Wer Falsches glaubt, wird ausgewiesen

Die politischen Entwicklungen in der Türkei setzt religiöse Minderhheiten zunehmend unter Druck. Christliche Pastoren und ihre Familien gelten als unerwünscht – zumindest für die Machthaber. Unter dem Deckmantel vager Einwanderunsgesetze, hindert man Menschen wie David Byle daran, über ihren Glauben in der Öffentlichkeit zu sprechen.

Von einem Tag auf den anderen, die Heimat verlassen zu müssen. Was sich anhört wie ein Albtraum, wurde für David Byle Realität. In der Türkeit hatte sich der kana-disch-amerikanische Christ gemeinsam mit seiner deutschen Frau über 19 Jahre hinweg sein Leben aufgebaut. Hier knüpfte er Freundschaften, kaufte sein Haus, hier zog er seine fünf Kinder groß. Und hier predigte er über seinen christlichen Glauben, zumeist an öffentlichen Orten. „Wenn wir öffentlich über unseren Glauben sprachen, blieben die Leute stehen und hörten zu. Sie wollten mehr hören, mehr über Jesus erfahren.

In Istanbuls Straßen erfährt man sel-ten etwas über das Chrsitentum. Das Interesse bei den Menschen war groß. Die Regierung wollte uns lieber zum Schweigen bringen aber wir übten nur unser Recht auf Religionsfreiheit aus“, so David. Die türkische Verfassung und Gesetzeslage kennt er gut. Im Laufe seiner Missionstätigkeit sah er sich schon mit einer ganzen Reihe kurzfristiger Festnahmen, Verhören und versuchten Abschiebungen konfrontiert.

 

Des Landes verwiesen

Bereits 2016 erhielt Byle einen kaum begründeten Bescheid, wonach er die Türkei unverzüglich verlassen müsse. Er bekämpfte diesen Bescheid. Sein Aufenthalt war bis zur endgültigen Entscheidung rechtmäßig. Dennoch holte ihn eines Tages die Polizei. Man inhaftierte David einen Tag nach der medienwirksamen Freilassung des US-amerikanischen Pastors Andrew Brunson aus einem türkischen Gefängnis im Oktober 2018.

Er blieb nicht lang in Haft. Man teilte ihm mit, er hätte innerhalb von fünfzehn Tagen das Land zu verlassen. Dem beugte er sich. David reiste vorerst aus.

Als er versuchte, zu seiner Familie zurückzukehren, wurde ihm die Einreise in die Türkei verwehrt. Die Behörden sehen in ihm eine „Bedrohung der Ordnung und Sicherheit“. Als nun das Höchstgericht endlich seinen Fall aufgriff, schloss es diesen umgehend, da sich David nicht mehr im Land befand. Er und alle, die ihn geistlich und finanziell über die Jahre hinweg unterstützt hatten, wurden um ihr Recht betrogen.

„Hier wird das Einwanderungsrecht dazu missbraucht, einen Menschen an der Ausübung seiner Religionsfreiheit zu hindern.“ Lidia Rieder, Juristin bei ADF International

 

Grundrechte schützen

ADF International vertritt Byle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um ihm eine Rückkehr zu ermöglichen. „Die systematische Unterdrückung durch die türkischen Behörden, unter der David und andere ausländische Christen leiden, soll die Ausbreitung des Christentums eindämmen. Das ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit. Dabei verpflichtete sich die Türkei diese zu verteidigen“, so Lidia Rieder, Juristin bei ADF International. Davids Arbeit als Missionar werde sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch von der türkischen Verfassung ge-schützt. Sie wurde aber dennoch zum Grund für die Ausweisung und das Einreiseverbot.

 

Zunehmende Verfolgung

Für Byle begann alles in der türkischen Hauptstadt Istanbul, wo er als Straßenprediger seine Missionsarbeit startete. Mit kleinen Showeinlagen, Pantomime und Puppenspiel erklärte er Interessierten, was es mit diesem Jesus auf sich hätte. Manchmal versammelten sich Menschentrauben um ihn zu hören. Seit 2007 litt er unter der zunehmenden Verfolgung durch die Autoritäten, die seine Tätigkeit nicht gut hießen. Man sperrte ihn vier Mal ein. Einmal wurde er auf offener Straße verhaftet, ein ander Mal kam ein Polizeitrupp in der Nacht in sein Haus und nahm ihn mit. Das entmutigte David nicht. Er sieht es als Teil seiner Aufgabe und erzählt auch von vielen tollen Gesprächen in den Gefängnissen. Generell fühlten sich seine Familie und er immer wohl in der Türkei. Auch weil er auf offene Ohren stieß: „Einmal predigte ich in Istanbul in der Nähe einer großen Moschee. Jemand verriet das den Imamen. Sie kamen und beschimpften mich. Aber ich musste gar nicht darauf reagieren, da viele im Publikum plötzlich anfingen, mich zu verteidigen.“ Er sehne sich nach dem Tag, wieder türkischen Boden betreten zu dürfen, so David. Aktuell harrt er der Dinge in Berlin, wo er ebenfalls seiner Missionstätigkeit nachgeht. Er ist kein Einzelfall. Deshalb hofft er, dass seine Klage am Europäischen Gerichtshof allen Christen in der Türkei hilft, ihr Recht auf Glaubensfreiheit ausleben zu dürfen. In aller Öffentlichkeit.

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Missionare hinter Gittern

Zugegeben, manche Menschen machen sich selbst das Leben unnötig schwer. Etwa wenn sie partout in Grönland leben möchten, wo Temperaturen die meiste Zeit unter dem Gefrierpunkt sind. Oder wenn sie in die Wildnis ziehen, wo sie weder Zugang zu Strom noch fließendem Wasser haben.

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Frei reden, frei glauben

Weltweit sehen sich Christen zunehmend Kritik und Anfeindungen ausgesetzt – immer häufiger auch Verboten und Klagen. In Europa und vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz gab es bis vor kurzem kaum Probleme. Allerdings greift man auch hier Christen bei sensiblen Themen wie Sexualität, Familie oder Lebensschutz persönlich an. Das Grundrecht der Meinungs- und Glaubensfreiheit wird selbst im Herzen Europas rasch in Frage gestellt.

Die Begeisterung in ihren Worten hört man nicht nur, man spürt sie. Für sie ist jedes Leben schützenswert. Dafür steht sie ein. Dafür kämpft sie. Allerdings nicht mit Waffen oder Worten. Jeder Mensch habe das Recht, seine Überzeugung im öffentlichen Raum frei zu äußern, sagt sie. Als Verantwortliche der Gebetsinitiative „40 Tage für das Leben”, mache sie lediglich von diesem Recht Gebrauch. Wie das funktioniert? „Wir beten in Stille”, erklärt sie. Ihre Augen leuchten.

Pavica Vojnović lebt mit ihrem Mann in Pforzheim, Deutschland. Seit 2018 engagiert sich die gebürtige Kroatin für den Schutz ungeborenen Lebens. In ihrer katholischen Pfarre konnte sie viele Gleichgesinnte gewinnen, die sie dabei unterstützen. Zweimal im Jahr beten sie 40 Tage lang vor der lokalen Niederlassung einer Abtreibungsorganisation. Friedlich. Freundlich. Sie spricht jene Frauen, die in die Beratungsstelle gehen, nicht von sich aus an. Wenn sie zu den Betenden blicken, schenkt ihnen Pavica lediglich ein Lächeln. Die Aktion läuft beschaulich, friedlich ab. Deshalb gab es zu Beginn auch kein Problem mit der Abtreibungsorganisation. Man duldete Pavica, das zuständige Ordnungsamt gewährte die stille Versammlung vor dem Haus. Doch dann mischte sich die Politik ein.

Was man überhaupt noch sagen darf

Beim Ordnungsamt wurde interveniert. Widerspruch gegen Abtreibung – und sei er noch so friedlich – konnte man nicht gewähren lassen. Zuerst musste die Gruppe die Straßenseite wechseln. Dann verbannte man sie außer Sichtweite. Das nahm Frau Vojnović nicht hin. Das Beten lasse sie sich nicht verbieten. Sie klagte, der Prozess ist im Gange. Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt und Experte für Rede- und Meinungsfreiheit bei ADF International sieht das Recht auf der Seite der Betenden. Das Grundgesetz schütze Versammlungsfreiheit, sowie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Diese existenziellen Rechte dürften nicht einfach untergraben werden. Letztendlich gehe es in dem Fall darum, ob ein Ordnungsamt darüber ent-scheiden dürfe, was eine „richtige” und was eine „falsche” Meinung sei, so Böllmann. Und das sei mit Sicherheit nicht die Aufgabe von Ämtern.

Der Jurist beschäftigt sich umfassend mit Meinungs- und Glaubensfreiheit. Seiner Erfahrung nach herrsche zunehmend Unsicherheit unter Pastoren, Priestern, Lehrenden, Lebensschützern und Gläubigen, was man öffentlich sagen darf und was nicht.

Die Fälle häufen sich

Das verwundert wenig. Fälle, wie jener der Restaurantbesitzerin Young-Ai Park in Berlin machen europaweit Schlagzeilen. Die Polizei konfiszierte in ihrem Lokal einen Bibelspruch zum Thema Sexualität, den sie in die Auslagen gestellt hatte. Wollte sie provozieren? Nein. Viele Zitate aus der Bibel, zu allen möglichen Lebensbereichen, zieren die Wände des Restaurants. Man bezichtigte sie, mit ihrem Bibelschild Hass zu verbreiten und sie wurde aufgrund so genannter „Hassrede“ angezeigt. Das Gericht bestätigte im Endeffekt jedoch ihr Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit. „Wir hoffen, dass die Entscheidung in diesem Fall uns daran erinnert, dass Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist, das jedem gewährt werden muss“, sagte Dr. Felix Böllmann.

Rede- und Meinungsfreiheit ist sowohl durch internationales Recht als auch durch die Verfassungen und Grundgesetze einzelner Länder geschützt. Auch so genannte “Hassrede”-Gesetze hebeln dieses Menschenrecht nicht aus.

Drei Trends

Dennoch macht sich Verunsicherung darüber breit, was man noch sagen darf. Drei aktuelle Trends tragen dazu bei: digitale Meinungszensur, gezieltes Anprangern von unbeliebten Meinungen und Personen als Methode des politischen Meinungskampfs, sowie strategische Gerichtsfälle, die lange Zeit geschätzte Grundrechte infrage stellen.Zuerst zur digitalen Zensur: Unternehmen wie Facebook, Twitter oder Google, entscheiden selbstständig, welche Inhalte sie zensieren und welche nicht. Grundsätzlich der Meinungsfreiheit verpflichtet, wur-den sie zunehmend von traditionel-len Medien und Regierungen in die Pflicht genommen, die Verbreitung so genannter „Hassrede” und „Fake News” einzudämmen. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus dem Jahr 2017 oder das Abkommen, das EU Kommissarin Jourova 2016 mit großen Internetunternehmen stellvertretend für die Europäische Union traf. Damit lagerten die EU Staaten zensierende Maßnahmen bequem an private Unternehmen aus. Das eigentliche Problem besteht dann im fehlenden Rechts- bzw. Berufungsweg. Wurde erst einmal eine gewisse Meinung als verletzend eingestuft, gibt es kaum ein rechtliches Mittel, um dagegen vorzugehen. Es bleibt den Internet-Giganten vorbehalten, welche Meinung sie zulassen und welche nicht. Löschen sie aber bestimmte Inhalte nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen, drohen ihnen empfindliche Strafen durch den Staat. Dieser Mechanismus gepaart mit der Quasi-Monopolstellung der großen Plattformen lässt ihre Entscheidungen einer Zensur gleichkommen.

Christen würden Hass fördern

Ein weiteres Phänomen ist das “Naming and Shaming”, zu Deutsch Benennen und Anprangern. Diese Taktik wird gerne von Lobbygruppen gewählt. Vor allem in den USA fand sie eine starke Verbreitung. So betreibt dort eine politische Aktivistengruppe eine so genannte Hassliste. Darauf werden Organisationen vermerkt, die nach Auffassung der Gruppe “Hass” verbreiten. Neben dem Klu-Klux-Klan und anderen rechtsradikalen Gruppen wurden aber in den vergangenen Jahren vor allem christliche Lebensschutz- und Familienorganisationen auf die Liste gesetzt. Deren Sicht auf Abtreibung und Ehe fördere den Hass und andere fühlten sich verletzt, so die Argumentation. Einflussreiche Medien übernehmen dann diese Anschuldigungen ohne eigene Prüfung. Eine Taktik, die bereits auch in Europa angewandt wird. Sie richtet großen Schaden an, da sich niemand gerne mit einer „Hassgruppe“ sehen lässt.

Strategische Rechtsfälle

Die strategische Prozessführung nutzt Gerichtsfälle, um geltendes Recht in eine bestimmte Richtung abzuändern. Dabei wird ein Fall bis zum Höchstgericht in einem Land getrieben, um eine Präzedenz für eine Uminterpretation bestehender Gesetze zu schaffen. In Deutschland wäre dafür das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema assistierter Suizid ein Paradebeispiel. Oft verwendet man solche Gerichtsfälle auch, um eine Signalwirkung an alle zu erzielen. Egal ob es dann zu einer Verurteilung kommt oder nicht, die Botschaft ist klar: Wer auch immer es wagt, eine vermeintlich falsche Position zu beziehen, bekommt Probleme. Für manche scheint der Lebensschutz eine „falsche“ Position darzustellen. Für andere, wie etwa Frau Vojnović ist das Eintreten für ungeborene Kinder selbstverständlich. Eine freie, demokratische Gesellschaft lebt vom Diskurs unterschiedlicher Weltsichten. Besonders dann, wenn es um kontroverse Themen geht. Wer sich verweigert oder die Diskussion unmöglich macht, untergräbt letztendlich Grundrechte wie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Dazu gehört auch, stille Beter des Platzes zu verweisen und ihre Versammlungsfreiheit nur an bestimmten Orten zu akzeptieren. In diesem Pforzheimer Fall geht es nämlich letztendlich gar nicht darum, ob Frau Vojnović und ihre Pfarrgemeinde ein paar Meter weiter entfernt von der Abtreibungsorganisation stehen. Es geht vielmehr darum, ob Behörden bürgerliche Grundrechte akzeptieren und schützen oder nach eigenem Ermessen interpretieren. Man muss Pavica Vojnovićs Gebet nicht gutheißen. Aber jeder sollte Interesse daran haben, dass sie es im öffentlichen Raum verrichten darf.

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Über 10.000 Menschen fordern Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten

  • Zahlreiche Unterstützungserklärungen für ADF-Kampagne zum Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit an Universitäten
  • Kampagne kritisiert Ausgrenzung bestimmter Meinungen an Universitäten; mehr als ein Viertel der Studenten muss sich selbst zensieren

LONDON (9. April 2021) – Befindet sich die Rede- und Meinungsfreiheit an britischen Universitäten in der Krise? Über 10.000 Wahlberechtigte in Großbritannien bejahen diese Frage und haben eine Petition unterzeichnet, die sich an die britische Regierung richtet.

„Die Rede- und Meinungsfreiheit ist das Fundament jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Gerade an der Universität sollten Studenten die Freiheit haben, zu debattieren und Ideen auszutauschen – auch solche, mit denen sie nicht einverstanden sind. Institutionelle Richtlinien und Praktiken vermitteln den Eindruck, dass selbst Mainstream-Ansichten nicht mehr erwünscht sind und diskriminiert werden müssen. Die Zensur an der Universität heute wird Auswirkungen auf die Rede- und Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft von morgen haben“, sagte Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater bei ADF UK.

Der überwältigende Zuspruch für die Kampagne – 10.000 Unterschriften, Tendenz steigend – ist nicht überraschend, sondern deckt sich mit der starken Zunahme von Zensurfällen an Bildungseinrichtungen in ganz Großbritannien. Erst kürzlich durchgeführte Umfragen zeigen, dass mehr als ein Drittel der britischen Studenten das Gefühl hat, ihre Karriere würde beeinträchtigt werden, wenn sie bei sensiblen Themen mehr zu ihrer Meinung stehen würden. Jeder Vierte verheimlicht seine Meinung aus Sorge, sie könnte von Universitätsangehörigen nicht gutgeheißen werden.

Regierungsmaßnahmen zur freien Meinungsäußerung an der Universität

In diesem Jahr hat die britische Regierung bereits wichtige Schritte zur Stärkung der Rede- und Meinungsfreiheit von Studenten unternommen. Drei der fünf Forderungen der Kampagne wurden bereits als konkrete Gesetzesvorschläge vom Bildungsministerium am 16. Februar vorgelegt.

Zu diesen von der Regierung unterstützten Vorschlägen zählt etwa auch die Möglichkeit, „meinungsfeindlichen“ Universitäten die Auszahlung von Fördergeldern zu verweigern.

Eine weitere Maßnahme, die das Bildungsministerium vorschlägt, sieht vor, dass die Meinungsfreiheit auf dem Universitätsgelände aktiv überwacht wird, Studenten, deren Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde, direkt unterstützt werden und dass ein jährlicher Bericht über diese Fälle erstellt wird.

„Diese Ankündigungen kommen gerade noch rechtzeitig und sind positive Entwicklungen – aber es muss noch viel mehr getan werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass das Universitätspersonal die nötige Ausbildung erhält, um die Rede- und Meinungsfreiheit der Studenten zu fördern und eine inklusive und vielfältige Lernumgebung zu schaffen. Während wir die Gesetzesvorschläge begrüßen, werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass diese Maßnahmen auch in der Praxis umgesetzt werden, um eben jene Veränderung zu erreichen, die Bildungsminister Gavin Williamson versprochen hat, als er das Problem im Jahr 2020 erkannt hat“, reagiert Elizabeth Francis, Rechtsberaterin bei ADF UK, auf die Gesetzesvorschläge.

Die Unterstützer der Kampagne, hoffen auf weitere Fortschritte bei dem wichtigen Problem. Sie fordern klare Richtlinien der Regierung zur Meinungsfreiheit an der Universität und dass Universitätsmitarbeiter und Studentenvertreter als Teil ihrer Grundausbildung eine umfassende Schulung über ihre Verantwortung zur Wahrung und zum Schutz der Meinungsfreiheit an der Universität erhalten.

Ausgrenzung von Meinungen an Universitäten nimmt zu

Obwohl Lehrveranstaltungen coronabedingt ins Internet verlegt wurden, gibt es auch im Jahr 2021 immer wieder Fälle von Zensur. Die Pro-Life Society an der Queen’s University Belfast wurde im März von der Students‘ Union unter Beobachtung gestellt, weil sie sich in den sozialen Medien gegen Abtreibung ausgesprochen hatte.

Auch Studenten an der Universität Oxford mussten bereits feststellen, wie Zensur ihre Rede- und Meinungsfreiheit erstickt. Georgia Clarke, ehemalige Präsidentin der Oxford Students for Life Society, berichtet von einer fragwürdigen Aufforderung an den Club: Während des Vortrags einer weiblichen Parlamentsabgeordneten zum Problem der geschlechtsselektiven Abtreibung sollten die Vorhänge zugezogen sein, damit nicht Passanten durch das Fenster schauen und beleidigt werden könnten

Letztes Jahr musste Julia Rynkiewicz, eine Hebammenstudentin der Universität in Nottingham, wegen ihrer Pro-Life-Aktivitäten sogar ein Untersuchungsverfahren und eine Suspendierung von ihrem Kurs erdulden. Mit Unterstützung von ADF UK setzte sie rechtliche Schritte, woraufhin ihr die Universität einen Vergleich anbot und sich bei ihr entschuldigte.

„Mein Leben wegen eines ungerechten Untersuchungsverfahrens pausieren zu müssen, war sehr schwierig, sowohl mental als auch emotional. Ich bin dankbar für die Unterstützung von ADF UK bei der Anfechtung der ursprünglichen Entscheidung meines Instituts. Das Eingeständnis der Universität zeigt, dass sie mich falsch behandelt haben. Ich bin natürlich dankbar und glücklich, meine Studien fortsetzen zu dürfen – hoffe aber gleichzeitig, dass kein anderer Student dieselben Erfahrungen wie ich machen muss. Der Umgang mit mir und meinen Ansichten birgt die Gefahr, dass andere Studenten sich nicht mehr trauen, offen zu ihren Werten und Überzeugungen zu stehen. Dabei sollte doch gerade die Universität der Ort sein, an dem genau das möglich ist und gefördert wird“, sagte Rynkiewicz.

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Forcibly-married 14-year-old Maira hopes for Easter miracle

Maira* loved to sing hymns at her church’s Easter service. This Easter, she is forced to hide rather than be able to join in celebrations. She had been abducted, forcibly married to a much older Muslim man, and must now wait in hiding after escaping. Forced “conversion” through marriage affects an estimated 1,000 girls from religious minorities in Pakistan every year.

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Zwangsverheiratet: Maira (14) hofft auf Osterwunder

  • Pakistanische Christin versteckt sich vor Entführer während Anwälte für Annullierung ihrer Zwangsehe kämpfen
  • Verfolgte Christen sind besonders vor Feiertagen über zunehmende Gewalt besorgt

WIEN (1 April 2021) – Maira* freute sich zu Ostern immer besonders auf die Lieder beim feierlichen Gottesdienst. Doch dieses Jahr wird sie nicht in ihrer Kirche singen. Stattdessen muss sich verstecken. Maira war entführt und zur Heirat mit einem viel älteren muslimischen Mann gezwungen worden. Gewaltsame „Bekehrungen” und Zwangsehen betreffen in Pakistan jedes Jahr rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

Maira musste dies am eigenen Leib erfahren. Sie konnte ihrem Entführer zwar entkommen – aber erst nachdem dieser sie geschlagen, erpresst und gewaltsam zur Eheschließung und zur Abkehr von ihrem christlichen Glauben gezwungen hatte. Als sie vor Gericht ging, entschied das Gericht in Lahore zunächst, dass Maira zu ihrem Peiniger und Ehemann zurückkehren müsse. Gemeinsam mit der pakistanischen Anwältin Sumera Shafiq versucht ADF International nun Maira zu helfen und die Ehe zu annullieren. Maira musste sich bereits mehrere Monate mit ihrer Familie verstecken.

„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Die Zunahme von Gewalt an christlichen Minderheiten rund um Feste wie Weihnachten und Ostern ist besorgniserregend. Frauen sind besonders gefährdet. Zurzeit wird dem Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ internationale Aufmerksamkeit gewidmet. Gerade christliche Frauen sind aufgrund ihres Glaubens Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Sie sehen sich mit extremer Gewalt, Drohungen, Versklavung, Entführungen, Zwangsheirat und selbst Vergewaltigung konfrontiert. Wir müssen alles unternehmen, um die religiöse Verfolgung von Frauen und Mädchen zu stoppen“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International.

Die internationale Staatengemeinschaft muss Mädchen wie Maira schützen

Pakistan zählt zu den gefährlichsten Orten für christliche Frauen. Besonders religiöse Minderheiten sind von Zwangskonversionen betroffenen. Mädchen und Frauen werden entführt, erpresst, und erfahren sexuelle Gewalt. Die lokalen Behörden schauen oft tatenlos zu oder helfen den Tätern aktiv. Viele Richter ignorieren das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, welches ein Mindestalter von sechzehn Jahren festsetzt.

„Die internationale Gemeinschaft muss tätig werden und etwas gegen die grausamen Menschenrechtsverletzungen in Pakistan unternehmen. Mairas Geschichte ist kein Einzelfall – tausende Mädchen leiden jedes Jahr unter einem ähnlichen Schicksal. Das darf so nicht weitergehen. Jeder hat das Recht seinen Glauben frei zu wählen und auszuüben, ohne deshalb in der Angst vor Gewalt leben zu müssen. Jeder Staat muss sicherstellen, dass seine nationalen Gesetze und Maßnahmen auch in Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Religionsfreiheit stehen“, so Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

*Name aus Sicherheitsgründen geändert

Gläubige in Schottland jubeln: Kirchenschließungen rechtswidrig

Die kategorische Schließung schottischer Kirchen während der Pandemie ist rechtswidrig. So entschied heute das oberste schottische Zivilgericht. Anders als in Deutschland und Österreich, oder dem Rest des Vereinigten Königreichs, mussten Kirchen in Schottland trotz Bereitschaft zur Einhaltung aller Hygienemaßnahmen schließen.

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