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WHO verabschiedet Pandemieabkommen ohne Zensurbestimmungen

  • Der endgültige Vertragstext verzichtet auf frühere Verweise auf „Fehlinformationen“ und „Infodemie-Management“ und schützt damit die freie Meinungsäußerung.
  • Die Verabschiedung folgt einer mehr als dreijährigen kontroversen Verhandlung und weltweiten Debatten.

20. Mai 2025 (Genf) – Heute hat die Weltgesundheitsversammlung das sogenannte WHO-Pandemieabkommen verabschiedet. Das Pandemieabkommen ist ein verbindliches Instrument des Völkerrechts, das geschaffen wurde, um einen globalen Standard für die Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Pandemien festzulegen.

Im April 2025 schloss ein zwischenstaatliches Verhandlungsgremium der Weltgesundheitsorganisation nach dreijährigen Verhandlungen einen Entwurf des Vertrags ab. Der endgültige Entwurf wurde anschließend der 78. Weltgesundheitsversammlung zur Prüfung vorgelegt, wo er heute verabschiedet wurde.

Frühere Entwürfe des Abkommens enthielten Verweise auf die Bekämpfung von „Infodemien“, definiert als „Informationsüberflutung“, sowie auf die Bekämpfung und Prävention von „Fehlinformationen und Desinformation“ – Formulierungen, die ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Meinungsfreiheit aufwarfen. Die endgültige Fassung enthält keine solchen Bestimmungen, sondern erkennt stattdessen die Bedeutung von Vertrauen und Transparenz in der Pandemiekommunikation an. Darüber hinaus enthält sie Bestimmungen zum Schutz der Souveränität der Staaten bei der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

„ADF International lobt die Mitgliedstaaten dafür, dass sie auf unsere Bedenken eingegangen sind und frühere Bestimmungen zum Umgang mit sogenannten „Infodemien“ und zur Prävention von „Fehlinformationen und Desinformation“ gestrichen haben, die die Meinungsfreiheit hätten untergraben können und möglicherweise eine weitreichende Zensur ermöglicht hätten.“

Wir begrüßen die Verpflichtung des Pandemieabkommens eine offene Kommunikation über die Unterdrückung der Meinungsfreiheit zu führen. Sie ist die wesentliche Voraussetzung für jede wirksame Strategie zur Prävention, Vorsorge und Bekämpfung von Pandemien. In seiner verabschiedeten Form untergräbt dieses neue Abkommen nicht den in den internationalen Rechtsvorschriften fest verankerten Schutz der Meinungsfreiheit“, so Mazzoli weiter.

Das Abkommen wird erst nach der Verabschiedung eines noch zu verhandelnden Anhangs zur Unterzeichnung vorgelegt. Es handelt sich dabei um das System für den Zugang zu Krankheitserregern und den Vorteilsausgleich (eng. PABS), das den Austausch von Daten über Krankheitserreger und die gerechte Verteilung der daraus resultierenden Vorteile regeln wird.

Hintergrund: Die Gefährdung der Meinungsfreiheit

Der Prozess zur Ausarbeitung des Pandemieabkommens begann im Dezember 2021 und wurde aufgrund anhaltender Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten in wesentlichen Fragen nicht wie ursprünglich geplant im Mai 2024 abgeschlossen. Während des gesamten Verhandlungsprozesses setzte sich ADF International, unter anderem bei den Vereinten Nationen und im US-Kongress, dafür ein, Bestimmungen zu streichen oder zu ändern, die zur Unterdrückung rechtmäßiger Meinungsäußerungen hätten genutzt werden können. Bestimmungen zu streichen oder zu ändern, die zur Unterdrückung rechtmäßiger Meinungsäußerungen hätten genutzt werden können.

Konkret forderten frühere Fassungen des Textes die Bekämpfung von „Infodemien“ sowie die Bekämpfung und Verhinderung von „Fehlinformationen und Desinformation“ ohne klare Definitionen. Dies hätte den Behörden einen weiten Ermessensspielraum zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung eingeräumt.

ADF International argumentierte bei den Vereinten Nationen, sowohl gegenüber Regierungsdelegationen, die das Abkommen bei der Weltgesundheitsorganisation in Genf aushandelten, als auch in den nationalen Hauptstädten: Solche Bestimmungen stellten das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung fälschlicherweise überwiegend als Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar.

„Der Zugang zu transparenten und genauen Informationen ist in Gesundheitskrisen von entscheidender Bedeutung. Regierungen dürfen niemals die Befugnis erhalten, rechtmäßige Meinungsäußerungen unter dem Vorwand zu beschränken, die Öffentlichkeit vor Informationen zu schützen, die willkürlich als „Fehlinformationen“ oder „Desinformation“ bezeichnet werden können. Die Verabschiedung dieses rechtsverbindlichen Instruments des Völkerrechts ohne jegliche Zensurbestimmungen ist eine große Erleichterung für alle, die sich für den Schutz des grundlegenden Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung einsetzen“, erklärte Mazzoli.

Bilder zur freien Verfügung in Verbindung mit der PR.

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