Für Tweet ins Gefängnis? – Finnischer Abgeordneten droht Haftstrafe

  • Finnische Generalstaatsanwältin erhebt eine Strafanklage gegen ehemalige Innenministerin
  • Abgeordnete wird auch wegen Bibel-Tweet angeklagt

HELSINKI/ WIEN (30. April) – Das Posten eines Bibel-Tweets könnte in Finnland nun eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben. Die Generalstaatsanwältin erhob eine Strafanklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen die finnische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen. Der ehemaligen Innenministerin drohen bis zu zwei Jahre Haft pro Anklagepunkt. Die fünffache Mutter und sechsfache Großmutter, die im bürgerlichen Beruf Ärztin ist, muss sich für sogenannte „Hassrede“ verantworten. Sie hatte ihre Meinung zu Ehe und zur menschlichen Sexualität in einer Broschüre im Jahr 2004, einem Kommentar in einer Radiosendung 2019 und zuletzt in einem Tweet, der an ihre Kirchenleitung gerichtet war, öffentlich geäußert.

„Es fällt mir schwer zu glauben, dass mir eine Haftstrafe droht, weil ich meine religiösen Überzeugungen öffentlich äußerte.  Ich habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Meine Aussagen über Ehe und Sexualität basieren auf biblischen Lehren“, sagte Päivi Räsänen. “Ich werde das Recht meinen Glauben zu bekennen, weiterhin verteidigen, auch damit andere ihr Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit künftig wahrnehmen können. Ich bleibe dabei, meine Aussagen sind legal und dürfen nicht einfach zensiert werden. Ich werde nicht klein beigeben. Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und meinen Glauben verstecken. Je mehr wir als Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger wird der Raum für die Redefreiheit.“

  

Strafrechtlich angeklagt wegen Aussagen aus religiöser Überzeugung 

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnisch lutherischen Kirche wandte sie sich damals an die Bischöfe ihrer Kirche und hinterfragte deren offizielles Sponsoring der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“. Dazu postete sie ein Foto eines Bibeltextes. Räsänen musste bereits mehrere lange Polizeiverhöre über sich ergehen lassen und wartete mehr als ein Jahr auf die Entscheidung der Generalstaatsanwältin, ob sie die Strafverfolgung fortsetzen würde. Diese Entscheidung ist nun gefallen. ADF International wird weiterhin Räsänens Fall unterstützen und sich für das Recht aller einsetzen, ihre Überzeugungen frei teilen zu dürfen.

„Die Redefreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Die Entscheidung der finnischen Generalstaatsanwaltschaft, diese Anklage gegen Dr. Räsänen zu erheben, schafft eine Kultur der Angst und Selbstzensur. Es ist ernüchternd, dass solche Fälle in ganz Europa zunehmen. Wenn engagierte Abgeordnete wie Päivi Räsänen strafrechtlich angeklagt werden, weil sie ihre Überzeugungen äußern, dann hat das eine einschüchternde Wirkung auf das Recht eines jeden, frei zu sprechen”, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Autor von “Zensiert – Wie Hassrede Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen”.

Seit 1995 ist Räsänen Abgeordnete des finnischen Parlaments, leitete die christdemokratische Partei zwischen 2004 und 2015 und war finnische Innenministerin zwischen 2011 und 2015. Während dieser Zeit war sie auch für religiöse Angelegenheiten in Finnland verantwortlich.

Warum verhaftet die Polizei Straßenprediger?

Britische Polizei verletzt Rede- und Meinungsfreiheit und ermittelt gegen Straßenprediger.

Bereits seit 35 Jahren ist John Sherwood ein Pastor im Norden Londons. Für ihn ist ein natürlicher Teil seiner Berufung, nicht nur von der Kanzel zu predigen, sondern auch unter freiem Himmel – was vom britischen Recht eigentlich auch geschützt wird.

Doch am 23. April predigte er über das Buch Genesis, welches die angeblich anstößige Aussage enthält: „Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.” Auf Grundlage dieses Abschnitts sprach er über die Ehe zwischen Mann und Frau – eine natürliche Verbindung, wie sie einst die große Mehrheit in Großbritannien befürwortet hatte und bis vor kurzem auch noch so im Gesetz vorgeschrieben war.

Das schreibt Paul Colemen im Magazin Spiked. Den Rest des Artikels können Sie hier auf Englisch lesen.

Bilder zur freien Verwendung in Print oder Online, aber nur im Zusammenhang mit diesem Beitrag.

„Die Religionsfreiheit Irlands steht auf dem Spiel” – Religionsausübung zwar teilweise wieder erlaubt, aber Regierung muss zur Verantwortung gezogen werden

  • Irische Regierung hebt fast einjähriges Verbot von Gottesdiensten teilweise auf
  • Unternehmer Declan Ganley setzt Verfahren dennoch fort, damit die irische Regierung die Religionsfreiheit in Zukunft respektiert

DUBLIN (30. April 2021) – Endlich beendet auch Irland seine fortwährende Verletzung der Religionsfreiheit und hebt – als letztes europäisches Land – das Totalverbot von öffentlichen Gottesdienstes auf. Am 29. April kündigte die Regierung weitere Öffnungsschritte an und deutete an, dass auch die unverhältnismäßigen Einschränkungen für irische Gläubige mit dem 10. Mai endlich ein Ende haben werden. Während der gesamten Pandemie mussten Kirchen ihre Türen geschlossen halten, während Supermärkte, Baumärkte und Fahrradläden Kunden empfangen durften. Diese Ungleichbehandlung von Kirche und Handel ist ein klarer Bruch mit der irischen Verfassung – daher wird das Totalverbot derzeit von einem Gericht überprüft.

 

Das Verfahren und der Druck der Öffentlichkeit überzeugten die Regierung schließlich, öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen ab dem 10. Mai wieder zu erlauben.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Doch Declan Ganley lässt nicht locker: Der Unternehmer hatte die Anfechtungsklage eingebracht und musste mit eigenen Augen mitansehen, wie seine Pfarrgemeinde unter dem Verbot gelitten hat. Er möchte die Regierung für ihre Verletzung der Religionsfreiheit zur Verantwortung ziehen und dass verfassungswidrigen Totalverbote von Gottesdiensten in Zukunft nicht mehr möglich sind.

“Ich freue mich, dass wir uns endlich in die richtige Richtung bewegen und die Regierung langsam wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt. Trotzdem können wir nicht einfach darüber hinwegsehen, dass die Kirche und der Handel die meiste Zeit des letzten Jahres ungleich behandelt wurden,” lautete Declan Ganleys erste Reaktion auf die Erklärung der Regierung.

“Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum wir Iren keinen Zugang zur wesentlichen Quelle der Hoffnung und der Freude haben sollten – gerade in so schwierigen Zeiten wie diesen. Warum sollten wir in den großen, geräumigen Kirchen nicht die gleichen Sicherheitsvorkehrungen einhalten können wie in einem engen Fahrradladen? Sind Gläubige vielleicht ansteckender, wenn sie eine Kirche besuchen, als wenn sie einkaufen gehen?”, fuhr er fort.

“Bereits Pfarrer Tom White hat uns in Schottland gezeigt, dass ein Totalverbot öffentlicher Gottesdienste grundlegende Menschenrechte verletzt und mit keiner europäischen Verfassung in Einklang stehen kann. Natürlich bin ich sehr dankbar, dass die irischen Kirchen ihre Türen wieder öffnen dürfen, aber dennoch dürfen wir jetzt nicht einfach untätig bleiben. Mehr denn je brauchen wir eine unabhängige Gerichtsentscheidung, die die Verhältnismäßigkeit des Verbots beurteilt. Unsere Zukunft und die Zukunft unseres Glaubens steht auf dem Spiel. Die Gerichte haben es in der Hand, zu verhindern, dass Gläubigen je wieder der Zugang zur größten Quelle des Trostes und der Freude verwehrt wird.”

Russland sperrt Kirche zu – Gläubige feiern Gottesdienste im Zelt

  • Menschenrechtsorganisation bringt Klage gegen Russland bei Europas Höchstgericht ein
  • Christliche Gemeinde muss sich in Zelt treffen, weil russische Behörden Kirchennutzung verbieten

STRASSBOURG (28. April) – Eine christliche Kirche klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen Russland. Jegliche Nutzung ihres Kirchengebäudes wurde gerichtlich untersagt. Die Gemeinde muss sich in einem Zelt zum Gottesdienst versammeln. Schon seit 20 Jahren versuchen die örtlichen Behörden, das Grundstück der Word of Life Church in Kaluga bei Moskau zu enteignen. Die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation ADF International klagt Russland bei Europas Höchstgericht in Straßburg. Dessen Urteile wirken sich auf mehr als 800 Millionen Europäer in 47 Ländern, einschließlich Russland, aus.

„Niemand darf wegen seines Glaubens verfolgt werden. Den Glauben in Gemeinschaft auszuleben ist ein Grundrecht, das immer häufiger verletzt wird. Die Behörden in Kaluga legen der christlichen Minderheit bereits seit mehr als 20 Jahren eine bürokratische Hürde nach der anderen in den Weg. Das aktuelle Verbot der Nutzung des Kirchengebäudes geht noch einen Schritt weiter und verletzt das Recht auf freie Religionsausübung. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diesen Fall anhören und damit ein wichtiges Zeichen für die Religionsfreiheit und kirchliche Autonomie in Russland setzen wird“, sagte Lidia Rieder, Juristin bei ADF International.

 

Christliche Gemeinde muss sich in Zelt versammeln  

ADF International brachte bereits im Oktober letzten Jahres eine Klage im Namen der Kirche ein und kritisierte darin, dass die örtlichen Behörden das Gebäude nicht als Eigentum der Kirche anerkennen. Nun richtet sich ein zweiter Antrag gegen das absolute Verbot der Nutzung des Kirchengebäudes. Dieses Verbot hatte ein russisches Gericht im März 2020 verhängt und wurde erst kürzlich vom Obersten Gerichtshof Russlands bestätigt. Dies ist nur einer von vielen Fällen, in denen russische Behörden lokale Gesetze für die Unterdrückung religiöser Minderheiten missbrauchen.

Die evangelikale Kirche Word of Life kaufte das Grundstück im Jahr 2000, um es zu einem Versammlungsort für ihre Gemeinde zu nutzen. Obwohl alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt  und die bauliche Sicherheit durch mehrere Gutachten bestätigt wurde, behaupteten die russischen Behörden, dass Veränderungen am Gebäude ohne Genehmigung durchgeführt worden waren. Sie weigerten sich, das Kirchengebäude als Eigentum der Gemeinde anzuerkennen und untersagten im März 2020 jegliche Nutzung des Gebäudes.

Derzeit muss sich die Gemeinde in einem Zelt auf dem Grundstück außerhalb ihres Gebäudes treffen. In beiden Anträgen an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte argumentiert ADF International, dass die Grundrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit verletzt wurden. Die Gläubigen können sich nicht in ihrem Kirchengebäude treffen, um gemeinsam Gottesdienst zu feiern.

 

Religionsfreiheit in Russland in Gefahr 

Die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) nahm Russland erst vor kurzem in ihre Liste der „besonders besorgniserregenden Staaten“ auf. Laut dem Jahresbericht der Kommission für 2020 führt die Polizei Razzien in Privathäusern und Gotteshäusern durch. Religiöse Minderheiten berichten, dass lokale Behörden Anti-Extremismus-Gesetze dazu missbrauchen, um religiöse Texte auf die staatliche Liste der verbotenen Bücher zu setzen. Die Behörden hindern religiöse Gemeinschaften auch daran, Land zu erwerben und verweigern ihnen Baugenehmigungen für Kirchen.

Von ähnlichen Problemen berichten auch Pastor Vitaliy Bak und seine Baptistengemeinde in der südrussischen Stadt Verkhnebakansky. Sie nutzten im Einklang mit der bestehenden Gesetzeslage ein privates Haus für Gottesdienste, bis ihnen dies eines Tages von den örtlichen Behörden verboten wurde. ADF International reichte daraufhin im Dezember 2019 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Inmitten der Pandemie beantragte die Stadtverwaltung beim Amtsgericht in Noworossijsk, den Abriss des Hauses – in dem auch mehrere Menschen leben – anzuordnen, nur weil dort Gottesdienste abgehalten wurden.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen zu dürfen und sie allein oder mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat auszuüben. Mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat Russland zugestimmt, für seine Verletzungen der Menschenrechte zur Verantwortung gezogen werden zu können. Religionsfreiheit wird nicht nur durch die Konvention geschützt, sondern ist auch ein wichtiges Indiz für die Stärke einer Demokratie. Wir hoffen, dass der Gerichtshof die Fälle der Kirche in Kaluga sowie den von Pastor Bak zulassen wird“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.

Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen heute befinden

  • US-Kommission für internationale Religionsfreiheit veröffentlicht Jahresbericht
  • „Systematische, anhaltende und ungeheuerliche“ Verletzungen der Religionsfreiheit in 14 Ländern festgestellt

WASHINGTON DC (21. April 2021) – Nach wie vor ist Religionsfreiheit weltweit in Gefahr – so lautet das Ergebnis der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), die vor kurzem ihren Jahresbericht veröffentlichte. Der Bericht qualifiziert 14 Länder als „besonders besorgniserregende Länder“ wegen ihrer „systematischen, andauernden und ungeheuerlichen“ Verletzungen der Religionsfreiheit und empfiehlt für 12 weitere Länder, deren Entwicklung genau zu beobachten.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion frei wählen und sie öffentlich und privat ausüben zu können, ohne Angst vor Verfolgung. Die anhaltende Diskriminierung von Christen und anderen religiösen Minderheiten verletzt dieses Recht. Der Jahresbericht der USCIRF zeigt die schlimmsten Übergriffe gegen Menschen mit und ohne Glauben und ist eine wichtige Informationsquelle für Anwälte und Regierungen. Wir hoffen, dass die US-Regierung den Bericht ernstnimmt und bei der Ausrichtung ihrer Außenpolitik ernstnimmt“, sagte Kelsey Zorzi, Leiterin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International.

 

Religiöse Verfolgung weit verbreitet

Der aktuelle Jahresbericht untersucht Verletzungen der Religionsfreiheit weltweit, aber auch Fortschritte, wie sie etwa im Jahr 2020 in 26 Ländern festgestellt wurden, und bietet unabhängige Empfehlungen für die US-Außenpolitik. So empfiehlt die USCIRF dem US-Außenministerium, Burma, China, Eritrea, Indien, Iran, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan und Vietnam als „besonders besorgniserregende Länder“ einzustufen. Zudem empfiehlt die Kommission, Afghanistan, Algerien, Aserbaidschan, Kuba, Ägypten, Indonesien, Irak, Kasachstan, Malaysia, Nicaragua, die Türkei und Usbekistan auf die „Special Watch List“ des State Department zu setzen.

Im Sudan, in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) und in Bahrain konnte die Kommission positive, wenn auch zaghafte Schritte in Richtung Religionsfreiheit feststellen. In anderen Ländern jedoch verschlechterte sich die Lage der Religionsfreiheit.

Viele Länder nutzen die COVID-19-Pandemie als Vorwand, um religiöse Diskriminierung zu verschärfen. So stellte die USCIRF fest, dass die Verletzungen der Religionsfreiheit in China, Nigeria und Indien am schlimmsten sind.

In den letzten Jahren hat USCIRF die Gräueltaten der chinesischen Regierung gegen uigurische Muslime in der Provinz Xinjiang scharf kritisiert. Daraufhin belegte China Anfang des Jahres Gayle Manchin und Tony Perkins, Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender von USCIRF, mit Sanktionen.

 

Einsatz für Verfolgte

2020 gab es viele neue Kampagnen, um die Religionsfreiheit weltweit besser zu schützen. So wurde zum Beispiel zum zweiten Mal der „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ begangen. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag ins Leben gerufen und möchten daran erinnern, dass jeder Mensch das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit hat.

In ähnlicher Weise veranstaltete das polnische Außenministerium im November 2020 das dritte Ministertreffen zur Förderung der Religionsfreiheit. Bei dem Treffen erzählten Verfolgte ihre bewegenden Geschichten. Zudem wurde Anwälten und Regierungsvertretern die Möglichkeit zum Austausch geboten, um Ziele und Strategien zu diskutieren, wie religiöse Minderheiten und Menschen, die wegen ihrer Religion verfolgt werden, besser geschützt werden können.

Bei der Veröffentlichung des Jahresberichts lobte USCIRF die letzte US-Regierung für ihren Einsatz für die Religionsfreiheit und forderte die aktuelle US-Regierung unter Präsident Biden nachdrücklich dazu auf, es ihr gleichzutun, und etwa die Umsetzung des letztjährigen Präsidialerlasses zur „Förderung der weltweiten Religionsfreiheit“ weiter voranzutreiben.

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, sagte: „Der jüngste USCIRF-Bericht erinnert uns daran, dass Menschen weltweit unter Verfolgung und Verletzung ihrer Grundrechte leiden. Christen sind davon am meisten betroffen. Wir dürfen unsere Augen nicht vor der Not verschließen, in der sich Christen tagtäglich und überall auf der Welt befinden.“

Bilder zur freien Verwendung in Print oder Online, aber nur im Zusammenhang mit diesem Beitrag.

Kolumbianischer Social Media Star wehrt sich gegen Zensur-Urteil

  • Kolumbianisches Verfassungsgericht soll Fall der Influencerin “Kika” Nieto prüfen
  • Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt sie dabei

KOLUMBIEN (21. April) – Dürfen wir christliche Überzeugungen auf sozialen Medien teilen? Diese Frage wird das Verfassungsgericht zumindest für Kolumbien beantworten müssen. Social Media Star Erika “Kika” Nieto hatte in einem “Fragt mich alles”-Video ihre Überzeugungen zum Thema Ehe geteilt, als sie die Frage eines Followers beantwortete. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für andere Ansichten. Eine Aktivistengruppe brachte sie für diese Aussage vor Gericht. Nieto wurde dazu verurteilt, das Video zu entfernen. Nun wendet sie sich an das kolumbianische Verfassungsgericht, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen.

„Jeder Mensch hat das Recht, seine Überzeugungen öffentlich zu teilen. Ich möchte authentisch mit meinen Unterstützern kommunizieren, ohne zensiert oder strafrechtlich verfolgt zu werden. Ich möchte auch nicht, dass andere Angst haben, über ihre Überzeugungen zu sprechen. Ich hoffe auf mehr Toleranz und Verständnis für unterschiedliche Meinungen in der Gesellschaft. Deshalb möchte ich meinen Fall bekannt machen”, sagte Nieto.

Zensiert, weil sie ihre Ansichten über Ehe äußerte

Als Antwort auf die Frage eines Followers in ihrem YouTube-Video, teilte Nieto ihre Überzeugungen über die Ehe mit ihren Millionen von Anhängern.

„Jeder sollte frei sein, seinen Glauben und seine Glaubensüberzeugungen ohne Angst vor Zensur zu äußern. Die kolumbianische Verfassung schützt Nietos Recht, ihre Ansichten frei auszusprechen und öffentlich zu teilen. Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind fundamentale Menschenrechte, die durch alle wichtigen Menschenrechtsverträge geschützt werden. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, ist Diskussion die beste Reaktion, nicht Zensur. Letztendlich leidet jeder von uns und auch die Demokratie, wenn Menschen nicht frei sprechen können“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik von ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Kika Nietos Fall unterstützt.

Aktivisten reichten Klage ein

In einem vorangegangenen Fall hatte das kolumbianische Verfassungsgericht bereits entschieden, dass Nieto sich öffentlich zu kontroversen Themen äußern darf. Ihre Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich geschützt. Ein Aktivist brachte Nieto erneut vor Gericht und beschwerte sich, dass ihre Bemerkung über die Ehe beleidigend und diskriminierend sei. Dieses Mal betrachtete ein untergeordnetes Gericht ihre Äußerungen als „Hassrede“. Sie wurde angehalten, ihr Video zu löschen.

Die kolumbianische NGO Nueva Democracia – eine zivilgesellschaftliche Plattform, die sich für Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einsetzt – vertritt Nieto. Gemeinsam fordern sie das Verfassungsgericht auf, die Grundfreiheiten zu wahren und die Entscheidung der niederen Instanz aufzuheben. ADF International unterstützt den Fall. Das kolumbianische Verfassungsgericht wird voraussichtlich im Mai entscheiden, ob es den Fall zur Überprüfung annimmt.

Zunehmende Zensur weltweit

Nieto ist nicht die Einzige, die öffentlich ihre Überzeugungen über die Ehe in den sozialen Medien teilte und nun mit rechtlichen Folgen kämpfen muss. In Finnland sieht sich die ehemalige Innenministerin und amtierende Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen mit mehreren strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert, nachdem sie ihre Ansichten in einem Tweet geteilt hatte. Die Ärztin, Mutter von fünf Kindern und Großmutter von sechs Kindern, äußerte öffentlich ihre Meinung zu Familie und Ehe. Der finnische Generalstaatsanwalt verdächtigt sie deshalb eines Verbrechens, das mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. ADF International unterstützt Räsänen bei der Verteidigung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit.

„Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in der heutigen ‚Cancel Culture‘ zunehmend unter Beschuss gerät. Sowohl Nietos als auch Räsänens Fälle zeigen, dass die Freiheit, das zu sagen, was wir glauben, angemessen geschützt werden muss. Ob jemand bestimmten Ansichten zustimmt oder nicht, Zensur führt unweigerlich auf einen gefährlichen Weg. Zensur schafft Angst, Meinungsfreiheit fördert eine lebendige Zivilgesellschaft“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International.