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Europäischer Gerichtshof weist Klage gegen slowakische COVID-Gottesdienstverbote ab 

  • Die Klage von Dr. Ján Figel’, ehemaligem EU-Sonderbeauftragten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU, wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus formalen Gründen für unzulässig erklärt.
  • Das Gericht ignorierte entscheidende Informationen des Antragstellers

Straßburg (4. September 2025) – In einer enttäuschenden Entscheidung für die Religionsfreiheit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Klage von Dr. Ján Figeľ gegen die weitreichenden Verbote gemeinschaftlicher Gottesdienste in der Slowakei während der COVID-19-Pandemie als unzulässig erklärt. Das Gericht entschied, nicht in der Sache zu urteilen, da angeblich nicht hinreichend klar sei, inwiefern Figeľ persönlich von den Maßnahmen der slowakischen Regierung betroffen gewesen sei, und er deshalb nicht als “Opfer“ gelten könne. Dies kommt für den Antragsteller überraschend, da er bereits in seiner Stellungnahme im Juli 2023 ausführlich darlegte, wie er selbst betroffen war, und alle vom Gericht genannten Punkte adressierte. Die Klage wurde von ADF International gemeinsam mit dem slowakischen Rechtsanwalt Martin Timcsák vertreten und sollte ein starkes Signal für den Schutz der Religionsfreiheit in Krisenzeiten setzen.

„Religionsfreiheit ist eines der zentralen und grundlegendsten Menschenrechte.Ich bin zutiefst betrübt, dass das Gericht nicht in der Sache entschieden und nicht anerkannt hat, dass die Regierung mit dem wiederholten pauschalen Verbot gemeinschaftlicher Gottesdienste die Europäische Menschenrechtskonvention überschritten hat. Auch wenn diese Entscheidung ein Rückschlag ist – unser Einsatz für den Schutz grundlegender Rechte wird weitergehen.“

Die ungerechtfertigten Beschränkungen blieben vom Gericht unbeachtet

2021 verlängerte die Slowakei ihre COVID-Restriktionen und verbot Gottesdienste. Das Gericht ging der Frage nicht nach, ob die Verbote verhältnismäßig, notwendig und tatsächlich auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit ausgerichtet waren.

Das ist ein enttäuschendes Ergebnis für Gläubige und für die Religionsfreiheit in ganz Europa“, sagte Dr. Adina Portaru, Rechtsanwältin bei ADF International. „Die Entscheidung des Gerichts beruht auf einer überraschenden Missachtung der vom Antragsteller eingereichten Informationen. Aufgrund der Verfahrensordnung kann diese Entscheidung nicht mehr angefochten werden, auch wenn sie ungerecht und schlecht begründet ist. Wichtige Grundfreiheiten gelten für alle und in Krisenzeiten müssen sie geschützt und nicht aufgeweicht werden. Darum schützt das internationale Recht ausdrücklich den Gottesdienst als einen zentralen Aspekt der Religionsfreiheit.“

Warum ein Urteil entscheidend gewesen wäre

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ging der Frage nicht nach, ob das Verbot gemeinschaftlicher Gottesdienste in der Slowakei im Kontext des COVID-19-Notstands rechtlich gerechtfertigt war – obwohl geltend gemacht wurde, dass die Maßnahmen keine klare Rechtsgrundlage hatten und die Kriterien von Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht erfüllten

,,Der EGMR hat bislang in keinem einzigen Corona-Fall über die Religions- und Glaubensfreiheit entschieden – trotz des großen zeitlichen Abstands und trotz der dringenden Notwendigkeit, die massiven Eingriffe in fundamentale Rechte während der Pandemie rechtlich aufzuarbeiten. Religiöse Gemeinschaften haben gezeigt, dass sichere Gottesdienste möglich sind“, erklärte Dr. Adina Portaru. „Wir bedauern, dass das Gericht die Gelegenheit nicht genutzt hat, anzuerkennen, dass weniger einschneidende Maßnahmen zur Verfügung standen und dass geistliche Nahrung ebenso unverzichtbar ist wie körperliches Wohlergehen.“

Starke Unterstützung für die Religionsfreiheit
Dr. Ján Figeľ, ehemaliger EU-Kommissar und erster Sonderbeauftragter für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU (2016–2019), reichte die Klage nicht nur ein, um seine eigenen Rechte zu verteidigen, sondern um für das übergeordnete Prinzip der Religionsfreiheit in der Slowakei und darüber hinaus einzutreten.

Als Sonderbeauftragter war mir klar, dass die Europäische Union Religionsfreiheit nicht glaubwürdig fördern kann, wenn die Mitgliedstaaten Grundfreiheiten im eigenen Land nicht schützen. Dieser Fall sollte deutlich machen, dass das Recht auf Gottesdienst auch in Krisenzeiten nicht zum verzichtbaren Recht gemacht werden darf. “

Figeľs Klage wurde von verschiedenen Vertretern aus Kunst, Wissenschaft und Politik mit unterschiedlichem Glaubenshintergrund unterstützt. Auch die slowakische Bischofskonferenz begrüßte den Fall.

ADF International setzt sein weltweites Engagement für die Religionsfreiheit fort. Die Organisation setzte sich in mehreren Fällen von Gottesdienstverboten für Religionsfreiheit ein. Sie unterstützte erfolgreiche rechtliche Schritte gegen diskriminierende Gottesdienstverbote in Uganda, Irland, Schottland und der Schweiz. Auch wenn die Entscheidung des Gerichts im Fall Figeľ einen Rückschlag darstellt, betont ADF International, dass der Einsatz für die Religionsfreiheit längst nicht beendet ist.

„Menschenrechte müssen auch in Zeiten der Bewährung standhalten“, schloss Portaru. „Die heutige Entscheidung ist nicht das Ende der Debatte – im Gegenteil: Sie bestärkt uns darin, noch entschlossener für das Recht aller Menschen einzutreten, ihren Glauben frei und öffentlich zu leben, einschließlich des grundlegenden Rechts, gemeinsam Gottesdienst zu feiern.“

Bilder zur freien Verfügung in Verbindung mit der PR.
(von links: Päivi Räsänen, Räsänen mit Paul Coleman, Räsänen mit ihrem Ehemann Niilo)

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