt.

Die gemäß Artikel 91 des DSA als verpflichtend vorgesehene Überprüfung erfolgte vor dem Hintergrund weitreichender internationaler Kritik, bei der die Verordnung die Meinungsfreiheit verletzt. Geäußert wurde diese Kritik unter anderem von großen Online-Plattformen, der europäischen Zivilgesellschaft, dem Justizausschuss des US-Kongresses, dem US-Botschafter bei der EU sowie weiteren staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren.

Bereits im September hatten mehr als 50 europäische Nichtregierungsorganisationen darauf hingewiesen, dass die weit gefassten Begriffe „systematische Risiken“, „Desinformation“ und „illegale Inhalte“, kombiniert mit der aktivistischen Rolle sogenannter „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ („trusted flaggers“), die Freiheit der Meinungsäußerung und Information gemäß Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta verletzen könnten. Im vergangenen Monat wendeten sich zudem über 100 Experten für Meinungsfreiheit in einem von ADF International koordinierten Schreiben an die Kommission und warnten vor globaler Online-Zensur durch den DSA.

„Die Kommission hat eine äußerst entscheidende Chance verpasst, die Meinungsfreiheit wiederherzustellen und konstruktiv mit ihren Bürgern in den Dialog zu treten.“

Das oben erwähnte Schreiben hatte die Kommission aufgefordert, diese Bedenken in ihrer Überprüfung des DSA – die gestern veröffentlicht wurde – aufzugreifen. Doch die Kommission ist diesen Anliegen in ihrem Bericht nicht nachgekommen.

Stattdessen bekräftigt der Bericht die Haltung der Kommission, wonach der DSA „inhaltlich neutral“ sei und daher keiner Überprüfung im Hinblick auf die Meinungsfreiheit bedürfe. Diese Haltung steht im Widerspruch zur praktischen Anwendung des DSA, in deren Rahmen Plattformen unter erheblichen Druck geraten, Inhalte zu löschen, um Sanktionen der EU zu vermeiden. Es können Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Der Bericht liefert keine substanzielle Antwort auf die Bedenken hinsichtlich Zensur durch Stellvertreter, behördlicher Übergriffigkeit oder der extraterritorialen Wirkung des DSA. Ebenso unterlässt er eine Prüfung der Verordnung im Lichte der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Garantien der Meinungsfreiheit, wie sie von Experten und Nichtregierungsorganisationen ausdrücklich gefordert wurde.

Noch besorgniserregender ist, dass die Kommission darüber hinaus signalisiert, die DSA-bezogene Koordinierung weiter auszubauen und zu verschärfen – durch eine intensivere behördliche Zusammenarbeit, gemeinsame Leitlinien und sogar mögliche „One-Stop-Shop“-Strukturen auf EU-Ebene. Eine solche Entwicklung droht bestehende Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit nicht zu lösen, sondern weiter zu verschärfen.

In Reaktion auf die DSA-Überprüfung erklärte Dr. Adina Portaru, Leiterin der Rechtsabteilung in Brüssel für ADF International

„Es ist höchst alarmierend, dass die Europäische Kommission die fundierten Warnungen vor Zensur und behördlicher Übergriffigkeit ignoriert hat – Warnungen, die von internationalen Experten der Meinungsfreiheit, großen Technologieunternehmen sowie besorgten Regierungen gleichermaßen vorgebracht wurden. Zwar kündigt die Kommission an, Fragen der Meinungsfreiheit erst im Rahmen zukünftiger Überprüfungen (2027) zu berücksichtigen; doch die Bedrohung durch Zensur ist akut und darf nicht aufgeschoben werden. Die Auseinandersetzung mit ihren realen Auswirkungen duldet keinen Aufschub.

Der DSA birgt das Potenzial, ein globales Zensurregime zu etablieren, und stellt derzeit die schwerwiegendste Bedrohung der Freiheit der Meinungsäußerung im digitalen Raum der westlichen Welt dar. Wir werden uns weiterhin entschieden für den Schutz der Meinungsfreiheit angesichts der vom DSA ausgehenden zensurfördernden Gefahr einsetzen – damit der digitale öffentliche Raum frei bleibt.“

Bedenken zur Meinungsfreiheit

Der Bericht der Europäischen Kommission geht, trotz wachsender Spannungen über die globalen Auswirkungen des DSA, nicht auf die transatlantischen Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit ein.

Bereits im September äußerte der US-Botschafter bei der EU, Andrew Puzder, die Sorge, dass der DSA dazu führen könnte, dass auch amerikanische Bürger zensiert werden. Zuvor hatte der US-Außenminister Marco Rubio im August eine Anweisung an die US-Diplomaten in Europa erteilt, ihre diplomatischen Bemühungen zur Infragestellung des DSA zu verstärken und zu priorisieren.

Auch X und Google haben vor den potenziell globalen Folgen des DSA im Hinblick auf Zensur gewarnt.

Botschafter Puzder sagte:

“Kein Präsident – ganz gleich aus welcher Partei – wird akzeptieren, dass eine ausländische Regierung, die durch den Ersten Verfassungszusatz garantierten, Grundrechte amerikanischer Bürger auf freie Meinungsäußerung und freie Rede einschränkt. Wir müssen also verstehen was mit dem Digital Services Act geschieht.“

Berichten zufolge erklärte Botschafter Puzder außerdem, dass die Vereinigten Staaten im Rahmen der Überprüfung des DSA durch die Europäische Kommission formelle Stellungnahmen einreichen würden.

Appell von Experten für Meinungsfreiheit an die Europäische Kommission

In einem Schreiben an die Europäische Kommission haben 113 Experten – darunter ein ehemaliger Vizepräsident von Yahoo Europe sowie Politiker, Wissenschaftler, Juristen und Journalisten aus aller Welt – gefordert, dass die Kommission im Rahmen der bis zum 17. November laufenden Überprüfung des EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA) auch Experten für Meinungsfreiheit anhört.

In dem von der Organisation ADF International koordinierten Schreiben wird gewarnt: “[Der DSA] errichtet eine gesamteuropäische Zensurinfrastruktur mit unklaren Grenzen und dem Risiko, legitime demokratische Debatten zu unterdrücken …“

“Die weit gefasste Definition von ‚rechtswidrigen Inhalten‘ eröffnet die Möglichkeit, dass die restriktivsten Sprachvorschriften eines einzelnen EU-Mitgliedstaates zum Maßstab für die gesamte Union – und darüber hinaus – werden. Auf diese Weise wird de facto das niedrigste Schutzniveau der Meinungsfreiheit exportiert.“

Weiter heißt es in dem Schreiben: “Die breite Definition von, rechtswidrigen Inhalten’ im DSA, zusammen mit der Rechtsprechung des EuGH, könnte weltweit Löschungen nach sich ziehen.“

Der Brief bringt die Besorgnis über das intransparente Überprüfungsverfahren der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem DSA zum Ausdruck und fordert die Kommission auf: “Führen Sie vor der Überprüfung im November eine umfassende und inklusive Konsultation mit unabhängigen Experten für Meinungsfreiheit, Verfassungsrecht und digitale Rechte durch und laden Sie die Öffentlichkeit zur Stellungnahme ein.“

“Veröffentlichen Sie die Liste der NGOs, zivilgesellschaftlichen Akteure und Partnerorganisationen, die in den Überprüfungsprozess einbezogen sind, einschließlich der Kriterien und der Methodik, die für ihre Auswahl verwendet wurden.“

“Stellen Sie sicher, dass die Überprüfung eine gründliche rechtliche Analyse der Vereinbarkeit des DSA mit dem Schutz der Grundrechte umfasst, insbesondere nach Artikel 11 der Charta der Grundrechte der EU, Artikel 10 der EMRK und Artikel 19 des IPbpR.“

In ihrer Antwort auf das Schreiben erklärte die Kommission, “der DSA reguliere keine spezifischen Inhalte, da er inhaltlich neutral sei“, und “zuständige Behörden hätten keine Befugnis zur Moderation von Nutzerinhalten oder zur Durchsetzung bestimmter Moderationspraktiken gegenüber Online-Plattformen“.

“Es ist irreführend zu behaupten, die Kommission ‚moderiere nicht‘, nur weil sie nicht selbst die Lösch-Taste drückt. Plattformen reagieren auf den Druck der Kommission – und die Kommission ist sich der praktischen Konsequenzen des enormen Drucks, den sie ausübt, sehr wohl bewusst. Der Antwortbrief auf die Bedenken der Experten für Meinungsfreiheit geht auf diesen indirekten, aber äußerst wirkungsvollen Einfluss überhaupt nicht ein.

Die Behauptung einer ‚inhaltlichen Neutralität‘ ignoriert zudem, dass die eigenen Durchsetzungsmaßnahmen der Kommission nicht auf neutralen Prinzipien beruhen, sondern auf umstrittenen normativen Bewertungen darüber, welche Kategorien von Äußerungen angeblich systemische Risiken darstellen. Faktisch kann der DSA nicht inhaltsneutral sein, wenn seine gesamte Durchsetzung darum dreht, zu beurteilen, wie Plattformen mit bestimmten Inhalten umgehen, auch wenn das Gesetz diese nicht ausdrücklich benennt“, erklärte Dr. Portaru.

“Darüber hinaus weist die Kommission die berechtigten Bedenken hinsichtlich der extraterritorialen Wirkung des DSA vollständig zurück, trotz der offensichtlichen globalen Reichweite und Bedrohung. Ihre Antwort ignoriert wiederholt internationale Warnungen, darunter die der Vereinigten Staaten, dass der DSA de facto globale Zensurstandards erzwingt. Die Kommission hat damit eine entscheidende Gelegenheit verpasst, die Meinungsfreiheit zu schützen und konstruktiv mit den Bürgern über die Auswirkungen des DSA auf die Grundrechte ins Gespräch zu kommen“, so Dr. Portaru weiter.

Den vollständigen Brief (in englischer Sprache), die komplette Liste der Unterzeichner, finden Sie hier.

Bilder zur kostenlosen Nutzung in Print oder Online nur im Zusammenhang mit dieser Geschichte.

Abgebildet: Adina Portaru

Religious Freedom Coalition Thanks President Trump for Designating Nigeria „Country of Particular Concern;” Proposes Next Steps to Protect Persecuted Christians“

  • In letter thanking President Trump, coalition of international religious freedom experts and faith leaders outlines key recommendations to respond to crisis facing persecuted Christians in Nigeria.

  • ADF International joins the call, urging continued U.S. leadership and global action to defend religious freedom in Nigeria and beyond.

WASHINGTON D.C. (November 13) — A coalition of 48 faith leaders and religious freedom experts has sent a letter to U.S. President Donald Trump, thanking him for his decisive action in designating Nigeria as a Country of Particular Concern (CPC)stating, “You saw the evidence, you listened to the cries of the persecuted, and you acted.”  

The letter urges continued United States’ leadership on international religious freedom. In it, signatories emphasize that swift action from the U.S. is indispensable as Christians in Nigeria continue to face relentless violence from terrorist groups. The letter reflects a unified commitment to four recommended key policy goals that Nigeria, following increased pressure from the U.S., should commit to if it is to be removed from the CPC designation: 1) increased security and reliable early warning systems for Christian communities, particularly in the Middle Belt where Fulani militant attacks are the worst; 2) swift prosecution for attackers; 3) facilitating the safe return of internally-displaced persons; and 4) repealing the country’s draconian Sharia blasphemy laws. 

The administration’s decision to redesignate Nigeria as a Country of Particular Concern is a momentous step forward for international religious freedom,said Sean Nelson, Senior Counsel for ADF International. “Christians and other vulnerable communities in Nigeria have endured unthinkable violence for far too long. While there is still much work ahead, this decisive action renews hope that real protection and accountability are on the horizon. The President’s commitment to Nigeria can serve as a model to protect persecuted Christians worldwide, as Christians are the most persecuted religious group globally.

“The administration’s decision to redesignate Nigeria as a Country of Particular Concern is a momentous step forward for international religious freedom. While there is still much work ahead, this decisive action renews hope that real protection and accountability are on the horizon. The President’s commitment to Nigeria can serve as a model to protect persecuted Christians worldwide, as Christians are the most persecuted religious group globally."

Signatories to the letter include top leaders in the movement to end global Christian persecution, including Alliance Defending Freedom President & CEO Kristen Waggoner, Matt and Mercedes Schlapp of the CPAC Foundation, former Congressman Frank Wolf, former Senior Advisor to the President on International Religious Freedom Sarah Makin, President of Family Research Council and former Chair of the U.S. Commission on International Religious Freedom Tony Perkins, President & CEO of Concerned Women for America Penny Nance, President & CEO of CatholicVote Kelsey Reinhardt, Director of the Hudson Institute’s Center for Religious Freedom Nina Shea, and many others. The letter was developed through the CPAC Christian Persecution Coalition. In addition to highlighting the crisis in Nigeria, the letter urges President Trump to „continue to make the defense of religious freedom internationally a core U.S. foreign policy priority” and to “continue and even elevate” the defense of persecuted Christians worldwide. 

We commend your recognition of the major threat and devastation facing Christians in Nigeria from radical Islamists and a government that has taken little action to protect them, as well as your clear-eyed statements placing all available Presidential actions on the table to ensure that action is taken soon, the letter reads.

Christian Persecution in Nigeria

Nigeria remains one of the most dangerous places in the world to be a Christian. In 2025 alone, more than 7,000 Christians have been killed for their faith, with an average of 35 murdered every single day. Since Boko Haram launched its insurgency in 2009, estimates indicate that between 50,000 and 100,000 Christians have lost their lives due to religiously motivated violence. 

The destruction of churches has become a defining feature of the crisis, with over 19,000 churches attacked or destroyed in recent years. In the central regions of Benue and Plateau States the situation has worsened dramatically, with more than 9,500 people, mostly Christians, killed between May 2023 and May 2025, and around 500,000 individuals newly displaced from their homes due to targeted attacks. 

The numbers we have seen in Nigeria are alarming. With the renewed CPC designation for Nigeria, we are hopeful that this will bring about real change. The letter to the president, which ADF International gladly has joined, acknowledges the horrors that Christians have faced for years and paints a picture of what a path toward protecting them and religious freedom for all can look like,” said Kelsey Zorzi, Director of Advocacy for ADF International.  

Advocacy for Nigeria’s Persecuted Christians

ADF International continues to advocate for Christians and other religious minorities who face severe persecution across Nigeria. The organization has supported multiple individuals targeted under blasphemy laws or attacked for their faith. 

One such case is that of Rhoda Jatau, a Christian mother imprisoned for 19 months after allegedly sharing a video condemning the brutal lynching of Christian college student Deborah Emmanuel Yakubu. With legal support from ADF International, Jatau was fully acquitted in December 2024, marking an important victory for justice and free expression. 

ADF International also backed the successful appeal of *David (name changed for security reasons)*, a Christian man who was wrongfully convicted and suffered torture after helping a convert escape violent threats. A Nigerian High Court ultimately overturned his conviction, acknowledging the injustices he endured. 

Today, ADF International continues its support for Yahaya Sharif-Aminu, a Sufi musician imprisoned for over five years after a WhatsApp message deemed blasphemous. Once sentenced to death, Sharif-Aminu is now awaiting his next hearing before the Supreme Court of Nigeria, and his case may be heard and decided in the coming months. Sharif-Aminu’s case has the potential to abolish Nigeria’s harsh blasphemy laws, which embolden mob violence and fuel the climate of hostility facing Christians and other vulnerable groups.

Global Advocacy for Persecuted Christians

The coalition letter underscores that the crisis in Nigeria reflects a broader global trend of growing hostility toward Christians. ADF International supports numerous cases across the world, advocating for the right to freely live out one’s faith. 

The letter states, “We see atrocities and grave violations being committed worldwide, from Nicaragua to the Democratic Republic of Congo and Sudan, from Algeria to Syria to China, and in so many other places.” In Nicaragua, ADF International has represented  Christian pastors punished for their faith. In Sudan, the organization has advocated for Christians targeted for conversion to the faith. The letter also highlights Algeria, where nearly every Protestant church has been closed by the government. Amid this crackdown, Pastor Youssef Ourahmane faces prosecution before the country’s Supreme Court for leading Christian worship, with a potential prison sentence.  

The letter also warns that even in democratic societies, Christians increasingly face pressure and punishment for expressing their beliefs. Cases like Päivi Räsänen in Finland and Adam Smith-Connor in the United Kingdom show how legal and social pressures are mounting against Christians, even in places where religious freedom is traditionally protected. 

The U.S. should stand as a beacon for the fundamental right to religious freedom and a voice for persecuted Christians globally, because if we do not stand, no one else will,” the letter concludes. “We ask that you continue to make the defense of religious freedom internationally a core U.S. foreign policy priority, and that you continue and even elevate your defense of persecuted Christians worldwide.” 

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Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg endgültig erlaubt

  • Stadt hebt Auflagen auf – Erfolg für Religions- und Versammlungsfreiheit  
  • ADF International begrüßt Ausgang als „klares Bekenntnis zum Rechtsstaat“ 

Regensburg (6. November 2025) – Ein wichtiger Sieg für Religions- und Versammlungsfreiheit: Nach den erfolgreichen Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Stadt Regensburg ihre Beschränkungen für Gebetsversammlungen vor einer Abtreibungseinrichtung vollständig aufgehoben. Nach Angaben des anwaltlichen Vertreters geschah dies, weil die Stadt das Hauptverfahren höchstwahrscheinlich verloren hätte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Beschluss klar, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) keine pauschalen Verbotszonen („Bannmeilen“) für Meinungsäußerungen vorsieht. Friedliche Versammlungen sind weiterhin erlaubt – auch im 100-Meter-Radius um Abtreibungseinrichtungen. Der Verein Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. darf seine monatlichen Gebetswachen damit auch weiterhin wie gewohnt in rund 40 Metern Entfernung zur Einrichtung abhalten.  

ADF International unterstützte den Verein im Verfahren gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt (Leisnig), der die rechtliche Vertretung übernahm. Im neuen Bescheid der Stadt Regensburg vom 24. Oktober 2025 übernimmt die Stadt ausdrücklich die Begründung der Gerichte und macht sie sich zu eigen. Damit ist das Verfahren faktisch abgeschlossen – ein vollständiger Erfolg für die Klägerseite. 

„Dieser Ausgang ist ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat: Friedliches Gebet darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die Entscheidungen zeigen, dass das Ende 2024 geänderte Bundesgesetz keine pauschalen Verbote vor Ort rechtfertigt. Grundrechte gelten auch vor Abtreibungseinrichtungen.“

Juristischer Erfolg mit Signalwirkung 

Der Prozessvertreter des Vereins, Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt, begrüßte die Entscheidungen als „sehr erfreulich“: 

„Unzulässige Angriffe auf die Religionsfreiheit und die Versammlungsfreiheit konnten abgewehrt werden. Der Vorgang hat allerdings auch erschreckende Züge: Die im Verfahren offengelegten Akten zeigen, dass durch die Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner (SPD) offenbar politischer Druck auf die Stadt ausgeübt wurde, um das Einschreiten gegen die Gebetsvigil zu erzwingen. Skandalös ist, welchen starken Einfluss parteipolitische Seilschaften auf eine zur Neutralität verpflichtete Behörde nehmen konnten. Alarmierend ist zudem, dass heute schon christliche Symbolik oder das Bild eines ungeborenen Kindes als ‚angsteinflößend‘ gelten sollen.“ 

Die Stadt Regensburg hatte im Sommer 2025 unter Berufung auf das Ende 2024 geänderte SchKG eine 100-Meter-Verbotszone um Abtreibungseinrichtungen verhängt. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gab es dazu offenbar unterschiedliche Auffassungen: Während das Rechtsamt die Gebetsmahnwachen für rechtmäßig erachtete, ergingen die beschränkenden Auflagen auf Weisung der politischen Spitze, die – nach Aktenlage – ihrerseits auf Druck eines Mitglieds der Bundes-SPD handelte.  

Im gerichtlichen Eilverfahren wurde bestätigt, dass die Auflagen tatsächlich aller Voraussicht nach rechtswidrig waren. Eine parteipolitische Einflussnahme gegen geltendes Recht konnte damit abgewehrt werden. Es bedurfte dazu aber der Anrufung der Gerichte.  

Gerichte bestätigen: Gesetz bietet keine Grundlage für pauschale Verbote 

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte in einer Eilentscheidung bereits am 14. August 2025 entschieden, dass die monatlichen Gebetswachen weiterhin stattfinden dürfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies am 23. September 2025. Beide Gerichte stellten klar, dass das SchKG keine ausreichende Grundlage für pauschale Verbote friedlicher Versammlungen bietet. 

Im Anschluss an diese Entscheidungen hob die Stadt Regensburg am 24. Oktober 2025 die Beschränkungen offiziell auf und erklärte das Verfahren für erledigt. Der Verein stimmte dem zu und beantragte, dass die Stadt die Kosten trägt. 

„Wegweisende Rechtsprechung“ 

Laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmidt wurde damit eine „wegweisende, versammlungs- und lebensschutzfreundliche Rechtsprechung“ geschaffen. ADF International bewertet das Ergebnis als positives Signal für alle, die ihr Grundrecht auf Religionsausübung friedlich wahrnehmen wollen. 

„Diese Entscheidung schützt die Freiheit der Versammlung, der Meinungsäußerung und der öffentlichen Glaubensbekundung – Grundpfeiler jeder freien Gesellschaft.“ so Dr. Böllmann abschließend. 

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